Erste gute Erfahrungen mit einer Dash-Camera

  • Sollte man eigentich die SD Karte am besten gleich am Unfallort, den Polizisten aushändigen? Würde sicher Sinn machen. Andererseits würd ich mir zumindest schnell eine Sicherungskopie ziehen wollen. So viel Zeit muss sein.

  • Zitat von C71

    Sollte man eigentich die SD Karte am besten gleich am Unfallort, den Polizisten aushändigen? Würde sicher Sinn machen. Andererseits würd ich mir zumindest schnell eine Sicherungskopie ziehen wollen. So viel Zeit muss sein.


    Letzteres würde ich machen.

    Aus NRW grüsst Berny.
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    Renault Trafic Hochdach, langer Radstand, Selbstausbau 1992.

  • Zitat von nik100943

    Also, falls jemand sich dafür interessiert. Diese Camera ist der Renner. Für kleines Geld und kann bei Bedarf auch im eigenen Haus, zur Überwachung des Vorgartens und des eigenen Schlafzimmers eingesetzt werden.
    Ich bin total entgeistert :)
    Grüsse
    Nik

    Hallo Nik

    Was willst Du den im eigenen Schlafzimmer überwachen. :lol::lol:

  • Zitat von Tango

    .
    Was willst Du den im eigenen Schlafzimmer überwachen. :lol::lol:

    Irgendwelche Bewegungen.....

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Zitat von Tango


    Hallo Nik
    Was willst Du den im eigenen Schlafzimmer überwachen. :lol::lol:

    Komische Frage,
    Tango ... :lol:
    Wenn man mal aushäusig ist, weiss man doch ganz gern, was im eigenen Schlafzimmer los ist ...
    Ist das bei Dir anders ?????
    Ich dachte, das wäre ganz normal ... :mrgreen:
    Grüsse
    Nik

  • Hallo,
    nur nochmal eine Ergänzung zur Rechtslage bzw. zur Rechtsentwicklung, was die Nutzung von Dash-Kameras im Straßenverkehr anbetrifft.
    Es hat ja schon durchaus widersprechende Stellungnahmen hier im FORUM zu diesem Thema gegeben.
    Es zeichnet sich ab, dass die anlassunabhängigen Aufzeichnungen mittels einer Dash-Kamera zum Zwecke der Anzeigeerstattung gegen Dritte wegs Verkehrsordnungswidrigkeiten oder auch -straftaten i.d.R. nicht als Beweismittel zugelassen werden. Das ist in aller Regel auch nicht nötig.
    Als Beweismittel in solchen Verfahren, die der Klärung der Schuldfrage bei Verkehrsunfällen dienen, zeichnet sich aber ab, dass die Aufzeichnungen zugelassen werden. Hier treten die Persönlichkeitsrechte des anderen Verkehrsteilnehmers im Verhältnis zum berechtigten allgemeinen Aufklärungsinteresse in den Hintergrund.
    Es gibt also gute Gründe, Tag wie Nacht eine Dash-Kamera im Fahrzeug zu betreiben.
    Hier die Schilderung einer Verhandlung des AG München vom Juli 2013, also durchaus schon eine ältere Entscheidung:

    "Das Amtsgericht München hat ein Unfall-Video jetzt als Beweismittel zugelassen.

    In dem Rechtsstreit ging es um einen Fahrradfahrer, der auf einen bremsenden Smart aufgefahren und gestürzt war. Zwar hatte hier der Radler den Unfall gefilmt und nicht der Autofahrer, umgekehrt wäre die Situation aber die gleiche. Im Prozess sollte das Video als Beweismittel dienen. Der Autofahrer empfand das als Verletzung seines Persönlichkeitsrechts.

    In dem Urteil (Aktenzeichen 343 C 4445/13) heißt es, dass die Verwendung dieser Videos eine Interessenabwägung der Beteiligten erfordere. Wenn der Filmende keinen bestimmten Zweck verfolgt, soll die Verwertung der Aufnahmen zulässig sein. Das Gericht vergleicht die Dashcam-Filme mit Urlaubsvideos, bei denen auch andere – unbeteiligte – Personen im Bild zu sehen sind. Jeder wisse, dass er in der Öffentlichkeit zufällig auf solche Bilder geraten könne.

