Hallo
angeregt durch Joe´s Beitrag über seinen Selbstbau der PickUP-Kabine, wo er in seine zweigeteilte Türe unten die Entlüftungen??? einbaute, bin ich nun am grübeln und Unterlagen wälzen über Zwangsbelüftungen in der Kabine. Hab aber noch nichts gefunden. Der Gaskasten muß entlüftet sein. Und im Bereich Gas las ich in TÜV Vorschriften, das sich geeignete? Belüftungen im Wohnbereich befinden müssen, die bei der Verwendungen eines gasbetriebenen Kochers zu öffnen sind, näheres unter den Herstelleranweisungen des Geräteherstellers. Dort (SMEV) steht genau das gleiche: Über der Herdzone müssen eine oder mehrere Lüftungsöffnungen (min150cm²) vorhanden sein. TÜV: ....daß während der Betriebszeit diese verschließbaren Lüftungsöffnungen (Dachluke,etc) offen sein müssen.
....müssen Lüftungen zur Frischluft von min150cm² vorhanden sein.....diese können verschließbar sein.
Also langen auch die Fenster . ?.
Worauf wurde bei Euch da geachtet?