Geänderter Aufbau TÜV eintragungspflichtig?

  • Hallo Liebe Leute,

    ist ein geänderter LKW Aufbau TÜV-eintragungspflichtig?

    Mein MOWAG ist zugelassen als LKW geschlossener Kasten. Wenn ich den alten Aufbau hinter dem Fahrerhaus abtrenne und einen neuen Koffer mit den ungefähr gleichen Abmessungen (also innerhalb der eingetragenen L/B/H Werte im Brief) dahinter setze mus ich das genehmigen/eintragen lassen?

    Das man so ein Projekt mit dem lokalen Ing vorher bespricht ist mir auch klar, es geht mir nur um die Frage ja: eintragungspflichtig, oder nein: solange das Auto nicht grösser oder schwerer wird muss auch nix eingetragen werden.

    Danke für Infos im Voraus

    Gruss, Florian

    Gruss, Florian
    >>>>>
    .. die Entdeckung der Langsamkeit....

  • Die Antwort erfolgt im Radio Eriwan-Stil:
    Im Prinzip ja, aber...

    Im Prinzip müßtest Du einen neuen Aufbau begutachten lassen. Aber am Eintrag würde sich erstmal nichts ändern, wenn die Masse und Maße gleich bleiben. Es bleibt ja ein LKW geschlossen.
    Zur eigenen Absicherung ist eine TÜV-Vorführung und Eintragung jedoch auf alle Fälle empfehlenswert.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

Jetzt mitmachen!

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen