Ich denke auch, dass es kein Verbot gibt, einen normalen Haushaltskühlschrank im Fahrzeug zu betreiben.
Im Grunde ist ja auch ein auf 12V umgerüsteter Haushaltskühlschrank weiterhin ein normaler Haushaltskühlschrank, halt nur mit 12 Volt. Der Kühlschrank an sich ändert sich ja bis auf den Kompressor nicht und 230 Volt ist im Fahrzeug grundsätzlich zulässig
Das einzige für mich nachvollziehbare Argument gegen einen Haushaltskühlschrank ist das mir auch von meinem Verkäufer damals genannte Argument der entfalleneden Garantie, falls der Kühlschrank in der Garantiezeit wegen fahrzeugspezifischer Vibrationen ausfällt. Und den Einbau muss man ja im Garantiefall nicht unbedingt offenlegen, wenn man den Kühlschrank zur Reparatur bringt......