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Zugelassene Sitzplätze?

  • Anonymous
  • 28. Juni 2000 um 21:17
  • Anonymous
    Gast
    • 28. Juni 2000 um 21:17
    • #1

    Hallo Ihr Selbstaubauer,<br>
    wieviel Personen darf ich ner Wohnkabine mitnehmen, die auf nem PickUp mit Einzelkabine drauf ist und im Wohnbereich Sitzbänke quer zur Fahrtrichtung hat. Der PickUp ist als LKW bis 3,2to zugelassen, die Waohnkabine, die ja absetzbar ist zählt als Ladung. Vielen Dank für Eure Infos,<br>
    Ronny
    <br>

  • Colori Schilling
    Gast
    • 29. Juni 2000 um 10:23
    • #2

    ...ich hab die TÜV Richtlinien auf meiner Homepage zum nachlesen, weiss aber nicht, ob genau dein Fall auch dabei ist, aber schau doch einfach selbst mal nach.<p>
    Colori
    <br>
    <ul><li><a href="http://wohnmobile.colori-schilling.de" target="_top">http://wohnmobile.colori-schilling.de</a></ul>

  • Anonymous
    Gast
    • 30. Juni 2000 um 08:35
    • #3

    Hallo!<p>
    Ich habe nicht nachgelesen in den TÜV Richtlinien, also so aus dem Kopf.<p>
    Wenn hinten Sitzplätze, dann muß eine Verbindung zum Fahrerhaus bestehen, soviel ich weiß, mindestens eine Kommunikationsmöglichkeit. <br>
    Hinten quer zur Fahrtrichtung sind Gurte nicht erforderlich. Mir hat man gerade dort 4 Plätze eingetragen, die Bank ist 1,3 m (U-Sitzgruppe von 1,3 x2,05). Meine Kabine ist aber fest montiert.<p>
    Gruß<p>
    Fritz<p>
    Hallo Ihr Selbstaubauer,<br>
    >wieviel Personen darf ich ner Wohnkabine mitnehmen, die auf nem PickUp mit Einzelkabine drauf ist und im Wohnbereich Sitzbänke quer zur Fahrtrichtung hat. Der PickUp ist als LKW bis 3,2to zugelassen, die Waohnkabine, die ja absetzbar ist zählt als Ladung. Vielen Dank für Eure Infos,<br>
    >Ronny<br>

    <br>

  • Leerkabinen-Wolfgang
    Administrator
    Beiträge
    6.087
    Wohnort
    Rheinhessen, Bodenheim
    Wohnkabine
    Sonstiges
    • 30. Juni 2000 um 08:55
    • #4

    Hallo, Ronny,<p>
    ich fürchte, das Problem ist die Einstufung der Kabine als LADUNG. Ich hatte mich einmal für ein Fahrzeug namens TwinCab interessiert, bei dem eine auf einer eigenen Achse laufende Kabine fest - aber absetzbar - mit dem Basisfahrzeug verbunden ist. Damals hatte man mir gesagt, daß Sitzplätze im Wohnraum nicht zugelassen werden könnten, da die Kabine ebenfalls als Ladung eingestuft wäre.<br>
    Wenn Du sicher gehen willst, frag beim TÜV, z.B. bei Herrn Lyrmann (Lyrmann@de.tuv.com), der hat mir auch schon einige wichtige Informationen zum Thema Leerkabinen zukommen lassen.<p>
    Viel Erfolg<br>
    Wolfgang
    <br>

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    01.-03.05.2026: 25. Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (05.-08.06.2026): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    vierter Sept.-Samstag (26.09.2026): Weinprobe in den Weinbergen


    Stellplatz bis Ende April wg. Umbau geschlossen! Bei Fragen eMail/PN an mich

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