@ Manfred,
alles gute für die OP.
@ Rainer,
Gasprüfung ist möglich, ich bring meinen Koffer mit.
@ Wolfgang,
ich bin zwar nicht so für Spanferkel, würde aber mitmachen, wenn noch Leute gebraucht werden, damit es sich lohnt.
@ Manfred,
alles gute für die OP.
@ Rainer,
Gasprüfung ist möglich, ich bring meinen Koffer mit.
@ Wolfgang,
ich bin zwar nicht so für Spanferkel, würde aber mitmachen, wenn noch Leute gebraucht werden, damit es sich lohnt.
@ holger,
Deine Installation ist so nicht zulässig.
@ SteffenLeb,
Die Lösung Deines Vorhabens ist ganz einfach:
"Normale" Gasinstallation. Für den herausnehmbaren Herd ist der Anschluss des Küchenschranks mittels Gasschlauch (maximal 750 mm lang, mit Stecknippel für die "Gassteckdose") an eine "Gassteckdose" (richtig: Sicherheitsschnellschlussventil) zulässig. Die Gassteckdose muss eine sein mit integriertem Absperrventil, bei der sich der Schlauch nur im abgesperrten Zustand abziehen läßt.
Und wenn Du nun in der Außenwand auch eine solche Gassteckdose einbaust, und die innere und äußere Gassteckdose sowie den Schlauch am Küchenschrank so verbaust, dass das sowohl innen, wie auch außen paßt, dann ist das alles schick und zulässig.
Ich muss auch mal genau schauen, was ich noch an Ausbauresten in der Halle liegen habe.
Aber von zwei Seitz-Klappen weis ich.
Ein wenig Wasser, Heizung und Gaszeug.
Wenn noch jemand einen Dachträger (2 Grundträger für Kastenwagen mit Hochdach und Regenrinne gebrauchen kann bitte melden.
Und wenn nichts dagegen spricht, dass ich Neuware mitnehme, dann könnte ich Elekro-Ausbaumaterial mitbringen, wie z. B. Fahrzeugleitung (von 1,5 bis 25 oder 35 mm² und passende Kabelschuhe. Ablängen und aufpressen der Kabelschuhe könnte dann vor Ort erfolgen), Trennrelais, FI-Schalter, Sicherungen etc. und CEE-Anschlussleitungen sowie CEE-Adapter.
Hi Zusammen,
ja ich weis, ich hab lange nichts mehr von mir hören lassen.
Aber ich bin dieses Jahr wieder beim Treffen dabei.
Krabbe, mit dem Krabbavan (an dem sich die letzten 2 Jahre fast nichts getan hat
). Astrid ist nicht dabei, sie hat anderweitige Verpflichtungen.
Ich hoffe mir kommt nicht am Freitag noch ein Termin dazwischen, bisher sieht es so aus, dass ich da Bürotag mache und Freitagnachmittag erscheinen werde.
Waldfondue: Immer gerne, wenn ich dafür nicht zu spät bin. - Wie sieht es mit Bezahlung aus, wohin darf ich wieviel überweisen?
Ich habe jetzt nicht den Überblick über die Teilnehmer am Treffen, und wie viele davon in der Bauplanung / Bauphase sind, aber wenn es sich lohnt und gewünscht wird könnte ich evtl. mal wieder ein wenig was über Gas oder Strom erzählen. Bei den Regelungen für die Gasanlage werden sich wahrscheinlich demnächst ein paar Dinge verändern.
Den Flohmarkt-Thread hab ich schon gefunden und werde da mal reinschreiben, was ich so mitbringen kann.
Soviel zur Anmeldung. Ich habe fest vor mich hier wieder öfter sehen zu lassen, dazu schreib ich die Tage dann an anderer Stelle noch was. Gerade kämpfe ich leider mit massivem Rechnerausfall.
Hi Michael,
ich bin momentan viel in Deutschland unterwegs. Wenn Du mir Deinen Wohnort per PN mitteilst, dann kann ich gerne mal schauen, ob ich ggf. in den nächsten Wochen in Deine Nähe komme. Dann könnte ich mal drüber schauen, wenn Du willst.
Von der Leistung her gibt es viele geeignete Steckverbinder, nur kommt es bei manchen zu Problemen da 6 mm² aufzulegen. Wobei 6 mm² in Verbindung mit Chrimpverbindern mit Stift noch recht gut zu handeln ist.
Wasserfeste Steckverbindungen solltest Du eigentlich im Bootszubehör finden, aber auch Industriesteckverbindungen wie z. B. von Harting, welche man auch bei den einschlägigen Elektronikversendern findet, bieten etwas geeignetes.
@ Dom Impact
Zitat von Dom ImpactHallo,
@ Joe: meinst du die Bundesdeutsche StVO ???
80 km/h für Kraftfahrzeuge von 3,5t bis 7,5t zGm. Ausgenommen PKW. Zählt ein Wohnmobil als PKW ?
Überholverbot: Verkehrszeichen 277: gilt für Kraftfahrzeuge über 3,5t zGM
Nein, ein Wohnmobil zählt nicht als PKW, aber es gibt eine Ausnahme oder einen Zusatz oder sowas (habe gerade keine Zeit das genau nachzuschlagen), der für Wohnmobile zwischen 3,5 t und 7,5 t die zul. Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt.
Und bei dem, mit dem Überholverbotszeichen hast Du zwar recht, aber ich denke Joe meine eher die LKW-Überholverbotszeichen mit dem Zusatz "über 7,5 t". Die sind mir bisher überwiegend im BaWü und Bayern aufgefallen, wo man die noch überall findet weis ich nicht, da ich seid einigen Jahren nicht mehr mit 7,5 t unterwegs bin und daher nicht so drauf achte.
Hi,
wie Holger schon schrieb müssen Gasanlagen, die seid 2005 errichtet werden, für einen Gasdruck von 30 mBar ausgelegt werden und es dürfen daher auch nur noch 30 mBar-Geräte verbaut werden.
Die E1800 läßt sich meines Wissens nicht umrüsten, da es keine (in D zugelassene) 30 mBar-Version davon gab.
Ich würde aber auch sowieso davon abraten heute noch eine E1800 zu verbauen, da Truma die Ersatzteilversorgung für die E1800 eingestellt hat.
Eine Zusammenfassung der gültigen Gasvorschriften findest Du in der Wissensbasis: Beitrag Gasvorschriften
Teilweise als Ersatzteil, aber ob sich das lohnt? Da bist Du mit ner neuen bei Ebay oft günstiger.
Die Gasgeräte auf 30 mBar umzurüsten ist zwar technisch weniger das Problem, da dabei eigentlich nur eine andere Düse verbaut werden muss. Aber rechtlich gibt es ein Problem, da das Gerät dann auch eine 30 mBar-Zulassung haben muss und ein entsprechendes Typenschild braucht.
Hierzu müßtest Du Dich jeweils an den Hersteller wenden. Bei Truma seh ich da eine realistische Chance und wenn die Heizung noch in Ordnung ist dürfte das auch wirtschaftlich sein. Ob Du bei Dometic mit dem Wunsch einen Elektrolux-Kühlschrank umzurüsten Erfolg hast kann ich Dir nicht sagen. Aber frag doch mal in Siegen an. Beim Kocher dürfte sich das am wenigsten lohnen.
Zitat von gregor4x4
Muss ich dann meiner Versicherung sagen ich bin drei Monate Mit und drei Monate ohne gefaheren...bitte berechenen.
Nein, mußt Du nicht.
Mal ein ganz einfaches Beispiel, nämlich wie es bei mir aussieht.
Meine Doka ist lt. Papiere (und von Werk aus) ein LKW offener Kasten mit den Rüstzuständen Plane und Spriegel oder Plattform.
Dazu kamen dann noch (unter Ziff. 22 eingetragen:)
Wahlweise Ausrüstung mit Wohnaufbau. Bei Ausrüstung mit Wohnaufbau Fz.-Art So.-KFZ Wohnmobil.
Wahlweise Fz.-Art LKW geschlossen mit fest montiertem Hardtop.
Ich habe also drei verschiedene Fahrzeugarten eingetragen.
Versichert bin ich derzeit über ESV bei der Baseler. Die interessierte jetzt aber nur der Passus: "Wahlweise Ausrüstung mit Wohnaufbau" und die Bestätigung, dass das Fahrzeug nur privat genutzt wird, um mein Fahrzeug dauerhaft als Wohnmobil zu versichern.
Ob und wie oft oder wie lange ich das Fahrzeug ohne Wohnkabine bewege interessiert die nicht.
Anfangs hatte ich auch nur in den Papieren stehen "Wahlweise Ausrüstung mit Wohnaufbau..." und nicht davon, dass sich dann die Fz.-Art ändert. Auch damit hatte ich die Wohnmobilversicherung bekommen.
Jetzt verständlicher geworden? Wenn nicht, dann können wir uns ja auch am 6. noch mal drüber unterhalten.
Hi Gregor,
Steuer zahl ich für das Basisfahrzeug, also als LKW. Wenn Du eh unter die PKW-Steuer fällst, dann würde sich da dann wohl nichts ändern. M. W. geht ein Wechselaufbau auch nur bei der Fz.-Art LKW.
Mit der eingetragenen Wohnkabine (und keiner gewerblichen Nutzung) zahle ich die Versicherung als Wohnmobil, mit dem Vorteil, dass die Kabine auch im abgesetzten Zustand Vollkaskoversichert ist. Ich zahle ungefähr die Hälfte Deiner Versicherungsprämie bei 50.000 € Versicherungswert.
In Deinem Fall würde ich wahrscheinlich hingegen und das Grundfahrzeug als LKW zulassen, und dann mit den Verschiedenen Wechselaufbauten:
1. wahlweise mit Wohnkabine, dann Fz.-Art So.-KFZ Wohnmobil
2. wahlweise mit Hardtop, dann Fz.-Art PKW
Wenn Dein Prüfer aber eher kein Problem währe, dann würde ich versuchen das Fahrzeug als PKW zu lassen und nur die Wohnkabine als wahlweisen Aufbau zusätzlich zu bekommen. Oder als 1. Fz.-Art Wohnmobil und dann die Wechselaufbauten. Wobei ich mich da noch mal wegen der zukünftigen Wohnmobilsteuer schlau machen würde, da bin ich auch nicht auf dem laufenden bin.
