• Hallo,
    ich habe eine Frage zu den Wartungsintervallen von Trumatic Heizungen.
    Bei meiner alten Eberspächer Dieselstandheizung ist es ja Vorschrift, was scheinbar auch der Tüv prüft, die Brennkammer alle 10 Jahre überholen zu lassen.
    Gibt es so eine Vorschrift auch bei Gasheizungen Trumatic S-Serie?

    Danke,
    Gruß
    Steffen

    PS: Gibt es eigentlich eine Alternative zu den Trumatic Gasheizungen für Wohnwagen??

  • Hallo Steffen,

    sofern es eine Standheizung für ein Fahrzeug ist, so gibt es auch hier solche Vorschriften. Truma hat für einige Typen ein Zulassung für 30 Jahre erhalten. Diese Neuregelung gilt auch für bereits verbaute Heizungen; eine Auskuft, ob Deine Heizung auch unter diese Regelung fällt, kann man bei Truma erhalten. Schreibe diese doch per Mail an, die antworten recht schnell und man hat was für den Prüfer.

    Besten Gruß

    HWK

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