Nein, der blaue Regler hat kein Sicherheitsventil, aber wie schon gesagt, zum grillen draußen ist es auch nicht so wichtig, da du ihn schon bestellt hast, benutze ihn auch. Die Gasflasche solltest Du aber in den Schatten stellen wenn du nicht grillst. So kann auch nichts geschen.
Gasanschluss California und Cramer-Grill???
-
-
Zitat
Die Gasflasche solltest Du aber in den Schatten stellen wenn du nicht grillst. So kann auch nichts geschen.
Find ich vernünftig, man muss ja nix forcieren.
@ Krabbe
Ich hab heute nochmal im Gaswerkkatalog geblättert, bei uns ist nichts auf dem Markt was dem deutschen System entspricht, es gibt einzig Schlauchbruchsicherungen.
By the way, in einer Propangasflasche herrschen bei +20° Umgebungstemperatur gerade mal 7,5 bar Druck, das ist weniger als in einem LKW Reifen.
Butan (Campingaz) hat noch wesentlich weniger, hab ich aber vergessen wieviel das war. -
Hallo Ozy,
andere Länder, andere Sitten.
Wie sieht das denn bei Euch aus, braucht Ihr eigentlich eine Gaskastenentlüftung, wenn Ihr keine Überdruckventile habt?
Und dürft ihr in der Schweiz mit aufgedrehter Gasflasche fahren, um die Heizung während der Fahrt zu betreiben? -
-
-
Hallo Hermi,
hab ja auch nichts davon geschrieben, daß es in D verboten ist.
Meine Flaschen sind ja meist auch auf.Ich wollte nur interessehalber wissen, ob es in CH auch erlaubt ist.
Zumindest in F müssen die Flaschen wohl während der Fahrt zugedreht sein. -
Hermann
Wenn du Gas transportierst, unterliegst du automatisch der Gefahrengutverordnung.
So sieht es der Jägermeister und der klärt dich gebührenpflichtig auf.http://www.industriegaseverband.de/neu/igv/sicher…e/08A_07_05.pdf
Einzige Ausnahme: bei vom KBA zugelassenen , auch während der Fahrt zu betreibenden Gasheizungen, darf eine Flasche ausnahmsweise geöfnet sein.
Ich kühle auch während der Fahrt, aber es ist verboten und so ein ganz penibler Uniformträger kann da schon Probleme bereiten.
Man könnte ihm ja erklären das man im Sommer sowieso heitzt und dann spielt es ja auch keine Rolle ob der Kühlschrank ja mitläuft.
Wer von Euch, dreht den Gashahn bei leeren Flaschen immer zu ???
Gasprüfungen gibt es mit den gleichen Vorschriften auch in der Schweiz, sogar in der Centralschweiz, so ist das ja nicht.
http://www.google.de/search?as_q=Ga….ch&safe=images
aber hier wie dort braucht man keine Gasprüfung für Zelte und Zeltähnliche Aufbauten, ein Zeltanhänger genausowenig wie ein Planenwagen.
-
-
ok thx für die Info!
also wieder was was ich nicht darf
-
andererseits hat mich in den letzten 30 Jahren keiner danach gefragt.
Blöd nur, wenn es zu einem Unfall kommt.................
-
@ Christianus
Deine Links sind nichtssagend und führen meist nach Deutschland.
Ich hab hier mal die BAV (das ist die STVzO in CH) befragt hier der Auszuf daraus:
ZitatNicht prüfpflichtig sind Verbrauchsgeräte, welche zum Kochen, Heizen usw.
(z.B. in Wohnwagen oder Verkaufswagen) dienen, sowie die dazugehörenden Installationen (z.B. Leitungen, Schläuche, Druckreduzierventile).
Voraussetzung ist, dass die Druckreduzierventile direkt an den Entnahmeventilen der Gasbehälter angebracht sind. Subsidiär unterstehen sie jedoch dem STEG; nach Artikel 3 STEG dürfen technische Einrichtungen und Geräte nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie bei ihrer bestimmungsgemässen und sorgfältigen Verwendung Leben und Gesundheit der Benützer und Dritter nicht gefährden. Sie müssen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nach Artikel 4 STEG entsprechen, oder, wenn keine solche Anforderungen festgelegt worden sind, nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt worden
sein.
Betrieb und Unterhalt der Gasinstallationen richtet sich nach den jeweils massgebenden Richtlinien (z.B. SVGW-Richtlinien G10 / suva-Flüssiggasrichtlinien Teil 3). Verantwortlich für die Einhaltung dieser Anforderungen ist der Lenker bzw. Fahrzeughalter.Hier der komplette Link dazu > BAV für Wohnwagen
Es gibt also keinerlei Vorschriften dazu wie man wie wo was einbaut, es muss nur sauber ausgeführt werden.
Das nennt man "Selbstverantwortung", ein Wort das weithin in Vergessenheit geraten ist.
-
-
Jetzt mitmachen!
Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen