Bei was für einem Strom steigt er dir eigentlich aus? Bei 2,2kw solltest du ja eigentlich selbst in einem 12V System noch ein gutes Stück von den 300A weg sein...
Beiträge von KingWarin
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Ich glaube der Parameter heißt "Discharge OCP Delay"
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Selbst wenn die 300A Dauerstrom nur aufgeblähtes Werbeversprechen sind sollte es eigentlich die 300A spitze länger als 20sek aushalten. ( laut https://jikongbms.com/product/jkbms-…on-lto-battery/ 350A Spitze für max 2 Minuten).
Peter, es müsste auch einen Parameter für die Trigger-Zeit vom Überstrom geben. Hast du den und den Überstrom-Schutz auch entsprechend gesetzt?
Wäre zwar wiedersinnig das es einen Maximalstrom von 300A als Wert akzeptiert solange der Überstrom auf einem niedrigeren (oder gleichem) Strom steht, aber ausschließen kann man ja auch nicht das die Software das nicht prüft (oder einen nicht informiert das sie andere Werte speichert).
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Ich habe gefunden: JK-B2A8S30P: BMS mit 2 A Ausgleichsstrom, kontinuierlicher Lade-/Entladestrom 300 A. Hast du den Typ, oder ein kleineres?
Verrückt, JK hat das selbst nicht bei den Produkten auf der eigenen Homepage. In den Tabellen auf AliExpress bei exakt dem BMS ist es aber interessanterweise auch nicht aufgeführt.
// Edit: Mein Fehler, auf der Jikong Seite lässt es sich finden, allerdings kann ich nirgends einen "Maximum Discharge Current" finden. Nicht das alle Shops immer perfekt gepflegt sind, aber bei den Specs im Jikong Shop steht auch beim B2A8S30P "Continous Discharge Current: 200A" und "Overcharge Protection Current: 200A". Kann natürlich einfach nur schlecht gepflegt sein, aber...
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Hallo Peter,
Welches BMS hast du denn Verbaut? Wieviel Leistung versuchst du abzurufen? Und bei welcher Batteriespannung?
Vermutlich wird es daran liegen, dass du das BMS komplett überforderst (überfordern willst).Es gibt kein JK BMS das Dauerhaft mehr als 200A Entladestrom aushält, das größte kann lediglich spitzen bis 300A ab.Gruß
Sven -
Ahoi Urs,
Wir hatten viele Jahre über den Winter immer mindestens drei verschiedene Motorräder an cetek Ladegeräten hängen und dabei keine Probleme.
Bei uns in der Gemeinde hängen alle Feuerwehrfahrzeuge (und Generatoren) ebenfalls an cetek Geräten.
Gruß
Sven
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Hallo Markus,
hast du dabei auch schon abgeklärt ob du entsprechende Materialgutachten die den Prüfer im Fall des Falles zufrieden stellen dazu kriegst?
Bei Kabine die nur Ladung darstellt ist das relativ egal, bei nem Festaufbau kann das essentiell sein.
Gruß
Sven
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Ahoi,
Als ich dazu recherchiert hatte hab ich zur "Scheinanmeldung" keine (direkten) Konsequenzen für den Wohnungsnehmenden finden können, der Wohnungsgeber könnte aber wohl theoretisch belangt werden. Die Empfehlungen waren, dass ein Zimmer in dem auch persönliche Gegenstände (Wäsche, Bilder,...) vorhanden sein sollen. Aber auch das Belangen vom Wohnungsgeber war da wohl eher theoretischer Natur und überhaupt eher in Kombination wenn Unfug getrieben wurde (Stichwort Steuerhinterziehung). Aber welche Gemeinde ergreift schon Maßnahmen, wenn sie dadurch keinen Nachteil hat?
Ist aber ja auch garnicht das Thema, die Frage ist ja Fallstricke bei einer ofW Anmeldung. Ich habe (über meine Recherche hinaus) keine direkte persönliche Erfahrung damit, aber eine gute Freundin die fast 10 Jahre ofW gemeldet und einen Großteil der Zeit auch angestellt Erwerbstätig war.
