Gewicht / Nutzlast / Sondergenehmigung ?

  • Ein Hallo an das Forum hier!!
    Ich habe folgende Frage:
    Wir bauen gerade einen Scania Hauber ( Lehrgewicht inkl. Aufbau ungefähr 10 tonnen ) zu einem Wohnmobil um.Das Gesammtgewicht wird sich um die 12,5 tonnen liegen wenns mal alles fertig und betankt ist.

    Gibt es irgendeine Möglichkeit , aus diesem Fahrzeug noch ein Klasse 3 Fahrzeug zu machen ??

    Gibt es Sondergenehmigungen im Wohnmobilbereich ?

    Wir sind kurz vor der TÜV Abnahme und möchten nicht die Gelegenheit verpassen , wenns eine geben sollte.


    Hat jemand Erfahrungen mit schwereren Autos als 7,49 tonnen , die aber nach Abnahme trotzdem mit Klasse 3 bewegt werden durften ??


    Danke für Eure Hilfe

    Ich sende Fotos , wenns fertig ist !!

    Grüße

  • Hallo smartelman,

    Das kanns Du vergessen. Wenn Dein Mobil mehr als 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht (o. heißt das jetzt Gesamtmasse) hat kommst Du um den LKW-Führerschein nicht drumrum. Das ganze ist ja auch keine Sache der Zulassung, oder des TÜV, sondern hat was mit Deinem Führerschein zu tun. Und der unerscheidet nicht danach ob Du ein Womo, ein LKW oder sonstwas fährt, sondern er gilt nur bis 7,5 t.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hallo Krabbe,

    das weis ist. Der LKW Führerschein ist ja auch vorhanden. wäre ja nur Klasse gewesen , wenn die Frau als Beifahrerin auch mal hätte übernehmen können !

    Trotzdem bin ich der Meinung , das es da irgendwelche Ausnahmegenehmigungen geben müssen. Teilweise werden zum Beispiel Monaco Busse als Klasse 3 Fahrzeuge angeboten , welche mit Sicherheit schwerer als 7,49 tonnen sind .Und genau dieser Umstands macht mich nachdenklich.

    Grüße

  • Hallo Smartelmann,

    über 7,5 to ist leider der alte "2er" oder nun "C" erforderlich, da gibt es leider keine Ausnahmen (bis jetzt). Die einzige Ausnahme, die nun besprochen wird ist, auf dem neuen "B" auch Womos über 3,5to zu fahren, aber es wird halt nur besprochen und ist auch noch nicht umgesetzt.

    Die zitierten Busse sind bei der alten "3"-er Regelung auch entsprechend abgelastet, aber bei einem Fahrzeug deiner Güte ist das ja leider wegen des Leergewichtes nicht möglich.

    Besten Gruß

    HWK

Jetzt mitmachen!

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen