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Beiträge von Krabbe

  • Rückschlagventil für Abwasserrohr?

    • Krabbe
    • 8. Januar 2005 um 11:17

    Hallo Zusammen,

    erst mal Danke für die Ideen.
    Den Vorschlag von Picco mit dem elektrischen Kugelhahn werde ich mir mal durch den Kopf gehen lassen.

    Da ich die bauliche Situation unzureichend beschrieben hatte hier noch mal die Gegebenheiten, vielleicht hat ja noch jemand eine bessere Idee:
    Meine Kabine hat in der Mitte einen Abgesenkten Boden (22 cm abgesenkt). Diese Absenkung dient als Keller und hier befinden sich die Tanks.
    Die Naßzelle befindet sich an der hinteren Kabinenwand, auf dem eigentlichen Kabinenboden und ragt vorn an der Ecke ca. 15 cm über den Keller. Hier wird ein Abfluß mit Siphon eingebaut. Der Tank befindet sich im vorderen Bereich des Kellers, der Abstand von Hinterkante Tank bis Siphon beträgt ca. 1,1 m. Der Höhenunterschied zwischen Naßzellenboden und Oberkante Abwassertank beträgt 3,5 cm. Die Abwasserleitung kommt am hinteren, seitlichen Tankende in den Tank, d. h. Höhenunterschied zwischen Naßzellenboden bis mitte Einspeisung in den Tank ca. 6 cm, wobei natürlich die Höhe des Siphons abzuziehen ist (ca. 3 -3,5 cm) .
    Die Abwasserrohre und der Siphon sind aus dem 28 mm Abwasserrohrsystem, was es z. B. bei Reimo, Frankana usw. gibt. (Material des Rohrs müßte PA o. PE sein.)
    Evtl. helfen auch die Bilder auf http://photos.yahoo.com/krabbavan weiter, wobei die aktuellsten Photos erst heut oder morgen abend kommen.

  • Rückschlagventil für Abwasserrohr?

    • Krabbe
    • 6. Januar 2005 um 22:02

    Hallo Zusammen,

    ich hätt da wieder gern mal ein Problem:
    Von der Duschtasse zum Abwassertank habe ich kaum Gefälle.
    (Dusche im Fahrzeugheck, Abwassertank vorn im Zwischenboden, dazwischen 28 mm Abwasserrohr)
    Ursprünglich wollte ich mit dem Abwasserrohr von vorn in den Tank.
    Da ich mich nun etwas mit den Maßen vertan habe (es fehlen 5 mm) muß ich am hinteren Tankende von der Seite mit dem Abwasserrohr in den Tank.
    Da sehe ich nun das folgende mögliche Problem: Bei vollem Abwassertank und befahren von größeren Steigungen (z. B. Böschungen) könnte Abwasser wieder zurück in die Duschtasse fließen.
    Gut, da könnte ich im Notfall mit leben, da die Naßzelle von innen komplett GfK wird und es ja nur Grauwasser ist. Doch ist mir die Idee mit einem Rückschlagventil gekommen. Nur woher nehmen?
    Hat einer von Euch eine Idee woher ich sowas für mein 28 mm Abwasserrohr bekommen kann? (Der Mechanismus dürfte natürlich auch nicht zuviel Strömungsenergie aus dem Wasser brauchen, da ich halt sehr wenig Gefälle in der Leitung habe.)

  • Dusche tiefersetzen!

    • Krabbe
    • 6. Januar 2005 um 21:47

    Hallo Driver,

    ich denke das sollte gehen. Meine Vorredner haben ja schon die ein oder andere Möglichkeit aufgezeigt.
    Ich würde sowas aus dünnem VA-Blech schweißen lassen. Weitere Alternativen wären eine Maßanfertigung aus GfK (schau mal nach dem Beitrag von Frebeka über dessen Duschtasse).
    Bei der Firma dl-Kunststofftechnik (http://www.dl-kunststofftechnik.de.vu) kannst Du Dir auch eine Maßgefertigte Duschtasse aus 6 mm Kunststoffplatten schweißen lassen.
    Über das mögliche Problem mit der fehlenden Höhe über dem Abwassertank habe ich mir auch schon Gedanken gemacht, da ich sehr wenig Gefälle von Duschtasse zum Tank habe. Wenn nötig hatte ich an folgende Lösung gedacht: Unterhalb der Duschtasse einen kleinen Wassertank (z. B. 10 l Kanister) mit Tauchpumpe und Schwimmerschalter, von der das Duschwasser automatisch in der Abwassertank gepumpt wird.

