Also ist nur der Name geblieben ...
Beiträge von merlin88
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nen c1 Lappen kostet ca 1000€ , dafür kannst du dir aber vernünftige Fahrzeuge suchen.
Letztendlich kurvste bei der Prüfung mit nem 5t Sprinter rum
mehr als die Pflichtstunden wirste da wohl nicht brauchen ^^. -
Mach einfach die C1 .. du erschliesst dir damit viel mehr Fahrzeuge und hast dann auch mehr Spass ,
imho sind die schweren dann auch günstiger , Mercedes 20X/30X mit Igelhaut umbau gibts nur vergoldet...bis 3,5t würde mir Bremach noch einfallen, Robur LO, den Daily gibts auch als Allrad ..
In der Klasse C1 stehen dir dann auch die Deutz und Mercedes LK und Renault TRM 2000 offen die es zur Zeit in Massen vom Militär gibt.
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Hab da mal ne Anregung ..
wollt ihr den Lkw nicht verkaufen und euch einen neuen bauen ?
Dann könnten wir nochmal einen so tollen Ausbaubericht mit tollen Resultat lesen
wünsch euch viele tolle Stunden , Tage und Jahre mit Eurem Mounty
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So will auch mal meinen Senf dazu geben , letztendlic ist es eine persöhnliche Entscheidung dir Vor / Nachteile , weisst du ja sicher ...
Man kann Glück haben und Pech haben ... letzendlich betreibt man Risikobewertung .
Und das würde ich bei einem Krankenwagen mit 280tkm als besonders hoch einschätzen , immerhin sind die zumeist innerstädtisch erfahren
und damit ist der Motor am kalkulierten Ende seines lebens.Ich finde die Ktw´s ziemlich unpraktisch und verbaut , egal was du damit vor hast , ausser Leute im liegen transportieren
,
Fürs tauchen kannste auch nen normales Alkovenmobil nehmen und dir seitlich ins Badezimmer ne große Stauklappe zb 80x130 einbauen.
Da kannste dann auch mal gechillt mit deinem Buddy nen Kaffe trinken oder jenachdem dich aufwärmen. -
Das glaube ich eher nicht ..
Entweder erscheint er auf T6 oder gar nicht ^^, der Zyklus des T5 neigt sich ja langsam dem Ende zu,
da wird kein neues Modell aufgelegt , schon gar nicht bei solchen Modellen wo es viele Spezialteile gibt.Außerdem mag es zwar viele Verehrer geben aber wenn dann König Kunde vor dem VW steht und dann vor dem 2m längeren Ducato zum gleichen Preis...
da leuchtet es ein warum Carthago sich auf die größeren Modelle spezialiesiert.Und in Bergdörfer muss auch die Müllabfuhr kommen ...
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Naja , ich sag mal so , wenn der Herr Ingeniör dir da so ne eifache Sache verlangt ..
dann mach dass doch einfach !Du hast damit die Richtlinie eingehalten und damit gut , ob wie und was da wegknickt wäre da müssig zu diskutieren,
letztendlich soll er dafür sorgen das die Knautschzone des Fahrzeug ausgenutzt wird und nicht der Kopf des Fahrers
von daher
würde wegknicken schon Energie aus einem Aufprall nehmen ,,, dass könnte man jetzt wunderschön und aufwendig simulieren,einfacher ist : Kopf zu und machen was der Herr will.
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Hi , um die Konterplatten im Womo wirste nicht rumkommen.
Der Daf hat doch nie und nimmer mehr als 55cm im beladenen Zustand oder ? Ansonsten hau dir nen Tank rein und mach den zur Hälfte voll

So und nun der Lustige Rest der Richtlinie70/ 221/ EWG
Unterfahrschutz5 Vorschriften
5.1 Alle Fahrzeuge müssen so gebaut und/ oder ausgerüstet sein, dass sie einen von hinten auffahrenden Fahrzeug der Klassen M1 und N2 einen über die gesamte Breite wirksamen Schutz gegen Unterfahren bieten.