@ Alex,
z. B. bei Ormocar
Wer gerne einen etwas "technischeren" Look hat: Es gibt auch selbstklebende Folie für den Laserdrucker/Kopiere in Alufarben. Leider hab ich die Bestellnr. davon nicht mehr und weis auch gerade den Hersteller nicht, aber es war die Marke, die alle möglichen Printermedien hat, mit den gelben Verpackungen und ich weis noch, das die eigentlich für Typenschilder etc. gedacht war.
Ich hab da mal Aufkleber mit gedruckt, die selbst mehrere Jahre außen auf einem Auto überlebt haben.
Aldi nord auch? Bei Lidl gibt es das kleine Porta-Potti auch für den Preis. Link- Auch online zu bestellen.
Welchen Batteriecomputer hast Du eigentlich drin? Ich habe den Votronic verbaut und bin eigentlich ganz zufrieden mit dem, was er so anzeigt. Auch im Vergleich mit der Spannung und unter der Berücksichtigung der Verbraucher ist das, was er anzeigt, bei mir eigentlich plausibel.
Mmh, ich würde zumindest für den Boiler min. 4 mm² verlegen, besser 6 m².
Und von der Batterie zu den Sicherungen, wie lang ist da der Leitungsweg? Da würde ich ggf. auch eher etwas mehr verlegen.
ZitatWas meint denn Exide mit Nennkapazität? die 20h/Ah oder 100h/Ah oder einen anderen Wert? Da habe ich 80 AH bzw. 90 AH
Genau das. Die Kapazität einer Batterie ist ja vom Entladestrom abhängig, somit gibt es für verschiedene (genormte) Entladungen verschiedene Nennkapazitäten.
Und wie hwk schon schreibt, die Nennkapazität ist eher eine theoretische Größe. In der Praxis liegst Du gut, wenn Du die Batteriekapazität so auslegst, dass die Nennkapazität doppelt so groß ist, wie die errechnete benötigte oder gewünschte Kapazität. Zu mehr als 75 % kannst Du die Nennkapazität seltenst sinnvoll nutzen.
Ein Problem bei Dir wird der Boiler sein, bzw. der hohe Entladestrom, den der hervorruft. Wie oben schon angesprochen, die reale Batteriekapazität ist abhängig vom Entladestrom und je höher der Entladestrom, desto geringer die nutzbare Batteriekapazität. Bei einem Entladestrom von 0,9 A hast du eine theoretische Kapazität von 90 Ah, bei 4 A Entladestrom eine von 80 A und bei 20 A Ladestrom dürften das noch vielleicht ca. 70 - 75 sein. (Wenn Du mir den genauen Batterietyp verätst, dann schau ich mal, ob ich über den was genaueres an Unterlagen da habe.)
Hi,
Exide gibt als Entladeschlussspannung für Gel-Batterien i.d.R. 10,5 V an.
Was hast Du denn für Leitungsquerschnitte verbaut?
Und sind die 10,8 V eine gemessene Spannug, oder die Angabe aus der Anleitung des Batteriewächters? Wenn letzteres, dann miss doch mal die Batteriespannung, wenn der Batteriewächter abschaltet.
Zum Thema Tiefentladung schreibt Exide im Gel-Handbuch Teil 2 übrigends:
ZitatWenn verschlossene Gel-Bleibatterien auch als widerstandsfähig
gegenüber Tiefentladungen (Entnahme von mehr als 100% der
Nennkapazität) gelten, muß doch mit einer Minderung der
Brauchbarkeitsdauer bei zu vielen und aufeinanderfolgenden
Tiefentladungen gerechnet werden.
Im Gel-Handbuch Teil 1 findet man noch folgendes:
ZitatTiefentladung
Gel-Batterien sind tiefentladesicher (gem. DIN 43 539, Teil 5).
Das heißt, die Batterie ist über 30 Tage an einen Widerstand äquivalent zu
einem Entladestrom von mindestens 2 * I20 angeklemmt. Nach dem
Abklemmen der Last und einer Wiederaufladung der Batterie über 48 h
müssen mindestens 75% bei einem Kapazitätstest erreicht werden.
Mit den richtigen Aufstellern öffnen de Klappen bis zur Decke nach oben (sprich, sie stehen waagerecht) somit ist der einzige Platzverlust der cm in der Deckenhöhe und die Klappen sind quasi weg. Wenn die Klappen nach unten öffnen würden, dann würde ich immer dagegen rennen und außerdem würde es bei mir die Sicht in den Schrank erschweren (gerade für Astrid, die ja etwas kleiner ist als ich.) Gegen das rausrutschen von Gegenständen würde ich eh eine Leisten in den Schrank machen.