  • Spannungsversorgung Kabine (Solar/Fahrzeug/220V)

    • Krabbe
    • 6. Januar 2005 um 21:34

    Hallo Hansi,

    zu Deinen Fragen.
    1) kanst Du. Wenn Du 220 V hast und die Batterie somit vom Ladegerät geladen wird erkennt der Solarregler halt "Batterie voll" und macht dicht. Das ist ja auch das selbe, wie wenn die Batterie in der Kabine von der Lichtmaschine geladen wird. Und dem Ladegerät macht es auch nichts, wenn die Batterie von der Solaranlage o. von der Lichtmaschine geladen wird, da dann dort halt die Batteriespannung anliegt.
    2) ja, hier gilt das gleiche wie oben. Du kannst den Schalter umgehen und direkt vom Trennrelais auf die Batterie gehen.
    3) Nein, der Wahlschalter ist m. E. nicht notwändig. Ich denke er ist nur vorgesehen um im Falle einer leeren Aufbaubatterie auf die Starterbatterie umzuschalten. Doch ist das ja eigentlich nicht im Sinne des Erfinders der 2. Batterie, denn die soll ja eigentlich dafür da sein damit die Fahrzeugbatterie nicht entladen wird. Also raus mit dem Schalter.
    Wenn Du im Notfall wirklich mal bei leerer Aufbaubatterie Strom im Wohnteil brauchst könntest Du auch hingehen und erst die leere Aufbaubatterie abklemmen (damit die nich erst mal die Fahrzeugbatterie leersaugt) und dann eine kurze Drahtbrücke am Trennrelais vom Anschluß der Fahrzeugbatterie (bzw. Lichtmaschine) zum Anschluß der Steuerleitung.
    4) Ja, unbedingt! Das ist auch Vorschrift! (Einspeisung nur über 3-Pol CEE-Einbaustecker (blau) und dann direkt auf einen 2-Fach Sicherungsautomaten, bei dem Phase und Null zusammen geschaltet werden.)
    Und, da muß ich Ragnhild recht geben, Noch besser ist ein zusätzlicher FI (Fehlerstromschutzschalter, sowas gibt es inzwischen wohl auch schon in einem Gerät, FI und Sicherungen)
    5) Unbedingt wie oben beschrieben seperat direkt nach der Einspeisung. Die Sicherung im Ladegerät reicht nicht! Sie dient nur dazu das Ladegerät selber zu schützen, nicht aber Dich wenn das Ladegerät defekt sein sollte.

  • Frohe Weihnachten und Rutsch

    • Krabbe
    • 23. Dezember 2004 um 23:01

    Da schließ ich mich doch auch gerade an und wünsche allen ein frohes Fest und einen guten Rutsch.

    Und allen, die gerade wie ich am bauen sind, wünsche ich, daß sie zwischen den Tagen was geschafft bekommen.

    Auf das die Wohnmobile im Frühjahr einsatzfähig sind. :)

  • Türanschlag, Problem mit TÜV

    • Krabbe
    • 23. Dezember 2004 um 12:37

    Hallo Leerkabinen-Wolfgang,

    deine Befürchtungen wegen der aufschlagenden Tür teile ich so gaz und gar nicht.
    1. habe ich ein vernünftiges Türschloß mit 3-fach veriegelung und Haushaltsschließzylinder. Das sollte halten,
    2. auch wenn aus irgendeinem Grund die Tür aufspringen sollte kann ich mir nicht vorstellen, daß sie abreißt. Die Kräfte um gleichzeitig alle 4 Schaniere zu zerstören können m. E. gar nicht auftreten wenn die Tür durch den Fahrtwind aufschlägt. Schließlich würde sie ja erst mal frei um die Schaniere drehen, bis sie bei 180 ° hinten anschlägt, wobei dann die Kraft, die aus der Massenträgheit der beschleunigten Tür resultiert, am der dann hinteren Türkante im 90° Winkel als Druckkraft auf die Kabine auftritt (wobei diese u. U. beschädigt wird). Die dabei auftretenden Zugkräfte (bzw. Scherkräfte) in den Schanieren müßten relativ gering bleiben, da ein großer Teil der Energie bereits durch den Stoß in die Kabinenwand eingeleitet wurde. Und die Kräfte durch den Windwiederstand sind eher gering, da die Tür ja nicht im 90°Winkel stehenbleibt.
    Grob überschlagen komme ich bei den Türschanieren übrigends auf eine notwändige Kraft um die Tür abzureißen von > 30.000 N

