Reiseplanung Europa - Die schönsten Straßen - Sammlung

  • Hallo,

    darf ich hier noch eine weitere Frage zur Schwerverkehrsabgabe stellen ?

    Wir sind bekennende Schweiz-Liebhaber und haben schon ein paar Urlaube hier verbracht.
    Meist haben wir Autobahnen gemieden - nicht wegen der Vignette sondern weil wir das ruhigere Fahren genossen haben - der Weg war das Ziel.
    Bis dahin waren wir aber mit einem Viano und Anhänger unterwegs. In den nächsten Jahren werden wir wohl mit einem LKW unterwegs sein und da kommt die Scherverkehrabgabe auf uns zu.

    So jetzt die Frage - ist mit der Schwerverkehrabgabe automatisch auch die Nutzung der Autobahn inbegriffen oder muss ich die Vignette extra kaufen ?
    Mich stören "Mautgebühren" in der Größenordnung nicht, ich will nur nichts falsch machen und dann Strafe zahlen.

    Meiner Meinung nach relativiert sich bei einem Urlaub in der Schweiz diese Maut auch, weil es viele Möglichkeiten zum frei stehen gibt.
    Wir haben eigentlich nur Campingplätze besucht, als wir in der Jungfrauregion waren, weil man dort kaum andere Möglichleiten hatte.


    Grüße Dirk

  • Hallo Dirk,

    mit der Schwerverkehrsabgabe hast Du für alle öffentlichen Strassentypen bezahlt, einschließlich Autobahn.
    Sicherlich gibt es aber in der Schweiz (wie in Österreich und in Bayern) auch privat betriebene Strassen, für die Extra-Maut zu zahlen ist.

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • In der Schweiz selber gibt es keine öffentlich zugängliche Strassen wofür eine weitere Maut fällig würde, also mit Zahlung der PSVA hast du danach Ruhe. Einzig bei der Fahrt nach Italien kannst Du Mautpflichtige Tunnel erwischen (Grosser St Bernhard und der Tunnel nach Livigno kommen mir da grad als einzige in den Sinn). Ansonsten kosten natürlich der Autoverlad auf einem Autozug zusätzlich, so man die in Anspruch nimmt.
    Kleine Alpstrassen usw. sind entweder frei befahrbar oder aber (sehr oft) mit einem Fahrverbot belegt. So man da unbedingt durchfahren will kann man oft bei der Gemeinde eine Fahr-Bewilligung für einen oder ein paar Tage (oder auch länger) für ein paar Franken bekommen...ist aber von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich wie das gehandhabt wird. Fahrverbote nicht beachten sollte man sich unterstehen, kann arg teuer werden...

    Frei stehen ist in den meisten Gemeinden per Gemeindeverordnung verboten. Gerade auf dem Land wissen das sogar die wenigsten Einheimischen...so lange man die Grundsätzlichen regeln einhält (keine Rudelbildung, Platz sauber verlassen, die Einheimischen nicht irgendwie behindern, sich nicht wie ein arrogantes A-loch verhalten, wo möglich freundlich fragen, Parkverbote beachten,...) wird es geduldet und ist kein Problem.

    Übrigens: Bei uns gelten die LKW-Fahrverbotstafeln nicht für Womos, egal wie gross und schwer die sind, sondern nur für den Güterverkehr. Das heisst aber nicht dass man jede mit einem LKW-Fahrverbot belegte Strasse auch mit dem Womo befahren sollte, es hat meistens durchaus einen Grund warum die Tafel da steht.

    Gruss
    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

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