Ich sage ja Deutschland, Hauptsache keine klare Regel...
Und wenn es jetzt alles ganz detailliert geregelt wäre würdest Du Dich beschweren, dass es keine Abweichungen und Ausnahmenmöglichkeitenngäbe.
Die Regelung ist doch ziemlich klar. Und wenn man darüber nachdenkt, was mit derRegelung bezweckt wird, dann wird auch schnell klar, was gemeint ist.
Im Zweifel kannst Du auch noch nach der Begründung dieses Paragraphen suchen, da wird dann die genaue Intention des Gesetzgebers meist klar.
laut § 20 Bundesmeldegesetz kann auch ein Wohnmobil als Wohnung gelten
Bitte den Paragraphen genau lesen. Da steht „Als Wohnung im Sinne dieses Gesetzes…“ oder etwas in der Art. Damit ist klar ausgedrückt, dass diese Ausnahmen des §20 Bundesmeldegesetz nur im Rahmen des Bundesmeldegesetzes gültig sind und nicht automatisch für andere Rechtsgebiete gültig sind.