Offenbar Änderung der Besteuerung von 4WD's durch

  • Hi!
    Gerade in einem VW-Bus-Forum gesehen:

    http://www.ofd-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1188424/index.html

    Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer

    Kurzbeschreibung: Besteuerung von Geländewagen, Pick-up-Fahrzeugen, Großraumlimousinen, Mehrzweckfahrzeugen und Wohnmobilen

    Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe weist auf folgende Änderung hin:

    Halter von Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles, Pick-up-Fahrzeugen mit Doppelkabine, Großraumlimousinen, Kleinbussen und ähnlichen Fahrzeugen (z. B. sog. Vans) sowie von Mehrzweckfahrzeugen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 2,8 t erhalten in den nächsten Monaten einen geänderten Kraftfahrzeugsteuer-Bescheid.

    Für diese Fahrzeuge ist durch gesetzliche Änderungen zur Kraftfahrzeugsteuer mit Wirkung vom 1.5.2005 die Besteuerungsgrundlage geändert worden. Die Fahrzeuge werden seit dem 1.5.2005 wie PKW’s (nach Hubraum und Schadstoffverhalten) besteuert. Maßgeblich ist jetzt nicht mehr das jeweilige Fahrzeuggewicht (Gewichtsbesteuerung), sondern der Hubraum (Hubraumbesteuerung). Die tatsächliche Nutzung des jeweiligen Fahrzeugs ist für die Besteuerung unerheblich. Die Änderung führt dazu, dass sich die Kraftfahrzeugsteuer für die Halter dieser Fahrzeuge erhöht.

    Das Umstellungsverfahren wird bis März 2006 andauern. Bis dahin bekommen die Halter der betroffenen Fahrzeuge Steuerbescheide, die nicht nur die im Voraus in den Monaten Januar bis April 2006 für den dann jeweils beginnenden Entrichtungszeitraum zu zahlende höhere Kraftfahrzeugsteuer festsetzen, sondern auch die Nachzahlung für die Zeit vom 1. Mai 2005 bis zu Beginn des nächsten Entrichtungszeitraumes erfassen.

    Folgende Beispiele verdeutlichen die Auswirkung der Änderung:

    Kleinbus mit Dieselmotor
    Hubraum 2.370 cm³
    verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht 2.810 kg
    Schlüssel-Nr. Schadstoffverhalten 77
    Jahressteuer bisher: 172 € (nach Gesamtgewicht)
    Jahressteuer ab 1.5.2005: 656 € (nach Hubraum und Schadstoffverhalten)

    Pick-up mit Doppelkabine und Dieselmotor
    Hubraum 2.494 cm³
    verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht 2.850 kg
    Schlüssel-Nr. Schadstoffverhalten 53
    Jahressteuer bisher: 172 € (nach Gesamtgewicht)
    Jahressteuer ab 1.5.2005: 386 € (nach Hubraum und Schadstoffverhalten)

    Geländewagen mit Dieselmotor
    Hubraum 3.270 cm³
    verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht 2.820 kg
    Schlüssel-Nr. Schadstoffverhalten 00
    Jahressteuer bisher: 172 € (nach Gesamtgewicht)
    Jahressteuer ab 1.5.2005: 1.240 € (nach Hubraum und Schadstoffverhalten)

    Das wird wohl auch den einen oder anderen "Pickupper" treffen...

    Aber: es ist klar, was jetzt folgt: jeder wird versuchen, sein Fahrzeug als Camper anerkannt zu bekommen, denn diese sind, wenn ich das richtig sehe, davon noch nicht betroffen.
    BITTE postet jetzt nicht in aller Ausführlichkeit euren Sieg der "Dreistigkeit" bei der Umschreibung aller möglichen Fahrzeugtypen, denn je früher das offiziell (und dazu gehören auch die vielen 4WD-Neider) nicht mehr zu ignorieren ist, desto eher wird auch dieser Hahn zugedreht! Je eher wieder die Gegner auf den Plan gerufen werden, desto eher wird auch daran geknabbert! Wenn jetzt haufenweise Touaregs und ML mit Waschschüssel und Klappstuhl zu "Campern§ mutieren geht der Zirkus von vorne los!

    Ich finde es den Oberhammer, dass z.B. bei dem unteren Beispiel jemand 700% mehr Steuern zahlen muss - ein Hoch auf die Planungssicherheit und Wegelagerei in D!

    Gruss,
    Dirk

    Gruss,
    Dirk
    _______________________________________________________________

    Es ist einfach, glücklich zu sein. Es ist nur schwer, einfach zu sein.

  • Hallo Dirk

    Was soll daran so neu sein ????