    Das Gericht argumentiert außerdem, dass es anerkannt sei, nach einem Unfall Bremsspuren oder Schäden an Fahrzeugen mit Fotos zu dokumentieren. Es macht laut Amtsgericht München keinen Unterschied, ob die Bilder, in diesem Fall das Video, die Situation bis zum Unfall zeigen und nicht erst die Unfallfolgen.

    Es ist das erste Urteil in Deutschland, das sich mit den Dashcams befasst hat. Laut Katharina Lucà, Pressesprecherin für den Bereich Recht beim ADAC, bleibt abzuwarten, wie andere Gerichte urteilen werden: „Wir gehen aber davon aus, dass auch andere Gerichte die Videos als Beweismittel zulassen werden.“

    So viel zum aktuellen Stand der Diskussion zum Thema Dash-Kameras im Straßenverkehr. Ich fahre jetzt deutlich entspannter, seit ich (Dank Dash-Kamera) im Falle von Unfällen eine lückenlose Dokumentation der Abläufe vorweisen kann.

    Grüsse vom Mainzer Lerchenberg
    Nik

  • Moin,
    das Urteil hat keinerlei Auswirkungen auf andere Prozesse, da esein erstinstanzliches Urteil ist und nur den Einzelfall betrifft. Um sich auf ein Urteil zu berufen sollte es zumindest von einem OLG sein, besser vom BGH.

    nun ist es ein LT 1 geworden ;)

  • Hallo,
    inzwischen hat sich auch das Verwaltungsgericht Ansbach im ersten Rechtszug mit dem Thema Dash-Kamera beschäftigt.
    Hier der link:
    http://www.focus.de/auto/news/urte…id_4055619.html
    Wie so oft hat das Urteil viele Aspekte und trägt nur ansatzweise zur Klärung der Rechtslage bei.
    Es ist natürlich auch nur eine Einzelfallentscheidung.
    Dennoch möchte ich sie, da ich den Thread losgetreten habe, hier kurz vorstellen.
    Grundlage der Entscheidung des VG Ansbach war wohl die Verfügung einer Behörde, die einem Rechtsanwalt untersagt hatte, während des Betriebs eines Kfz ständig eine Dash-Kamera zu betreiben.
    Die Behörde hat den Prozess verloren und ist mit ihrer Forderung -aus formalen Gründen- gescheitert.
    Der Rechtsanwalt darf die Dash-Kamera also bis auf weiteres nutzen.
    Im übrigen bin ich der Meinung, dass die Aufzeichnungen der Dash-Kamera von jedem Deutschen Gericht verwendet werden, falls dies zur Aufklärung einer Straftat beiträgt.
    So gesehen hat sich also eigentlich gar nicht so viel geändert.
    Wer sich dennoch vertieft mit der neueren Rechtsentwicklung beschäftigen möchte, dem kann ich den folgenden link zum ADAC empfehlen:
    http://www.adac.de/infotestrat/ra…srecht/Dashcam/
    Beachten sollten alle User hier im FORUM aber auf jeden Fall, dass der Betrieb einer Dash-Kamera in Österreich nur mit einer behördlichen Genehmigung zulässig ist. Da die österreichische Polizei dazu neigt, deutsche Urlauber bevorzugt zur Kasse zu bitten, sollte die Kamera daher in unserem Nachbarland nicht montiert sein.
    Grüsse vom Mainzer Lerchenberg
    Nik

  • Der totale Überwachungswahnsinn. Klar, dass sowas wieder ein bayerisches Gericht zulässt.
    Ist schon ein bischen übertrieben wenn nun bald jeder aus seinem Fahrzeug filmt. Meine 50 cent.....

    ehemals Steyr 680M mit LAKII, umgestiegen auf Ford Ranger 2AW Wildtrak ´09 mit Lightbox Absetzkabine von X-Vision-X

  • Zitat von nik100943

    ... Beachten sollten alle User hier im FORUM aber auf jeden Fall, dass der Betrieb einer Dash-Kamera in Österreich nur mit einer behördlichen Genehmigung zulässig ist.


    Ebenso in Belgien.
    Eine relativ gute UND kleine DashCam ist übrigens die Rollei 110.

