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  2. Krabbe

Beiträge von Krabbe

  • Werkstattanhänger statt Busbastelhalle???

    • Krabbe
    • 3. April 2009 um 11:13
    Zitat von u076216


    Woher man die Teile bekommt weiß ich allerdings auch nicht. Vielleicht hilft google oder die Bucht weiter ?


    Gebrauchte und (leicht) beschädigte Container kann man u. a. bei darauf spezialisierten Händlern kaufen. Da gibt es einen Markt für.

  • Werkstattanhänger statt Busbastelhalle???

    • Krabbe
    • 3. April 2009 um 11:11
    Zitat von hwk

    Nur darf ein Wohnwagen nur für kurze Zeit auf der Strasse geparkt werden im Unterschied zum normalen Hänger.

    Ob Wohnwagen oder "normaler Transportanhänger" ist egal, da macht die StVO keinen unterschied. Beides darf max. 14 Tage auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen geparkt werden.

    Zitat

    StVO
    §12 Halten und Parken
    (3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

    Die Rechtssprechung sieht diesen Umstand regelmäßig auch dann erfüllt, wenn der Anhänger zwar zwischendurch mal bewegt wird, dann aber wieder an der Stelle oder in der Nähe abgestellt wird.

    Interesant wird bei einem größeren Kofferanhänger oder Wohnwagen dann noch der Punkt (3a) des selben §:

    Zitat

    Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
    1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
    2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
    3. in Kurgebieten und
    4. in Klinikgebieten
    das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
    Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen ...

    Alles anzeigen
  • Pumpenproblem

    • Krabbe
    • 2. April 2009 um 21:21

    Wenn es Pumpen vom selben Hersteller sind kannst Du ja ggf. aus zwei defekten eine ganze machen.

  • Parkregeln

    • Krabbe
    • 1. April 2009 um 17:40

    In dem Fall würde ich versuchen nett mit dem Nachbarn zu reden. Wenn er selber schon nen Zivi braucht, dann sollte ihm doch einleuchten, dass man die Gehwege nicht zuparken darf, und damit die Fußgänger behindert.
    Streng genommen dürfte der Zivi den Crafter dann wahrscheinlich garnicht dort parken, andererseits wird bei Euch auch nicht so viel Verkehr sein, dass man da groß stört, wenn man 10 cm in die Fahrbahn ragt. Hier ist dann wieder die Sache die mit dem Kläger und dem Richter. Bei einer funktionerenden Nachbarschaft sollte es keinen stören, solange niemand behindert wird.

    Der Crafter hat auf dem Bürgersteig übrigends unabhängig jeglicher sonstiger Parkregelungen nichts zu suchen. Fahrzeuge über 2,8 t zul. Gesamtgewicht dürfen auch bei erlaubtem Gehwegparken nicht auf diesem geparkt werden. Begründung dafür ist, dass die Gehwege und Ihr Unterbau nur auf ein Fahrzeuggewicht von 2,8 t ausgelegt sind.

  • Werkstattanhänger statt Busbastelhalle???

    • Krabbe
    • 1. April 2009 um 17:19

    Erst die Tage kam es im T4Forum zu Fragen, wie man ein "Handwerkerfahrzeug" besser gegen Werkzeugdiebstahl absichern kann, da sich die Fälle anscheinend mehren.

  • Werkstattanhänger statt Busbastelhalle???

    • Krabbe
    • 1. April 2009 um 16:00

    Hi,

    ich würde aus mehreren Gründen auch eine Garage oder etwas in der Art Favorisieren, aber das muss man in erschwinglicher Form in der Stadt wahrscheinlich auch erst einmal finden, und ob man dann als "Werkstatt" damit glücklich wird hängt wahrscheinlich auch sehr mit den Nachbarn zusammen, und ob die sich durch die Bautätigkeiten gestört fühlen.