    Und die Gefahr des Unterdrucks und des heraussaugens von Gegenständen... naja, sehe ich ebenfalls nicht so. Bei einer Geschwindigkeit von max. 150 km/h entstehen da auch keine so großen Unterdrücke. Mein Vergleich ist da jetzt die Fliegerei. Ich bin früher früher oft mit jemanden mitgeflogen, im Sommer auch regelmäßig mit offener Tür geflogen (für die, die sich auskennen: Mit einer PA-18). Und dabei kam nie zu so starken Sogeffekten.
    Das einzigewas nach meiner Vorstellung durch die Windkräfte rausfliegen könnte wäre eine Jacke am Kleiderhaken direkt im Türbereich. Also sollte man darauf verzichten da was während der Fahrt hinzuhängen.

    Alles in allem sehe ich bei einer vernünftig stabilen Tür und Schloßkonstruktion hier wirklich kein Sicherheitsrisiko.

  • Türanschlag, Problem mit TÜV

    • Krabbe
    • 22. Dezember 2004 um 21:24

    Hallo LT45 4x4,

    die Frage ist, ob Du Sitzplätze in der Kabine eingetragen haben möchtest oder nicht.
    So wie ich die Richtlinien des TÜV Hessens interpretiere gibt es nämlich höchstens Probleme, wenn Personen in der Kabine sitzen sollen.

    Einen Paragraphen, nachdem im Wohnteil eine hinten angeschlagene Tür unzulässig ist gibt es meines Wissens nicht.

    Ich habe aus dem gleichen Grund wie Du auch eine hinten angeschlagene Tür.
    Was "mein" TÜV hier in Hessen dazu sagt weis ich zwar noch nicht, im Zweifelsfall muß ich halt in die Pfalz. Hr. Bohrer von der Fa. Ormocar hatte extra noch mal bei "seinem" TÜV nachgefragt, ob die soetwas abnehmen würden, bevor er die Tür für meine Kabine bestellte. Und die sahen da keine Probleme.
    (Ich plane keine Sitzplätze in der Kabine)

  • Mit etwas Verspätung

    • Krabbe
    • 21. Dezember 2004 um 09:13

    Hallo Stenzel,

    da kann man nur sagen besser spät als nie...

    Ich wünsche Dir viel Erfolg und Spaß beim bauen.

    Und was Deine Wünsche angeht: Das eine oder andere läßt sich doch zumindest aus finanzieller Sicht relativ preiswert bauen oder zumindest vorbereiten. (Wenn denn dann die Zuladung ausreicht).

  • Besteuerung/Handling bei Pick-Ups mit absetzbarer Wohnkabine

    • Krabbe
    • 17. Dezember 2004 um 09:12

    Hallo jimmy,

    Du hast recht, ich hab da einen dreher drin. Muß natürlich heißen:
    "...Und da die Basis Deiner Absetzkabine ein LKW ist wird er im Grundsatz nach Gewicht besteuert. ..."

    Sorry an alle. werds gleich mal im original Posting verbessern.

  • Wann kippt ein Pickup mit Aufsetzkabine nach hinten?

    • Krabbe
    • 17. Dezember 2004 um 09:09

    Hallo Picco und dm,

    Die Summe der Achslasten ist meist größer als das zGG.
    Begründung: Für die Achslasten ist in erster Linie Maßgebend, welche Belastung die jeweilige Achse abkann (Reifen, Fahrwerk, gesamter mechanischer Aufbau des Fahrzeugs). Für das vom Hersteller maximal genehmigte zGG (nach Auflastung etc.) spielt die Auslegung der Bremsanlage noch eine große Rolle.
    Und das dann überhaupt größere Achslasten als das zGG eingetragen werden hängt damit zusammen, daß man dann mit der Beladung (Gewichtsverteilung) flexibler ist.

