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Beiträge von Krabbe

  • GFK Sandwich- Runddach.

    • Krabbe
    • 8. Januar 2009 um 11:50

    An bzw. für Ecken werden die Abschlussprofile teilweise auch aus zwei Stücken zusammengesetzt.
    Also so, dass bei Deinem Dach aus einer dickeren GfK-Platte die Form der abzudeckenden Schnittkannte des Sandwiches bogenförmig geschnitten würde und ein zweiter Streifen dann im rechten Winkel an diesen Bogen angeklebt würde, so dass ein gebogenes Winkelprofil entsteht.

  • Chiptuning? Schadet das?

    • Krabbe
    • 8. Januar 2009 um 11:43
    Zitat von hwk


    hier wird meist auch der Raildruck angeboben, um halt nicht so lange Einspritzdauern zu erhalten. Das aber ist auch wieder ein Verschleißfaktor.

    Stimmt, den Common-Rail gibt es ja auch noch. ;)
    Bei schreiben hatte ich zunächst mal den TDI im Kopf, da ich überwiegend daran rumschraube. Und da kann ich den Einspritzdruck nur über eine mechanische Änderung der Einspritzdüsen erzielen, so dass beim TDI die höhere Kraftstoffmenge nur durch längere Einspritzzeiten erzielt werden kann. Wenn ich den Einspritzdruck softwaretechnisch erhöhen kann, dann kann natürlich auch höherer Druck zur Erhöhung der Menge genutzt werden. Wobei höherer Druck schnell auch wieder eine Änderung des Spritzbildes gibt, welches dann wieder zu überproportionalen lokalen Temperaturerhöhungen führen kann.

    @ pollo,

    auch wenn ich den Motor, den Dein „Wunschfahrzeug“ hat, nicht näher kenne würde ich mir bei der Fahrleistung keine größeren Sorgen machen, wenn alles andere stimmt.

  • Sicherheit von Gas-Schraubkartuschen

    • Krabbe
    • 8. Januar 2009 um 11:42

    Genaue Angaben zum maximalen Druck von Gaskartuschen kann ich Dir jetzt leider auch nicht machen, aber ich hätte jetzt auch im Auto in Afrika weniger Bedenken, wenn die Kartusche(n) irgendwo unten im Fahrzeug in einem Staufach gelagert werden. Zur Sicherheit würde ich bei einer Schraubkartusche noch den Aufsatz nach Benutzung immer abschrauben und die Kartusche solo lagern, damit im Falle, dass doch etwas passiert, nicht der Kocheraufsatz durch das Fahrzeug fliegt, sondern hoffentlich nur das Ventil rausfliegt und die Kartusche sich entleert.

  • Standheizung nervt!

    • Krabbe
    • 8. Januar 2009 um 09:08

    Jepp, dazu kommt noch, dass die einzelnen TÜV-Stationenen inzwischen auch untereinander in Konkurenz stehen und die Prüfer durchaus auch Umsatzabhängige Prämien bekommen. Von Monopol kann da nicht mehr so die Rede sein, es kommt wirklich nur noch auf den Prüfer drauf an. Oft ist es halt auch so, das einzelen Prüfer sich mit solchen Spezialfällen wie Wohnmobilen halt nicht 100 %ig auskennen (z. B. weil ihr "Spezialgebiet" Moppeds oder US-Cars sind, oder was auch immer.) Und wenn man sich die Vielzahl von Vorschriften und Verordnungen ansieht, dass kann ja kaum noch einer alles Auswendig wissen. Leider fällt es vielen Prüfern aber schwer fehlendes "Spezialwissen" zuzugeben und es fehlt Ihnen die Zeit (oder Lust?) sich dieses Wissen im Bedarfsfall anzulesen. - Wobei es auch solche Prüfer gibt, ist mir selber mit meiner Absetzkabine so gegangen, dass Prüfer zugaben sowas noch nie geprüft zu haben und jetzt nicht wüßten, was alles zu beachten sei und dann erst mal fleissig Unterlagen zusammen gesucht hat.

