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Containerization

  • geloescht
  • 3. November 2012 um 13:21
  • Mo-Liner
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    216
    Wohnort
    87527 Sonthofen
    • 5. November 2012 um 09:54
    • #21

    So werd mich jetzt auch mal ein bischen beteiligen 8)8)
    Kann aus meinen eigenen Erfahrungen sprechen :!: . Meine Renault Premium SZM mit großem Haus läuft OHNE Auflieger als Wohnmobil :idea: . Damit fällt die Tachographnutzung, in der Privatnutzung, weg. Diverse Kontrollen in drei europäischen Ländern ( + Schweiz) führten zu keinen Beanstandungen der Sheriffs.
    Unterwegs bin ich mit 22 t, Wohnmobil und Wohnwagen angehängt. Ich ernte zwar immer große ungläubige Augen :shock: aber keinerlei Probleme.
    Der Verbrauch liegt, bei legalen 88 km/h, auf der Autobahn bei 22 Litern :) . Dabei muß ich seltenst schalten :wink: .
    Das man mit einem Elefanten andere Stellplätze anfährt als Otto (Hymer)Fahrer ist, denke ich, der Grund für den Bau eines "Individualfahrzeuges", egal welcher Größe.
    Man sollte auch nicht Äpfel ( Pkw-PickUps ) mit Birnen ( 3Achser oder größer!) vergleichen, denn das hinkt!
    Außerdem gehe ich davon aus, wenn sich jemand so einem Konzept verschreibt, hat er sich ( wegen der Nutzung ) schon VORHER seine Gedanken gemacht :wink:8) und wer, bitte, will ernsthaft und gerne, in eine deutsche Reihenhaussiedlung, auf einen Campingplatz?

    Gruß
    Klaus
    Carpe Diem - Lebe dein Leben heute, wer weiß was morgen ist!

  • Abgemeldeter User
    Gast
    • 5. November 2012 um 12:04
    • #22

    Die sonstigen Daten hören sich ja gut an, die Bilder sind Klasse, aber ich könnte in der kurzen Kabine nicht zurechtkommen. Bei meiner SZM hatte ich wenigstens das mittlere Haus. Aber man kann sich helfen und einen 20 bis 30 cm tiefen Kasten als Buckel drauschweißen, dann sollte es gehen. Nur, und das musst Du wissen, das ist eine ziemlich laute Kiste und Touren auf der kurvigen Landstraße werden auch körperlich anstrengend.
    Die SZM allein ist nicht unproblematisch, weil sie recht leicht auf der Hinterachse ist und bei Schnee und Eis flott an ihre Traktionsgrenzen kommt. Meine zog schon auf trockenen Wiesen den 10 t Hänger nicht mehr auf die Straße, sobal es mehr als 3 % Steigung gab, aber beim Truck Trial hatte ich immer den einen oder anderen Tatra 813 oder MB 3535 4-achser nebenan stehen, die mich dann rausgezogen haben. Abgesehen davon ist das dauernde An- und Abspannen nicht das Gelbe vom Ei, das geht auf den Geist, dagegen wäre z.B. das Umbauen einer Sitzgruppe zum Bett, wovor viele Camper ihren Horror haben, ein Klacks.

    Was die Tanks angeht, die Zerklüftung ist Blödsinn, denn Du brauchst jede Menge störanfälliger Verbindungen, die Reinigung wäre so gut wie unmöglich, aber wegen der vielen Ecken zwingend häufig notwendig, und der Bau der vielen Klappen extrem aufwändig. Spar dir das und beschränk dich auf 4 Tanks, Frischwasser, Grauwasser Dusche, Fäkalien und Bioöl, aus! Die Amalric Tanks, einmal vernünftig eingebaut, da brauchste außer zum Reinigen nie mehr dran und mit dem Kärcher reicht der Fäkalientank einmal im Jahr. Sonst machst Du die Entsorgungstanks gegelegentlich vor einer Landstraßenetappe zu 20% voll, fügst etwas Pril dazu und fährst. Abernds vor der Übernachtung ablassen und gut ist. In den Fäkalientank schüttest Du etwas Essigessenz rein, wenns warm ist etwas Orangenöl, und entsorgst ihn so oft es geht...In den Frischwassertank schüttest Du Katadyn und nimmst das Wasser nur zum Spülen, Waschen und als Klowasser. Trink- und Kochwasser, dafür nimmst Du Flaschenware, sonst in D A CH einen 20 l Kanister. montezumas rache muss ja nicht sein.
    Die Tanks, wenn es denn mal sein muss, sollten von oben in den Besfestigungen und an den Armaturen lösbar sein und wenn sie rausmüssen, dann werden sie nach hinten oder vorn rausgeschoben oder gezogen, auch wenn dazu z.B. der Generator rausmuss, daher der Tipp Schublade. Aber das ist nach der Bauphase kaum nötig, die Tanks halten ewig.

