Ich stimme meinen Vorrednern komplett zu. ![]()
Dem Tank ist der anlagendruck egal, denn den macht der Druckregler hinter dem Tank.
Wenn der Tank nur noch bis 2015 geprüft ist, dann würde ich auch überlegen die Prüfung vorzuziehen, wenn man eh fast die gesamte Anlage umbauen will.
Beiträge von Krabbe
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Von Mastervolt gibt es auch schon sowas. Hier ein paar Informationen: http://www.mastervolt.de/marine/produkte/li-ion/mli-12-320/
Und hier mal was zu den Preisen: http://www.bti-shop.de/epages/es10568…m_Ion_Batterien
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Es geht auch mit Holzrahmen oder Aufbauten aus Multiplexplatten.
Sowas ist hier auch alles zu finden - sprich: wurde von Usern dieses Forums schon realisiert.Sandwichplatten haben aber neben der guten Isolierung auch den Vorteil, dass man Türen, Fenster und Klappen an nahezu jeder gewünschten Stelle einbauen kann. Bei jeglicher Rahmenkonstruktion müssen die Positionen dieser Teile schon bei der Konstruktion festgelegt werden.
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Zitat von Torsten Schneider
Soll ich Prüfplaketten mitbringen oder haste welche ?
Hab ich natürlich. Schön in schwarz.
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Zitat von nunmachmal
Eine so genannte ABE gibte es für diese Geräte eh nicht.
Stimmt, eine ABE gibt es dafür nicht.
Aber eine vorgeschriebene Baumusterprüfung nach der EG-Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen (für D umgesetzt in der "Gasverbrauchseinrichtungsverordnung" 7. GPSGV bzw. jetzt neu 7. ProdSV)
Und im dem Zusammenhang gibt es eine sogenannte "bestimmungsgemäße Verwendung"Ich trage keine Haushaltsgeräte in Gasprüfbescheinigungen ein.
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Ach ja, wenn er nur um den Platz geht:
In meinen ersten beiden VW-Bussen hatte ich eine dreieckige Spühle verbaut.
Aus Edelstahlblech geschweißt und über dem Kühlschrank vor den Küchenschrank gebaut, der dann auch entsprechend schräg war. So hatte ich auf der Grundfläche des Kühlschranks die Spühle und den Küchenschrank.
War zwar eng, aber es hat gelangt. -
Hi,
willst Du den Abwasserschlauch fest montieren, oder immer neu an Deiner Faltschüssel montieren?
Wenn das irgendwie fest eingebunden werden soll, dann würde ich mir aus LKW-Plane einen Stutzen schneiden (bzw. die Abwicklung eines solchen) und das ganze dann vom Planenmacher mit einem Folienschweißgerät zusammenfügen lassen.Teilweise haben auch Speditionen solche Folienschweißgeräte, um LKW-Planen zu reparieren.
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Zitat von Torsten Schneider
Uiiii, Gasprüfung......kannste bei mir auch eine machen
?Hi Torsten,
klar mach ich Dir auch ne Gasprüfung an Deinem Wohnmobil, damit Du dann wieder ruhig schlafen kannst.
@ Wolfgang, paßt schon.
Ich sagt schon nein, wenn es zuviel wird.
Und letztes Jahr war ich ja auch schon dabei. Die Pause war ja vorher. -
Was für einen Batterietypen hast Du denn als Zweitbatterie verbaut bzw. geplant?
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@ Chris, Mike und Joachim: geht klar.
Joachim, das H spielt in dem Zusammenhang keine Rolle. Die Anlage wird ja nicht dadurch sicherer, dass sie älter wird.
@ Christopher,
auch darauf komm ich zurück. Wenn es mehr werden, übernimmt Deine Holde dann wieder mein Sekretariat?
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Hallo Zusammen,
Astrid und ich wollen auch wieder dabei sein.
Mit dem Krabbavan (wahrscheinlich immer noch nicht fertig)

Und ich gelobe Besserung mich hier nun wieder ofter sehen zu lassen (diesmal aber wirklich!)
Die Ausbildung ist rum und ich habe Hoffnung mein Leben wieder in geregelte Bahnen zu bekommen.
Wenn Bedarf besteht kann ich was zur neuen DIN EN 1949 erzählen, die November 2011 veröffentlicht wurde. (Installation von Flüssiggasanlagen)
Und ein paar Norwegenbilder, hab ich auch noch. (Ja, die, die ich schon die letzten Jahre zeigen wollte, aber wo es dann nicht zu gekommen ist.) -
Mein spontaner Einfall zu dem Posting: Warum will er sich das so schwer machen?
Klar ist das realisierbar mit dem Verschieben der Kabine, aber warum nicht andersherum?
Also einfach die Veranda oder zumindest deren Stützkonstruktion einschiebbar unterhalb des Wohnaufbaus.
Z. B. entweder so, dass aus dem Hilfsrahmen unterhalb der Wohnkabine Vierkantrohre herausgezogen werden können, auf die der (mehrteilige) Verandaboden aufgelegt wird. Die Bodenplatten könnte man z. B. ebenfalls innerhalb des Hilfsrahmens oder unterhalb des Anhängers transportieren, oder vor und hinter dem Wohnaufbau, je nachdem wie und wo da Fenster hinsollen.
Ggf. könnte man auch gleich 4 Bodenelemente aus dem Hilfsrahmen herausziehen und bräuchte dann nur noch 3 Elemente um das zu verbinden.Wenn Du nun noch als Abstützung der Veranda 4 Kurbelstützen mit passender Traglast verwendest könntest Du das ganze auch recht einfach so konstruieren, dass Du mit diesen Stützen auch ggf. die gesamte Wohnkabine vom Anhänger heben kannst, um diesen zu warten.
Bei der Lösung könntest Du den gesamten Anhänger dann auch als Wohnwagen eintragen und versichern lassen und hättest damit dann auch keine Probleme.
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Zitat von Rene_W
Hallo Krabbe,
hast du einen T4 Doppelkabine, Radstand 3320 mm?
Beim T4 gilt, der hintere Überhang der Aufbauten darf 40% des Radstandes nicht übersteigen.
Das bedeutet für Fahrgestell mit Doppelkabine, max.Aufbauaussenlänge bei 40% Überhang, gleich 2476 mm.
Wie kommt es, dass du 2,70 m Bodenlänge haben kannst?Gruss
Rene_WWeil mir 2,476 m zu wenig gewesen wären?

Ne, im ernst: Wenn Du Dir mal die Serienwohnmobile auf T4-Basis anschaust, oder die T4-Kabinen von Bimobile, Tischer oder Nordstar, dann haben die auch alle mehr Bodenlänge, als dass, was in den Aufbaurichtlinien drinsteht.
Der aaS (aka TÜV-Prüfer), der mir das eingetragen hat, der hat nicht danach gefragt was in den Aufbaurichtlinien drinsteht. Er kann da ja nach eigenem ermessen auch von Abweichen, dann muss nur er den Kopf dafür hinhalten. Ich kenne aber auch noch mehrere T4 Doka mit Kabine mit ähnlichen Längen.
Argumentieren kann man das ganze ja auch noch: Die Aufbaurichtlinien gehen von einem Kofferaufbau eines LKW aus, der ggf. auch komplett beladen wird bzw. bei dem die Gewichtsverteilung auch recht ungünstig sein kann und nicht näher definiert ist. Bei meinem Wohnmobilausbau ist die Gewichtsverteilung ja mehr oder weniger durch den Ausbau vorgegeben. Es wäre fahrdynamisch natürlich fatal, wenn man bei einem solch langem Überhang zwar die Achslasten einhält, das Hauptgewicht aber sehr weit hinten wäre. (Stichwort für die Physiker und Ingenieure: Steiner-Anteil).
Abgesehen davon, zumindest in D müßte ich die Wohnkabine ja auch nicht zwingend in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, da es eine Absetzkabine ist. Da in D Ladung auch seitlich überstehen darf (anders als m. W. in der Schweiz) dürfte ich die Kabine auch einfach als Ladung fahren. Und für Ladung gelten die Vorgaben der Aufbaurichtlinie nicht. -
T4 und T5 Doka haben ja mehr oder weniger ähnliche Abmessungen.
Meine Kabine hat 2,70 m Bodenlänge und mit kurzen Vorderwagen ("alte" T4-Front) und Rammschutz vorn hab ich ziemlich genau 6 m Fahrzeuglänge (5,95 m eingetragen). Ich wollte auf jeden Fall unter 6 m bleiben, einfach auch wegen der Fähren in Skandinavien und finde 6 m Länge ein recht gutes Maß für den T4 mit Aufbau. Das ist noch gut zu handeln und rangieren.
Die Bodenlänge hätte nach ca. 3 bis vieleicht 5 cm länger sein können, die könnte ich noch näher an das Fahrerhaus ran.
Von der Gewichtsverteilung macht der Überhang keine Probleme, insbesondere da der T4 (und T5) ja eh durch den Motor eher frontlastig ist und ein gewisses Gewicht auf der Hinterachse gut brauchen kann. -
Das mit den Gaskochern hat nichts mit ABE oder mit Zulassungsbestimmungen nach StVZO zu tun. Relevant sind hier die Gasgeräterichtlinie bzw. die 9. GPSGV (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung). Beides Regelungen, die nicht unbedingt zum Basiswissen eines TÜV-Prüfers gehören.
Und dann gibt es noch die sogenannte "bestimmungsgemäße Verwendung". -
@ holger 4x4,
ja, Du hast recht, wenn solch ein Kocher nur für Boote zugelassen währe, dann wäre das wieder ein Problem, wobei die anderen technischen aspekte dann wegfiehen. Aber mit etwas Glüch ist der Kocher, den man im Bootszubehör findet, auch für den Einbau in KFZ vorgesehen.@ Thomas,
nein, sowas währe technisch ggf. möglich, ist hier aber nicht der Fall. Den oben angesprochenen Kocher gibt es trotz Typenschild wirklich in mehreren Versionen. Das findet sich so, wie ich es oben schrieb auch in der Gebrauchsanweisung von dem Kocher. In die hatte ich extra noch mal reingesehen, bevor ich das oben geschrieben hatte.
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@ restler
Zu 1) Hab ich noch nicht ausprobiert. Ich vermute aber mal, dass das nicht allzuviel ausmacht.
Zu 2) Wie Du es schon richtig erkannt hast sind die Geräte nicht für den Fahrzeugeinsatz geprüft und somit ist eine ordnungsgemäße Abnahme nicht möglich.
Bei der Prüfung wird sicherlich nicht jede Vibrationsfrequenz getestet. Bei den Prüfungen wird wahrscheinlich eher geschaut, ob das ganze den einschlägigen Produktnormen entspricht, deren Auslegung dann aber schon die Vibrationsfestigkeit berücksichtigen.
Rein technisch ist der Anschluss eines Haushaltsgerätes oft nicht kompatibel zu den üblicherweise im Campingbereich vorzufindenden Teilen und auch die Forderung, dass die Brennerdeckel fest auf dem Kocher montiert sind dürfte nicht erfüllt sein.Wenn Du mit den Kochern im Wohnmobilzubehör nicht glücklich wirst, dann schau mal, ob Du im Bootsbereich nichts passendes findest.
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1) Nein
2) 30 mBar Düsen nachrüsten (lassen), sofern es sich um die 50 mBar Version handelt. - Alternativ einen Kocher für 30 mBar kaufen.Den Kocher gibt es für Drücke von 30 - 50 mBar.
Je nach Land und Betriebsdruck wird er für unterschiedliche Gase und Betriebsdrücke bestückt / eingestellt / ausgeliefert.
Zu erkennen ist dies an der Gerätekategorie, welche auf der Verpackung und auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Kochers angegeben ist. Da sollte sich etwas von I 3 (30) oder I 3 (50) finden lassen.
Weiteres findet sich auch in der Gebrauchsanweisung. -
So, ich packe jetzt gleich die Reste ein, verschwinde noch mal unter den fallenden Wassern und hoffe, das das Telefon nicht mehr klingelt.
Dann geht es auch demnächst los.
Bis später.