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Definition Wohnmobil für die KFZ-Steuer

  • LutzT
  • 12. März 2013 um 22:11
  • LutzT
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    223
    Wohnort
    Hiddenhausen
    • 12. März 2013 um 22:11
    • #1

    Hallo zusammen,
    wo es gerade im einen oder anderen Beitrag um Stehhöhe im Womo-Kasten geht:
    Das Kraftfahrzeugsteuergesetz wurde im Dezember 2012 ein wenig geändert. Für uns vielleicht interessant ist der Wegfall des § 2 Abs. 2b KFZStG. Darin war festgelegt, dass ein Wohnmobil nur dann vom Finanzamt als solches anerkannt wird, wenn neben der Eintragung in den Fahrzeugpapieren als "Wohnmobil" die Höhe im Küchenbereich mindestens 170 cm beträgt (vereinfachte normaldeutsche Übersetzung). Nun gilt nur noch der Abs.2, in dem steht, dass die Daten in den Zulassungspapieren verbindlich sind (ebenfalls vereinfachte ...).
    Wer keine Stehhöhe im WoMo benötigt, braucht also jetzt bei seiner Planung keine Klimmzüge mehr wegen der KFZ-Steuer zu machen.
    Hier ein Link auf die Vorschrift : http://www.buzer.de/gesetz/315/al35733-0.htm
    Gruß
    Lutz

    unterwegs in einem Opel Movano aus 2005, Ausbau fertig in 2007, soweit das überhaupt möglich ist

  • Balu
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.501
    Wohnort
    Unterfranken
    • 12. März 2013 um 22:49
    • #2

    Hallo Lutz,
    das liebe Juristendeutsch...
    verstehe ich das jetzt richtig, dass es keinen Sondertarif mehr für Wohnmobile gibt und in Zukunft alle Fahrzeuge über einen Kamm geschoren werden? Gilt das nur für Neuzulassungen? Haben alte Fahrzeuge Bestandsschutz?
    Irgendwie werde ich aus dem Ganzen nicht so recht schlau!
    Vielleicht kann einer, der des Juristendeutsch mächtiger ist wie ich, Licht ins Dunkel bringen!

    Gruß
    Herby

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  • Jogibär
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    278
    Wohnort
    Daun
    • 13. März 2013 um 07:51
    • #3

    Moinsen,

    es ist wohl vor allem für die interessant, die wegen zu geringer Stehhöhe als PKW besteuert wurden, also z.B. SUVs / Geländewagen / Kleintransporter mit niedriger Kabine, die aber außer der Stehhöhe eine Womo-Einrichtung vorweisen konnten.

    Ansonsten bleibt für die anderen Womo-Fahrer alles gleich, sieh hier Info vom ADAC:
    http://campingfuehrer.adac.de/news/aenderung…r-stehhoehe.php

    Es gibt aber wohl seltene Fälle (z.B. Unimog mit niedriger Sani-Kabine als Womo-Ausbau), die mit alter Regelung (= LKW) günstiger wären.

    Gruß
    Jürgen

  • LutzT
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    223
    Wohnort
    Hiddenhausen
    • 13. März 2013 um 16:37
    • #4

    Hallo Balu,
    Jürgen hat das schon richtig beantwortet.
    Wohnmobile gibt es schon noch = wie bisher.
    Weggefallen ist nur die Sonderregelung mit der Mindesthöhe im Küchenbereich (diese Sonderregelung stand im weggefallenen § 2 Abs. 2 b KFZStG).
    Entschuldige, wenn ich mich nicht ausreichend klar ausgedrückt habe. Die Übersetzung Gesetzesdeutsch --> Normaldeutsch ist mittlerweile ganz schön schwierig. :oops:
    Gruß
    Lutz

    unterwegs in einem Opel Movano aus 2005, Ausbau fertig in 2007, soweit das überhaupt möglich ist

  • Balu
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.501
    Wohnort
    Unterfranken
    • 13. März 2013 um 17:07
    • #5
    Zitat von LutzT

    Entschuldige, wenn ich mich nicht ausreichend klar ausgedrückt habe. Die Übersetzung Gesetzesdeutsch --> Normaldeutsch ist mittlerweile ganz schön schwierig. :oops:

    Hallo Lutz,
    DU musst dich doch nicht dafür entschuldigen, dass ich eher Womo-Reiter als Paragraphen-Reiter bin. :D:wink:
    Ich bin halt einer, der gerne das "Maul aufmacht", wenn er etwas nicht versteht. Der eine oder andere stille (und schüchterne) Mitleser wird die ergänzenden Ausführungen sicher auch zu schätzen wissen. Jetzt ist ja alles klar! :idea:
    Dein Hinweis ist sicher für einige hier wichtig!

    Gruß
    Herby

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