Steuerklasse 6 bei ofW war meines Wissens nicht so wild, da eine Steuererklärung die zusätzliche Belastung dann wohl wieder relativieren würde (aber ich weiß nicht ob das noch aktuell ist, aber sowas lässt sich ja leicht recherchieren).
Bankkonto weiß ich nicht wie es sich bei bestehenden Konten verhält wenn man sich "abmeldet". OfW ein Konto zu eröffnen ist anspruchsvoller (aber auch nicht so wild), aber zumindest vor ein paar Jahren waren die Konditionen bei solchen Konten deutlich schlechter. Da bietet es sich an zu recherchieren (/den eigenen Vertrag durchzulesen) ob es dazu Klauseln gibt.
Auslandskrankenversicherung war erstaunlicherweise ein größeres Thema, da dort häufig in den AGBs ein fester Wohnsitz Voraussetzung war. Für den Alltag eher nicht relevant, falls man aber doch mal einen längeren Auslandsurlaub machen will kann das wieder relevant werden.
Bei der schweizer Post gibt es Scandienst, der alle Post als PDF per Mail zustellt, weiß nicht ob es sowas auch in D gibt.
Ich konnte in Deutschland keinen (kommerziellen) Anbieter finden, der eine ladungsfähige Adresse ersetzen konnte, aber dafür gibt es ja die vollkommen legalen bevollmächtigten Personen.
Gruß
Sven
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Hallo Martin / exereturn ,
Den Satz schrieb ich hier auch mal. Danach habe ich meine Fußspuren in diesem Forum nach Möglichkeit verwischt.
Schön das es dich mal wieder hier her verschlagen hat.
Inzwischen gibt es ja sicher etwas mehr Wohnerfahrung, wie wohnt es sich denn nun so? Vor allem auch im nicht stationären Betrieb fände ich bei deiner Größe und Gesamtkonzept spannend.
Gruß
Sven
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Hallo Leon,
interessantes Projekt, wenn auch garnicht meine Größe.
Ich kann auch nicht wirklich mitreden, nur als kurzer Hinweis
Es wird gebaut von der Fa. Austral in Australien.
Ich nehme an das Bild hast du von der Herstellerseite kopiert (zumindest gibt es dort exakt dieses Bild).
Bilder die du nicht selbst angefertigt hast bzw für die du nicht die (Urheber)rechte hast solltest du besser verlinken, statt sie hier einzufügen. Das kann sonst für das Forum (bzw Odi als Betreiber) schnell teuer werden.
Gruß
Sven
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Hallo Uwe,
mein letzter Beitrag zu dem Thema.
Wenn ich deine Erwartungshaltung raten soll würde dabei: "Ich möchte von Krabbe eine (kostenlose) rechtsverbindliche Aussage ob ich einen weiteren Stauraum für Gasflaschen einbauen darf und dieser in irgendeiner Form überprüft bzw. Genehmigt werden muss." rauskommen. Vor dem Hintergrund das du dich u.A. schon mit Leuten die in der EU Gesetzgebung unterwegs sind unterhalten hast und die dir nicht helfen konnten stellt sich die Frage ob die Erwartungshaltung "Krabbe kommt als schillernder Ritter in goldener Rüstung und gibt mir eine verbindliche Rechtsauskunft die mit Paragraphen belegt ist" nicht vielleicht reichlich unrealistisch ist.
Meiner Meinung nach wäre es schön gewesen wenn du direkt in deinem Eröffnungspost erwähnt hättest welche Stellen du schon bemüht hast und das du eigentlich nur von Krabbe eine Antwort haben willst, das hätte vermutlich viel weniger Antworten produziert.
Du schreibst auch von 500-1000km bis zur nächsten Gelegenheit zum Tausch der Flaschen, also ganz eindeutig außerhalb von Deutschland und somit (mutmaßlich) wieder eine ganz andere Gesetzgebung bei der es fraglich ist ob die in Deutschland sowieso jemand kennt (und dann wäre es hilfreich zu wissen um welche Gegend es geht).
