Hi!
Gerade in einem VW-Bus-Forum gesehen:
http://www.ofd-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1188424/index.html
Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer
Kurzbeschreibung: Besteuerung von Geländewagen, Pick-up-Fahrzeugen, Großraumlimousinen, Mehrzweckfahrzeugen und Wohnmobilen
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe weist auf folgende Änderung hin:
Halter von Geländewagen, sog. Sport-Utility-Vehicles, Pick-up-Fahrzeugen mit Doppelkabine, Großraumlimousinen, Kleinbussen und ähnlichen Fahrzeugen (z. B. sog. Vans) sowie von Mehrzweckfahrzeugen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 2,8 t erhalten in den nächsten Monaten einen geänderten Kraftfahrzeugsteuer-Bescheid.
Für diese Fahrzeuge ist durch gesetzliche Änderungen zur Kraftfahrzeugsteuer mit Wirkung vom 1.5.2005 die Besteuerungsgrundlage geändert worden. Die Fahrzeuge werden seit dem 1.5.2005 wie PKW’s (nach Hubraum und Schadstoffverhalten) besteuert. Maßgeblich ist jetzt nicht mehr das jeweilige Fahrzeuggewicht (Gewichtsbesteuerung), sondern der Hubraum (Hubraumbesteuerung). Die tatsächliche Nutzung des jeweiligen Fahrzeugs ist für die Besteuerung unerheblich. Die Änderung führt dazu, dass sich die Kraftfahrzeugsteuer für die Halter dieser Fahrzeuge erhöht.
Das Umstellungsverfahren wird bis März 2006 andauern. Bis dahin bekommen die Halter der betroffenen Fahrzeuge Steuerbescheide, die nicht nur die im Voraus in den Monaten Januar bis April 2006 für den dann jeweils beginnenden Entrichtungszeitraum zu zahlende höhere Kraftfahrzeugsteuer festsetzen, sondern auch die Nachzahlung für die Zeit vom 1. Mai 2005 bis zu Beginn des nächsten Entrichtungszeitraumes erfassen.
Folgende Beispiele verdeutlichen die Auswirkung der Änderung:
Kleinbus mit Dieselmotor
Hubraum 2.370 cm³
verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht 2.810 kg
Schlüssel-Nr. Schadstoffverhalten 77
Jahressteuer bisher: 172 € (nach Gesamtgewicht)
Jahressteuer ab 1.5.2005: 656 € (nach Hubraum und Schadstoffverhalten)
Pick-up mit Doppelkabine und Dieselmotor
Hubraum 2.494 cm³
verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht 2.850 kg
Schlüssel-Nr. Schadstoffverhalten 53
Jahressteuer bisher: 172 € (nach Gesamtgewicht)
Jahressteuer ab 1.5.2005: 386 € (nach Hubraum und Schadstoffverhalten)
Geländewagen mit Dieselmotor
Hubraum 3.270 cm³
verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht 2.820 kg
Schlüssel-Nr. Schadstoffverhalten 00
Jahressteuer bisher: 172 € (nach Gesamtgewicht)
Jahressteuer ab 1.5.2005: 1.240 € (nach Hubraum und Schadstoffverhalten)
Das wird wohl auch den einen oder anderen "Pickupper" treffen...
Aber: es ist klar, was jetzt folgt: jeder wird versuchen, sein Fahrzeug als Camper anerkannt zu bekommen, denn diese sind, wenn ich das richtig sehe, davon noch nicht betroffen.
BITTE postet jetzt nicht in aller Ausführlichkeit euren Sieg der "Dreistigkeit" bei der Umschreibung aller möglichen Fahrzeugtypen, denn je früher das offiziell (und dazu gehören auch die vielen 4WD-Neider) nicht mehr zu ignorieren ist, desto eher wird auch dieser Hahn zugedreht! Je eher wieder die Gegner auf den Plan gerufen werden, desto eher wird auch daran geknabbert! Wenn jetzt haufenweise Touaregs und ML mit Waschschüssel und Klappstuhl zu "Campern§ mutieren geht der Zirkus von vorne los!
Ich finde es den Oberhammer, dass z.B. bei dem unteren Beispiel jemand 700% mehr Steuern zahlen muss - ein Hoch auf die Planungssicherheit und Wegelagerei in D!
Gruss,
Dirk