    Die Idee mit einem großen Kofferanhänger als Werkstattanhänger hat an sich schon was, aber ich sehe hier auch erst mal ein paar Probleme.
    Zuerst natürlich das Klaurisiko. Dagegen kann man sich natürlich versuchen einigermaßen zu schützen und ggf. von einem GPS-GSM-Tracker benachrichtigen lassen, wenn der Anhänger weggezogen wird. Aber neben dem Risiko, dass der ganze Anhänger weg ist sehe ich auch das Risiko, dass er leergeräumt wird, wenn mal jemand hinschaut, während Du bastelst und sieht, was da alles drin ist.
    Das man Anhänger inzwischen länger als 14 Tage auf öffentlichem Boden abstellen darf wäre mir neu. In der StVO hab ich noch keine Änderung gefunden. Und auch das bloße "einmal um den Block fahren und wieder parken" bzw. "2 m weiter ziehen" verlängert streng genommen die 14 Tage nicht. in Verbindung mit dem arbeiten am Duc könnte man Dir da streng genommen eine unzulässige Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes draus basteln. - Andererseits, wo kein Kläger, da kein Richter und wenn die Parkmöglichkeit, die Du im Auge hast eine wenig genutzte / beachtete Strasse im Randgebiet ist, wo schon viele Anhänger geparkt werden, so scheinen die örtlichen Überwchungsbehöden zumindest momentan kein Interesse dran zu haben hier groß Knöllchen zu schreiben.
    Um diesen Problemen zu umgehen könnte man natürlich auch Versuchen einen (privaten) Stellplatz für den Werkstattanhänger zu bekommen, ggf. bei einem Bauern, auf einem Firmengelände oder so. Das würde wahrscheinlich auch wieder billiger kommen als eine Garage in der Stadt.

    Was auch noch ein Problem sein könnte währe die Tatsache, das große Kofferanhänger für Kugelkopfanhängerkupplungen recht selten zu finden sein dürften und auch nicht unbedingt billig sind. Andererseits haben sie dann auch einen entsprechenden Wiederverkaufswert, wenn Du mit dem Ausbau mal fertig bist.

    Als Alternative, bzw. wenn Du auf die schnelle keinen Anhänger findest böte sich zum Zwischenlagern noch diese mietbaren Lagerräume an, die Lagerräume verschiedener Größen auch kurzfristig und -zeitig vermieten. entsprechende Firmen und Ketten haben in den letzten Jahren doch überall solche Lagerhallen für Privatkunden hochgezogen.

  • Parkregeln

    • Krabbe
    • 1. April 2009 um 14:42
    Zitat von mangiari


    Krabbe?


    Ich hab jetzt nicht nachgesehen, aber ich meine es heißt "innerhalb der Parkmarkierungen".
    Somit zählen die Linien nicht zur Parkfläche.
    Andererseits wird das im Normalfall wohl kein Ticket geben, wenn man mal drüber steht.

    Christopher,
    warum die Frage, hast Du bei Euch zu hause Probleme bekommen?
    Wie breit ist denn ungefähr die Strasse bei Euch?
    Wenn es keine Schilder gibt, dann wüßte ich jetzt ad hoc auch nicht, ob der Streifen bei Euch überhaupt ein Parkstreifen ist, oder ob das nicht irgend eine undefinierte Fläche ist. Das kann ich auf dem kleinen Avatarbild leider auch nicht genau erkennen und das große Bild hab ich schon gelöscht.

    Ich glaube aber in Deinem Fall würde ich wenn, dann so parken, dass ich auf der Strasse überstehe, denn der Gehweg scheint recht eng zu sein, so dass es für Mütter mit Kinderwägen etc. Probleme geben könnte, wenn Du da mit einem Rad auf dem Randstein zum Gehweg parkst.

  • Parkregeln

    • Krabbe
    • 30. März 2009 um 21:01

    Hi Christopher,

    hast Du ggf. mal ein Foto von der Situation? Ist der Parkstreifen als Parkstreifen ausgeschildert?
    Grundsätzlich ist es so, dass bei vorhandener Parkflächenmarkierung das Fahrzeug in diese Markierung passen muss. Wenn es zu breit ist, dann darf es dort nicht geparkt werden. Es zählen die äußeren Fahrzeugkanten und nicht etwa die Räder, d. h. bei mir müßte die Kabine innerhalb der Markierung sein.

