Hallo Holger,
das Problem bei der Wechselbrücke ist, dass es sich dann ohne Kabine um "Fahrgestell" handelt und keinen "LKW offener Kasten". Bei Bimobil ist unter der Kabine die Plattform montiert. Daher bleibt wohl die Fahrzeugkategorie gleich.
Bezüglich Befestigung habe ich Kipplager mit Kugelköpfen verbaut, welche bei Dreiseitenkipper eingesetzt werden. Diese sind mit Bolzen und Splinte gesichert und daher komplett Werkzeuglos.
Prinzipiell muss eine Verschraubung möglich sein, sonst würden Dachträger und Co. ebenfalls nicht als Ladung gelten und müssten eingetragen werden.
Grüße Philipp