Na dann viel Erfolg mit dem Ausbau.
Längstschläferalkoven mit vernünftiger Höhe finde ich gut. ?
Na dann viel Erfolg mit dem Ausbau.
Längstschläferalkoven mit vernünftiger Höhe finde ich gut. ?
Hallo hjalti
Warum schreibe ich das eigentlich nochmal hier?
Die Frage stellst nicht nur Du Dir.
Wie Odi Dir schon schrieb: Fragen sollten möglichst konkret sein.
Oder bist Du ernsthaft der Meinung irgendjemand soll sich nun die Mühe machen hier alles zu schreiben, was er zum jeweiligen Thema weis, wenn Du hier nur mal ein Stichwort hinschmeißt?
So funktioniert dieses Forum nicht.
Wenn Du nicht willens bist Dich vorher schon einmal etwas selber zu informieren und dann eine gezielte Frage zu stellen, wirst Du hier vermutlich kaum eine Antwort erhalten.
Der geplante Einsatzzweck, Wohnmobilerfahrung etc. helfen dann auch ungemein dabei eine passende Antwort geben zu können.
Da das Thema „durchsichtiger Urinkanister“ aufkam.
Ich habe in der NaturesHead ja auch einen „durchsichtigen“ Urinkanister und damit kein Problem, bzw. würde da überhaupt keinen blickdichten haben wollen. Denn beim durchsichtigen Kanister kann ich den Füllstand recht einfach sehen.
Und mit dem durchsichtigen Behälter zum Entsorgen zu gehen habe ich kein Problem mit. Warum auch?
Und ich bezweifel einfach mal, dass einer von den beiden 1970 schon schreiben konnte. Zumindest Felix und der eine Part seiner Besatzung waren da noch garnicht auf der Welt. ![]()
Hallo Klaus,
wie Tobi es schreibt. Rußen kommt von einer unvollständigen Verbrennung.
Für mich soll es eine Komposttoilette ala NaturesHead, Airhead, Ogo sein.
Ich würde den Ablauf ja möglichst nach unten machen
Innovative Idee ![]()
Da Du Dein Fahrzeug vermutlich zum Schlafen ausrichtest und schaust, dass der Kopf oben liegt und zum Duschen nicht extra umparken möchtest, sollte sich die für Dich beste Position von alleine ergeben.
Wow, 120 CHF als Mitgliederpreis für die Prüfung.
Ich sage ja Deutschland, Hauptsache keine klare Regel...
Und wenn es jetzt alles ganz detailliert geregelt wäre würdest Du Dich beschweren, dass es keine Abweichungen und Ausnahmenmöglichkeitenngäbe.
Die Regelung ist doch ziemlich klar. Und wenn man darüber nachdenkt, was mit derRegelung bezweckt wird, dann wird auch schnell klar, was gemeint ist.
Im Zweifel kannst Du auch noch nach der Begründung dieses Paragraphen suchen, da wird dann die genaue Intention des Gesetzgebers meist klar.
laut § 20 Bundesmeldegesetz kann auch ein Wohnmobil als Wohnung gelten
Bitte den Paragraphen genau lesen. Da steht „Als Wohnung im Sinne dieses Gesetzes…“ oder etwas in der Art. Damit ist klar ausgedrückt, dass diese Ausnahmen des §20 Bundesmeldegesetz nur im Rahmen des Bundesmeldegesetzes gültig sind und nicht automatisch für andere Rechtsgebiete gültig sind.
Ds ist ja lustig, dass er eine Prüfung sehen will, aber nicht weis welche.
Da würde ich ja mal bei der nächsthöheren Stelle nachfragen. pp
Und wenn es eine neue Regelung ist gleich mal nachfragen, was denn mit Anlagen ist, die vor dem Datum gebaut wurden.
Ach, ich möchte einfach wissen, wo man sowas … verbindlich nachlesen kann,….
Tja, wenn Du dies wissen möchtest, dann solltest Du die Frage auch einfach mal stellen. Oder hier in der Wissensbasis nachschauen, wo sie ebenfalls beantwortet wird.
Die Grundlage für die Installation von Freizeitfahrzeugen ist die europäische Norm DIN EN 1949. Aktuell ist die Version von 2022. Erhältlich beim Beuth-Verlag.
Was die Elektroinstallation angeht, so ist hier die DIN VDE 100-721 einschlägig.
Wenn Du angibst im Industriebereich alle Vorschriften zu kennen, dann wundert es mich, dass Du die Regelungen für Freizeitfahrzeuge nicht findest. Denn eigentlich sind die „Mechanismen“ der Regelungen immer gleich.
Und ich weiß ja nicht, was Du für Anlagen baust, aber Stahlrohre mit Schneidringverschraubungen haben sich sowohl in der Hydraulik, als eben auch bei der Installation von Flüssiggasanlagen seit Jahrzehnten bewährt.
Richtig ausgeführt bleiben sie ein Fahrzeugleben lang dicht. Auch bei hoch beanspruchten Fahrzeugen, die mehrere Jahre auf Fernreise durch Afrika oder Südamerika o. ä. waren. Wenn ich hier nach längerer Nutzungsdauer mal Undichtigkeiten hatte, dann immer weil bei der Erstmontage Fehler gemacht wurden.
Im Wohnmobil hast Du, bis auf eine Ausnahme (Gasgeneratoren) keine nennenswerten Relativbewegungen oder Vibrationen, die der festen Gasleitung gefährlich werden könnten.
Gasschläuche hingegen altern aufgrund der chemischen Prozesse. Deshalb müssen sie ja auch spätestens nach 10 Jahren ausgetauscht werden. Zudem kommen die Risiken des Scheuerns, die Holger schon schrieb, aber auch die mögliche Bewegung einer frei hängenden, flexiblen Schlauchleitung, die immer auch die Einpressstelle belastet.
