Bei B2B Kontakten wird gerne ein HR-Auszug oder Gewerbeanmeldung verlangt.
Letztendlich gibt es für den Anbieter immer das Risiko, daß der Vertrag bei ungenügender Prüfung doch als Verbrauchervertrag angesehen wird. Auch wenn der Verbraucher falsche Angaben macht.
Manch einer prüft das halt intensiver, andere nicht. Ist wie bei umsatzsteuerfreier EU-Lieferung. Theoretisch muß der Lieferant bei jeder Lieferung alle Daten prüfen (Gültigkeit der Umsatzsteuer-ID). Macht in der Praxis niemand, aber ist ein kleines Haftungsrisiko.
Hilft jetzt aber nicht weiter. Einfach mal mit dem Verkäufer reden, würde ich sagen!