Alles logisch, oder doch nicht?
Mein LT hatte als HU-Fälligkeit 06/2005. Zu dem Zeitpunkt war er aber außerhalb Europas unterwegs. Am 17. Januar 06 also HU nachholen. Die Plakette gilt nun bis 06/2006. So was kennen wir ja.
Dann soll am 30. Januar das Fahrzeug ein Exportkennzeichen (Ausfuhrkennzeichen) bekommen. Dies kann maximal für 12 Monate ausgestellt werden, oder bis zum Zeitpunkt der nächsten HU.
Was macht man nun? Die Lösung der Bürokraten ist dann, dass man das Fahrzeug am 30. Januar ja erneut vorführen kann, dann erhält man die Plakette für 12 Monate und auch für 12 Monate das Ausfuhrkennzeichen. Ist doch alles logisch, zumindest bei unseren Bürokraten.
Fritz