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  2. Karsten61

Beiträge von Karsten61

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Karsten61
    • 4. Januar 2025 um 15:06
    Zitat von sieschonwieder

    Und was heisst das jetzt? Für mich nix.

    Genau, das ist das Fazit der ganzen Diskussion:thumbup:

    Zitat von sieschonwieder

    bei dem immer die Uhr versucht die Batterie wegzunuggeln

    Wenn er schon neu genug ist das du Tätigkeiten einstellen kannst, nicht auf Pause stellen, dann wird nicht so ein breiter Balken gemalt das hilft ein bisschen.

    Gruss Karsten

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Karsten61
    • 4. Januar 2025 um 12:32

    Sali Picco

    Natürlich nicht8)

    Hat doch eine Rechtschreibprüfung:)

    Aber, auch ohne höchstrichterliche Entscheidung, nur gewerbliche Transporte und grenzüberschreitend...

    Schlecht im Dreiländereck, aber da greift ja die Handwerkerregelung.

    Gruss Karsten

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Karsten61
    • 4. Januar 2025 um 12:06

    Hallo zusammen,

    dank des EU Mobilitätspaketes haben wir hier und anderswo leider über falsche Tonnagen- und Anwendung der entsprechenden Vorschriften der Verordnungen- gesprochen.

    Anstehende Fristen

    ❯ Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle grenzüberschreitend eingesetzten Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit einem analogen oder digitalen Fahrtenschreiber (eingebaut bis 14. Juni 2019) auf den intelligenten Tachographen der 2. Version (Gen2V2) umgerüstet sein.

    ❯ Bis zum 19. August 2025 müssen alle grenzüberschreitend eingesetzten Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die mit einem Smart Tachographen der 1. Version ausgestattet sind, auf den intelligenten Tachographen der 2. Version (Gen2V2) umgerüstet werden.

    ❯ Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle grenzüberschreitend eingesetzten Fahrzeuge über 2,5 Tonnen mit einem intelligenten Tachographen der 2. Version (Gen2V2) ausgestattet sein.

    Noch kurz zum Tachographen/ digitales Kontrollgerät,

    wenn ich jetzt losgehe und mir ein digitales Kontrollgerät einbauen und prüfen lasse, weiss das Ding nix.

    Erst wenn ich mittels der Unternehmenskarte das (Transport)unternehmen im Gerät angemeldet habe, kann es speichern und Ausdrucken- kann jeder der Eins im Auto hat über das Menü kontrollieren ob das ehemalige Unternehmen sich abgemeldet hat.

    Wäre ich durch die Verordnungen verpflichtet ein entsprechendes Gerät zu haben und Aufzeichnungen über meine Lenk- und Ruhezeiten zu führen, würde es für Wohnmobilisten bizarr.

    Die Sozialvorschriften für die ersten sechs 24Stundenblöcke einzuhalten wäre noch simpel, aber dann kommt die 45stündige Wochenruhezeit, die ausserhalb des Standortes des Fahrzeugs mit darauffolgendem Ausgleich auf 24 Stunden verkürzt werden kann.

    Diese(45 Stunden Wochenruhezeit) darf- frei zitiert- nicht im Fahrzeug verbracht werden auch wenn im Fahrzeug eine Schlafgelegenheit vorhanden ist.

    Festgeschriebene Bussgelder für Zuwiderhandlungen, 500 Euro für den Fahrer und 1500 Euro für das Unternehmen welches dem Fahrer keine angemessene Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt hat.

    Das Mobilitätspaket hat übrigens für den Personenkreis den es betrifft noch viele weitere "Geschenke", private Wohnmobilisten gehen leider leer aus.

    Gruss Karsten

  • LKW Kofferausbau

    • Karsten61
    • 3. Januar 2025 um 10:34
    Zitat von Tobias1991

    Hinten habe ich ein Luftfederung die einiges abfängt an Stößen jedoch nicht vor Verwindung schützt

    So viel oder so wenig wie Parabelfedern auch, einen Hilfsrahmen hast du sowieso, bei der Federlagerung ist er halt nicht verschraubt sondern wird mittels Federn auf den eigentlichen Rahmen gezogen.

    Gruss Karsten

  • Moin und hallo zusammen

    • Karsten61
    • 3. Januar 2025 um 09:34

    Hallo Frytz,

    bei deiner Historie weist du ja ziemlich sicher schon was du NICHT willst, das machts dir sicher einfacher, und mit der Option Postkoffer oder Ähnliches bist du ja auch noch nicht festgelegt.

    Gruss Karsten

  • LKW Kofferausbau

    • Karsten61
    • 3. Januar 2025 um 09:26

    Hallo Tobias,

    eine Federlagerung ist sicher nicht notwendig bei deinen Anforderungen, haben Millionen Fahrzeuge auch nicht.


    Das hat aber nix mit Luft- oder Stahlfederung zu tun...

    Gruss Karsten

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Karsten61
    • 2. Januar 2025 um 12:58
    Zitat von JX5000

    Was wäre denn - wenn diese Regelung greifen würde - mit einem Berufskraftfahrer

    Die sind doch Kummer gewohnt, und zur Bewegungsfreiheit, wenn du deinen Schäferhund auf der Grundfläche eines Führerhauses halten würdest, käme der Tierschutz und du anschliessend in den Knast8)

    Nachtrag, es gäbe dann noch die Möglichkeit am Kontrollgerät "out of scope" zu schalten

    Diese Funktion registriert die Fahrt als Fahrt außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnungen

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Karsten61
    • 2. Januar 2025 um 11:29

    Hallo Ralf,

    das Fahrpersonalgesetz regelt gewerbliche Transporte bis 3,5t zGG, das BALM früher BAG ist zuständig für den gesamten Bereich des gewerblichen Güter- und Personenkraftverkehrs.