Wenn sich die Sorge tatsächlich eigentlich auf Explosion deines Mobils oder den Gastod beschränkt (und die rechtliche Seite nur nebensächlich ist) solltest du dir als erstes einen geeigneten guten Gas-Warner zulegen und nahe deiner Flaschen anbringen.
Gruß
Sven
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Wenn ich das richtig im Kopf hab hat Stefan einen Iveco Daily als Mini-Sattelzug Maschine.
Da könnte ich mir vorstellen, dass es zumindest im normalen Zubehörprogramm tatsächlich nichts gibt.
Gruß
Sven
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Ahoi,
Wenn du die Freizeit mit Mindestlohn berechnest, hast du für die Suche nach einer für dich verbindlichen und passenden Lösung vermutlich schon eine halbe Dieselheizung finanziert. (Die man sich auch schon für 300€ mit eigenem Tank einbauen kann)
die löst aber nicht sein Problem mit dem Gashungrigen Absorber-Kühlschrank.
Lieber Uwe, ohne das Böse zu meinen, aber ich frage mich was deine Erwartungshaltung an diesen Thread ist und ob du die, anhand deiner Vor-Recherche mit u.A. Leuten die anscheinend in der EU-Gesetzgebung tätig sind, nicht für minimal unrealistisch hälst?
Gruß
Sven -
Ahoi,
Leider gibt es keine Möglichkeit, den Experten für Gasinstallation anzusprechen.
Versteh ich nicht. Gibt ja mehr als nur einen Experten für Gasinstallation... Hier im Forum vielleicht nur einen, aber es gibt ja auch noch eine Welt außerhalb dieses Forums.
Wenn ich die Bedenken hätte würde ich ja z.B. bei Wynen (oder Konsorten) mal anfragen, dem TÜV ne E-Mail schreiben (auch da gibt es sicher Experten zu dem Thema und wenn nicht können die einem sicher einen Tipp geben wen/wo man zu dem Thema Anfragen kann).
Polizei oder BAG könnte man auch versuchen freundlich zu Fragen. Die Möglichkeiten sind ja nicht wirklich klein.
Und natürlich auch die entsprechenden Behörden bzw. Organisationen in den angepeilten Reiseländern! Für die wird hier bei uns vermutlich niemand eine rechtssichere Aussage treffen (können).
Gruß
Sven
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Hallo Uwe,
Hallo Sven, du meinst sicher Picco, welches Mobil er hat, aber auch deine Hinweise sind möglich.
nein, ich meinte schon dich, hatte dein Mobil im EIngangsbeitrag allerdings überlesen, mein Fehler. Piccos aktuelles Fahrzeug (und auch ehemalige bzw andere) kenne ich.
Was du für Änderungen am mobil planst verrätst du uns aber bestimmt noch in anderen Beiträgen. Wird ja vermutlich nicht nur um die Gasflaschen gehen.
Gruß
Sven -
Moin und Willkommen Uwe,
was noch niemand gefragt hat: Was für ein Mobil hast du denn? Und gibt es schon konkrete Änderungen die dir Vorschweben?
Aktuell möcht ich einen Instrumententräger oben auf die 3D-geschwungene Armaturenbrettabdeckung (halt das Teil zwischen Armaturen und Frontscheibe) konstruieren, scheitere aber noch daran die Konturen der Armaturenbrettabdeckung aufzunehmen...3D-Scanner hab ich halt nicht.
Auf YouTube hört man häufiger CAD - Cardboard Aided Design. Ähnlichen Ansatz kannst du auch machen... Einfach ein paar Blatt Papier nehmen, auf das Armaturenbrett einen Streifen Malerkrep oder ähnliches für eine gleichbleibende Position kleben.
Ein Blatt Papier mit der Schere (oder sonstigem Schneidwerkzeug) grob in die richtige Form bringen, an der Malerkrep Markierung anstellen und dann langsam immer näher ran tasten. Vom geschnittenen Blatt die entsprechenden Maße abnehmen ist ja dann ein Kinderspiel und wenn du für jede Stelle an der es Aufliegen soll so ein Teil hast sollte sich daraus auch einfach die Grundplatte eines Instrumententrägers Konstruieren lassen. (Hab ich so ähnlich auch schon gemacht.)Alternativ könnte es auch helfen etwas in dieser Richtung (lässt sich ja schnell in der für einen selbst passenden Form und Größe erstellen) zu Drucken und die relevanten Stellen abzumessen.
