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Anforderungen hinterer Unterfahrschutz

  • Robi
  • 26. Juni 2010 um 11:30
  • Robi
    Gast
    • 26. Juni 2010 um 11:30
    • #1

    Liebe Freunde,

    nach stundenlangem googel und womoboxsuchen bin ich nicht schlauer gewurden.

    Wo finde ich hinreichende Ausführungen, welche Anforderungen an den hinteren Unterfahrschutz gestellt werden? So gut wie die lapidaren Aussagen eines grad angetroffenen XXX-Prüfers sind - ich hätt es gerne genauer.

    Mein Problem ist vor allem die maßliche Gestaltung. Die Stvzo ist diesbezüglich auch nicht hilfreich.

    Danke für jeden Hinweis!

    Sven

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  • Online
    holger4x4
    womobox-Guru
    Beiträge
    7.246
    Wohnort
    Bergisches Land
    • 26. Juni 2010 um 20:42
    • #2

    Ich würe ein 72mm VA Rohr, 2mm Wandstärke besorgen, kostet bei ebay ca 45€ für 2m. Dann machst du einen ordentlichen Halter dran und fährst damit zum TÜV.

    Gruß, Holger

  • Chevysurfer
    Junior
    Beiträge
    42
    • 26. Juni 2010 um 21:25
    • #3

    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_32b.php

    Hang Loose
    Andre

  • Robi
    Gast
    • 26. Juni 2010 um 22:16
    • #4
    Zitat

    Der hintere Unterfahrschutz muß der Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 6. April 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 23), in der nach § 30 Abs. 4 Satz 3 jeweils anzuwendenden Fassung, entsprechen.

    Ich glaub, ich brauch eher einen Rechtsanwalt, der mir das Übersetzt. :? Ich habs mal grad probiert, meiner Frau fehlerfrei vorzulesen. Bin schon daran gescheitert.
    Sven

  • John_mit_Ente
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    468
    • 26. Juni 2010 um 23:02
    • #5

    Moin,
    dabei ist die Richtline 70/221/EWG einfach und verständlich geschrieben: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…016:0018:DE:PDF . Allerdings sagt sie über die Beschaffenheit des Unterfahrschutzes auch nur wenig aus. Interessant ist hier nur der Artikel 3. Er setzt den Mitgliedsstaaten eine Frist zur Umsetzung der EU-Vorschrift.
    In § 32n StVZO ist das Ganze dann näher erläutert und es wird auf Anhang 2 zur EU-Richtlinie 70/221/EWG verwiesen:
    http://www.aluminium-unterfahrschutz.de/gesetze.php .
    Die verschiedenen erwähnten Fahrzeugklassen kläre bitte einjeder für sich selbst.
    Fröhliche Grüße
    JmE :)

    nun ist es ein LT 1 geworden ;)

  • Robi
    Gast
    • 27. Juni 2010 um 09:26
    • #6

    Hallo John,

    GROSSES DANKE!

    Das hat mich weitergebracht.

    Liebe Grüße!
    Sven

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