Ja, das ist weiterhin als Verkaufsfahrzeug eingetragen Ist ja auch korrekt. Ich verkaufe Musik und emotionale Erlebnisse
Das mit der Fahrzeugart würde ich nicht ganz so locker sehen.
Du hast mit Deinem ausklappbaren Bodenelement und den weiteren Veränderungen in meinen Augen eindeutig eine fahrbare Bühne aus dem Fahrzeug gemacht und schreibst hier ja auch von einem Umbau zu einer mobilen Bühne.
Durch das Ändern der Fahrzeugart erlischt die Betriebserlaubnis. Und damit ist im Zweifel nicht zu Spaßen.
Und was hindert Dich einfach die Fahrzeugart ändern zu lassen?