Hallo Heldinio,
bei den kommerziellen Aufbauern wie Tischer u. Nordstar wird die Kabine durch Bolzen an den Befestigungspunkten der Bracken (Ladewände) festgemacht.
(Auch wenn ich davon nicht viel halte, da diese Bleche nicht dafür gemacht wurden. Aber der TÜV nimmt es den beiden ab.)
Bei einem selbstgefertigtem Aufbau auf die original Pritsche würde ich seitlich in den Rahmen der Ladefläche M 10 o. M 12 Muttern bündig einschweißen und unter die Kabine entsprechende Winkel o. ä.
Ein Alkoven ist bei einer Absetzkabine ohne weiteres Möglich, warum nicht?
Was sagt der TÜV? Nicht viel, wenn es vernünftig gemacht ist.
Bei einem Eigenbau bzw. dem Ausbau einer Leerkabine brauchst Du meist ein Materialgutachten (Splitterfestigkeit, gibt es bei Sandwichplatten meist beim Lieferanten). Der Ausbau muß entsprechend den Regeln für Wohnmobile ausgeführt sein (wobei die in erster Linie auslegungssache des Prüfers sind. Sofern keine Sitzplätze während der Fahrt eingetragen werden sollen - und die sind kaum realisierbar beim Eigenbau - brauchst Du Dich um die Richtlinien zu Notausstiegen u. ä. nicht zu kümmern.) Scheiben, Dachhauben und Standheizung müssen für Kraftfahrzeuge zugelassen sein, usw.)
In irgendeiner TÜV-Anweisung heißt es zur Befestigung von Absetzbaren Kabinen in etwa nur soviel, daß sichergestellt werden muß das die Kabine auf der Ladefläche bleibt. Wie Du das Löst ist Sache von Dir und dem Prüfer, klare Regeln gibt es da nicht. Am Besten also vor dem Bau hingehen und das ganze Duchsprechen. Wenn der Prüfer dann noch den Eindruck gewinnt, daß man selber weiß was man tut und nicht irgendwelche wilden Ideen hat ist das schon die halbe Miete.
Eingetragen wird das ganze dann wie folgt: Das Fahrzeug bleibt bei einer Wechselkabine auf jeden Fall ein LKW. Bei den Bemerkungen kommt dann ein Text in der Art von: ... auch mit absetzbarer Wohnkabine. Fahrzeug entspricht dann So.-KFZ Wohnmobil und hat folgende Maße (Länge, Breite, Höhe) und Gewicht...
Wenn Deine Wohnkabine nicht breiter ist als die Ladefläche (bzw. die eingetragene Breite Deines Fahrzeugs) und hinten nicht mehr als 1m übersteht bräuchtest Du Sie theoretisch gar nicht eintragen zu lassen, sondern könntest Sie als Ladung deklarieren und mußt dann nur dafür sorgen, daß Du die Ladung richtig gesichert hast.