10 oder 20g Klebe-Gewichte zu einem vertretbaren Preis
Sieht nicht sooo schlecht aus
10 oder 20g Klebe-Gewichte zu einem vertretbaren Preis
Sieht nicht sooo schlecht aus
Von den Reifenhändlern hat einmal einer versucht einen Reifen zu drehen, wenn ich mich recht erinnere mit um die 150g und das wanderte und hat unter dem Strich dann nicht viel gebracht
Sali Urs,
bringt nur etwas wenn die Felge schon eine Unwucht hat, sonst verschiebst du nur die Unwucht vom Reifen, hätte dein Reifenmech prüfen können. Ich hab das Gefühl dein Personal will dich ärgern...
Die Zeiten wo Premiumreifen auf guten Felgen sehr wenig oder keine Unwucht hatten sind auch vorbei.
Gruss Karsten
Völlig richtig, auch eine Tachoprüfung ist nicht mehr erforderlich, da kein Fahrtenschreiber für die Klasse M1 vorgeschrieben ist.
Da wäre ich von der Logik völlig bei dir, ich hab allerdings nichts gefunden wo der Fall behandelt wird wenn einer eingebaut ist obwohl es nicht Vorschrift ist.
Könnte nach Gesetzgeberlogik dann schon sein, das das was eingebaut ist auch funktionieren muss, und die Funktionsfähigkeit natürlich nur mit einer Prüfung belegt werden kann...
Dein Umkehrschluss- nicht nötig weil nicht vorgeschrieben- liesst ja etwas heraus was nicht geschrieben ist.
Einen Dummy einzubauen, oder von jemand der es kann das Kontrollgerät decodieren zu lassen würde die Diskussion jedenfalls unnötig machen.
Leider nur Gedanken, kein belastbares Wissen
Gruss Karsten
Oder mal nur die Felgen ohne Reifen drehen
Sali Urs, macht zumindest in soweit Sinn, das du dann siehst ob die Felge überhaupt eine Unwucht hat nach der du dann deinen Reifen ausrichten könntest.
Und spätestens dann, wenn du mit diesem Vorschlag zum Pneuhändler gehst, würde der dir zeigen wo die Maurer das Loch zum Rausgehen gelassen haben...
Nur aus Interesse, und nicht etwa weil ich es gern hätte, hast du die Version mit Antrieb oder die zum selber kurbeln ?
Die dritte Hand fehlt dir seltener wenn du schaust das der Reifen mit dem Wulst im Tiefbett liegt, und nicht auf dem Hump, spart Kraft und Nerven.
Hartwig hast du das Montagegerät selbst gebaut oder gekauft?
Fast neidische Grüsse
Karsten
wo in §57a STVZO
Hi Michael, evtl deshalb
Das Aussterben der StVZO ist inzwischen nicht mehr aufzuhalten. Die EU-Kommission hat bei einer ersten Überprüfung festgestellt, dass die StVZO mit der europäischen Rechtsprechung unvereinbar ist und deren Anpassung empfohlen. Deswegen wurde die StVZO den EU-Richtlinien angepasst. Mittlerweile werden immer mehr Paragrafen entfernt und auf andere Verordnungen umgelegt.
Der Antwort vom Euro Trotter könnte ich mich auch anschliessen...
Gruss Karsten
wäre die Diskussion doch überflüssig gewesen ...
Das war und ist sie in der Tat, das Bohei hatte ich auch in deinem Sinne verstanden.
Gruss Karsten
Das sind leider bei den Refen/Rädern auch nicht Standardwerte
Wenns so viel ist, würde ich den Reifen auf der Felge drehen, um die Unwucht von der Felge nicht mit der vom Reifen zu addieren...
Könnten mehrere Versuche nötig sein, aber macht ja dein gelangweilter Mech![]()
Gruss Karsten
Sah auch beim demontieren aus als ob du mit Flutschi etwas sparsam warst.
