moin.
daß der tüv stehhöhe beim wohnmobil nicht unbedingt fordert, oder eigentlich nicht fordern darf, weiß ich, daß das finanzamt die 170cm über der küche haben möchte auch.
ich habe aber gehört, daß sich das neuerdings in bezug auf das amt geändert haben soll. ist das richtig oder ein grubenhund?
netten gruss
jan
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