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  2. Krabbe

Beiträge von Krabbe

  • Bis 3,5 To vs größer als 3,5 To

    • Krabbe
    • 11. März 2020 um 12:25

    Besonderes Interesse hat die Asfinag natürlich an überladenen 3,5 t Wohnmobilen, die mit „normaler“ Mautplakette unterwegs sind. Denn die müssten dann eine GO Box haben und Streckenabhängige Maut zahlen. Sind also Mautpreller und damit besonders interessant (und teuer).

  • Gasherd / -backofen

    • Krabbe
    • 10. März 2020 um 21:40

    Es gibt auch Schutzbriefe ohne Höhenbeschränkung.

  • Gasherd / -backofen

    • Krabbe
    • 10. März 2020 um 18:00

    Den Thedford Duplex

  • Gasherd / -backofen

    • Krabbe
    • 10. März 2020 um 17:11

    Haushaltsgasgeräte sind für den Einbau in Fahrzeugen nicht zugelassen, da sie nicht dafür gebaut wurden.
    Das ist zum einen eine formale Sache, zum anderen sind die Brennerdeckel i. A. abnehmbar, was im Fahrzeug nicht zulässig ist.

    Der Bachofen von Thedford kann auch ohne Abgasführung nach außen eingebaut werden.

  • Nissan NT400 - Mein neues Ausbauprojekt

    • Krabbe
    • 9. März 2020 um 10:00

    Beim T4 war ich bei ca. 14 - 15 l mit Wohnkabine. Ohne aber auch nicht unter 11,5. (Syncro mit kurzem Getriebe)
    Der Crafter (4Motion mit Automatik, Alkovenaufbau) nimmt sich laut Bordcomputer 17 l. Ich muss mal ausrechnen, ob das stimmt und hatte auf weniger gehofft. Wobei letztens der Grand California m. W. auch mit 13,2 l getestet wurde. Dann würde das im Verhältnis grob passen.

  • Neues Projekt am Horizont - GFK Kabine auf 3,5to Daily

    • Krabbe
    • 8. März 2020 um 11:48

    Hallo Holger,

    Die Verkleidung „Teilintegriert“ kannst Du auch selber anfertigen und Einkleben.
    Das sind ja eigentlich auch nur drei Kunststoffplatten, die angepasst und eingeklebt worden sind.
    Pappschablone anpassen und dann die Kunststoffplatten entsprechend schneiden und mit Sika o.ä. einkleben.

  • Der Weg vom Daily zum Wohnmobil

    • Krabbe
    • 8. März 2020 um 11:42
    Zitat von WMFStefan


    ... da aber der "TÜV" in einem anderen Bundesland gemacht wurde, musste die Bündelungsbehörde
    in Fulda quasi per Gesetz "zwischengeschaltet" werden.


    Nein, das lag nicht nur daran, dass die Begutachtung in einem anderen Bundesland erfolgte. Das ist bei jeder „Einzelabnahme“ so, für die es kein fertiges Teilegutachten gibt. Auch wenn das Gutachten aus Hessen kommt.

    Zitat von Anton


    Wäre es nicht einfacher, und günstiger, das Fahrzeug in einem andern Bundesland abnehmen zu lassen und es da, quasi als Tageszulassung, anzumelden und hinterher in Hessen wieder als "Gebrauchtwagen" umzumelden? Evtl. mit einem Strohmann in RPF oder NRW?

    Ja, ist es. Sogar, wenn das Gutachten aus Hessen wäre.
    Das ist mit ein Grund dafür gewesen, dass ich meinen Neuen mit Tageszulassung vom Aufbauer gekauft habe.
    Einen Eigenbau-Motorradanhänger haben wir damals zwar in Hessen beim TÜV begutachten lassen (war auch kein großes Problem), die Erstzulassung ist dann aber in NRW auf meinen Bruder erfolgt. Der Grund war damals die Zeit. Der Weg über die Bündelungsbehörde kann schon mal länger dauern und da der Bau des Anhängers sich etwas verzögert hatte war keine Zeit mehr bis zum Urlaub.
    Ein so in einem anderen Bundesland erstzugelassenes Fahrzeug dann in Hessen anzumelden ist kein Problem und läuft ganz normal, denn da ist die Betriebserlaubnis dann ja schon erteilt worden.

  • China Leerkabine

    • Krabbe
    • 8. März 2020 um 11:29

    Stefan,
    zur Bündelungsbehörde hätte alles auch gemusst, wenn die Gutachten vom TÜV Hessen gewesen wären.