  • Leerkabinen-Treffen 01.-03. Mai 2009

    • Krabbe
    • 27. März 2009 um 21:58
    Zitat von Picco

    Du bringst einen echten Rettungssanitäter mit? Toll! Der soll gleich auch zur Kartbahn kommen, sicher ist sicher... 8):lol::D

    Ich kenn da ne gute Unfallchirugie, die ist nur grob 100 km Entfernt. ;)

  • Käsefondue Alternativen zum Treffen 2009 gesucht!

    • Krabbe
    • 26. März 2009 um 20:38

    Ach Wolfgang, dass paßt schon. Die Fetapäckchen können wir ja ggf. schon morgens zu hause vorbereiten, oder ansonsten noch schnell in Bodenheim zusammenbauen, so viel arbeit ist das ja auch nicht.

  • Batterien Erhaltungsladen Sulfatierung?

    • Krabbe
    • 26. März 2009 um 20:25

    Hi Markus,

    ich habe ein mittleres Votronik-Ladegerät drin, welches auch noch einen Ladeausgang für die Starterbatterie hat.
    Das Ladegerät bleibt den ganzen Winter über angeschlossen.
    Bei Nassbatterien wird die Batterie (ich glaube ein mal wöchentlich) kurz in den Bereich der Gasung gebracht, u. a. um Säureschichtung vorzubeugen.

    Zusätzlich warten noch zwei Megapuls darauf eingebaut zu werden.

  • Käsefondue Alternativen zum Treffen 2009 gesucht!

    • Krabbe
    • 26. März 2009 um 20:13

    Auch wenn wir nur den Samstag kommen, ich denke wir werden uns auch irgendwie beteiligen. Ich muss noch mal mit Astrid reden, aber da ja ein Grill vor Ort sein wird könnte ich mir z. B. vorstellen, dass wir gerillten Schafkäse vorbereiten.
    (Also Feta mit etwas Olivenöl, Tomate, Paprika und Gewürzen in Alufolie gewickel auf den Grill gelegt.)

  • Leerkabinen-Treffen 01.-03. Mai 2009

    • Krabbe
    • 26. März 2009 um 20:06

    So, ich sage dann mal ab.
    Zumindest als "Dauergast". Die Sache bei mir war letztendlich doch etwas umfangreicher. Ich bin heute noch mal operiert worden und darf das Bein die nächsten 6 Wochen nicht belasten. Somit komme ich dann leider auch noch nicht in meine Kabine bzw. in meinen Alkoven.
    Aber als Tagesgast werden wir wohl am Samstag kommen und gerne auch mitspeisen.
    Da ich nur einen Tag anwesend bin werde ich dieses Jahr keinen Vortrag halten, da ich mich in der kurzen Zeit lieber mit dem ein oder anderen etwas unterhalten möchte. Aber selbstverständlich stehe ich zur Klärung irgendwelche Fachfragen natürlich gerne beim Käffchen oder Bierchen zur Verfügung.
    Ob und in wie weit ich dieses Jahr Gasprüfungen anbieten kann kann ich leider auch noch nicht sagen bzw. muss ich generell von meiner Verfassung und im Einzelfall von der Zugänglichkeit des jeweiligen Mobils abhängig machen. Ich werde den Prüfkoffer aber einpacken, also wenn Bedarf besteht, einfach mich mal ansprechen oder ggf. vorher per PN anschreiben.

  • TÜV und Zulassung: Wohnmobileintragung für selbst(aus)gebaut

    • Krabbe
    • 26. März 2009 um 19:46

    Aber mal abgesehen von der Eintragungsproblematik, eine Deutsche Versicherung, die das südliche Afrika mit abdeckt und dort auch annerkannt wird wäre mir nicht bekannt.
    Ich kenne es bisher lediglich das Nordafrika (bzw. die Mittelmeeranrainerländer) in deutschen Versicherungen mit eingeschlossen sind.
    Ich könnte mir gut vorstellen, dass auch wenn es in D eine Versicherung gäbe, die soetwas anbietet das abschließen einer entsprechenden Versicherung vor Ort billiger kommt.

  • TÜV und Zulassung: Wohnmobileintragung für selbst(aus)gebaut

    • Krabbe
    • 25. März 2009 um 19:39

    So wie Du das Fahrzeug beschreibst sollte es eigentlich keine Probleme geben.
    Wegen dem nicht fest eingebauten Kocher kann man bei einem solchen Fahrzeug meist mit den Prüfer reden, wenn man ihm erklärt, das man in einem so kleinen Fahrzeug nicht im inneren Kochen will.
    Und wenn der erste Prüfer nicht will, dann lohnt es oft einfach mal eine TÜV-Station weiter zu fahren.

