Die Beweislastumkehr bei Verbraucherverträgen sollte man nicht außer Acht lassen.
Der Hersteller muss nachweisen, dass kein Schaden vorlag. Ich bin gespannt wie er das machen will.
ich würde mir eher Sorgen machen, dass da genug Kapital vorhanden ist, um den Schaden zu bezahlen.
Gruß Matthias