    Anton und der Rest:
    Die Bündelungsbehörde:

    Grundsätzlich ist es ja so, dass bei einigen Änderungen am Fahrzeug die Betriebserlaubnis erlischt und diese daher von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS aka TÜV-Prüfer) begutachtet werden müssen und dann in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen.
    Formal wird mit dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere eine neue Betriebserlaubnis erteilt.
    Nun sitzen in den Straßenverkehrsämtern, die die Eintragungen in die Papiere vornehmen, Verwaltungsfachangestellte und keine Menschen mit fahrzeugtechnischem Hintergrund. Diese erteilen jetzt formal eine Betriebserlaubnis, ohne Ahnung zu haben, was denn der Sachverständige da ins Gutachten geschrieben hat.
    Nun ist man in Hessen der Meinung, dass das so nicht sein kann, insbesondere bei „Einzelabnahmen“ nach § 19 (2) StVZO, die ja schon nicht jeder Prüfer bei den Prüforganisationen begutachte darf.
    Bei Eintragungen nach § 19 (3), also alles, für das es ein Teilegutachten gibt und was jeder Prüfer begutachten darf, ist das kein Problem. Das wird dann so auf dem Straßenverkehrsamt eingetragen.
    Aber alles, was spezieller ist (§ 19 (2) dürfen die örtlichen Straßenverkehrsämter nicht eigenständig eintragen. Das Gutachten vom aaS muss dann erst zur Bündelungsbehörde (davon gibt es in Hessen zwei Stück, eine in Fulda und eine in Marburg. Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Landkreis in dem das Fahrzeug zugelassen ist / werden soll). Dort sitzen Ingenieure und Ingenieurinnen der Fahrzeugtechnik, die dann noch mal genau prüfen, ob das, was der aaS da für gut befunden hat, auch wirklich zulässig ist. Erst wenn diese Personen der Bündelungsbehörde zustimmen geht das OK an die örtlichen Straßenverkehrsämter, die dann die Betriebserlaubnis erteilen.
    So sollen z. B. „Gefälligkeitsgutachten“ herausgefiltert werden.

  • Nissan NT400 - Mein neues Ausbauprojekt

    • Krabbe
    • 7. März 2020 um 23:46

    Edelstahlschrauben dürften insbesondere für die Ladebordwände u. ä. nicht die erforderliche Festigkeit haben.

  • China Leerkabine

    • Krabbe
    • 7. März 2020 um 23:38

    Ja, war natürlich das ganze Fahrzeug mit seinen Besonderheiten, inkl. einer §70, was in Hessen bestimmt nicht so einfach gewesen wäre.

    Und Dir muss ich über unsere nette „Bündelungsbehörde“ ja nichts erklären. Es war meiner Erfahrung nach aber eigentlich schon immer so, dass der TÜV in Hessen bei 21ern immer anstrengender und komplizierter war, als in anderen Bundesländern. Am Krabbavan 1 ist auch fast alles in anderen Bundesländern eingetragen worden, bis auf den Wohnaufbau. Und das war auch nur in Frankfurt möglich und nicht im 1. Anlauf. Und seit wir die Bündelungsbehörde haben ist es nicht leichter geworden.

  • China Leerkabine

    • Krabbe
    • 7. März 2020 um 20:06

    Peter, glaub mir, das hätte in Hessen vermutlich ganz anders ausgesehen.
    Schon beim Krabbavan 1 wollte man damals das Materialgutachten haben.

    Nicht von ungefähr habe ich den neuen mit Tageszulassung gekauft um den Stress mit einer Erstzulassung in Hessen zu umgehen.

  • Nissan NT400 - Mein neues Ausbauprojekt

    • Krabbe
    • 7. März 2020 um 00:15

    Nein, so passt das mit Deinem Verbrauchsvergleich nicht.
    Der Luftwiderstand spielt dabei auch noch eine entscheidende Rolle. Neben anderen Faktoren.
    Wenn, dann hättest Du jetzt nur den Verbrauch ein und desselben Fahrzeugs leer und vollbeladen vergleichen dürfen.

  • Nissan NT400 - Mein neues Ausbauprojekt

    • Krabbe
    • 6. März 2020 um 09:46

    Anton,
    den Sprinter als Maßstab in Sachen Rostvorsorge zu nehmen ist aber auch gewagt...
    Aber ja, Du hast natürlich recht. Ein geschlossenes Rahmenprofil aus dünnem Blech ist natürlich rostanfälliger als ein offener C-Rahmen. Letzteres aber wieder schwerer.

    Gerade weil wir unsere Wohnmobile ja auch gerne länger fahren macht eine vernünftige Rostvorsorge in der Transporterklasse natürlich Sinn. Mein neuer war jetzt auch extra noch zur Hohlraumversiegelung.

  • Nissan NT400 - Mein neues Ausbauprojekt

    • Krabbe
    • 6. März 2020 um 09:41

    Deine Faustformel passt vorn und hinten nicht (mehr). Das mag mal bei alten Benzinern so gewesen sein.

    Und bei der Frage, ob unter oder über 3,5 t wird man meiner Meinung nach beim Wohnmobilbau schnell von der Realität eingeholt.
    Die Basisfahrzeuge sind einfach immer schwerer geworden.