5.2 Für Fahrzeuge der Klassen M1, M2, M3, N1, O1 und O2 gilt die in 5.1 genannte Vorschrift als erfüllt, wenn
- entweder die Bedingung nach 5.3 erfüllt sind oder
- die Bodenfreiheit unter dem Heck des leeren Fahrzeugs 55 cm auf einer Breite nicht übersteigt, deren Wert den der um höchstens 10 cm auf beiden Seiten verringerte Breite der Hinterachse nicht unterschreitet (wobei der Latsch der Reifen in Bodennähe nicht berücksichtigt wird).
Sind mehrere Hinterachsen vorhanden, so ist die breiteste Achse maßgebend.
Diese Vorschrift muss mindestens auf einer nicht weiter als 45 cm vom hinteren Fahrzeugende entfernten Linie erfüllt sein.
5.3 Für Fahrzeuge der Klassen N2, N3, O3 und O4 gilt die in 5.1 beschriebene Bedingung als erfüllt, wenn
- das Fahrzeug mit einer besonderen hinteren Unterfahrschutzeinrichtung gemäß den Vorschriften von 5.4 ausgerüstet ist oder
- wenn das Fahrzeug am Heck so gestaltet und ausgerüstet ist, dass seine Teile aufgrund ihrer Form und Beschaffenheit als die hintere Unterfahrschutzeinrichtung ersetzende Teile gelten können. Bei Bauteilen, die in ihrem Zusammenwirken die Vorschriften nach 5.4 erfüllen, wird davon ausgegangen, dass sie eine hintere Unterfahrschutzeinrichtung bilden.
5.4 Eine Einrichtung zum Schutz gegen ein Unterfahren von hinten, nachstehend "hintere Unterfahrschutzeinrichtung" genannt, besteht in der Regel aus einem Querträger und Verbindungselementen zu den Fahrzeuglängsträgern oder anderen, an deren Stelle vorhandenen Bauteilen.
5.4.1 Die Einrichtung muss am Fahrzeug so weit hinten wie möglich angebracht sein. Bei unbeladenem Fahrzeug darf die untere Kante der hinteren Unterfahrschutzeinrichtung an keiner Stelle höher als 55 cm über der Fahrbahn liegen;
5.4.2 Die Breite des hinteren Unterfahrschutzes darf die Breite der Hinterachse, gemessen über die äußersten Punkte der Räder - wobei der Latsch nicht berücksichtigt wird - an keiner Stelle überschreiten und an keiner Stelle um mehr als 10 cm unterschreiten. Sind mehrere Hinterachsen vorhanden, so ist die breiteste Achse maßgebend.
5.4.3 Die Höhe des Profils des Querträgers muss mindestens 10 cm betragen. Die äußersten seitlichen Teile des Querträgers dürfen weder nach hinten gekrümmt sein noch außen irgendwelche scharfen Kanten aufweisen. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn die seitlichen Kanten des Querträgers außen einen Krümmungsradius von mindestens 2,5 mm aufweisen.
5.4.4 Die Unterfahrschutzeinrichtung darf auch so ausgeführt sein, dass sich ihre Lage am Fahrzeugheck verändern lässt. Es muss dann gewährleistet sein, dass sie sich in der Funktionslage so verriegeln lässt, dass eine unbeabsichtigte Änderung der Lage ausgeschlossen ist. Die Verstellung der hinteren Unterfahrschutzeinrichtung muss durch Betätigungskräfte von nicht mehr als 40 daN möglich sein.
5.4.5 Die Unterfahrschutzeinrichtung muss eine ausreichende Festigkeit gegenüber in Fahrzeuglängsrichtung wirkenden Kräften haben und muss in Funktionslage mit den Fahrzeuglängsträgern oder anderen, an deren Stelle vorhandenen Bauteilen, verbunden sein.
