Hat da einer definitive Auskünfte? Mir sagte man beim ADAC München, dass rot-weiße Alu-Warnschild sei in Italien zwingend vorgeschrieben, wenn die Ladung über die normale Fahrzeuglänge hinausreiche.
Aus dem Forum habe ich schon mal andere Stimmen gehört: So ein Schild bräuchte man nur dann, wenn die Ladung über die hinteren Lichter hinausrage.
Hintergrund: Ein Motorradträger mit Kennzeichen und Beleuchtung wäre nach der einen Definition mit dem Schild zu versehen, nach der zweiten Definition aber nicht...
Leichte Verwirrung stellt sich ein - kann wer helfen?