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Gerücht Gastankprüfung entfällt !!FALSCH!!

  • krauschristian1
  • 14. August 2008 um 18:32
  • krauschristian1
    Frisch-dabei
    Beiträge
    10
    Wohnort
    Altötting
    • 14. August 2008 um 18:32
    • #1

    hi

    Momentan geht das Gerücht um, das bei neuen Gastank keine 10-jährige Prüfung mehr fällig ist.

    Diese Aussage kann ich definitiv NICHT bestätigen.
    Dieses Gerücht macht momentan seinen umlauf und ist selbst
    bei einem Gastankprüfer auf der Homepage.

    Ich habe mich bei Sachverständigen, TÜV, sowie Materialprüfern von Druckbehältern
    erkundigt, und es wurde mir von jeder Seite bestätigt, das es nicht so ist.

    MFG Kraus Christian

  • Variofahrer
    Junior
    Beiträge
    56
    Wohnort
    Berlin
    • 20. August 2008 um 22:29
    • #2

    auf der webseite von wynen-gas steht auch, dass neuerdings die 10-jahres-frist für die druckprüfung bei gastanks entfällt:
    http://www.wynen-gas.de/pages/d/produk…8b2195792252937

  • Picco
    Moderator
    Beiträge
    5.592
    Wohnort
    Rorschacherberg / Schweiz
    • 21. August 2008 um 06:59
    • #3

    Hoi zämä

    Man muss schon den ganzen Text betrachten...Zitat Wynen-Gas:
    "Nach neuer Vorschrift entfällt die 10 jährliche Druckprüfung bei Gastanks.
    ...
    Tanks die nach der alten Zulassung mit 10jährl.-Betriebszeit zugelassen sind, bleiben in diesem Prüfverfahren mit der 10jährl. wiederkehrende Druckprüfung." Zitat-Ende
    Das Entfallen der 10-jährigen Druckprüfung gilt also nur für Tanks, die nach der neuen Vorschrift zugelassen sind!
    Und das sind wahrscheinlich nur die neuen Tanks...
    Die anderen müssen die Druckprüfung also weiterhin machen!

    Oder versteh ich da was falsch?

    Gruss

    Picco

    http://www.comoltech.ch Meine Reiseberichte

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.007
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 21. August 2008 um 09:53
    • #4

    Letztes Jahr wurde vom DVFG bei der Ausbildung der Sachkundigen noch gelehrt, dass für neue (Nach entsprechender EU-Norm zugelassene) Tanks die 10-Jahresfrist lt. Druckbehälterverordnung nicht mehr gilt. Eine Regelung, ob und wie diese Tanks geprüft werden müßten aber derzeit auch (noch) nicht besteht bzw. in arbeit wäre und das angestrebt würde, dass diese Tanks nicht mehr nach 10 Jahren geprüft werden müßten, sondern quasi "lebenslänglich" hätten bzw. bei sichtbaren Schäden ausgetauscht werden müßten.
    Also: Nichts genaues weiß man nicht.

    @ krauskrischan1,

    als Fachfirma, die diese Prüfungen durchführt, solltest Du doch eigentlich die entsprechenden Vorschriften und § nennen können und nicht Argumentieren müssen

    Zitat

    Ich habe mich bei Sachverständigen, TÜV, sowie Materialprüfern von Druckbehältern
    erkundigt...

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

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