Diese Vorschrift gilt als erfüllt, wenn nachgewiesen wird, dass der waagerechte Abstand zwischen der Hinterachse der Einrichtung und dem Fahrzeugheck an den Punkten P1, P2, und P3 weder während noch nach dem Aufbringen der Kraft 40 cm überschreitet. Dieser Abstand wird bei unbeladenem Fahrzeug gemessen, wobei die Fahrzeugteile, die mehr als 3 m über der Fahrbahn liegen, unberücksichtigt bleiben.
5.4.5.1 Die Punkte P1 sind 30 cm von den die Außenseite der Räder der hinteren Achse berührenden Längsebenen entfernt; die Punkte P2, die sich auf der Verbindungslinie der Punkte P1 befinden, sind in einer Entfernung von 70 cm bis 100 cm voneinander symmetrisch zur Fahrzeuglängsmittelebene angeordnet; ihre genaue Lage wird vom Hersteller angegeben. Der Abstand der Punkte P1 und P2 von der Fahrbahn ist vom Fahrzeughersteller innerhalb der horizontalen Begrenzungslinien des hinteren Unterfahrschutzes fetzulegen. Dieser Abstand darf jedoch bei unbeladenem Fahrzeug nicht größer als 60 cm sein; der Punkt P3 ist die Mitte der Strecke P2 - P2.
5.4.5.2 In den horizontalen Punkten P1 und im Punkt P3 muss nacheinander eine horizontale Kraft eingeleitet werden, die 12,5 % des technisch zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeug entspricht, aber nicht mehr als 2,5 x 104 N beträgt.
5.4.5.3 In den beiden Punkten P2 muss nacheinander eine horizontale Kraft eingeleitet werden, die 50 % des technisch zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs entspricht, aber nicht mehr als 10 x 104 N beträgt.
5.4.5.4 Die in 5.4.5.2 und 5.4.5.3 vorgeschriebenen Kräfte müsen getrennt eingeleitet werden. Die Reihenfolge der Einleitung dieser Kräfte darf vom Hersteller angegeben werden.
5.4.5.5 Wird die Einhaltung der vorstehenden Vorschriften mit einer praktischen Prüfung nachgewiesen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
5.4.5.5.1 Der hintere Unterfahrschutz muss mit den Fahrzeuglängsträgern oder anderen, an deren Stelle vorhandenen Bauteilen verbunden sein;
5.4.5.5.2 Die vorgeschriebenen Kräfte sind parallel zur Längsmittelebene des Fahrzeugs mittels ausreichend (z.B. kardanisch) befestigter Prüfstempel über eine Auflagefläche von maximal 25 cm Höhe - die genaue Höhe ist vom Hersteller anzugeben - und 20 cm Breite einzuleiten, deren vertikale Kanten einen Krümmungsradius von 5 mm ± 1 mm haben und deren Mittelpunkt nacheinander auf die Punkte P1, P2 und P3 aufgesetzt wird.
5.5 Abweichend von den genannten Vorschriften brauchen Fahrzeuge der nachstehend genannten Bauarten die Vorschriften dieses Anhangs in bezug auf den hinteren Unterfahrschutz nicht einzuhalten:
- Sattelzugmaschinen,
- Langholzwagen und ähnliche Anhänger, die zum Transport von Baumstämmen oder anderen langen Gegenständen bestimmt sind,
- Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein einer besonderen hinteren Unterfahrschutzeinrichtung mit dem Verwendungszweck unvereinbar ist. -
Zitat von Querulant
Hey Klasse, es geht vorwärts. Wirst du eine feste Verbindung zum Fahrerhaus des Mercedes herstelken? Wen ja, wie hast du vor das zu bauen?
Passt der Wohnaufbau einfach auf das Fahrgestell des Mercedes oder brauchst du einen Unterrahmen?
Wie wird der Wohnaufbau letzlich am Fahrgestell oder dem Rahmen befestigt?