    Und das die Prüfer der anderen Organisationen generell besser sind kann ich nicht bestätigen. Ich durfte auch bei KÜS oder GTÜ schon erleben, dass auf einmal abgelaufene Verbandskästen bemängelt wurden (- darf nicht, ist kein HU-relevanter Mangel), Traggelenke bemängelt wurden, die jetzt noch, nach 3 Jahren, verbaut (und in Ordnung) sind, etc.

  • Gastank????

    • Krabbe
    • 7. Januar 2009 um 16:24
    Zitat von abo


    aber ok, das bedeutet ich spare mir eine flasche und lasse die duomatik zwischen einer 11kg flasche und dem gastank umschalten


    Ne, je nach Duomatic funktioniert das eh nicht und ist nicht zulässig.

    Füllen läßt sich ein Gastank natürlich auch aus einer Gasflasche, nur nicht so einfach über den Prüfanschluss. Dann müßte man sich schon einen entsprechenden Umfüllschlauch basteln.
    Wobei ich dabei aber auf die potentiellen Gefahren beim Umfüllen hinweisen möchte und das auch nicht als notwendig errachte, da man die Gasflasche ja auch einfach neben das Fahrzeug stellen kann und die Gasanlage aus der Flasche betreiben kann.

    Zitat


    ...und das zum ungefähr 50% billigeren LPG tankstellen preis


    Ist der unterschied in Österreich wirklich so hoch? In D meinen auch immer wieder welche, dass das Tankstellen LPG so viel billiger ist, übersehen aber, das an der Tankstelle in l gerechnet wird und bei der Gasflasche in kg, und das ein kg Gas ca. 2 l sind.

    @ Rainer,

    ich hoffe nur, Du beachtest bei Deinem Umfüllen auch, dass Deine Kunststoffflaschen nur für 10 kg Gasinhalt gedacht sind und füllst nicht den Inhalt einer kompletten 11 kg-Flasche rein.

  • Chiptuning? Schadet das?

    • Krabbe
    • 7. Januar 2009 um 15:54

    Die Frage, ob Chiptuning für den Motor Schädlich(er) ist lässt sich m. E. ganz klar im Stile von Radio Eriwan beantworten: Im Prinzip ja/nein, aber...

    Ich würde sagen, dass man die Frage anders stellen muss, bzw. an die Frage anders heran gehen muss.
    Denn die Frage, die wirklich interessiert, ist wahrscheinlich eher die, ob ein Chiptuning den Motor so sehr schädigt, dass man selber davon (irgend wann einmal) betroffen ist.

    Grundsätzlich sollte jedem folgender Sachverhalt klar sein: Je mehr ein Motor gefordert wird, desto mehr verschleißt er, und desto eher kommt es zum Ausfall.
    Nun ist aber die Belastung und der Verschleiß eines Motors keine Eindimensionale Sache. Die Lebenserwartung hängt von vielen Parametern ab. Neben der eigentlichen Motorbelastung, welche sich u. a. aus Drehzahl, Temperatur, bewegte Masse und (Luft)widerstand, etc. zusammen setzt kommen noch andere Dinge hinzu, wie z. B. Wartungszustand (Ölwechsel und Ölqualität, Einstellung des Motors, Zustand der einzelnen Motorkomponenten wie Einspritzdüsen, Zahnriemen bzw. Steuerkette, etc), Kraftstoffqualität, Fertigungstoleranzen, usw., usw.
    Und neben dem Motor gibt es auch noch weitere Aggregate, die aufgrund höherer Leistung eher Verschleißen (können) wie z. B. Kupplung oder Getriebe.

    Das Argument, dass die Hersteller ja schließlich auch den (scheinbar) gleichen Motor mit unterschiedlichen Motorleistungen Verkaufen und dazu auch nur eine andere Software verwenden würde ich mit sehr viel Vorsicht betrachten. Denn ob der (augenscheinlich) gleiche Motor, der äußerlich auch gleich aussieht wirklich identisch ist kann man nur mit viel (Insider)wissen sagen. Teilweise (oder oft?) ist es auch so, dass im Detail dann doch ein paar Komponenten geändert sind, und wenn es nur die Bohrung der Einspritzdüsen ist.
    Und auch Kupplung oder Getriebe sind häufig bei unterschiedlicher Motorleistung nicht identisch. Was nun auf Dein Fahrzeug zutrifft kann ich Dir leider nicht sagen.