Mit den Dateien verstehe ich auch nicht ganz, AutoCAD sollte doch auch in der Lage sein eine STL zu exportieren, oder braucht es dafür Zusatzsoftware?
Gruß
Sven -
Ahoi,
So sehr ich das Forum mag, aber wir müssen uns doch bei unseren Bauten auch mal auf die rechtlichen Grundlagen verständigen können. Hier handelt die Werkstatt / der Prüfer nun einmal entsprechend, alle Empfehlungen, "sich eine andere Werkstatt zu suchen", mögen zwar im Ergebnis hier zielführend sein, weil vielleicht der nächste Prüfer aus Zeitmangel nicht in den Aufbau schaut,
Eigentlich seh ich das genauso (wie man auf Seite 1 des Threads ja auch lesen kann). Wir wissen alle nicht was im Fahrzeug ist und was nicht. Vertäfelung ist für den einen die schrecklichen Nut- und Federbretter, für andere schon eine Pressspanplatte (wie sie im ehemaligen Ducato meines Vaters ab Werk an den Wänden war).
Genauso wissen wir natürlich auch nicht was genau die Werkstatt jetzt gesagt hat (und was der Prüfer gesagt hat). Bei einem, abgesehen von Wandverkleidung, leeren Postkoffer passt aber die Aussage "der muss zum Wohnmobil umgeschlüsselt werden" schon nicht, da fehlt ja wesentlich Ausstattung. Das ist was mich zur Empfehlung des Werkstattwechsels bewogen hat.
Selbst wenn jetzt die Verkleidung entfernt würde müsste der Wagen dann eigentlich über eine Waage geschoben werden, wird er dann ja vermutlich leichter sein als es in den Papieren steht, da die Post-Einbauten ja offensichtlich raus sind.
Die Sachverständigen sind zunehmend genervt von den Basteleien seit der Coronazeit, in sofern überracht mich das nicht weiter.
Ehemaliger Arbeitskollege kam Ende 2020 auf mich zu (für den Ausbau eines kurzen flachen Transit) und hat nach Tipps gefragt, hab mich ausführlich mit ihm unterhalten. Zum Ende des Gesprächs als ich auf die für WoMo-Zulassung erforderlichen Einbauten hingewiesen hab kam die Antwort "Wohnmobilzulassung ist kein Problem, ich hab einen Freund beim TÜV". War für mich dann der moment ab dem ich den Kontakt wieder auf's berufliche Beschränkt hab...
Gruß
Sven -
Hallo Andrea,
Wagen aus der Werkstatt abholen und entweder selbst beim TÜV vorführen oder zu einer anderen Werkstatt bringen.
Im Zweifelsfall auf dem Weg über eine Waage fahren und schauen wie groß (und welche Richtung) der Gewichtsunterschied zu den Papieren ist.
Die Werkstatt zukünftigen meiden wenn sie den Prüfer auf so komische Ideen bringt.
Und Rechnung der Werkstatt gut kontrollieren, das da nicht Dinge abgerechnet sind die du garnicht beauftragt hast...
Gruß
Sven
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Ahoi,
NKON.NL die gibt´s tatsächlich auch ohne MwSt.
ja, bei den anderen hier genannten Shops auch... aber bei allen gilt: Wenn sie für eine Anlage genutzt werden, die für 0% MwSt. berechtigt ist.
Welche Anlagen sind da berechtigt? Solche die im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Hint: Wohnmobile kann man da nicht anmelden.
Kann man die trotzdem mit 0% MwSt. kaufen? Ja kann man, ist dann halt aber Steuerhinterziehung und man kann, falls das Kontrolliert wird, entsprechend belangt werden. Muss einem halt klar sein.
Gruß
Sven