Endlich Klarheit für "eingetragene" Sitzplätze im WoMo

  • Hallo WoMo-Freunde,

    zum Thema " Zugelassene Sitze im WoMo " habe ich, so hoffe ich,
    nun endlich Klarheit bekommen. Ich habe dazu zunächst einen zuständigen TÜV-Menschen vom TÜV-Süd angesprochen, worauf dieser mich auf die INTERNET-Seiten http://www.tuev-sued.de verwies.
    Die dortigen Infos waren jedoch zeitlich nicht mehr aktuell,
    d.h. die neuen EG-Richtlinien waren noch nicht eingearbeitet (!) .
    Nach nochmaliger Rücksprache habe ich folgende Infos bekommen :

    " Die Vorschrift zum Sachverhalt Gurte,.... ist im §35a StVZO geregelt. Da die
    Vorschriften sich mit Wirkung vom 01.10.99 geändert haben, ist das Inverkehrbringen
    des Fahrzeuges entscheidend. Letztendlich entscheidet aber immer der
    Sachverständige an der Prüfstelle, der das Fz. begutachtet
    ( und nach den Vorschriften der StVZO )."

    So der Wortlaut der TÜV-Nachricht.

    Fazit : Es müssen für alle (eingetragenen) Sitzplätze die sich in-, entgegen-
    und quer zur Fahrtrichtung befinden, 3-Punktgurte angebracht werden !
    ( Einschränkung : Befinden sich Sitze entgegen der Fahrtrichtung nicht
    an der Außenseite des Fahrzeugs, ist ein einfacher Beckengurt plus Kopfstütze
    ausreichend. )

    Abschlußbemerkung :
    Automatik-3-Punktgurte können für entgegen- und quer zur
    Fahrtrichtung befindlichen Sitze nicht in Frage kommen, da die Beschleunigungskräfte
    für ein Ansprechen der Gurt-Verriegelungsmimik nicht ausreichend sein werden (!)
    D.h., es müssen feste Gurte verwendet werden die zwangsläufig die Bewegungsfreiheit
    des "Angeschnallten" einschränken.
    Ich denke dabei besonders an mitfahrende Kinder >>> Prost Mahlzeit !

    Gruß Karl

  • > Abschlußbemerkung :
    > Automatik-3-Punktgurte können für entgegen- und quer zur
    > Fahrtrichtung befindlichen Sitze nicht in Frage kommen, da die Beschleunigungskräfte
    > für ein Ansprechen der Gurt-Verriegelungsmimik nicht ausreichend sein werden (!)


    wenn ich es richtig verstehe, ist das nicht mehr die aussage vom tüv, sondern deine eigene. bist du dir da sicher? schließlich helfen sie ja auch bei einem auffahrunfall im pkw. und bei einem frontalunfall im womo werden die gurte ja eh nicht benötigt.
    erstaunlich fand ich allerdings, dass nur der platz an der wand einen dreipunktgurt braucht. viel wichtiger wäre er ja wohl beim gang-sitz - allerdings auch schwieriger anzubauen.
    wenn ich ein womo mit seitendinette bauen müsste, würd ich eh versuchen, karmann-sitzgestelle zu bekommen.
    jens

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