Auf was würdet Ihr bei der Basis achten?

  • Habe nochmal eine Frage.

    Ich besitze ja den 3er Führerschein umgeschrieben auf die Karte, sodass ich auch Minisattelschlepper fahren darf.

    Wenn ich nun ein 7,5 Tonner fahre, darf ich dann nur Tandemanhänger fahren?

    Gruß Karti

  • Sehe ich nach diesen Text anders:


    Auszüge
    Eine Ausnahme bildet die Besitzstandsregelung zur Berücksichtigung des alten Fahrerlaubnisrechts der StVZO.
    Bei der Umschreibung der alten Fahrerlaubnis der Klasse 3 wird die Klasse CE beschränkt auf die Schlüsselnummer CE 79 erteilt, damit jedoch ausschließlich der Umfang des alten Rechts.

    Zugkombinationen der Klasse CE (Schl. Nr. 79) nach Umschreibung der Klasse 3


    Für den Inhaber einer alten Klasse 3 mit einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis CE (Schlüsselnummer 79) gilt der alte Besitzstand.

    Schlüsselnummer nach Anlage 9 der FeV: 79 (C1E > 12 000 kg, L ≦ 3)
    Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann und dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelkraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen (Tandemachse < 1m Achsabstand = 1 Achse).

    Wichtig!
    Die Berechnung der zulässigen Gesamtmasse der Sattelkraftfahrzeuge erfolgt in diesem Fall nach altem Fahrerlaubnisrecht gemäß § 34 Abs. 7 StVZO
    (zGM Sattelzugmaschine + zGM Sattelanhänger - der jeweils höheren Aufliegelast).


    Wenn man also diese Schlüsselung im Schein/Karte stehen hat "(C1E > 12 000 kg, L ≦ 3)" bedeutet das L ≦ 3, das man maximal 3 Achsen haben darf, auch bei den neuen Schein/Karte.

    Sehe ich das richtig?

  • Hallo Karti

    Genau einen Minisattel so wie ich momentan daran bin, wäre auch eine gute Alternative für dich.

    Wie das genau in Deutschland mit der Fahrerlaubnis aussieht weiss ich nicht. Bin aber der Meinung wenn deine Minisattelzugmaschine ein max. Zulässiges Gesamtgewicht von 3500kg oder 3499kg, dann darfst du mit dem Normalen PKW Ausweis bei uns Kat.B fahren. Wenn dann noch ein Sattelanhänger dran soll, was ja der fall ist, brauchst du bei uns noch die Anhängerprüfung Kat. E. Mit dieser Kombination Kat.BE darfst du bei uns Minisattel bis ca. 8300kg Gesamtgewicht (Kombination Zugmaschine und Sattelanhänger)fahren.
    Oder einen Dodge Ram 2500, Ford F250 mit bis 10000kg Anhängelast, auch die gibt's als Sattelschlepper.

    Die Minisattel bis 3500kg haben ein Leergewicht von je nach Marke ca. 2200kg bis 2400kg. Sprich du kannst einen Sattelanhänger von bis 6100kg. Das müsste eigentlich für deine Anwendung ausreichen.

    Gruss Marcel

  • Ich darf mit meinen alten 3er Schein Minisattel bis 12000 kg Gesamtgewicht fahren im Zug.

    Aber ein Minisattel hat auch Nachteile.

    Ich kann keine normalen LKW-Anhänger ziehen.

    Bei mir sieht es ja so aus, das ich ein Motorhome bauen möchte. Ich selber befahre viele Motorradevents, veranstalte aber auch welche.

    Wenn ich nur welche anfahren würde, dann wäre der Minisattel perfekt. Aber da ich auch welche veranstalte, muss ich Stromaggregate, Dusch- und Toilettenwegen etz. ziehen.
    Einen Kofferanhänger, den man dann zum Dusch- und Toilettenwagen ausbaut, bekommt man sehr günstig. Zu ziehen aber eben nicht mit einen Minisattelschlepper. Da müsste ich mir einen Auflieger gesorgen. Dieser kostet mehr. Außerdem habe ich dann eine Fahrt mehr zu machen, da ja dann das Motorhome noch zuhause steht.

    Ich glaube kaum das ich an einen 7,5 Tonner vorbeikomme.

  • Hi,

    kann es sein, dass du dir nun einen DB914 vom Zirkus gekauft hast?
    Habe mir einen solchen am WE in Schwalmtal angeschaut und der entsetzlich ahnungslose
    Verkäufer wollte meine Kaufabsicht ein wenig beschleunigen, indem er mir erzählte, dass so ein
    "Verrückter" Crossfahrer den unbedingt haben möchte.

    Gruß
    Matze

  • Ne, wir sind noch in der Planung.

    Und auch noch nicht sicher was es genau wird.

    1) Minisattelschlepper

    2) 7,5 Tonner

    3) LKW über 7,5 Tonnen mit Wechselbrücke

    4) LKW über 7,5 Tonnen mit Abroller

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