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Paketkoffer Zulassung

  • kistenfranz
  • 19. August 2012 um 18:11
  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.856
    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 24. Juni 2014 um 12:11
    • #21

    Hallo Wolfgang,

    Ein Fahrzeug so zu versichern wir das deine geht nur
    Wenn eine Absetzbare Kabine vorhanden ist
    Nicht bei Fest aufgebauten Kabinen.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 24. Juni 2014 um 15:25
    • #22
    Zitat von Odi

    Am meisten Ärger erspart man sich wohl, wenn man solange es geht als LKW fährt...

    § 19 Abs. 2 StVZO: Die Betriebserlaubnis ... erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    ...

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • tmix
    Frisch-dabei
    Beiträge
    12
    • 24. Juni 2014 um 22:45
    • #23
    Zitat von Krabbe

    § 19 Abs. 2 StVZO: Die Betriebserlaubnis ... erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    ...

    Hast im Prinzip Recht, man kann das aber auch Gesetzes-konform ausführen. So kann man die Inneneinrichtung als "Ladung" gestalten, das diese vergleichsweise leicht ein/ausbaubar ist. Es gibt sogar (soweit ich weiß) einen Anbieter der das für gängige Fahrzeuge als System anbietet. Gut, manche Dinge gehen dann nur schwer, oder z.T. gar nicht.

    (Gibt auch Leute die sich einen Container/Abrollcontainer/Wechselbrücke/Shelter/etc. mit Wohnmobil-Ausbau auf den LKW setzen, das geht ja auch solange das wieder einfach abbaubar ist.)

    Abgesehen davon gibt es auch Mindestanforderungen an ein Wohnmobil, und wer die nicht erfüllt… Wer keinen Tisch einbaut, oder kein Bett (und sich behelfen kann mit Camping-Tisch, Feldbett, …) der hat auch kein Wohnmobil.

    Nachtrag:
    Achja, eines fällt mir noch ein: In der Praxis mag es zwar gemeinsam geregelt sein, aber es gibt doch feine Unterschiede zwischen Steuer und Zulassung. Für die Zulassungsbehörden ist es interessant: "Was für ein Fahrzeugtyp ist es." Für die Finanzbehörden hingegen ist Interessant: "Wofür wird das Fahrzeug (hauptsächlich) genutzt."

    Theoretisch ist es möglich ein Fahrzeug, das als Wohnmobil zugelassen ist, hauptsächlich zum Transport von Gütern zu nutzen (Z.B. für Kurier-Dienste). Auch andersrum kann es sein, wie oben beschrieben z.B. einen (abnehmbaren) Wohncontainer auf einen LKW zu setzen – wer das macht, der hinterzieht vermutlich Steuern (meinem Verständnis nach – bin kein Rechtsanwalt!). Und im Zweifelsfall kann sowas nur gerichtlich geklärt werden…

    (Ein weiteres ähnlich gelagertes Beispiel ist der steuervergünstigte Pferde-Anhänger, der zum Transport von Sachen genutzt wird… Sowas mögen die Finanzbehörden überhaupt nicht – aber ob die STVZO dazu was sagt, keine Ahnung.)

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