    Bei meinem T4 Syncro hat es noch gut funktioniert unter 3,5 t zu bleiben. Der hatte aber z. B. auch keine Klimaanlage im Fahrerhaus, „nur“ 80 l Wasser etc.
    Bei meinem Neuen klappte das mit den 3,5 t nicht mehr. Ich habe vorher versucht mir das Ganze schön zu rechnen - hat aber nicht geklappt bzw. ich hätte auf zu viel Verzichten müssen. Nun bin ich bei 4 t Reisegewicht.

    Ja, man kann mit entsprechendem Aufwand mit einem Kabinenaufbau unter 3,5 t bleiben, wenn man nur ein 2-Personen-Mobil ohne Allrad plant, sehr genau plant, sehr leicht baut, auf einen gewissen Luxus verzichtet, sich auch beim Gepäck einschränkt etc.
    Mit entsprechendem Aufwand schafft man auch einen kleine Allrad auf T5 oder T6 Basis. Dann hört es aber langsam schon auf.
    Ich habe mir sehr genau überlegt, ob ich auf sehr viel Wünsche beim neuen Auto verzichten will, oder ob ich die Überschreitung der 3,5 t in Kauf nehme.

    Und Fakt ist auch, dass auch sehr viele Serien-Wohnmobile in der 3,5 t Klasse in der Praxis Überladen herum fahren. Und da wird eher leichter gebaut, als wenn man selber baut.
    Fakt ist auch, dass ein Wohnmobil im Laufe seines Lebens fast immer schwerer wird, weil a) immer mehr im Wohnmobil mitfährt und b) man noch die ein oder andere Verbesserung und Nachrüstung durchführt.

  • China Leerkabine

    • Krabbe
    • 5. März 2020 um 23:51

    Naja, da wird zum Verschiffen wohl ein Flatrack zum Einsatz kommen. Das kostet halt einen normalen Containerplatz plus Zuschlag.
    Dazu kommt dann noch das Hafenhandling etc.

    Ich bezweifle auch, dass Du aus China ein Materialgutachten mitbekommst, was den Ansprüchen des TÜV genügt.

  • Nissan NT400 - Mein neues Ausbauprojekt

    • Krabbe
    • 5. März 2020 um 23:47

    Wohnmobil 3,5 t bis 7,5 t:
    Im Wohnmobil brauchst Du keinen Fahrtenschreibern bzw. kein EG-Kontrollgerät (solange Du nicht gewerblich mit Anhänger hinten dran fährst).

    Du musst ab dem 6. Jahr jährlich zur AU

    Du darfst (auf der BAB) maximal 100 km/h fahren, auf der Landstraße 80 km/h.

    Das Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 t und alle weiteren ausgeschilderten Beschränkungen ab 3,5 t gelten. (LKW-Symbol auf Schildern)

    LKW-Maut musst Du in D nicht zahlen, aber in Österreich (Go-Box) und in der Schweiz (Schwerverkehrsabgabe).

    Zukünftig darfst Du innerorts nur noch im Schritttempo abbiegen .

    Verkehrsverstöße sind teurer als unter 3,5 t.

  • Nissan NT400 - Mein neues Ausbauprojekt

    • Krabbe
    • 3. März 2020 um 16:17

    Danke für die Aufklärung. Nun verstehe ich es auch. 8)

  • Nissan NT400 - Mein neues Ausbauprojekt

    • Krabbe
    • 3. März 2020 um 08:37

    Ich fragte eigentlich nicht nach theoretischen Möglichkeiten, sondern was Du vorhast, bzw. wie Du die Situation mit den Kältebrücken siehst.
    Ideen, wie man so etwas evtl. isolieren kann hätte ich auch mehrere. Eine komplette Innenkabine würde mir aber zu viel Platz wegnehmen.

    Du überlegst scheinbar auch erst einmal mit den Kältebrücken zu leben?

    Wenn der Ausbau einmal drin ist dürfte es schwer werden da noch eine Innenkabine einzubringen, oder?

  • Nissan NT400 - Mein neues Ausbauprojekt

    • Krabbe
    • 1. März 2020 um 19:59
    Zitat von Gode_RE


    Da wir ja nun in dieser Aluprofilsteckundklebetechnik die dritte Kabine bauen bzw. ausbauen, ...

    Willst Du wirklich nicht nur den Innenausbau, sondern auch den Koffer mit diesen Alusteckprofilen bauen, wie den Innenausbau im Fuso?

    Holst Du Dir damit nicht an allen Kanten üble Kältebrücken und Isolationsprobleme durch die Aluprofile ins Haus bzw. In die Kabine?

  • Separater Einfüllstutzen oder nur eine Leitung?

    • Krabbe
    • 1. März 2020 um 10:48

    Hallo Andreas, wenn Du den Tank mit einer Pumpe durch den Ablaufstutzen füllen möchtest, dann brauchst Du natürlich erst mal eine Pumpe, die genug Druck liefert.
    Und dann stellt sich mir die Frage, wie Du den Auslaufstutzen gestaltest.
    Meiner liegt frei unterm Fahrzeug, ist somit Dreck etc. ausgesetzt. Da würde ich nichts durch einfüllen wollen.

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