Viel Glück beim weiteren Verlauf der Entstehung
Es wird einen Durchgang zum Fahrerhaus geben.
Der Koffer kommt auf einen Unterrahmen den ich aber anfertigen lasse, die vorderen 4 Konsolen werden über Tellerfedern mit dem Fahrgestell verbunden,
die restlichen werden fest verbunden. Dadurch soll ein wenig Verwindung des Fahrgestells möglich sein ohne gleich den Koffer zu zermahlen.Am Fahrerhaus wird ein Rahmen angebracht dieser hat einen Gegenrahmen am Koffer , dazwischen kommt Gummi , der Alkoven wird einfach auf
Isoliermatten Styrodur etc aufgelegt das hat sich schon beim Alten aufbau über 23 Jahre bewährt .. -
Zitat von noding
Jan hat Dich ja schon geschockt
Jawohl das tut sehr weh
Es war aber ein Grund warum wir den Wagen gekauft haben.
Der Filter ist noch ergänzbar um den Stickoxidausstoss weiter zu senken, das wir dann der nächste klopper für die Autofahrer
Gruß Kai
Um viel Geld auszugeben ? Warum habt ihr nicht gleich nen Vario als Basis mit dem Om 904 genommen ? Statt den alten Wagen so extrem weiter aufzurüsten ?
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So Operation heute über die Bühne gegangen ,
aus Faulheit , habe Ich (Wir ) auf die seitlichen träger verzichtet und den Koffer so , mit dem Gabelstabler angehoben.
Der Koffer hat sich auf der Länge noch nichtmal um 2cm Durchgebogen und ich war ziemlich baff was so ein Sandwichboden alles mitmacht.Vorgehensweise :
Wir haben die Gabeln seitlich 30 cm unter den Koffer gefahren und dann hinter dem alten Rahmen soweit mit Holz aufgebaut , dass die Gabeln nur den Koffer und nicht den Hilfsrahmen
hochdrücken , nachdem der Koffer 2cm über dem Hilfsrahmen war legten wir Holz dazwischen , dann gings an die andere Seite , wo genau so verfahren wurde , nur mit dem Unterschied
das gleich 7cm Balken untergelegt wurden. Jetzt war soviel Platz das man mit langen Gabeln unter den Koffer fahren konnte und dann wurde dieser einfach abgehoben.Geknarzt hat da nichts und Beschädigungen konnten nicht festgestellt werden.
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So jetzt gehts auch mit diesem Projekt weiter , heute ist der Koffer solo, dass heisst ohne Hilfsrahmen vom Fahrgestell genommen worden.
Dabei hat sich er der Koffer als so stabil herausgestellt , dass er einfach mit einem Gabelstabler abgehoben werden konnte.Der Hilfsrahmen war so verrostet , das er sich an einigen Stellen schon durchgebogen hatte.
Jetzt gehts an die Vor und Aufbereitung des Mercedes.Werde bei Zeiten noch ein paar Fotos machen.
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Der Perelli liegt jenseits von gut und böse ... in der Größenordnung um 5000€ ( Es sind 3 Nullen)
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Zitat von Picco
Hoi Steffen
Die Meisten sind mit 5-köpfiger Familie überladen...Das sind die Familien die bei einem Reifeplatzer in der Leitplanke enden...
Die Einschränkungen mit einem Womo >3,5t sind nicht so schlimm , sieht man mal vom jährlichen Tüv ab ,
Fahrverbot gibts auch nich ... Bleibt die Führerschein frage.. -
Hi , super gemacht , du bist da wo ich noch lange nicht bin *heul*.