  • Besteuerung/Handling bei Pick-Ups mit absetzbarer Wohnkabine

    • Krabbe
    • 7. Dezember 2004 um 14:26

    Hi Niklas,

    Du wirfst da, glaube ich, gerade was durcheinander.

    Der Grundsatz ist der:
    PKW wird nach Hubraum besteuert, LKW wird nach Gewicht besteuert.
    Und zwar beides egal wie schwer diese sind. (Auch wenn Dein LKW nur 0,5 t wiegt).
    Und da die Basis Deiner Absetzkabine ein LKW ist wird er im Grundsatz nach Gewicht besteuert.

    Und nun kommen die ganzen Ausnahmen und Sonderregeln:
    Erst einmal schert sich das Finanzamt nicht drum was in den Fahrzeugpapieren steht (Sie sind nicht dran gebunden) - und da früher einige Ihre PKWs als LKW zugelassen bekommen haben und so Steuern gespart haben (z. B. das Steuerschlupfloch Post-Golf als LKW) gucken die FI-Ämter bei LKW unter 2,8 t genauer hin ob es wirklich ein LKW (sprich FZ, das überwiegend zum Transport von Ladung geeignet ist) ist, oder ein verkappter PKW - und besteuern dann so, wie der Sachbearbeiter die Sache sieht (die Landesfinanzbehörden haben da wohl i. d. R. Richtlinien rausgebracht, wo z. B. geregelt ist, daß die Ladefläche x % der Gesamtnutzfläche ausmachen muß.
    Daher kann es auch durchaus Gegenden geben, wo ein Pick up mit langem Fahrerhaus und kurzer Ladefläche trotz LKW-Zulassung nach Hubraum versteuert wird.
    Womos werden, da kein PKW, eigentlich nach Gewicht besteuert. - Außer Sie wiegen unter 2,8 t, dann haben die Steuerbehörden dann enschieden diese wie PKWs nach Hubraum zu besteuern.

    Und die Sache mit der Besteuerung von PKW über 2,8 t nach Gewicht, die jetzt gekippt wird, ist ungefähr so zu sehen: In dem Paragraphen in der STVZO, der jetzt gestrichen wurde stand meines Wissens was drin, daß es erlaubte Kombinationskraftfahrzeuge als Fahrzeugart PKW zu Klassifizieren.(Oder sah sogar vor dies generell so zu tun). Und nun ist jemand hingegangen und hatte geklagt, daß er ja mit seinem Geländewagen eigentlich ein Kombinationsfahrzeug habe und dieses kein PKW sein und deshalb wie ein LKW nach Gewicht besteuert werden müßte (Wie gesagt, welche FZ-Art in den Papieren steht und wie besteuert wird sind zwei Paar Schuhe). Und diese Klage hatte Erfolg und daraufhin haben die Finanzbehörden entschieden alle PKW über 2,8 t (auf Antrag) nach Gewicht zu besteuern.
    Somit zielt das, was gerade in der Diskussion ist, erst mal nur auf Fahrzeuge, die PKW als Fahrzeugart eingetragen haben.

    Unabhängig davon ist aber die Kraftfahrzeugsteuer Ländersache und die müssen jetzt erst mal die Änderung der STVZO in ihren Steuergesetzten u. - richtlinien verarbeiten. Was dann aber noch kommt oder nicht kommt, das steht in den Sternen.

  • Besteuerung/Handling bei Pick-Ups mit absetzbarer Wohnkabine

    • Krabbe
    • 7. Dezember 2004 um 12:32

    Hallo Niklas,

    ich bin zwar erst am bauen, doch da ich ja auch eine absetzbare Kabine für meine T4 Doka baue habe ich mich mit dem Thema schonmal auseinander gesetzt.
    Die Vorteile einer Absetztkabine hast Du ja schon erkannt: Das Gewicht bleibt bei nichtgebrauch zu hause und im Urlaub kann man die Kabineauch mal auf dem Campingplatz stehen lassen und dann munter in der Stadt o. am Strand die Womoverbote u. Höhenbegrenzungsbalken ignorieren...