    Also meine Antwort auf die Eingangsfrage lautet: Ein (Chip)getunter Motor würde unter sonst vollkommen identischen Vorraussetzungen sicherlich länger halten, wenn er nicht getuned worden wäre. Nur wie viel länger, dass kann niemand sagen. Und ob dies in einem Bereich liegt, der für Dich relevant ist, auch nicht.
    Denn wovon hängt das alles (noch) ab.
    Zunächst mal der eigene Anspruch: Wenn Du davon ausgehst nur ca. 12.000 km im Jahr mit dem Wohnmobil zu fahren und Du willst das Mobil max. 10 Jahre halten, dann machen sich mögliche negative Folgen des Tunings wohl erst danach bemerkbar, also spielt es für Dich keine Rolle.
    Wenn Du eine (deutlich) höhere km-Zahl fahren willst bzw. das Wohnmobil deutlich länger fahren willst und ggf. schon damit rechnest irgend wann einen Austauschmotor einzubauen, dann kann es Dir ebenfalls egal sein, denn zwei Motorleben wirst Du wohl nie „voll“ bekommen.
    Interessant wird es IMHO erst, wenn Du davon ausgehst das Wohnmobil so lange zu halten, wie die durchschnittliche Lebenserwartung des betreffenden Motors ist.
    Nun kommt in diesem Zusammenhang ein weiteres Argument pro Chiptuning: Die meisten Wohnmobile basieren auf Nutzfahrzeugen, bei denen schon eine gewisse Motorbelastung unterstellt werden darf und andererseits eine hohe Lebenserwartung seitens der Kunden erwartet wird. Im Vergleich zum Nutzungsprofils eines typischen Transporters würde ich sagen, dass ein Wohnmobil, welches eher zum Reisen, denn zum Rasen verwendet wird und dabei oft längere Strecken bei moderater und vor allen Dingen recht gleichmäßiger Drehzahl zurück legt, eher motorschonend bewegt wird. Und eine Mehrbelastung durch ein Chiptuning kommt zudem ja nur zu tragen, wenn die Mehrleistung auch abgerufen wird. (Zumindest bei einem guten Chiptuning.)

    Mein persönliches Fazit: Irgend wann wird auch mein Krabbavan ein Chiptuning bekommen. Ich weis, dass die Motorbelastung steigt, wenn ich die Mehrleistung abrufe, aber ich hoffe, dass dieses Mehrbelastung sich zumindest soweit im Rahmen hält, dass sich keine deutliche Lebensdauerverkürzung einstellt. (btw.: ich weis von VW T4-Motoren, welche trotz Chiptuning Motorlaufleistungen im Bereich bis 400.000 km erreicht haben.)

    Vorraussetzung für ein langes Leben trotz Chiptuning sind aber meines Erachtens ein paar Dinge:
    Zunächst einmal ein qualitativ gutes Chiptuning (dazu kommen ich gleich noch einmal). Des weiteren ein fahren „mit Verstand“ (also möglichst motorschonend) und ein Achten auf einen guten Wartungszustand des Fahrzeugs.

    Zur Qualität eines Chiptunings:
    Hier sehe ich die eigentliche Crux, da man einem Chiptuning selten ansehen kann, ob es gut oder schlecht ist. Auch wird oft von Chiptuning gesprochen, obwohl es sich eigentlich gar nicht um Chiptuning handelt.

