Nun ändert das den Schadstoffausstoß (wenn auch nur wenig), das ist also eine abgasrelevante Änderung und damit würde die Betriebserlaubnis erlöschen.
Das stimmt nicht.
Ich hatte mal beim KBA nachgefragt und das KBA antwortete, nur Eingriffe in die Motorsteuerung führen zum Erlöschen der BE. Das ist auch logisch nachvollziehbar, denn der WTLP-Test wird immer ohne eingeschaltete Klimaanlage gefahren. Da so eine Klimaanlage einen Anschlusswert von ca. 6 KW hat und 0,3 bis > 1 Ltr Kraftstoffmehrverbrauch zur Folge hat, würde nach deiner Logik jedes Einschalten der Klimaanlage zum Erlöschen der BA führen.
Ich habe hierzu noch nie Kontrollen gesehen, geschweige denn stillgelegte KFZ gesehen.
Gruß
Matthias