  • Blindstopfen für Gasrohr-Schneiringverbindungen

    • Krabbe
    • 24. März 2009 um 18:00
    Zitat von mangiari


    wer kennt sich denn mit Gasinstallation und dem Material aus?


    Naja, son bischen... ;)

    Zitat


    Ich kenne diese Blindstopfen z.B. von den Verteilerblöcken mit den roten Hähnen. Kann man die beliebig auch in jede andere Schneidringverbindung statt dem Rohr reinstecken?


    Ja, kann man. D. h. Du kannst den Blindstopfen an Deinem T-Stück, oder am Absperrhahn für die Truma setzen, je nachdem wie weit Du die Leitung schon bauen kannst / willst. Mit einer Gerade- oder Winkelverschraubung kannst Du den Blindstopfen auch ans Ende von einem Rohr setzen.

    Zitat


    Meint ihr der TÜV hat ein Problem damit wenn 'ne Truma eingebaut ist (mit Außenkamin) aber nicht am Gas und nicht am Strom hängt, mit Verweis auf die Problematik?


    Ich denke, Du kannst die Truma nicht einbauen, weil die Wand noch fehlt? Wend Du die Truma an sich schon drin hast, dann würde ich sie auch gleich am Gasnetz anschließen, und wenn nur provisorisch. Den TÜV-Menschen dürfte die nicht angeschlossene Truma zwar nicht stören, aber wenn sie angeschlossen ist, dann kannst Du sie gleich mit Eintragen lassen, ansonsten mußt Du später noch mal hin um die Truma eintragen zu lassen und und zahlst noch mal TÜV-Gebühren.

  • Batterieproblem; heimliche Verbraucher?

    • Krabbe
    • 23. März 2009 um 21:53

    Oder anders gesagt: Der Batteriecomputer kann eigentlich nicht messen wie viel Ah Strom noch in der Batterie ist. Er erkennt, wann die Batterie voll ist. Dann setzt er die angezeigte Kapazität = der eingestellten Batteriekapazität. Ab nun beginnt der Batteriecomputer nur mitzuzählen wieviel Ah Du der Batterie entnimmst und wieder zuführst. Schon dabei kann es zu geringen Fehlern kommen, da die Batterie die Nennkapazität von 80 Ah nur bei einer bestimmten, konstanten Entladung über (für Verbraucherbatterien i. d. R.) 20 Stunden hat. (Als bei einem konstanten Entladestrom von 80 Ah / 20 h = 4 A) Bei einem höheren Entladestrom kann der Batterie nur eine geringere Kapazität entnommen werden und bei einem niedrigerem Entladestrom umgekehrt.
    Der Batteriecomputer hat dafür auch entsprechende Kurven hinterlegt, um diese Effekte mit einzurechnen, aber natürlich klappt das nicht 100 %ig, da diese Korrekturfaktoren auch von Batterie zu Batterie unterschiedlich sind.

    Da die Batterie aber auch z. B. durch Alterung und Verschleiß an Kapazität verliert hat sie irgendwann nicht mehr ihrer Nennkapazität. Dann zeigt der Batteriecomputer falsche Werte an, wenn noch die Nennkapazität eingestellt ist.