    Ein kurzer Exkurse in die Technik moderner Turbodieselmotoren: Chiptuning ist ja vor allen Dingen bei diesen Motoren verbreitet, weil diese bereits durch recht einfache Maßnahmen deutlich in Ihrer Leistung gesteigert werden können. Bei Benzinmotoren ist durch einfaches Chiptuning nur ein deutlich geringerer Leistungszuwachs zu erreichen.
    Das liegt u. a. daran, dass Turbodieselmotoren grundsätzlich mit Luftüberschuss betrieben werden. Dies u. a. aus dem Grund, um eine vollständige und möglichst russfreie Verbrennung zu erhalten, aber Beispielsweise auch um die Motor- und Abgastemperatur in gewissen Grenzen zu halten. Somit lässt sich schon allein durch eine Erhöhung der Einspritzmenge eine (merkbare) Leistungssteigerung erreichen, ohne sonst irgend etwas am Fahrzeug zu verändern. Wird die Einspritzmenge zu stark erhöht, dann fängt das Fahrzeug an zu rußen.
    Durch anheben des Turboladerdruckes kann nun die Luftmenge weiter gesteigert werden, wodurch wiederrum mehr Diesel verbrannt werden kann (die Einspritzmenge also erhöht werden kann). Ein Problem ist nun nur, das die Einspritzmenge (ohne sonstige Umbauten) bei diesen Motoren nur durch eine Verlängerung der Einspritzdauer erhöht werden kann. Und zu lange Einspritzzeiten können u. a. durch Veränderung des Spritzbildes aufgrund des Zylinderinnendruckes bzw. beginnender Verbrennung oder auch durch auftreffen von Diesel auf den Kolben unangenehme Folgen haben (sprich: stark erhöhter Verschleiß und potentielle Motorschäden).

    Was meinte ich nun mit einem (Chip)tuning, welches eigentlich gar keines ist?
    Oft werden als „Chiptuning“ auch sogenannte „Powerboxen“ oder „Zusatzsteuergeräte“ verkauft, welche nur in die Zuleitung zum Motorsteuergerät zwischengestöpselt werden.
    Diese Teile gibt es in verschiedensten Qualitäten, mit und ohne TÜV-Gutachten. Allen gemein ist, dass die lediglich ein oder mehrere Parameter der Motorsteuergerätsignale verfälschen. Ganz einfache bezeichnet man auch als „10 ct-Tuning“, denn diese machen nichts anderes, als z. B. mit einem Wiederstand (im Wert von 10 ct) das Signal der Dieseltemperatur zu verfälschen. Da sich mit der Temperatur auch das Volumen des Kraftstoffes verändert muss bei niedrigerer Temperatur länger Kraftstoff eingespritzt werden, um die benötigte Gewichtsmenge Kraftstoff einzuspritzen. Wenn man nun also eine niedrigere Dieseltemperatur vorgaukelt, als real vorhanden, dann wird mehr Kraftstoff eingespritzt, als von der Motorsteuerung eigentlich gedacht und somit habe ich eine Mehrleistung bei geringerem Luftüberschuss.
    Es gibt wohl auch wenige dieser „Zusatzsteuergeräte“, welche mehrere Parameter verändern und so eine bessere Gemischabstimmung schaffen. Aber eigentliches Chiptuning ist das trotzdem nicht.
    Viele dieser Boxen werden damit beworben, das dadurch, dass kein direkter Eingriff in die Motorsteuerung erfolgt, die Schutzvorrichtungen des Motorsteuergerätes erhalten bleiben. Das sehe ich anders: Die eigentlichen Schutzfunktionen werden zwar nicht angetastet, aber durch die Verfälschung der Signale macht der Motor etwas anderes, als das Steuergerät will.