    Zu Deinen Fragen:
    1) Handling: Habe ich noch nichtso viel Erfahrung. Mein T4 hat sich auf der Überführungsfahrt der Leerkabine aber besser gefahren als mein T3-Womo. Das ist, denke ich, dann auch eine Sache der Fahrwerksabstimmung (Federn/Zusatzfedern...).
    Der Umbau bzw. das Aufsatteln der Kabine ist wohl auch Übungssache und dann hängt es noch vom System der Zentrierung der Kabine und der Befestigung ab. Hier soll es wohl Unterschiede bei den Anbietern geben. Ebenso bei den Stützen. Wenn Du eine Kabine mit vernünftigen Stützen hast, dann kannst Du auch drin wohnen wenn diese abgesattelt ist.

    2) Die Fahrzeugart bleibt oben in den Papieren erst mal LKW. Bei den Zusätzen kommt dann sowas rein wie: Zu Ziffer x: Fahrzeugart auch So-KFZ Wohnmobil bei aufgesetzter Wohnkabine, dann mit folgenden geänderten Daten ... (geänderte Länge, Breite, Höhe, Leergewicht, ...) d. H. wenn Kabine drauf = Womo, wenn Kabine ab = LKW (und dann auch kein Anhänger am Sonntag erlaubt). Besteuerung z. Zt. i. d. R. als LKW. Nur bei LKW unter 2,8 t gibt es Finanzbehörden, die als PKW besteuern wollen bzw. prüfen ob der Eindruck des Fahrzeugs eher LKW o. PKW ist. (Bei meiner T4 Doka mit noch unter 2,8 t wollte das Finanzamt ein Foto bzw. wissen wie groß der Fahrgastraum u. wie groß die Ladefläche ist, um dann zu entscheiden wie besteuert wird.) Am besten beim örtlichen Finanzamt nachfragen oder besser auf über 2,8 t auflasten. Die brauchst Du für die Kabine wahrscheinlich eh. Da das Fahrzeug ja wie oben einen Wechseleintrag bekommt ist es auch ganz legal so oder so zu fahren.
    (Ein Eintrag mit 1. Art Womo und wechselweise LKW geht übrigends nach TÜV-Richtlinien nicht mehr, zumindest nicht in Hessen).
    Bei der Versicherung sieht es wie folgt aus: Es gibt Versicherungen, die wollen das nur als LKW versichern (teuer). Dann gibt es Versicherungen, bei denen Du das Ganze als Womo versichert bekommst (teilweise aber auch nur, wenn Du Erklärst nur mit aufgesattelter Wohnkabine zu fahren -Ausnahme fahrten zur Werkstatt) und dann gibt es noch Versicherungen, die Versichern Dir das ganze als Womo (ohne Auflagen) und schließen die abgesetzte Wohnkabine noch mit in der Kassko ein.
    (Welche Versicherung jetzt aber die beste ist weis ich auch noch nicht.)

    3) Ich baue eine Leerkabine aus, weil mich u. a. das Serien-Konzept mit der Sitzgruppe direkt hinter dem Alkoven nicht überzeugte. Aber das ist wohl Geschmacksache.
    Absetzbare Leerkabinen bekommst Du bei den einschlägig bekannten Herstellern und einfacher als ein Kastenwagenausbau dürfte es schon werden, insbesondere, da man gerade Wände hat und die Kabine nach eigenen Wünschen gebaut ist.

    4) Sollte hinhauen, Harttop kann man ja auch selber bauen, z. B. aus 6 mm Siebdruckplatte. Dann bist Du auf jeden Fall nur max. so hoch wie das Fahrerhaus. Und damit auch bei nem T4 unter 2 m.

    5) Da ich eine Absetzkabine baue bin ich voreingenommen und verfechter der Idee.

    Nur an eins solltest Du denken: Pick-Ups mit Wohnkabine sind Gewichtsmäßig so gut wie immer am Limit. Mehr Zuladung hast Du im Kastenwagen.

  • Frage: Küchenarbeitsplatte in der Kabine?

    • Krabbe
    • 7. Dezember 2004 um 11:59

    Hallo Mogros,

    danke für die Anregungen.

    An sowas hatte ich auch mal kurz drüber nachgedacht, doch
    a) habe ich bedenken wegen dem Gewicht,
    b) ist das ganze nicht gerade preiswert (wenn ich richtig liege).

