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  4. Leerkabine: Absetzkabinen und Festaufbauten

Überhängende Ladung in der Schweiz

  • fernweh60
  • 9. September 2011 um 22:18
  • fernweh60
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    433
    Wohnort
    Westhofen
    • 9. September 2011 um 22:18
    • #1

    Hallo ihr lieben Schweizer und auch alle anderen, die es wissen.
    In der Schweiz darf meine Kabine ja seitlich nicht überstehen.
    Wie ist das hinten? Darf sie da überstehen?
    Oder bei einem Anhänger, welcher mit einer Kabine bestückt wird?
    Darf sie da auch nicht überstehen?
    Der Anhänger ist ca. 40cm schmäler als der Pkw.
    Darf die Ladung also am Anhänger oder am Auto nicht überstehen????
    Hab'da so'ne Idee...... :roll:
    Danke für Eure Antworten und Entschuldigung, wenn das schon einmal da war.
    Liebe Grüße,
    Stefan

    Das Leben ist zu kurz um sich lange zu ärgern
    Gruß,
    Stefan

  • Picco
    Moderator
    Beiträge
    5.592
    Wohnort
    Rorschacherberg / Schweiz
    • 10. September 2011 um 09:44
    • #2

    Hoi Stefan

    Ja, das war schon einige Male da, bemüh die Suchfunktion hier und im PickUp-Wohnkabinen-Forum, da wirst Du sogar Gesetzestexte finden.
    In der Schweiz darf Ladung seitlich nicht überstehen.
    Punkt.
    Von hinten oder vorne überstehen hat niemand etwas gesagt.
    Desweiteren wird Dich kaum ein Polizist stoppen, wenn Du mit deutschen Fahrzeugschildern eine breitere Wohnkabine durch die Schweiz schaukelst...aber er kann!
    Also ist es im Ermessen eines jeden ob er das Risiko eingeht oder nicht.

    Gruss

    Picco

    http://www.comoltech.ch Meine Reiseberichte

  • fernweh60
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    433
    Wohnort
    Westhofen
    • 10. September 2011 um 22:11
    • #3

    Hallo Picco.
    vielen Dank für Deine Antwort.
    Gruß,
    Stefan

    Das Leben ist zu kurz um sich lange zu ärgern
    Gruß,
    Stefan

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