  • Ich baue mir eine CH-Konforme Pick-Up-Wohnkabine

    • Krabbe
    • 23. März 2009 um 21:30

    Hi Picco,

    einen Gastank neu abdrücken kann / darf ich leider nicht. Da gibt es auch nur ein paar Betriebe in D, die das machen.
    Über die Idee mit dem Gastank ans Pick-Up und dann einen Gasschlauch zur Kabine hab ich mir auch schon mal Gedanken bezüglich der Vorschriftsmäßigkeit gemacht. Das Ganze ist so nicht in den Vorschriften zu finden und wenn man das als Einheit betrachtet, dann gäbe es Probleme, da dann kein Gasschlauch zwischen Gastank und Gasanlage sein dürfte.
    Wenn man das Ganze jetzt aber mal getrennt betrachtet, dann wäre es wieder vorschriftskonform. Dann hätten wir gedanklich einmal eine Gasanlage in der Kabine mit Außenspeisung und einmal eine Gasanlage am Pick-Up, welche nur aus Gastank und einer Gassteckdose für externe Gasgeräte bestünde. Das wäre beides für sich wieder legal.
    Wenn Du vor hättest dann Gasgeräte während der Fahrt zu betreiben, dann würde ich dazu raten eine Secumotion für Gastanks am PU zu verbauen, damit die Gaszufuhr gestoppt wird, falls der Schlauch mal abgerissen wird. (Z. B. durch Unfall, Äste, ...)

    Die Idee mit dem Umschrauben des Gastanks müsste ich für D von der Zulässigkeit her eher verneinen, halte ich auch nicht für besonders praktikabel. Der Gastank muss ja so befestigt werden, dass er sich u. a. nicht in der Halterung verdreht etc. Er muss also vernünftig verschraubt werden. Und von der Zulässigkeit gesehen: Wenn man den Gastank am Fahrzeug (wie oben) als eigenständige Gasanlage ansieht, dann darf daran natürlich nichts geändert werden bzw. jede Änderung bedingt eine neue Gasabnahme. Und auch, wenn Druckminderer und Gassteckdose fest am Tank sind wäre ein Abschrauben des Tanks streng genommen schon eine Änderung der Gasanlage, da u. a. die Kontrolle der richtigen Einbaulage des Gastanks zu den Prüfpunkten gehört.
    Je nachdem wie groß der Gastank ist wäre ein umschrauben während des Urlaubs auch ein gewisser Kraftakt.

  • Befestigung Solarmodule

    • Krabbe
    • 23. März 2009 um 21:03

    Wp ist ein genormter Wert.
    Von wegen Wirkungsgrad gibt es zwei Unterscheidungen. Die einen werben mit einem besseren Wirkungsgrad, weil ihre Module einen höheren Ertrag (in Wp) je Solarzellen-Fläche haben. IMHO ist das für unsereins Augenwischerrei. Denn ob das 55 Wp-Modul nun 5 cm länger oder kürzer ist macht bei den meisten wahrscheinlich wenig aus.
    Den neuen CIS-Modulen sagt man einen höheren Wirkungsgrad (= höheren Ertrag) bei schlechtem Wetter (difusem Licht) in derart nach, dass z. B. ein 55 Wp CIS-Modul bei entsprechendem Wetter einen höheren Ertrag als ein herkömmliches 55 Wp hat.

  • Batterieproblem; heimliche Verbraucher?

    • Krabbe
    • 22. März 2009 um 12:29

    Hi Odi,

    alles in Ordnung und so, wie es sein soll.

    Zur Ladeendspannung: Hast Du den optionalen Temperaturfühler am Ladegerät angeschlossen?
    Die 13,8 V können je nach Temperatur und eingestellem Batterietyp schon passen. Und wenn Du keinen Temperaturfühler eingebaut hast, dann kann es gut sein, dass das Ladegerät dann 13,8 V als Ladeendspannung bei Gel hat. Das steht aber eigentlich in der Bedienungsanleitung. Die habe ich aber leider gerade nicht griffbereit.
    Wenn Du keinen Temperaturfühler verbaut hast, dann würde ich Dir das empfehlen, ist insbesonder für Gel-Batterien besser und das Teil kosten auch nur 17,50, oder so. Du kannst für Dein MT-Gerät auch den von Votronik nehmen, ist der selbe.
    Die 12,8 V Ruhespannung der Batterie sind so in Ordnung, so muss das sein, das ist die normale Ruhespannung einer Batterie, die in Ordnung ist.
    Der Unterschied von der höheren Ladespannung zur niedrigeren Batterieruhespannung liegt darin begründet, dass die Ladespannung immer höher sein muss, als die Batterie(ruhe)spannung, sonst kann da kein Ladestrom fließen. Ähnlich wie beim Wasser, das fließt auch nur bergab. Mit dem Strom ist es beim Batterieladen ähnlich, der fließt von dem höheren zum niedrigerem Spannungsnieveau.

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