Moin Martin,
Kennst Du das hier: https://www.kba.de/DE/Themen/Zent…icationFile&v=2
Wenn ich es richtig verstanden hatte:
K zu A bei Änderungen gemäß §13 Abs. 1 Ziff. 4-11 FZV.
Also immer, wenn das Fahrzeug grundsätzlich gemäß einer EG-Typgenehmigung oder ABE zugelassen wurde und dann verändert wurde.
E wenn es sich um ein Fahrzeug ohne EG-Typgenehmigung oder ABE handelt (bzw. wenn es im „Stufenverfahren“ für die letzte Ausbaustufe keine ABE oder EG-Typgenehmigung gibt) und das Fahrzeug aufgrund eines Einzelgutachtens zugelassen wurde.
(Wie mein Krabbavan 2)
Wenn bei Dir unter Ziffer 17 das A steht, dann müsste die Nr. der EG-Typgenehmigung unter K stehen, weil ohne EG-Typgenehmigung oder ABE kein A. Außer die Genehmigungsnr. wäre nicht bekannt, dann ist sie auch zu streichen.
Könnte es sich um einen „Grauimport“ handeln?