    „Echtes“ Chiptuning besteht darin, dass die Steuerungssoftware im Motorsteuergerät verändert wird. Früher geschah dies ausnahmslos durch einlöten eines neuen Chips mit der neune Software, heutige Steuergeräte lassen sich oftmals über die Diagnoseschnittstelle des Fahrzeugs umprogrammierne.
    Das Problem bei diesem Chiptuning ist nun, dass man auch hier als Verbraucher Schwierigkeiten hat gute von schlechten Chiptunern zu unterscheiden. Die Motorsteuerungssoftware vergleicht ständig viele Messwerte mit entsprechenden „Kennfeldern“ und regelt daraufhin den Motor. Diese „Kennfelder“ werden nun beim Chiptuning verändert. Die Kunst, eine gutes und möglichst motorschonendes Chiptuning zu erstellen, ist nun die jeweiligen Werte im genau richtigen Verhältnis zueinander zu verändern und dabei bestimmte Werte nicht zu überschreiten. Und genau das erfordert vom Tuner viel Erfahrung und möglichst auch entsprechende Tests und Versuche. Den reinen Leistungszuwachs erhält man aber auch, wenn man einfach alle relevanten Parameter, wie z. B. Ladedruck und Einspritzmenge stumpf und ohne Nachzudenken anhebt. Und was der Tuner nun gemacht hat kann vom Verbraucher kaum (und ohne die entsprechende Software zum Auslesen der neuen Kennfelder und dem entsprechenden Wissen überhaupt nicht) nicht kontrolliert werden.
    Wer nun denkt, dass der Tuner für diese Art von Tuning ja dann doch ein gewisses Know-How benötigt, allein um die Steuergerätesoftware überschreiben zu können und daher hoffentlich weis, was er macht, dem sein versichert: Die entsprechende Software/Ausrüstung, um die Kennfelder zu verändern, ist für unter 1000 € erhältlich und kann eigentlich von jedem Bedient werden, der mit einem Computer umgehen kann. Somit ist es auch für einen „Stümper“ kein Problem die Motorleistung per Chiptuning zu erhöhen.
    Chiptuning ist daher weitestgehend „Vertrauenssache“ und dies ist auch mit ein Grund, warum mein T4 noch nicht Chipgetuned ist. Den bisher waren mit die großen, renomierten Tuner zu teuer und bei den kleineren, günstigeren, bin ich noch auf der Suche nach dem Chiptuner „meines Vertrauens“.

    Ein Tipp noch betreffend der Ausgangsfrage, ob Du das Fahrzeug kaufen sollst oder nicht:
    Bei einem (Chip)getunten Fahrzeug würde ich immer versuchen (durch Gespräch, oder dadurch, dass ich den Verkäufer bei der Probefahrt zunächst einmal selber fahren lasse) herauszubekommen wie der Fahrer das Fahrzeug bewegt hat und wie oft oder in wie weit er die Mehrleistung abgefordert hat. Wenn ich den Eindruck bekomme, dass das Fahrzeug nur getreten wurde, dann würde ich zumindest eine baldige (teurere) Reparatur mit in meine Kalkulation einbeziehen.

  • Standheizung nervt!

    • Krabbe
    • 7. Januar 2009 um 12:30

    Wenn Du die Gasanlage bereits von einem anerkannten Sachkundigen abgenommen worden ist, dann muss der TÜV-Prüfer die auch nicht mehr ansehen. - Und tut es in der Regel auch nicht. Entweder, weil er selber gar kein Sachkundiger ist (sind die Prüfer des öfteren nicht, da auch sie erst die Sachkundeprüfung machen müssen), oder weil er weis, dass er eh weniger Ahnung von Gasanlagen hat, als der Fachmann, denn die "Hürde" zur Zulassung zur Sachkundeprüfung ist für Prüfingenieure oder aaS geringer als für sonstige Personen.

  • Gastank????

    • Krabbe
    • 7. Januar 2009 um 12:13

    @ abo,

    nicht Flasche in Tank umfüllen, sondern Flasche bei leerem Tank (oder wenn der Tankinhalt nicht genutzt werden soll) anschließen und die Anlage aus der Gasflasche betreiben.

    Der Prüfanschluss befindet sich an der Reglergarnitur für den Gastank und entspricht vom Anschluss her dem einer "Gassteckdose". Vorgeschaltet ist in der Amatur ein Umschaltventil, welches die Gasinstallation vom Druckminderer auf den Prüfanschluss umschaltet.
    Wenn Du willst kannst Du Deine Flaschenanlage (incl. Duomatic) sogar noch im Fahrzeug belassen und den Gastank zusätzlich über ein Umschaltventil verbauen.

  • Standheizung nervt!