Ich würde an deiner Stelle Epoxidspachtel nehmen , der ist teurer aber zieht kein Wasser
Und hat noch paar nette Eigenschaften. ( Kannst den für Boote nehen da erschlägt dich der Preis nicht so )Der Bastein hat PUR-Schaum
guckst du da :http://www.wohnwagen-bastei.de/index.php?page=geschichte-basteiAllerdings hast du keinen Bastei , sondern einen Berger Oase
( Wobei dass nur die Westdeutsche verkaufsbezeichnung war ) -
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Ja alles kein Ding ,
aber Kurzzeitkennzeichen und die Dreickigen Reflecktordreiecke müssen ab !
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So habs mal ergänzt , es geht ums Abheben , Kofferecke kann ich nicht machen , weil da noch der alte bzw später neue Rahmen ist.
Da kommt später wieder so eine Aluzierschiene drauf , daher hört die Aluwand so weit oben auf. ( War so)
Der Stahlträger kommt später wieder ab , er ist nur zum umsetzen!
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Hallo Leute hab jetzt ne sehr Subjektive Frage an euch,
das angehängte Bild ist ein Querschnitt durch die untere Seitenecke meines Koffers , in Lila
ist ein Stahlträger gezeigt den ich so Anschrauben will , also auf 4,35 Metern auf beiden Seiten .Dann hoffe ich das der Träger den Koffer so stützt das ich den Koffer mit einem Gabelstabler/Hubstützen was auch immer
daran abheben kann. Also die Beiden Lila Träger lägen dann auf den Zinken des Stablers auf.
Koffergewicht ist ca 1tDiese konstruktion wird nötig , da ich den Hilfsrahmen der unter dem Koffer ist nicht vom Fahrgestell losbekomme ,den Koffer vom Hilfsrahmen sehr wohl,
hab dabei festgestellt das der Hilfsrahmen rechts schon durchgebrochen ist , ( ca 5mm Platz zwischen Rahmen und Bodenplatte).Die Frage also ist das nen guter Plan ? Ich finde ja aber ein rest Bauchgrummeln bleibt. Würde den Koffer von innen noch mit Holzbalken verstärken so dass sich die Bodenplatte nicht nach unten durchbiegen kann.
Jemand andere Vorschläge ?Auf eine aufwändige Trennung des Fahrgestells vom Hilfsrahmen möchte ich eigentlich verzichten (Flex Meissel)
Über eine Einschätzung insofern sie mit der Skizze überhaupt möglich ist, würde ich mich sehr freuen , keine Angst ich nehm keinen in Regress wenn ich Pappmasche draus gebaut habe
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Zitat von Thomas Frizen-Fischer
Da muss ich mal fragen, was der Quatsch soll, denn der Aufwand steht wirklich in keinem Verhältnis zum Gewinn in einem Zweipersonenmobil.
Naja wir reden hier nicht über einen leichten 3,5 t, der oft auf dem Cp steht...
+ Es steht auf so engem Raum kein ungespültes Geschirr rum.
+ Ich geh selbst zu 2. jeglicher Diskussion aus dem Weg , wer spült ...
+ Ich hab eine ziemlich genau kalkulierte Menge an Wasser die ich verbrauche ( etwa 9 Liter / Miele 45cm)
+ Ich kann Töpfe dareinhauen die ich in nem kleinen Womospülbecken nicht gespült bekomme
+ Es ist wie ZuhauseZu mir persöhlich : Ich bin noch nie unter 4 Mann weggefahren , Ein ausgedehntes Essen gehört für mich zum Wohnmobil reisen einfach dazu , allein wenn ich ans Grillen denke:
Fleischteller Salatschalen Butterschalen Gläser etc, ausgedehntes Sonntagsfrühstück ..aber klar für 2 Teller mit Besteck und Tütensuppe brauch man keine Maschine ,, aber das wäre für mich dann kein Entspannter urlaub , und jeden Abend essen gehen ist mir zu teuer zumindest in Kombination mit Wohnmobil
.. Was ich damit sagen will ist die Nutzungsanforderungen sind verschieden und bei größeren Reisegefährten muss ne Spülmaschine kein Quatsch sein .. ,