Hi mangiari,
also dieses „Pfützenlicht“ ist auf jeden Fall erlaubt, wenn es unter/in den Türen ist und erst beim Öffnen an geht. Ebenso ist ein rotes „Tür-auf“ Warnlicht nach hinten zulässig. Letzteres darf jedoch nicht nach hinten „strahlen“ und blenden, also rote LED nach hinten wären unzulässig. Beides braucht kein Prüfzeichen. Die entsprechende Verordnung finde ich leider gerade nicht.
Bei mir habe ich unten in die Türablagetaschen weiße LED gebaut und nach hinten rote Leuchtfolie. Auf einen Schalter zum abschalten habe ich aber nicht verzichtet, denn wenn ich Campingmäßig unterwegs bin, dann will ich nicht, dass jedes mal die Beleuchtung angeht, wenn ich ans Auto gehe bzw. dass die Pfützenlichter die ganze Zeit leuchten, wenn ich die Tür beim campieren mal aufstehen lasse.
Die zulässigen Aussenleuchten am Wohnmobil heißen korrekt „Vorzeltleuchten“. Dazu gibt es keine weiteren Vorschriften, außer, dass diese nicht während der Fahrt leuchten dürfen. Und der Zweck sollte wohl eher die Beleuchtung eines Vorzeltes sein bzw. die Lampen irgend wie dazu geeignet sein. In Deinem Falle wäre eine Beleuchtung am Fahrzeugboden eher nicht für die Beleuchtung eines Vorzeltes geeignet. Wenn Du nun aber eine Regenrinne am Duc hast und oberhalb der Schiebetür einfach ein solches LED-Band unter die Regenrinne klebst, dann wäre das als „Vorzeltbeleuchtung“ auf jeden Fall OK und Du dürftest das sogar separat schalten, müsstest also nicht über den Türkontakt gehen.
Falls Deine Lichter nicht geeignet für den Außeneinsatz sind: Ich habe die Tage solche LED-Lichtbänder in wasserfester Ausführung gesehen, ca. 5 mm breit und 2 mm hoch. Die Rückseite glatt, die Seite mit dem Lichtaustritt gewölbt. Nach einer Bezugsquelle darfst Du mich leider nicht fragen, da hilft nur selber suchen. Aber ich würde es auch mal bei Pearl versuchen, die haben viel solche LED-Geschichten.