...aber hier steht der deutsche Amtsschimmel auf den Hinterbeinen
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass, wenn ein Fahrtenschreiber im Fahrzeug eingebaut ist, dieser gemäß § 57a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelmäßig geprüft werden muss, auch wenn keine gesetzliche Pflicht zur Nutzung besteht
Gruss Karsten
Aber an dem Punkt sind wir glaub ich noch lange nicht
Ausser, du fängst doch noch mit gewerblichem Güterverkehr mit deinem Auto an, damit auch die Bergdörfer hinter den sieben Bergen versorgt werden![]()
![]()
warum soviel Bohei und nicht einfach nachrüsten
Gute Frage nach dem Bohei, und für bummelig 1200 EUR nachrüsten und regelmässig kostenpflichtig Prüfen lassen find ich nur so semisexy.
Gruss Karsten
mafer Ich hab mal in das von dir verlinkte Urteil geschaut
Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass das fragliche Fahrzeug im Vägtrafikregister (Straßenverkehrsregister) als Lastkraftwagen der Kategorie N3 eingetragen sei und die Karosserie mit folgender Anmerkung beschrieben werde: „Vorderer Teil des Aufbaus dauerhaft als Wohnbereich eingerichtet, hinterer Teil Laderaum.
Passt thematisch nicht ganz zu den hier diskutierten Wohnmobilen verschiedenster Ausprägung...
Gruss Karsten
dem Fehlen jeder belastbaren Quelle
Sorry, aber belastbarer als ARV, oder für die kleineren Tonnagen das Fahrpersonalgesetz, wirst du es nicht bekommen.
Wer ums verrecken nicht lesen will für wen das jeweils gilt oder nicht, bzw wofür die zitierten BALM oder Gewerbeaufsichtsämter zuständig sind, dem ist dann auch nicht zu helfen...
Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben, in diesem Sinne allen eine furchtfreie Zeit trotz Weihnachten
Gruss Karsten
Letztendlich dient der Punkt der Verkehrssicherheit
Hi Stefan,
gewagte These...
Gruss Karsten
dazwischen muss es eine Mischung aus beidem sein
So wie "ein bisschen schwanger" meinst du?
Gruss Karsten
Hallo Michael,
20,0 aussen bekommst du nicht in 20,0 innen, und wenn mit viel Kraft doch, wäre es spiel- und bewegungsfrei.
Da wirds nix mit einklemmen![]()
Gruss Karsten
Die VO (EG) Nr. 561/2006 enthält in Art. 4 Buchst. r eine Definition für „nicht gewerbliche Beförderung“, mit der eine Abgrenzung zu Beförderungen des gewerblichen Güterkraftverkehrs beabsichtigt war. Aufgrund einer Übersetzungsungenauigkeit in der deutschen Sprachfassung kann die Definition in dieser Form und im Zusammenhang mit Art. 3 VO nur eingeschränkt angewendet werden
Hallo Wolfgang,
deine Zitate sind aus der ARV, und die regelt noch immer den gewerblichen (Strassen) Verkehr oder unterliegst du bei deiner Urlaubsfahrt den Sozialvorschriften?
Ich habe auch eine Fahrerkarte weil in unserem Betrieb alle VW Busse mit einem EG - Kontrollgerät ausgerüstet sind und daher die Benutzung der Fahrerkarte erforderlich ist
Das fällt dann wohl unter die "Handwerkerregelung" wo es darum geht das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist
Gruss Karsten
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es aktuell um zwei Fälle die von dem gleichen hessischen Schupo verursacht wurden, da gibt es wohl noch kein Urteil, und die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde steht auch offen.
Erstaunlich wie zwei Fälle so einen Sturm im Wasserglas auslösen
Gruss Karsten
nicht-festes Element, das sind die Federn
Radspur wird erst interessant wenn die Federn auf Block mit der Achse gegangen sind, traurige Wahrheit für die Käufer von Spurverbreiterungen, aber Physik gibt es schon länger als Hochglanzprospekte.
Gruss Karsten
Hallo Hartwig,
da täuscht du dich, es geht um Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen über 7,5t
Gruss Karsten