    Aus NRW grüsst Berny.
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  • Hallo, werte Mitstreiter (gn),

    inzwischen verfestigt sich die Gerichtspraxis in Sachen Dash-Kamera zusehends.

    Völlig unproblematisch ist es, wenn die Kameras nur "fallweise" eingeschaltet werden, z.B. vor kritischen Stellen und vor schwierigen Situationen mit erhöhtem Risiko. Dann sind solche Kurz-Videos immer als Beweismittel bei Gericht zuzulassen und werden gerne von den Gerichten akzeptiert.

    Schwierigkeiten kann es geben, wenn die Kamera immer mitläuft. Dann erscheint für viele Gerichte die Grenze überschritten, weil der Daten- und Persönlichkeitsschutz einer nicht begrenzten Menschenmenge gefährdet erscheint.

    Wir reden hier nur vom Zivilrecht natürlich. Da könnte ein Unfallgegner einen Videobeweis verhindern. Er könnte es zumindest versuchen, ob er damit Erfolg hat, liegt immer am Richter (gn).

    Im Strafrecht schaut die Sache ganz anders aus. Wie schon in der Vergangenheit gepostet haben wir hier andere Beweisregeln. In aller Regel wird ein Strafgericht jeden Beweis zulassen, der der Rechtsfindung bzw. der Aufklärung einer Straftat dient. Ganz egal, ob Kurz-Video oder Dauer-Video, es wird beim Strafgericht zugelassen.

    Hier eine aktuelle Entscheidung zu "unserem" Thema:

    http://www.bild.de/auto/auto-news…67280.bild.html

    Grüße vom Mainzer Lerchenberg
    Nik

  • Zitat von nik100943

    Völlig unproblematisch ist es, wenn die Kameras nur "fallweise" eingeschaltet werden, z.B. vor kritischen Stellen und vor schwierigen Situationen mit erhöhtem Risiko.


    Hast Du Dir den Satz "Unverhofft kommt oft" mal verinnerlicht? :oops:

    Aus NRW grüsst Berny.
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    Renault Trafic Hochdach, langer Radstand, Selbstausbau 1992.

  • Zitat von Berny


    Hast Du Dir den Satz "Unverhofft kommt oft" mal verinnerlicht? :oops:

    Hallo, Berny,

    das passiert gelegentlich, dass ich mir (vorher) Gedanken darüber mache, was ich (wenig) später sage und schreibe :lol:

    Die Kommentierung von Rechtsprechung ist gelegentlich etwas sperrig. Das war mir klar. Dennoch ist es genau so, wie ich gepostet habe.

    Die Rechtsprechung (im Zivilrecht) toleriert die Dash-Cams ohne wenn und aber, wenn sie "fallorientiert" eingesetzt werden. Wohingegen der Dauerbetrieb überwiegend als unzulässig beurteilt wird.

    Wenn man das weiss, kann man sich drauf einstellen. Ich aktiviere die Dash-Cam z.B. nachts immer vor Kreuzungen mit und ohne Ampelanlagen. Und auch manchmal im Alltagsbetrieb, wenn ich es haarige Situationen gibt.

    Ich kann's leider nicht ändern. Die Rechtsprechung ist leider so, wie sie ist.

    Grüße
    Nik

  • Bei mir läuft sie immer.
    Die Sequenzen sind 5 Minuten. Im Zweifel lief sie nur diese 5 Minuten.
    Wann du sie brauchst, kannst du nicht im Vorfeld sagen.
    Du kannst nur hinterher sagen: Ich hätte sie gebraucht.
    Im Firmen-LKW hebe ich die Aufnahmen min. 12 Wochen auf, bevor ich sie lösche.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Zitat von nunmachmal

    Bei mir läuft sie immer.
    Die Sequenzen sind 5 Minuten. Im Zweifel lief sie nur diese 5 Minuten.
    Wann du sie brauchst, kannst du nicht im Vorfeld sagen.
    Du kannst nur hinterher sagen: Ich hätte sie gebraucht.


    Wie recht Du hast! Zusätzlich hat meine Cam auch einen Crashsensor mit entsprechender Funktion. :idea:

    Aus NRW grüsst Berny.
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