    • Krabbe
    • 7. Januar 2009 um 12:05

    @ KlauDa,

    Zitat

    ...Ich hoffe nur , diese Verfahrensweise ist auch wirklich gesetzeskonform !

    ich habe da mal an anderer Stelle was zu geschrieben, was ich hier jetzt einfach mal so reinstelle:

    Zitat

    Transport von Gasflaschen

    Oft wird die Frage gestellt, ob im Wohnmobil zusätzlich zu den ein bis zwei Gasflaschen im Gaskasten weitere Gasflaschen mitgeführt werden dürfen, oder ob zum Camping Gasflaschen zum Betreiben eines Gasgrills oder eines mobilen Kochers im PKW oder im Campingbus ohne Gasanlage transportiert bzw. mitgeführt werden dürfen.

    Beim beantworten der Frage muss man zunächst danach unterscheiden, ob der Transport privater Natur ist und die Gasflaschen privaten (Freizeit-)Zwecken dient, oder ob der Transport gewerblicher Natur ist. Hier müssen ggf. auch Selbstständige aufpassen, die Ihr Wohnmobil als Bürofahrzeug o. ä. nutzen. Das folgende gilt so ausschließlich für den privaten Transport von Gasflaschen.

    Für den privaten Transport gilt:
    Es dürfen Gasflaschen im PKW bzw. Wohnmobil auch außerhalb des Gaskastens transportiert werden, wenn
    a) die Gasflasche zugedreht ist,
    b) die Kunststoff-Verschlussmutter auf dem Entnahmeventil aufgeschraubt ist,
    c) die Schutzkappe aufgesteckt ist und
    d) die Gasflasche sicher verstaut (verzurrt) ist.
    e) Es dürfen max. 333 kg Gas transportiert werden. (Wenn weitere Gefahrstoffe transportiert werden (z. B. Reservekanister) weniger.)
    Zusätzlich sollte eine Entlüftung vorhanden sein bzw. im PKW sollten min. zwei Fenster zum „querlüften“ geöffnet sein und man sollte im Fahrzeug nicht rauchen.


    Relevante Verordnungen sind :

    - die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE),
    - die RSE Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) und
    - die Vorschriften der Teile 1 bis 9 der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in der aktuellen Version.

    In §1 (3) 1 GGVSE findet man die Verweise auf das ADR, sowie die Anlagen zur GGVSE.
    In Teil 1 der ADR findet man unter 1.1.3.1. Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung.:
    „Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und den persönlichen oder häuslichen Gebrauch, oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmitteln, Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt.*

    *[Anm.: Das bedeuten m. M. nach, dass bei der Beförderung so genannter Gastankflaschen die Vorschriften des ADR doch eingehalten werden müssen, wenn sie nicht im Gaskasten eines Wohnmobils / Wohnwagens mit geprüfter Gasanlage nach DVGW-Arbeitsblatt G607 stehen, da diese IMHO keine einzelhandelsgerechte Verpackung, sondern ein Gastank sind.]

    Anhang 2 Nr. 1.3 der GGVSE bezieht sich auf ADR 1.1.3.1 und regelt die Anwendung für deutschen Fahrzeugen und regelt die Maximalmengen mit Bezug auf Tabelle Absatz 1.1.3.6.3 ADR. Dies ergibt 333 kg Gas, wenn keine weiteren Gefahrstoffe (z. B. Reservekanister) mitgeführt werden.

    In der GGVSE-Durchführungsrichtlinie findet man dann im Teil „Erläuterungen zu Teil 1“:
    Zu Unterabschnitt 1.1.3.1 a und c
    1-1.1 Beispiele für erforderliche Maßnahmen im Sinne von „normalen Beförderungsbedingungen“ sind:
    - ausreichende Ladungssicherung
    - wirksamer Schutz von Verschlussventilen bei verpackten Gütern der Klasse 2


    Anmerkung: Dies ist mein Kenntnisstand. Ich gebe kein Gewähr für die Darstellung der rechtlichen Situation und empfehle im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt zu befragen.

    Alles anzeigen
  • Standheizung nervt!

    • Krabbe
    • 7. Januar 2009 um 12:02

    @ Bus-Uwe,

    Deine oben verlinkte Zusammenstellung der DVGW-Richtlinie ist teilweise falsch und nicht mehr aktuell. Eine Zusammenstellung der aktuell gültigen Regeln findest Du hier in der Wissensbasis.

