Hallo Markus,
Im Prinzip brauchst Du für alles, was fest eingebaut ist, eine Gasprüfung. Für Gaskartuschenkocher nicht, da die nicht unter die Vorschriften des Arbeitsblattes G607 fallen. Gaskartuschen sind im Prinzip alle die Dinger, die Du nicht wiederbefüllen lassen kannst (bzw. die Dinger, die nicht dazu gedacht sind) und Gaskartuschenkocher die Teile, wo diese Gaskartuschen drin oder dran sind. Fest einbauen darf man die Gaskartuschenkocher jetzt aber auch nicht unbedingt, da diese i. A. keine Zulassung für den Fahrzeugeinbau haben. Die müssten also wenn, dann nur zum reinstellen bzw. leicht demontierbar ins Fahrzeug, so dass sie Ladung sind.
Wenn Du jetzt nur eine Gasflasche und einen Kocher mitnehmen möchtest, um z. B. draussen vor dem Wohnmobil zu kochen, dann braucht es dafür natürlich auch keine Gasprüfung, da die Teile dann ja auch nur Ladung sind. Das bedeutet dann aber, dass Du die Gasflasche entsprechend den Regeln der GGVSE bzw. ADR transportieren musst. Das heißt z. B. Flasche fest verschlossen, mit der roten Sicherungskappe versehen und im Fahrzeug festgezurrt (also nicht mit dem Kocher verbunden). Eine Entlüftung ist bei privaten Transporten nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber sehr zu empfehlen. Ich würde in einem solchen Fall dazu raten die Gasflasche in einem entsprechend ausgerüsteten Stauraum zu transportieren und nicht mitten im Wohnmobil. Und so dürfen dann auch nur „normale“ Gasflaschen transportiert werden, keine Tankflaschen.