Gasanschluss California und Cramer-Grill???

  • Nein, der blaue Regler hat kein Sicherheitsventil, aber wie schon gesagt, zum grillen draußen ist es auch nicht so wichtig, da du ihn schon bestellt hast, benutze ihn auch. Die Gasflasche solltest Du aber in den Schatten stellen wenn du nicht grillst. So kann auch nichts geschen.

  • Zitat

    Die Gasflasche solltest Du aber in den Schatten stellen wenn du nicht grillst. So kann auch nichts geschen.

    Find ich vernünftig, man muss ja nix forcieren.

    @ Krabbe

    Ich hab heute nochmal im Gaswerkkatalog geblättert, bei uns ist nichts auf dem Markt was dem deutschen System entspricht, es gibt einzig Schlauchbruchsicherungen.

    By the way, in einer Propangasflasche herrschen bei +20° Umgebungstemperatur gerade mal 7,5 bar Druck, das ist weniger als in einem LKW Reifen.
    Butan (Campingaz) hat noch wesentlich weniger, hab ich aber vergessen wieviel das war.

    Na ja, ihr wisst ja.......... wie auch immer.......

  • Hallo Ozy,

    andere Länder, andere Sitten.

    Wie sieht das denn bei Euch aus, braucht Ihr eigentlich eine Gaskastenentlüftung, wenn Ihr keine Überdruckventile habt?
    Und dürft ihr in der Schweiz mit aufgedrehter Gasflasche fahren, um die Heizung während der Fahrt zu betreiben?

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat von Krabbe


    Und dürft ihr in der Schweiz mit aufgedrehter Gasflasche fahren, um die Heizung während der Fahrt zu betreiben?

    Hai Krappe,

    wo steht das man das in D nicht darf?

    Meine Flaschen sind immer aufgedreht, der Kühlschrank soll ja laufen

    Gruß
    Hermi

  • Hallo Hermi,

    hab ja auch nichts davon geschrieben, daß es in D verboten ist.
    Meine Flaschen sind ja meist auch auf.

    Ich wollte nur interessehalber wissen, ob es in CH auch erlaubt ist.
    Zumindest in F müssen die Flaschen wohl während der Fahrt zugedreht sein.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hermann
    Wenn du Gas transportierst, unterliegst du automatisch der Gefahrengutverordnung.
    So sieht es der Jägermeister und der klärt dich gebührenpflichtig auf.

    http://www.industriegaseverband.de/neu/igv/sicher…e/08A_07_05.pdf

    Einzige Ausnahme: bei vom KBA zugelassenen , auch während der Fahrt zu betreibenden Gasheizungen, darf eine Flasche ausnahmsweise geöfnet sein.


    Ich kühle auch während der Fahrt, aber es ist verboten und so ein ganz penibler Uniformträger kann da schon Probleme bereiten.

    Man könnte ihm ja erklären das man im Sommer sowieso heitzt und dann spielt es ja auch keine Rolle ob der Kühlschrank ja mitläuft.

    Wer von Euch, dreht den Gashahn bei leeren Flaschen immer zu ???


    Gasprüfungen gibt es mit den gleichen Vorschriften auch in der Schweiz, sogar in der Centralschweiz, so ist das ja nicht.

    http://www.google.de/search?as_q=Ga….ch&safe=images


    aber hier wie dort braucht man keine Gasprüfung für Zelte und Zeltähnliche Aufbauten, ein Zeltanhänger genausowenig wie ein Planenwagen.

  • andererseits hat mich in den letzten 30 Jahren keiner danach gefragt.


    Blöd nur, wenn es zu einem Unfall kommt.................

  • @ Christianus

    Deine Links sind nichtssagend und führen meist nach Deutschland.

    Ich hab hier mal die BAV (das ist die STVzO in CH) befragt hier der Auszuf daraus:

    Zitat

    Nicht prüfpflichtig sind Verbrauchsgeräte, welche zum Kochen, Heizen usw.
    (z.B. in Wohnwagen oder Verkaufswagen) dienen, sowie die dazugehörenden Installationen (z.B. Leitungen, Schläuche, Druckreduzierventile). 
    Voraussetzung ist, dass die Druckreduzierventile direkt an den Entnahmeventilen der Gasbehälter angebracht sind. Subsidiär unterstehen sie jedoch dem STEG; nach Artikel 3 STEG dürfen technische Einrichtungen und Geräte nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie bei ihrer bestimmungsgemässen und sorgfältigen Verwendung Leben und Gesundheit der Benützer und Dritter nicht gefährden. Sie müssen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nach Artikel 4 STEG entsprechen, oder, wenn keine solche Anforderungen festgelegt worden sind, nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt worden
    sein.
    Betrieb und Unterhalt der Gasinstallationen richtet sich nach den jeweils massgebenden Richtlinien (z.B. SVGW-Richtlinien G10 / suva-Flüssiggasrichtlinien Teil 3). Verantwortlich für die Einhaltung dieser Anforderungen ist der Lenker bzw. Fahrzeughalter.

    Hier der komplette Link dazu > BAV für Wohnwagen

    Es gibt also keinerlei Vorschriften dazu wie man wie wo was einbaut, es muss nur sauber ausgeführt werden.

    Das nennt man "Selbstverantwortung", ein Wort das weithin in Vergessenheit geraten ist. :oops:

    Na ja, ihr wisst ja.......... wie auch immer.......

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