  • geloescht
    Gast
    • 5. November 2012 um 13:39
    • #23

    Servus Klaus,

    Zitat von Mo-Liner

    So werd mich jetzt auch mal ein bischen beteiligen 8)8)
    Kann aus meinen eigenen Erfahrungen sprechen :!: . Meine Renault Premium SZM mit großem Haus läuft OHNE Auflieger als Wohnmobil :idea: . Damit fällt die Tachographnutzung, in der Privatnutzung, weg. Diverse Kontrollen in drei europäischen Ländern ( + Schweiz) führten zu keinen Beanstandungen der Sheriffs.
    Unterwegs bin ich mit 22 t, Wohnmobil und Wohnwagen angehängt. Ich ernte zwar immer große ungläubige Augen :shock: aber keinerlei Probleme.

    also das ist jetzt echt spannend mit der WoMo-Zulassung.

    Meine bisherigen Weisheiten zum Tachographen-Thema habe ich aus den FAQ von der Website der BAG. Dort heisst es nämlich explizit (zweiter Absatz, unterstrichen):

    Zitat


    Der Gesetz- und Verordnungsgeber sieht eine ganze Reihe von Ausnahmetatbeständen von den Fahrpersonalvorschriften vor. Diese sind im europäischen Recht in Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 aufgelistet. Im nationalen Recht sind die Ausnahmen in § 18 FPersV (der in Deutschland aufgrund des Artikels 13 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 erlassen wurde) und § 1 Absatz 2 FPersV aufgeführt.

    Besonders hervorzuheben ist, dass bei nichtgewerblichen Güterbeförderungen für private Zwecke die Fahrpersonalvorschriften keine Anwendung finden. Hiervon unberührt besteht jedoch auch im privaten Bereich die Verpflichtung, in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder darüber nur mit einem Fahrtschreiber oder einem analogen oder digitalen EG-Kontrollgerät zu betreiben.

    Ich hab deswegen auch extra nochmal beim LKW-Guru der hier zuständigen Polizeidirektion angerufen und der hat das gleiche gesagt: Alles über 7,5t - egal zu welchem Zweck - braucht zwingend die Schnüffelbox.

    Was ich mir allenfalls noch vorstellen könnte ist, dass bei Dir der Fall "Personen- oder Güterbeförderung" nicht zutrifft so dass dann der ganze Sums nicht anzuwenden wäre.

    Zitat


    Nach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 müssen grundsätzlich Fahrzeuge, die der Personen- oder Güterbeförderung dienen, mit einem Kontrollgerät ausgestattet sein. Die genauen Voraussetzungen und verschiedene Ausnahmen von dieser Verpflichtung sind im europäischen Recht (Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 bzw. ab 11. April 2007 Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006), aber auch in der Fahrpersonalverordnung (§ 18 FPersV) geregelt.

    Wenn es aber Ausnahmen wirklich nur für die genannten Ausnahmenlisten gibt - in der Ausnahmenliste der neueren EU-Verordnung (561/2006) werden nur Oldtimer aber eben keine WoMos genannt. In der älteren Verordnung (3820/85) hab ich noch nicht nachgesehen aber ich bin auch im Zweifel ob die ältere Verordnung seit 2006 überhaupt noch gilt.

    Bei mir kommt im Gegensatz zu Dir ja auch noch erschwerend dazu dass ich dann mit Containerchassis fahre, welches ja ziemlich eindeutig zur "Güterbeförderung" gedacht ist.

    Das riecht alles bisschen nach Grauzone bzw. danach als ob so mancher Sheriff selber nicht genau weiss wie es nun ist. Wenn es aber irgendeine halbwegs hieb- und stichfeste Lücke gibt dann würd ich natürlich liebend gern da durchschlüpfen.

