Hallo WoMo-Freunde,
zum Thema " Zugelassene Sitze im WoMo " habe ich, so hoffe ich,
nun endlich Klarheit bekommen. Ich habe dazu zunächst einen zuständigen TÜV-Menschen vom TÜV-Süd angesprochen, worauf dieser mich auf die INTERNET-Seiten http://www.tuev-sued.de verwies.
Die dortigen Infos waren jedoch zeitlich nicht mehr aktuell,
d.h. die neuen EG-Richtlinien waren noch nicht eingearbeitet (!) .
Nach nochmaliger Rücksprache habe ich folgende Infos bekommen :
" Die Vorschrift zum Sachverhalt Gurte,.... ist im §35a StVZO geregelt. Da die
Vorschriften sich mit Wirkung vom 01.10.99 geändert haben, ist das Inverkehrbringen
des Fahrzeuges entscheidend. Letztendlich entscheidet aber immer der
Sachverständige an der Prüfstelle, der das Fz. begutachtet
( und nach den Vorschriften der StVZO )."
So der Wortlaut der TÜV-Nachricht.
Fazit : Es müssen für alle (eingetragenen) Sitzplätze die sich in-, entgegen-
und quer zur Fahrtrichtung befinden, 3-Punktgurte angebracht werden !
( Einschränkung : Befinden sich Sitze entgegen der Fahrtrichtung nicht
an der Außenseite des Fahrzeugs, ist ein einfacher Beckengurt plus Kopfstütze
ausreichend. )
Abschlußbemerkung :
Automatik-3-Punktgurte können für entgegen- und quer zur
Fahrtrichtung befindlichen Sitze nicht in Frage kommen, da die Beschleunigungskräfte
für ein Ansprechen der Gurt-Verriegelungsmimik nicht ausreichend sein werden (!)
D.h., es müssen feste Gurte verwendet werden die zwangsläufig die Bewegungsfreiheit
des "Angeschnallten" einschränken.
Ich denke dabei besonders an mitfahrende Kinder >>> Prost Mahlzeit !
Gruß Karl