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nochmal stehhöhe.

  • und der böse wolf
  • 28. April 2013 um 12:47
  • und der böse wolf
    Frisch-dabei
    Beiträge
    6
    • 28. April 2013 um 12:47
    • #1

    moin.
    daß der tüv stehhöhe beim wohnmobil nicht unbedingt fordert, oder eigentlich nicht fordern darf, weiß ich, daß das finanzamt die 170cm über der küche haben möchte auch.
    ich habe aber gehört, daß sich das neuerdings in bezug auf das amt geändert haben soll. ist das richtig oder ein grubenhund?
    netten gruss
    jan

  • jan_b
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    350
    Wohnort
    München
    • 28. April 2013 um 13:14
    • #2

    Frei zitiert vom ADAC (und ohne Gewähr :lol:)

    Zitat

    Seit 12.12.2012 kommt es für die Besteuerung als Wohnmobil nur noch darauf an, dass das Fahrzeug in den Papieren mit der Fahrzeugart „Wohnmobil“ eingetragen ist. Eine Mindeststehhöhe ist nicht mehr erforderlich.

    Bedeutsam ist diese Änderung für Halter von Wohnmobilen, die die Mindeststehhöhe nicht aufweisen, in den Papieren aber mit der Fahrzeugart „Wohnmobil“ eingetragen sind: Derartige Fahrzeuge wurden bislang überwiegend entweder als Pkw (nach Hubraum) oder selten auch als Lkw (nach Gewicht) besteuert.

    Und hier nochmal komplett zum Nachlesen:
    http://campingfuehrer.adac.de/news/aenderung…r-stehhoehe.php

    Jan

    MB 609D (Bj. 1987/5.6t/11qm) +++ Ausbaufotos (und ältere Rückbau-Fotos)

  • und der böse wolf
    Frisch-dabei
    Beiträge
    6
    • 28. April 2013 um 13:45
    • #3

    danke!
    netten gruss
    jan

  • LutzT
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    223
    Wohnort
    Hiddenhausen
    • 28. April 2013 um 15:25
    • #4

    Hallo,
    ist definitiv so (Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom Dezember 2012), hier mein etwas verklausulierter erster Infoversuch dazu : http://www.womobox.de/phpBB2/viewtopic.php?f=10&t=7027
    Gruß
    Lutz

    unterwegs in einem Opel Movano aus 2005, Ausbau fertig in 2007, soweit das überhaupt möglich ist

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