Ich hatte mal nachgeschaut, ohne die vollständigen und korrekten Firmenangaben (u.a. Str.-Nr) soll so ein Vertrag den Karakter des Verkaufs an Gewerbetreibenden verlieren.
Auch für Gewerbetreibende gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass auch Kaufverträge zwischen Gewerbetreibenden mündlich abgeschlossen werden können. Und auch oft werden. Da wird das mit der Steuernr. aber schwer.
Ich vermute, Du verwechselst da etwas mit denn Formvorschriften für Rechnungen.
Da gehört aber nur die Steuernr. des Verkäufers drauf, nicht die des Käufers.
Und nun denke ich mal scharf nach, wer meiner gewerblichen Lieferanten meine Steuernummer hat… Es sind lange nicht alle.