    Ich liebe Gesetzeslücken :)

    Tom

  • geloescht
    Gast
    • 5. November 2012 um 14:02
    • #24

    Servus Thomas,

    neuerlichen Dank für all die Ideen ! Gerade das was Du über die Tanks gepostet hast klingt für mich ziemlich schlüssig.

    Die MB2028 SZM von Frank kommt für mich ohnehin nicht in Frage weil sie eben ein 3-Achser ist und wegen der für mich zu weit hinten liegenden Sattelplatte dann die Dauersondergenehmigung für Überlänge fällig wäre - nicht nur in D sondern in allen Ländern extra und separat zu beantragen sobald ich dort rein fahre. Und das wär ja wirklich saublöde ... ob ein Umbau der Platte machbar ist weiss ich nicht. Dürfte problematisch sein (u.a. wegen der Achslasten). Frank's SZM ist mir aber ausserdem auch zu teuer.

    Ich wollte mit dem Link nur zeigen dass es eben manchmal doch gelingt einen gut erhaltenen Oldtimer mit wenig km Laufleistung aufzutreiben.

    Auswahlkriterien sind für mich:
    - Passende Sattelplattenhöhe
    - Vermeidung der Überlängengenehmigung (§70, §46, etc. StVZO)
    - Vermeidung der Schnüffelbox (soweit machbar)
    - günstige Steuer/Versicherung

    Komfort wäre dabei für mich von völlig untergeordneter Bedeutung denn ich fahre dann ja sowieso nur grade mal 8000-10000km pro Jahr (um einfach gelegentlich mein "Haus" von A nach B zu bewegen) und wenn ich dafür halt dann mal heftig am Lenkrad zerren muss dann mach ich das halt. Soviel Sportsgeist kann ich 4-5 mal im Jahr dann noch zur Verfügung stellen :)

    Wenn es aber wirklich machbar wäre über den Weg einer WoMo-Zulassung die Schnüffelbox loszuwerden ist mir eine neuere SZM genauso recht. Oder noch rechter. ;)

    Tom

  • Mo-Liner
    womobox-Spezialist
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    216
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    87527 Sonthofen
    • 5. November 2012 um 14:06
    • #25

    Das ganze mit dem Tachographen betrifft die GEWERBLICHE Nutzung und NUR diese! :wink:8)
    Als Privatmann kann ich auch mit einem 40 Tonner durch die Gegend düsen, OHNE den Nachweis der Lenk und Ruhezeiten.
    Dies ist zwar ungewöhnlich und verursachte schon oft Unglauben ( O-Ton deutsche Sheriffs: "niemand fährt zum Spaß mit so einem Geschoss!!" ) doch die Beweisslast, das es sich um eine kommerzielle Nuttzung handelt, liegt bei den Trachtlern :wink: .
    In diesen (Grau)Zonen, die nicht ( oder eigentlich doch ) explizit geregelt sind, bewege ich mich seit Jahren :lol:8)
    Denn es gilt, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Wenn man natürlich die deutsche Tugend des vorauseilenden Gehorsams besitzt, wirds schwierig :? .
    Die Standardfrage, die ich bei meinen Aktionen, seit Jahren, höre ist: Darf man denn das? Ist das erlaubt? Meine Antwort.....siehe oben 8).
    Hilfreich ist es in jedem Fall, eine Leerscheibe einzulegen, denn wenn eine Fahrtenschreiberscheibe drin ist, holen die Sheriffs sich auch diese :cry: .

    Gruß
    Klaus
    Carpe Diem - Lebe dein Leben heute, wer weiß was morgen ist!

  • Mo-Liner
    womobox-Spezialist
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    87527 Sonthofen
    • 5. November 2012 um 14:13
    • #26

    Für die Sattelplatte gibt es normalerweise Umbausätze um sie niedriger und höher zu legen. Wenn das nicht genügt muß es ein low-liner sein.
    Schnüffelbox und Steuer und Versicherung....siehe Womo.