    Von daher nein, Tageskontrollblatt geht nicht/muss nicht, weil gar nicht gefordert für "Privat"

    Gruss Karsten

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Karsten61
    • 1. Januar 2025 um 22:53

    ...und bei für Dritte hat sich auch erledigt das du von deinen Steaks oder Getränken etwas abgibst, ist ja verboten:saint:

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Karsten61
    • 1. Januar 2025 um 22:42
    Zitat von JX5000

    . Wo beginnt denn Güterbeförderung

    Sehr klar definiert, "für Dritte"

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Karsten61
    • 1. Januar 2025 um 22:38

    So ein Ding war das in Schweden, die haben vorn- wenige-Sitzplätze und hinten Platz für Post und Waren, die laufen da im Linienverkehr.

    Zitat von JX5000

    was wäre mit dem der sich einen Reisebus umbaut

    Das Gleiche was mit dem LKW Umbauer wäre, umschlüsseln und alles ist hübsch oder nicht umschlüsseln und Einiges ist weniger hübsch...

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Karsten61
    • 1. Januar 2025 um 19:13
    Zitat von Euro-Trotter

    Hier schließt sich nun der Kreis

    Jep, zu Beitrag 58 und folgende. Vorwurf war, des in dem als LKW zugelassenen Fahrzeug das eingebaute Kontrollgerät nicht vorschriftsmässig geprüft war, entsprechen steht ja auch drinnen das ein eingebautes Gerät geprüft sein muss.

    Absätze 3 und 4 im Urteil find ich sehr lesenswert, vielen Dank für deine Mühe das nochmals rauszusuchen.

    Gruss Karsten

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Karsten61
    • 1. Januar 2025 um 13:07
    Zitat von Euro-Trotter

    1. Grundsatz: Fahrtenschreiberpflicht in der EU
    Die Pflicht zur Nutzung eines Fahrtenschreibers (EG-Kontrollgerät) und einer Fahrerkarte richtet sich nach der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 sowie der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, die die Sozialvorschriften im Straßenverkehr regeln.

    Evtl mal den Begriff und den Geltungsbereich der Sozialvorschriften betrachten...

    Wenn Anwälte immer Recht haben, warum werden dann auch Verfahren verloren?

    Musst dich auch nicht gleich wieder beklagen, ich geb jetzt Ruhe und zitiere dich frei, du willst es nicht verstehen.

    Freundlichste Grüsse

    Karsten

  • Transport von weiteren Gasflaschen

    • Karsten61
    • 1. Januar 2025 um 10:07
    Zitat von Anton

    wer denkt denn noch selber?

    Stimmt Anton, und wenn Ungeübte damit anfangen wird es auch nicht besser weil nicht für alle Platz in den Parlamenten ist...

    Gruss Karsten

  • Transport von weiteren Gasflaschen

    • Karsten61
    • 31. Dezember 2024 um 15:28

    Du hast aber schon gelesen das das MEINE Sicht auf dein Problem war, und keine rechtsverbindliche Auskunft?

    Gruss Karsten

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Karsten61
    • 31. Dezember 2024 um 12:25
    Zitat von Euro-Trotter

    Personen- oder Güterbeförderung

    Entschuldigung, wenn ich dich mit meinen unqualifizierten Äusserungen belästigt habe, werde mich bremsen.

    Zitat von Euro-Trotter

    Mir scheint aber, Du willst es einfach nicht wahrhaben

  • Transport von weiteren Gasflaschen

    • Karsten61
    • 31. Dezember 2024 um 12:24
    Zitat von Schuetze52280

    wenn ich dich richtig interpretiere, dann ist mein zweiter Gaskasten erlaubt, richtig und notwendig für den Transport

    Ich hab zwar nix gesagt was man interpretieren könnte, aber ich lese das so das ein zweiter Gaskasten erlaubt und für mich im Sinne der Ladungssicherung auch richtig wäre, aber notwendig im Sinne von vorgeschrieben für den Transport sehe ICH nicht.

    Gruss Karsten

  • Transport von weiteren Gasflaschen

    • Karsten61
    • 30. Dezember 2024 um 23:47

    ADR etwas ausführlicher

    Beförderung gefährlicher Güter durch Privatpersonen

    Gruss Karsten

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Karsten61
    • 30. Dezember 2024 um 23:18

    Du warst etwas sparsam beim zitieren

    Artikel 1

    Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüter- und - personenverkehr festgelegt, um die Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrsträgern, insbesondere im Straßenverkehrsgewerbe, anzugleichen.

    Damit ich es auch verstehe, welche der Sozialvorschriften gelten denn neuerdings auch für private Womos?

    Zitat von Euro-Trotter

    Damit ist die Vorschrift nicht allein auf das Straßenverkehrsgewerbe beschränkt, sondern für jede Form von Straßengüterverkehr anzuwenden.

    Eigene Interpretation, stimmt aber trotzdem, Definition für Strassengüterverkehr steht oben, Transport für Dritte...

    Wenn du ganz sicher gehen willst, melde ein Transportgewerbe an und lass dein Womo als LKW zu, dann gelten endlich die Bestimmungen auch für dich.

    Gruss Karsten

  • Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

    • Karsten61
    • 30. Dezember 2024 um 21:59

    Hier noch mal der Unterschied Güterverkehr zu Gütertransport, den auch "Privatpersonen" ausführen können

    Vom Güterkraftverkehr wird zur Abgrenzung von anderen Verkehrsarten gesprochen, wenn der Gütertransport in Kraftfahrzeugen für Dritte durchgeführt wird.

    Gruss Karsten

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