Ich baue mir eine Absetzkabine auf einen VW-T4 Doppelkabine mit Pritsche. Die Absetzkabine soll als Ladegut mitgenommen werden, so daß ich sie nicht vom TÜV zulassen muß. Das geht auch soweit in Ordnung. Nun aber das Problem? Wenn ich das Basisfahrzeug als LKW zulasse, darf ich Sonntags keinen Anhänger mitnehmen ( Ich bin Segelflieger ). Kann man das Fahrzeug auch anders als als LKW zulassen???
Welche Zulassung als Pick-up?
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Hört sich ja gut an, Absetzkabine auf einen VW-T4 Doppelkabineund Segelfliegen, aber nun zur Frage.
Meines Wissens gilt das Sonntagsfahrverbot mit Hänger nur für LKW´s über 2,8t, bin mir da aber nicht ganz sicher.
Eine weitere Möglichkeit ist es mit einen Haufen Gutachten zum TÜV zu fahren und
1. das Fahrzeug über 2,8t aufzulasten um nach Gewicht versteuert zu werden
2. das Fahrzeug als PKW (technisch als Kombinationskraftwagen) ummelden um Versicherung zu sparen und Sonntagsfahrverbote zu umgehen.
Das habe ich so bei meinem L200 gemacht. Mitsubishi hatte mich hervorragend mit allen Unterlagen versorgt.Gruß
Rupert -
> Ich baue mir eine Absetzkabine auf einen VW-T4 Doppelkabine mit Pritsche. Die Absetzkabine soll als Ladegut mitgenommen werden, so daß ich sie nicht vom TÜV zulassen muß. Das geht auch soweit in Ordnung. Nun aber das Problem? Wenn ich das Basisfahrzeug als LKW zulasse, darf ich Sonntags keinen Anhänger mitnehmen ( Ich bin Segelflieger ). Kann man das Fahrzeug auch anders als als LKW zulassen???
Hallo Wolfgang
Wohnmobil als Pick up und Segelfliegen, tolle Sache !!!
Zur Zulassung :
Was spricht eigentlich dagegen die Kabine nicht als Ladung
mitzunehmen,sondern in die Papiere einzutragen?
Vorteil 1: Jede Begegnung mit unseren Freunden der Polizei läuft bei
Eintrag mit Sicherheit etwas streßfreier ab.
Vorteil 2: bei Zulassung als LKW und wahlweise als So-Kfz hast du dann kein Sonntagsfahrverbot.(mit Kabine)
Vorteil 3: Bei einigen Versicherungen kannst du den T 4 dann nicht als LKW(teuer) sondern als So-Kfz(rel.günstig)versichern.
Nachteil :Wenn du allerdings Sonn.-u- Feiertags den Flieger ohne Kabine ziehen willst,dann darftst du das nicht.Zu Rupert : Es ist egal, ob über oder unter 2,8 t / LKW ist LKW
Mit einer Menge Gutachten zum TÜV fahren ??
So leicht ist es wohl nicht.
Erstmal die Gutachten bekommen.
Am besten VW in Wolfsburg/Hannover anrufen was die so an Gutachten rausrücken.
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen das der T4 DOKA als PKW oder Kombinations-Kfz durchgeht.
Der T4 (als Pritschenwagen)ist und bleibt zulassungstechnisch ein LKW.
Da gibts kein solches Hick Hack wie bei den Pick up´s
Die Kombi-Kfz -Zulassung gibt es doch nur bei den Geländefahrzeugen und den "kleinen jap." Pick up.Ich hoff ich konnte dir etwas weiterhelfen
Viele Grüße Rudi
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Rupert,
was hat dich denn die Umschreibung des L 200 gekostet ?
2. Frage: Welche Pickup-Kabine hast du ?
Gruss
Winfried> Hört sich ja gut an, Absetzkabine auf einen VW-T4 Doppelkabineund Segelfliegen, aber nun zur Frage.
> Meines Wissens gilt das Sonntagsfahrverbot mit Hänger nur für LKW´s über 2,8t, bin mir da aber nicht ganz sicher.
> Eine weitere Möglichkeit ist es mit einen Haufen Gutachten zum TÜV zu fahren und
> 1. das Fahrzeug über 2,8t aufzulasten um nach Gewicht versteuert zu werden
> 2. das Fahrzeug als PKW (technisch als Kombinationskraftwagen) ummelden um Versicherung zu sparen und Sonntagsfahrverbote zu umgehen.
> Das habe ich so bei meinem L200 gemacht. Mitsubishi hatte mich hervorragend mit allen Unterlagen versorgt.
>
> Gruß
> Rupert
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