Bei solchen rechtlichen Fragen ist meine Empfehlung immer nicht irgendwelche 2., 3. oder 4.-Quellen im Internet zu schauen, sondern einfach mal direkt in die Vorschrift zu schauen.
Rechtsgrundlage ist §12 Abs. 3 UstG:
Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1.die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
Es gibt also eigentlich eine ganz klare Aussage: „Wohnungen“. Und Wohnungen gibt es per Definition nur in Gebäuden.
Und das es nun immer irgendwen gibt, der die Lücken im System sucht. Und gerade bei dem Thema die Händler teilweise auch gerne mit 0% verkaufen, wenn der Käufer angibt berechtigt zu sein, das ist nun einmal so. Denn Du als Käufer bist verantwortlich. Nicht der Händler.
Und ja, es gibt z. B. bei Hausbooten Fälle, wo Hausboote unter das Baurecht fallen und eine Baugenehmigung brauchen. Da kann man dann wohl auch von einer Wohnung im Sinne der Vorschrift reden. Ein für den Straßenverkehr zugelassenes Wohnmobil wird aber niemals den Status einer Wohnung erlangen können.
Ein 8x1 mm Stahlrohr ist in der Hinsicht auch etwas stabiler als ein 1,5 qmm Kupferdraht. Und wenn es dann mindestens jeden Meter mit einer Schelle befestigt ist, kann da keine Bewegung reinkommen, die schädlich wäre.
Wuerde eine schlauchverbindung das nicht "entkoppeln"?
Die ist in der Gasanlage nicht zulässig.
Ich habe den Eindruck, dass die Hersteller für „halbfertige“ Basisfahrzeuge teilweise gleiche Begriffe anders verwenden.
Beispiel: Mein Crafter kam ab Werk ohne Rückwand und ohne Dach. VW nennt das „Windlauf“. Den Begriff Windlauf kenne ich aber auch für Fahrgestelle (mit Sitz und Lenkrad) ganz ohne Karosserie, als Basis für Integrierte.
Triebköpfe, bei denen das unfertige Fahrzeug hinter der B-Säule endet sind als Privatperson eigentlich überhaupt nicht zu bekommen. Die gehen nur an Serienhersteller, die daran dann ein (Tiefrahmen)chassis oder andere Spezialfahrgestelle anflanschen. Die haben m. W. auch immer nur Frontantrieb.
Das die nur an Serienhersteller geliefert werden hat m. M. nach auch logistische Gründe. Ich kenne es so, dass die, damit die überhaupt transportiert (gerollt) werden können, jeweils zu zweit zusammengeschraubt werden.
Ist Dein Fiat nicht auch als sogenanntes „unfertiges Fahrzeug“ verkauft worden? Ich meine mich erinnern zu können, dass Du von dementsprechenden Problemen oder Irritationen bei der Zulassung berichtet hattest?
Das ist ja eine Möglichkeit für die Hersteller Chassis, die noch keine fertigen Fahrzeuge sind und erst beim Aufbauhersteller vervollständigt werden, mit einer Art „Teil-EG-Zulassung“ zu verkaufen, weil eine vollständige Betriebserlaubnis formal noch nicht erteilt werden kann. Und der Aufbauhersteller für die endgültige Betriebserlaubnis so nur die Dinge prüfen lassen muss, die er ergänzt hat und nicht z. B. Nachweise über die Bremsanlage oder den Fußgängerschutz bringen muss.
Tust Du mir bitte den Gefallen und schreibst nichts über Gasinstallation, wenn Du offensichtlich die geltenden Normen und Regeln zur Gasinstallation nicht kennst?
Fast alles, was Du schreibst, ist falsch.
oder auf diese unsägliche Kleinunternehmer-Regelung nebenbei ein paar selbstständige Geschäfte machen werfen mit beiden Händen das Geld aus dem Fenster.
Ich glaube, Du hast die „Kleinunternehmerregelung“ nicht ganz verstanden. Es gibt durchaus Konstellationen, wo sie sehr sinnvoll angewendet werden kann.
Würde ich sie mit meinem Nebengewerbe nicht mehr anwenden können, so würde ich deutlich geringere Gewinne haben.
Ich hatte mal nachgeschaut, ohne die vollständigen und korrekten Firmenangaben (u.a. Str.-Nr) soll so ein Vertrag den Karakter des Verkaufs an Gewerbetreibenden verlieren.
Auch für Gewerbetreibende gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass auch Kaufverträge zwischen Gewerbetreibenden mündlich abgeschlossen werden können. Und auch oft werden. Da wird das mit der Steuernr. aber schwer.
Ich vermute, Du verwechselst da etwas mit denn Formvorschriften für Rechnungen.
Da gehört aber nur die Steuernr. des Verkäufers drauf, nicht die des Käufers.
Und nun denke ich mal scharf nach, wer meiner gewerblichen Lieferanten meine Steuernummer hat… Es sind lange nicht alle.
Die wenigsten Händler wollen einen Gewerbenachweis sehen. Brauchen Sie auch nicht.
Die Basis vom Krabbavan 1 war damals auch nur für Gewerbetreibende. Die habe ich (zu der Zeit ohne eigenes Gewerbe) auch so gekauft. Einfach den Kaufvertrag als Gewerbetreibender geschlossen.
Da stand also drin: Verkauf an Gewerbe… Käufer Firma … Krabbe… fertig. So war der Verkäufer aus der Haftung und ich hatte meine Doka und beide waren glücklich.
Also einfach Kaufen, ohne Gewerbeanmeldung etc. Einfach so tun als ob.
In dem Fall hier wäre ggf. auch noch ein Kauf für Export möglich, da der Käufer ja eine Wohnsitz im Ausland hat.