    Übrigens....meinen Renault habe ich mir mit 396000 km aus Holland geholt. Gekostet hat er, mit einem leichten Seitenschaden, den ich mit ca 1200 € selbst repariert habe, um die 10. Das ist, meines Erachtens, einfach nur ein Schnäppchen, für eine nicht mal richtig eingefahrene SZM, die ich ( wahrscheinlich ) nie mehr kaputt fahre.

    Gruß
    Klaus
    Carpe Diem - Lebe dein Leben heute, wer weiß was morgen ist!

  • Balu
    womobox-Guru
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    Wohnort
    Unterfranken
    • 5. November 2012 um 14:24
    • #27

    Hallo,
    jetzt muss ich als "Kleinwagenfahrer" auch mal meinen Senf dazugeben.
    Ich glaube mich zu erinnern, in einer Promobil gelesen zu haben, dass wir in der BRD die widersinnige Vorschrift haben, dass ein Fahrzeug über 7,5t zwingend die "Schnüffelkiste", wie Du es nennst :mrgreen: , an Bord haben muss. Auch reinrassige Womos, wie diese Dickschiffe mit Slide-Outs und PKWs im Kofferraum. Aber die "Schnüffelkisten" müssen nicht betrieben werden, da keine gewerbliche Nutzung vorliegt.
    Paragraphen habe ich mir dazu jetzt nicht gemerkt, da ich mit meinen mickrigen 3,5t eh nicht in die Kategorie falle. Ich fand's damals nur lustig!
    Aber vielleicht ist es ein Ansatz für weitere Forschungen. Der Klaus denkt in die selbe Richtung, wenn ich ihn richtig verstanden habe.

    Gruß
    Herby

    der auch mal ein 2,8t Womo hatte, das einen Fahrtenschreiber als Tacho aus seinem früheren Leben hatte.
    Da war eine Scheibe drin, die nach 50 000 km schwarz war. Trotzdem wollte die die Rennleitung immer wieder sehen! :lol:
    Das Gesicht sprach Bände, aber dann sahen sie doch ein, dass ich das gar nicht brauche! :P

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Mo-Liner
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    216
    Wohnort
    87527 Sonthofen
    • 5. November 2012 um 14:52
    • #28

    Hi Herby,
    glasklar erkannt :D , Für die Rennleitung ist klar, das alles , was größer als ein PKW ist ( außer offensichtliche Womos ), automatisch auch gewerblich ist :!:
    Das jemand so ein Ding nur zum Spaß fährt, ist außerhalb des Begriffsvermögens vieler Menschen ( Uniformiert oder nicht ). Da dieser Prozentsatz aber zu gering ist, fällt er einfach durch die Lücken 8), die zu schliessen sich aus Sicht der Gesetzgebenden nicht rentiert...... Ist doch nett und kann gerne so bleiben :P
    Meine Standardfragen bei Sheriffs sind ( mit einem freundlichen Lächeln oder Grinsen ).... Was kann ich denn für sie tun, Herr Wachtmeister :D:D
    und auf Behauptungen antworte ich gerne mit ......Wo, bitte, steht das?? :P. Die verdutzten Gesichter und das oft ratlose Suchen sind mir den Spaß und die Zeit wert :D8)

    Gruß
    Klaus
    Carpe Diem - Lebe dein Leben heute, wer weiß was morgen ist!

  • urologe
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.473
    Wohnort
    Südost-Bayern
    • 5. November 2012 um 15:41
    • #29

    hallo,
    verteufelt doch nicht so die Tachographenscheibe.
    Ich benutze sie regelmäßig-
    wenns ein echtes Problem gibt habe ich die einmalige Chance zu beweisen , daß ich rechtskonform gefahren bin !
    ( Wenn nicht , habe ich noch nie eine Scheibe eingelegt , weil ich nicht verpflichtet bin mit H und privat. )
    Ab 2006 hat man ein echtes Problem mit den digitalen Kontrollgeräten...... die lassen sich nicht ausschalten.

    Im Hochgewichtsbereich haben wir primär immer vorab ein bischen mehr Schuld als der Polofahrer, da hilft einem ganz sicher der Beweis , daß man nicht zu schnell war.
    LG
    Ralf

    der Urologe

    Vorsorge tut gut - KAT fahren

  • geloescht
    Gast
    • 5. November 2012 um 17:34
    • #30
    Zitat von urologe

    hallo,
    verteufelt doch nicht so die Tachographenscheibe.

    naja ... ein Stück weit stimmt das schon was Du sagst.

