Zitat von Gode_RE... Und dann wird es noch auf die beworbenen und zugesicherten Eigenschaften ankommen, z.B. "für den Fahrzeugbau". Dann wären nämlich bestimmte Verwendungen wie z.B. Lackierung oder pralle Sonneneinstrahlung "üblich". Wenn er davon was ausschließen wollte, müsste er es explizit benennen, sonst liegt womöglich ein Instruktionsfehler vor oder das Fehlen von zugesicherten oder impliziten Eigenschaften. ...
Ja genau - als ich neulich Dachlatten und Nägel kaufte, wurde ich auch nicht über die Verwendung und die impliziten Eigenschaften instruiert.
Gruss Pelzer
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