Stemamobil in Wertheim-Mondfeld

  • Hallo Heldinio,

    bei den kommerziellen Aufbauern wie Tischer u. Nordstar wird die Kabine durch Bolzen an den Befestigungspunkten der Bracken (Ladewände) festgemacht.
    (Auch wenn ich davon nicht viel halte, da diese Bleche nicht dafür gemacht wurden. Aber der TÜV nimmt es den beiden ab.)
    Bei einem selbstgefertigtem Aufbau auf die original Pritsche würde ich seitlich in den Rahmen der Ladefläche M 10 o. M 12 Muttern bündig einschweißen und unter die Kabine entsprechende Winkel o. ä.

    Ein Alkoven ist bei einer Absetzkabine ohne weiteres Möglich, warum nicht?

    Was sagt der TÜV? Nicht viel, wenn es vernünftig gemacht ist.
    Bei einem Eigenbau bzw. dem Ausbau einer Leerkabine brauchst Du meist ein Materialgutachten (Splitterfestigkeit, gibt es bei Sandwichplatten meist beim Lieferanten). Der Ausbau muß entsprechend den Regeln für Wohnmobile ausgeführt sein (wobei die in erster Linie auslegungssache des Prüfers sind. Sofern keine Sitzplätze während der Fahrt eingetragen werden sollen - und die sind kaum realisierbar beim Eigenbau - brauchst Du Dich um die Richtlinien zu Notausstiegen u. ä. nicht zu kümmern.) Scheiben, Dachhauben und Standheizung müssen für Kraftfahrzeuge zugelassen sein, usw.)
    In irgendeiner TÜV-Anweisung heißt es zur Befestigung von Absetzbaren Kabinen in etwa nur soviel, daß sichergestellt werden muß das die Kabine auf der Ladefläche bleibt. Wie Du das Löst ist Sache von Dir und dem Prüfer, klare Regeln gibt es da nicht. Am Besten also vor dem Bau hingehen und das ganze Duchsprechen. Wenn der Prüfer dann noch den Eindruck gewinnt, daß man selber weiß was man tut und nicht irgendwelche wilden Ideen hat ist das schon die halbe Miete.

    Eingetragen wird das ganze dann wie folgt: Das Fahrzeug bleibt bei einer Wechselkabine auf jeden Fall ein LKW. Bei den Bemerkungen kommt dann ein Text in der Art von: ... auch mit absetzbarer Wohnkabine. Fahrzeug entspricht dann So.-KFZ Wohnmobil und hat folgende Maße (Länge, Breite, Höhe) und Gewicht...

    Wenn Deine Wohnkabine nicht breiter ist als die Ladefläche (bzw. die eingetragene Breite Deines Fahrzeugs) und hinten nicht mehr als 1m übersteht bräuchtest Du Sie theoretisch gar nicht eintragen zu lassen, sondern könntest Sie als Ladung deklarieren und mußt dann nur dafür sorgen, daß Du die Ladung richtig gesichert hast.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Danke erstmal für die schnelle und ausführliche Antwort Krabbe!

    Nur jetzt haben sich noch mehr Fragen erschlossen. Aber besser jetzt geklärt, als von den grünen Männchen :D

    Zitat von Krabbe


    Bei einem selbstgefertigtem Aufbau auf die original Pritsche würde ich seitlich in den Rahmen der Ladefläche M 10 o. M 12 Muttern bündig einschweißen und unter die Kabine entsprechende Winkel o. ä.

    Hab das nich so ganz verstanden. Meine Ladefläche is mit Holz beplankt und aussenrum sind die Bordwände, und wo soll ich dann eine Mutter ranschweissen, bzw, dann mit Winkel die Kabine befestigen? Sind ja schon ordentliche Kräfte, die da drauf wirken, wenn man Autobahn fährt.


    Zitat von Krabbe


    Wenn Deine Wohnkabine nicht breiter ist als die Ladefläche (bzw. die eingetragene Breite Deines Fahrzeugs) und hinten nicht mehr als 1m übersteht bräuchtest Du Sie theoretisch gar nicht eintragen zu lassen, sondern könntest Sie als Ladung deklarieren und mußt dann nur dafür sorgen, daß Du die Ladung richtig gesichert hast.

    Genauso stell ich mir das vor. Aber wenn ich das verschraube oder sontwie befestige, wie oben genannt, dann wäre es ja eine bauliche Veränderung des Fahrzeugs?!? Oder reichen dann 2-3 Spanngurte :D :D ? Und darf diese "Ladung" dann auch über der Fahrerkabine sein (Alkoven)?

  • Hallo Heldinio,

    Zitat

    Hab das nich so ganz verstanden. Meine Ladefläche is mit Holz beplankt und aussenrum sind die Bordwände, und wo soll ich dann eine Mutter ranschweissen, bzw, dann mit Winkel die Kabine befestigen? Sind ja schon ordentliche Kräfte, die da drauf wirken, wenn man Autobahn fährt.

    Stell Dir Deine Pritsche mit abgebauten Bordwänden vor. Umlaufend um die Ladefläche hast Du ja jetzt den Stahlrohrrahmen. In den (quasi neben die Befestigungen für die Bordwände) würde ich die Gewinde einbringen.


    Zitat

    Genauso stell ich mir das vor. Aber wenn ich das verschraube oder sontwie befestige, wie oben genannt, dann wäre es ja eine bauliche Veränderung des Fahrzeugs?!? Oder reichen dann 2-3 Spanngurte ? Und darf diese "Ladung" dann auch über der Fahrerkabine sein (Alkoven)?

    Wenn Du Deine Ladung zur Ladungssicherung so verschraubst, daß Du sie mit dem Bordwerkzeug lösen kannst, dann ist das keine bauliche Änderung, sondern halt gut gesicherte Ladung. Bordwerkzeug wird dabei im Zweifel aber sehr eng ausgelegt. Im eigentlichen Sinne des Gesetzes gilt zum Bordwerkzeug alles das, was serienmäßig mitgeliefert wurde. (in der Regel ist da ja ein 10 / 13 er Schlüssel dabei).
    Spanngurte reichen aber natürlich auch, wenn es denn dann ausreichend dimensionierte ist. (Tip: noch ne Antirutschmatte drunter. Gibt es in der soliden Gummiausführung bei Ebay um 20 €).
    Ladung darf auch über dem Fahrerhaus sein (wie auch die Leiter beim Handwerker, Ladung ist Ladung). Sie darf nur auf keinen Fall breiter sein als das Fahrzeug. Hinten darf sie um einem Meter überstehen und vorn bin ich mir nicht si ganz sicher, ich glaube über die Fahrzeugkontur darf vorn auch nichts überstehen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat

    Sie darf nur auf keinen Fall breiter sein als das Fahrzeug

    Stimmt so nicht ganz. Genaueres gibts hier: StVO §22: Ladung

    Zitat

    Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen

    Gruß Ralf

  • Danke für die Aufklärung, man lernt nie aus.
    (Bzw. das gelernte veraltert auch man, denn ich meine es war zumindest mal so.)

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

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