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Mit kleineren Kabine zum TÜV

  • Hans-Dieter Baehring
  • 23. Dezember 2005 um 11:25
  • Hans-Dieter Baehring
    Junior
    Beiträge
    26
    Wohnort
    Sonnefeld
    • 23. Dezember 2005 um 11:25
    • #1

    Hallo Leute!
    Ich hab mal eine Frage an Euch.Muß ich zum TÜV mit kleinere Kabine wenn eine große mit maximal Maßen schon eingetragen ist?
    gr. Kabine: 26o cm lg + Alkoven,195 cm breit und 200cmhoch.
    kl. Kabine: 240 cm lg ohne Alkoven, 188 cm breit und 145cm hoch .
    Vielen Dank für die Antworten!

    HDB

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 23. Dezember 2005 um 18:16
    • #2

    Hallo,

    um was für eine Kabine und was für ein Fahrgestell geht es denn?
    Geht es um eine Absetzkabine auf einem Pick-Up mit Wechseleintrag in den Papieren, oder handelt es sich um ein Fahrgestell, auf das eine neue Kabine fest draufgebaut wurde?

    Im ersten Fall brauchst Du m. E. nicht unbedingt zum TÜV, da Du die Kabine (je nach Art der Befestigung) zum einen als Ladung deklarieren kannst. Aber m. W. werden bei verschiedenen Wechselaufbauten eh nur die jeweils größten Abmaße eingetragen. D. h. wenn Du die große Kabine nicht austragen läßt werden die Maße der kleinen wahrscheinlich eh nicht eingetragen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hans-Dieter Baehring
    Junior
    Beiträge
    26
    Wohnort
    Sonnefeld
    • 25. Dezember 2005 um 10:59
    • #3

    Hallo Krabbe!
    Das Fahrzeug ist ein Toyota HZJ 75 PU . ist eingetragen als LKW offener Kasten,wahlweise Sonderkraftfahrzeug Wohnmobil über 2.8to.Bei der Kabine Schau dir den Beitrag (kleine Kabine auf HZJ)an.
    Schöne Weihnachten und einen guten Rutsch!

    HDB

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