    Bei Deinen Links zu den Richtlinien zum Gasflaschentransport solltest Du beachten, dass unter Beachtung vom der GGVSE-Durchführungsrichtlinie Anhang 2 (1.3) die Vorschriften nach ADR aufgrund ADR 1.1.3.1 für Privattransporte nicht gelten.

  • Standheizung nervt!

    • Krabbe
    • 7. Januar 2009 um 09:00
    Zitat von mangiari


    ...Aber vielleicht gilt da ja für gewerbliche Fahrzeuge schon wieder ganz was anderes als für private, wer weiß das schon 8)

    Ich weis es. ;)
    In der Tat ist es so, dass für den privaten Transport von Gefahrgütern unter bestimmten Vorraussetzungen andere (einfachere) Regelungen gelten, wie bei gewerblichen Transporten.

    Solange Du die Gasflasche für private Zwecke transportierst reicht es aus, wenn diese ordnungsgemäß verschlossen und mit der Schutzkappe versehen und ordnungsgemäß gesichert (festgezurrt) ist.
    Eine gesonderte Belüftung ist bei privaten Transporten nicht vorgeschrieben, wenn auch empfohlen wird z. B. bei Transport im PKW zwei Fenster zum "querlüften" offen zu lassen und nicht zu rauchen.
    Ob das nun sinnvoll ist und ob man das damit verbundenen Risiko eingeht muss jeder selber entscheiden, aber rein rechtlich darfst Du Dir eine entsprechend gesicherte Gasflasche mitten in den Wohnraum von Deinem Duc stellen und quer durch Europa fahren.

  • Gastank????

    • Krabbe
    • 7. Januar 2009 um 08:54

    Auf dem Weg, den hwk beschreibt, kannst Du dann ggf. beim Wintercamping auch aus einer 33 kg-Gasflasche einspeisen.

  • Leerkabinen-Treffen 01.-03. Mai 2009

    • Krabbe
    • 5. Januar 2009 um 22:32
    Zitat von urologe

    prima :!:

    Thema :?::lol:

    Welches Märchen willst Du denn hören?

  • Gasdichtigkeitsprüfung

    • Krabbe
    • 5. Januar 2009 um 22:28

    Bernhard, mach Dir mal keine Sorgen wegen dem Ausbauzustand. Schließlich heißt es doch "Leerkabinentreffen". Ich war das erste Mal noch mit (fast) leerer Kabine da, die noch mit Spanngurten auf dem Fahrgestell gehalten wurde und geschlafen wurde auf der Luftmatratze im Alkoven.
    Und Wolfgang kam letztes Jahr sogar nur mit der (noch unfertigen) Bodenplatte seiner Kabine.

  • Standheizung nervt!

    • Krabbe
    • 5. Januar 2009 um 12:01

    Zum Thema „Umrüstung auf Gasheizung“ wurde hier ja schon einiges geschrieben, ein paar Ergänzungen habe ich noch:
    Gasheizung ohne Gebläse: Die neuen Varianten der Truma S-Heizung (der klassischen Wohnwagen-Heizung) gibt es auch wieder mit Zulassung für Wohnmobile. Aber dafür dürfte der Platz in einem bestehenden T4-Ausbau nicht da sein. Ansonsten eine schöne Heizung, die ordentlich Warm macht. Besser geeignet ist die Truma E-Heizung (mit Gebläse, aber wie schon geschrieben wurde, so laut ist die nicht. – Wobei Lautstärke natürlich auch Ansichtssache ist. Wenn Du da empfindlich bist, dann hör Dir das mal bei jemand anderem an.)
    Gasinstallation „ohne das ganze Gedönse“ geht auch und sogar zugelassen, wenn die Lösung für die meisten auch nicht praktikabel sein dürfte: Und zwar als Gasanlage mit Außenspeisung. Da müsste dann bei einem Verbraucher nur eine Sicherheits-Schnellschlusskupplung nach außen und die Gasflasche würde neben den Bus gestellt und außen eingestöpselt.