    Was mich daran halt stört ist, dass für Zeiträume mehrerer Jahre mitgelogged wird, wer wann wo gewesen ist. Das ist schon eine Datensammlung die jedem Datenschützer die Haare aufstellen sollte.

    Witzig übrigens, dass jeder Experte zu dem Thema was anderes sagt. Ich hab die letzten Monate das schon von Polizisten, Fahrlehrern und TÜV-Leuten wissen wollen. Und jeder reimt sich was anderes zusammen. Im Grunde weiss keine Sau wirklich definitiv Bescheid.

    Voll bürokratisch halt auch dass ich für jede Zeit in der nicht gefahren bin mir selbst (also Pseudounternehmer und als Pseudoarbeitnehmer) dieses Sch...formblatt ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben muss. Endloser Papierkrieg, und das für jede 5km Fahrt !

    Und das Mitschreiben der Geschwindigkeit ist halt lästig, denn auf der Autobahn fährst Du auch immer die halblegalen 88-89 km/h aber wenn's dann mal scheppert bist Du trotzdem der Böse - dann eben sogar noch nachweislich. Eigentor, zumindest mit einem digitalen Schnüffler.

    Was mich weniger stört sind die Lenk- und Ruhezeiten da ich es unterwegs ja nicht hektisch hab.

    Ich bin jetzt übrigens wirklich neugierig, wie es sich strikt nach Gesetz mit der WoMo-Sache verhält. Wenn ich mal bisl Zeit hab ruf ich mal die BAG und im Verkehrsministerium an. Die sollen dann mal sagen, was in deren Gehirnwindungen so alles abgeht :)

    Lediglich zur Eingrenzung des Themas heute schon:

    "Promobil" und die BAG-Website sagen was ähnliches aber nicht genau das selbe: Promobil sagt offenbar, das Gerät müsste eingebaut sein aber NICHT betrieben werden.

    Die BAG-Website sagt, das Gerät müsse eingebaut UND betrieben werden aber die Lenk- und Ruhezeiten müssten nicht beachten werden wenn man unter eine der Ausnahmetatbestände fällt.

    Der Unterschied liegt also in der Betriebspflicht und genau die gilt es jetzt noch zu recherchieren für den Fall einer WoMo- und einer H-Zulassung und einer rein privaten Nutzung.


    Wenn ich von BAG oder Ministerium eine für uns günstige Aussage kriege versuche ich mal, das auch als Papierschrieb zu bekommen. So einen Zettel könnte man dann für den Bedarfsfall immer dabei haben. Damit lassen sich die Debatten unterwegs dann abkürzen und wir haben schneller wieder unseren Frieden.

    Aber schauen wir erstmal, was die Leutchen dazu sagen ...

    Vorauseilender Gehorsam übrigens ist mir genauso suspekt wie dem Mo-Liner-Klaus. Ist überhaupt nicht mein Ding. Ich will halt nur kein Theater unterwegs und womöglich sogar von einem übereifrigen Gesetzeshüter still gelegt werden.

    Ausserdem: Früher oder später wird unsereins ja sowieso zu einer detaillierten Recherche gezwungen sein - spätestens wenn mal einer meint, uns deswegen an den Karren bieseln zu dürfen. Wenn das nicht dieses Jahr passiert dann nächstes oder übernächstes. Also kann man das ebenso gut auch gleich recherchieren. Dann weiss man wenigstens für sich selbst schon mal definitiv was jetzt Phase ist.


    urologe:

    Die digitalen Tachographen sind für Neufahrzeuge übrigens schon seit 2003 obligatorisch. 2006 kam nur die Direktive für die Lenk- und Ruhezeiten dazu.

    Fahrzeuge mit Baujahr vor 2003 dürfen also weiterhin mit dem analogen Fahrtenschreiber fahren und das bleibt auch erstmal bis auf weiteres so.

    Tom

  • geloescht
    Gast
    • 10. November 2012 um 21:14
    • #31

    Also ich habe mal ein wenig weitergeforscht in der Tachographenangelegenheit und mache dazu aber jetzt mal einen neuen Tröt auf. Thema gehört ja auch nicht unmittelbar zur Containerization ...

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