Besteuerung/Handling bei Pick-Ups mit absetzbarer Wohnkabine

  • Hi zusammen

    mein Tüv´ler hat mir gesagt:
    Fahrzeuge mit Wechselaufbau, d.h. du kannst entweder eine Wohnkab oder z.b. eine Pritsche oder eine Plattform oder ... oder draufmachen,
    diese Fahrzeuge können nur als LKW zugelassen werden. Eine Zulassung als PKW oder Wohnmobil ist nicht möglich.
    Das ist wohlgemerkt die zulassungsrechtliche Seite. Hat mit der Versicherung eigentlich nix zu tun. Da gibt´s welche, die versichern so einen "LKW mit Wechsel-Wohnaufbau" auch als Wohnmobil. Und das heißt, jede Menge Knete sparen :lol:

    ciao

    Wo ein Pick Up ist, ist auch ein Weg (nicht immer, aber immer öfter)

  • Hallo jimmy,

    Du hast recht, ich hab da einen dreher drin. Muß natürlich heißen:
    "...Und da die Basis Deiner Absetzkabine ein LKW ist wird er im Grundsatz nach Gewicht besteuert. ..."

    Sorry an alle. werds gleich mal im original Posting verbessern.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

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