    Was Mangiari mit dem Gaskasten mit dem Entlüftungsschlauch meinte nennt sich „Flaschenschacht“: Nur von oben zugänglich, maximal 5 kg Gasflasche, näheres im Gasbeitrag in der Wissensbasis. Die dazu im Handel erhältlichen Lösungen sind nur für die blauen Campinggaz-Flaschen, welche wegen des enthaltenen Butan-Gases und des Preises zum Heizen eher nicht geeignet sind. Ein Selbstbau eines solchen „Flaschenschachtes“ für 5 kg-Propangasflasche war zwar beim Erstellen der entsprechenden Richtlinie nicht unbedingt vorgesehen, ist aber dennoch erlaubt.

  • Gastank????

    • Krabbe
    • 5. Januar 2009 um 12:01

    Um im Ausland einfacher an Gas zu kommen wäre als Alternative zum Tank noch die Tankflasche zu nennen, welche wie ein Gastank an der Gastankstelle aufgetankt werden kann.
    Gibt es von Wynen und von ALUGAS, nähere Informationen finden sich u. a. auf der Homepage von Wynen.

  • Gasdichtigkeitsprüfung

    • Krabbe
    • 5. Januar 2009 um 12:01

    So, bin aus dem Urlaub zurück.
    hwk hat die Frage ja schon soweit beantwortet. Egal ob 30 oder 50 mBar, die Dichtheitsprüfung wird mit 150 mBar durchgeführt.

    Bei CE-zertifizierten Gasgeräten (also bei Neuinstallationen oder neueren Fahrzeugen immer) muss das Prüf-Luftvolumen min. 700 cm³ betragen, bei kleineren Anlagen soll mit einem Zusatzprüfvolumen geprüft werden. Dann darf der Druckabfall bei der Druckprüfung 10 mBar betragen. (Wobei ich persönlich der Meinung bin, dass ein Druckabfall von 10 mBar zu viel ist, denn dann ist irgend etwas undicht und diese Undichtigkeit kann man auch finden und beheben.)

    Die korrekte Dichtheitsprüfung sieht so aus:
    Dichteheitsprüfgerät anschließen, wenn eine Prüfanschluss verwendet wird (werden kann) u. U. den Absperrhahn nach dem Druckminderer schließen.
    Alle Absperrhähne vor den Gasgeräten öffnen.
    Die Anlage mit 150 mBar Prüfdruck beaufschlagen.
    5 Minuten warten. In dieser Zeit fällt der angezeigte Druck etwas, dass ist normal und hängt mit dem Temperaturausgleich zusammen. (Luft wird beim komprimieren warm, beim anschließenden abkühlen sinkt der Druck.)
    Nach den 5 Minuten Wartezeit nicht nachpumpen, sondern den anstehenden Prüfdruck merken.
    Nun erst beginnt die eigentliche Druckprüfung, dieser Druck muss nun 5 Minuten gehalten werden.

    Ergänzend sei gesagt, dass die korrekte Gasprüfung deutlich mehr umfasst, als die reine Dichtheitsprüfung.

    Wenn Du in Bodenheim bist, dann kann ich Dir das ganze auch am „Lebenden Objekt“ zeigen.

  • Leerkabinen-Treffen 01.-03. Mai 2009

    • Krabbe
    • 5. Januar 2009 um 08:56

    Anmeld

  • An die Sprinter- oder LT-Besitzer unter Euch: Schaltplan?

    • Krabbe
    • 9. Dezember 2008 um 11:52

    Dank Dir Tobi.

  • An die Sprinter- oder LT-Besitzer unter Euch: Schaltplan?

    • Krabbe
    • 9. Dezember 2008 um 09:01

    Hallo zusammen,

    der ein oder andere hier fährt doch einen Sprinter oder LT.
    Hat jemand von Euch zufällig Elektro-Schaltpläne von dem Fahrzeug (z. B. in einem dieser Selbsthilfebücher wie „Jetzt helf ich mir selbst“)?
    Wenn ja, ich suche den Schaltplan für die elektrischen Spiegel, kann mir jemand damit weiterhelfen? (Ich glaube Bj. ab 95 wäre das gesuchte Model)

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