    Tausende haben bereits den neuen Steuerbescheid bekommen.
    Schau mal da rein http://www.proallrad.com/verein.php?modus=SUB|0|0

    Gegen die Wuchersteuer wird bereits gerichtlich vorgegangen.

    Bin mit meinem Pick up selbst betroffen.

    Aber freut Euch mit der WoMo Zulassung nicht zu früh.
    Die Versteuerung der WoMo als PKW ist z.Z. nur ausgesetzt ,noch nicht aufgehoben.

    >>>>> Wenn jetzt haufenweise Touaregs und ML mit Waschschüssel und Klappstuhl zu "Campern§ mutieren geht der Zirkus von vorne los <<<<

    Wird nicht klappen, es soll eine Mindeststehhöhe gefordert werden .

    <<<< Ich finde es den Oberhammer, dass z.B. bei dem unteren Beispiel jemand 700% mehr Steuern zahlen muss - ein Hoch auf die Planungssicherheit und Wegelagerei in D <<<<<

    kann ich dir nur zu 100 % zustimmen


    Gruß Rudi

    Gruß Rudi

  • Hi!
    Neu ist es nicht, klar. Ich kannte nur dieses spezielle Schreiben noch nicht.

    Es sollte verdeutlichen, dass offenbar ganz sicher auf die Nicht-WoMo-Gewichtsbesteuerten eine empfindliche Nachbesteuerung zukommt. Bzw. Käufer von "Schnäppchen mit dickem Dieselmotor" demnächst dumm schaun, auch wenn sie bis jetzt noch wenig bezahlt haben.

    Das die WoMos ne Schonfrist haben ist mir auch klar. Macht echt keinen Spass zur Zeit in D :evil:

    Stehhöhe? Weisst du einen Wert? Und was ist dann mit Klappdächern, sind das dann keine WoMos mehr?
    Dann bin ich ja froh, dass ich jetzt nen Stehochdach drauf hab, ich hoffe nur, dass 1.90 ausreichen :shock:

    Gruss,
    Dirk

    Gruss,
    Dirk
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  • Hallo Dirk

    Stehhöhe? Weisst du einen Wert? Und was ist dann mit Klappdächern, sind das dann keine WoMos mehr?

    Leider nein.
    Es geistern in anderen Foren Angaben von mind 170 cm rum, die das FA fordern soll. Einen festgeschriebenen Wert gibt es meines Wissens noch nicht. Mit Hubdach erreichst du ja dann diesen Wert.

    Das FA will dem Minimalstausbau bei Bussen und vor allem Geländewagen entgegenwirken. die mit Bett und Kocher die WoMo Zulassung vom TÜV bekommen.
    Ob das FA da durchkommt ??? abwarten


    Gruß Rudi

    Gruß Rudi

  • Hi,
    in Finnland gibt es m.W. Werte für Stehhöhe und Mindestbodenfläche. Ich hoffe nicht, dass die das übernehmen, denn so weit ich weiss fallen dann zumindest alle T2- und T3-Camper raus - und somit vermutlich auch alle T4er aufwärts + vergleichbare Fzg. Leider kann ich kein Finnisch, sonst könnt man da mal googeln.

    Klappdachfzg. sind demnach auch nicht als Camper zuzulassen. Mal ehrlich: die haben doch ein Klappdach, damit man sie im Alltag als normalen "Personentransporter" nutzen kann, gelle :wink: ? In diesem Punkt fallen sie also nicht in die Kategorie "selten genutztes Campingfahrzeug und deshalb weniger Steuern". Wenn die eingeschlossen werden sollen baut bald jeder ein Glashubdach mit Alditüte ein zur Erreichung der Stehhöhe :lol: also müssen wieder Grenzwerte eingeführt werden usw. usf.

    Letztlich ist das für die, die es verdientermassen nicht schaffen, sehr ärgerlich. Bei den "Touareg-Campern" find ich es jedoch gut, dass die gleich aussortiert werden, denn sonst geht der Neid- und Erbsenzähler-Zirkus in Kürze wieder los und es werden wieder alle Kleincamper mit denen in einem Topf geworfen. Dann stehen die Chancen vermutlich noch schlechter als jetzt, wo wir eher noch mit den Grossen zusammengeworrfen werden - und für die bestehen ja noch Chancen!

    Je intensiver Schlupflöcher genutzt werden, desto früher wird es mit neuen Regulatorien geschlossen.
    Wobei 1.70 ein recht merkwürdiger Wert für ne Stehhöhe ist !?!?

    Gruss,
    Dirk

    Gruss,
    Dirk
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