    Oder sehe ich die Sache falsch?

  • Frage: Küchenarbeitsplatte in der Kabine?

    • Krabbe
    • 7. Dezember 2004 um 09:20

    Hallo Zusammen,

    hat mal einer einen Tipp für mich?

    Was mach ich am besten in der Kochecke, damit ich eine strapazierfähige Arbeitsplatte bekomme?

    Möglichkeit a)
    Ich nehme als Küchenarbeitsplatte meine normale Möbelbauplatte (Birke-Multiplex) und versiegel die Oberfläche nicht mit Öl u. Wachs, sondern mit Acryl-Lack o. ä.
    Möglichkeit b)
    Ich mach es wie einige Serienwomohersteller und klebe eine dünne Platte aus ? auf das Holz, um so eine harte u. Wasserfeste Oberfläche zu bekommen. Nur, was ist das für eine Platte, die die Profis da draufkleben, und wo bekomme ich die in der Kleinstmenge von nem 1/2 m² ?

    Möglichkeiten c) (ich nehme eine 28 mm Küchenarbeitsplatte aus dem Baumarkt) und d) (ich nehme ein dünnes Edelstahlblech) habe ich schon aus Gewichtsgründen bzw. Optischen Gründen verworfen.

    Hat noch jemand Möglichkeit e) ?

  • Verarbeitungstemperatur für Sika

    • Krabbe
    • 7. Dezember 2004 um 09:19

    Hallo Zusammen,

    Sika gibt ja glaube ich an, daß Sika bei über 10 Grad verarbeitet werden soll.
    Nun hab ich ein Problem, meine Halle ist nicht wirklich beheizt und die Heizung in der Kabine auch noch nicht funktionsfähig.

    Hat jemand von Euch Erfahrung mit dem Verarbeiten bei niedrigerer Temparatur? Funktioniert das oder besser auf wärmeres Wetter warten?
    Ich kann die Kartuschen zum verarbeiten ja auf ca. 20 Grad aufwärmen, damit es auch einfacher zu verarbeiten ist und die Aushärtzeit kann auch ruhig ein bischen länger dauern, die nächsten Wochen werde ich meine Kabine eh noch nutzen :) .
    Nur bekomme ich so auf dauer eine haltbare Verklebung?

  • Maßgefertigte Wasser- u. Dieseltanks

    • Krabbe
    • 7. Dezember 2004 um 09:12

    Hallo Zusammen,

    zur Info:
    Die Fa. Leyh Kunststofftechnik ist dem einen oder anderen ja bestimmt schon als Hersteller maßgefertigter Wasser- u. Fäkalientanks bekannt.
    Als ich jetzt meinen Wassertank abholte erfuhr ich, daß Hr. Leyh an einem TÜV-Gutachten arbeitet, um demnächst auch maßgefertigte Kraftstofftanks anbieten zu können.
    Wenn ich michrecht erinnere: http://www.dl-kunststofftechnik.de.vu

  • Meine Kabine ist da, 2,8 t sind drin.

    • Krabbe
    • 2. Dezember 2004 um 10:10

    Hallo Wolfgang,

    Danke erst mal, ich bin auchsehr zufrieden mit dem Aussehen der Kabine auf der Doka.
    Der abgesenkte Teil ist etwas tiefer, es ergibt sich ein "Keller" mit 22 cm Höhe. Somit für 20 cm hohe Wassertanks geeignet.
    Bei den Tanks habe ich mir den Frischwassertank von der Fa. Leyh Kunststofftechnik schweißen lassen. Er ist U-förmig, damit sich das Gewicht gleichmäßig auf beide Seiten verteilt und hat Aussparungen, damit die Heizungs- und Wasserrohre auch durch den Keller gegführt werden können.
    In die freien Fläche des U kommt ein handelsüblicher Tank mit 61 l, der paßt da genau rein. Mit der konstellation wollte ich erreichen, das sich die seitliche Gewichtsverteilung bei Wasserentnahme nicht ändert.

    Von der Festigkeit her ist diese Lösung so mit Hr. Bohrer erarbeitet worde damit es hält.
    Mein erster Entwurf sah noch eine durchgehende Bodenplatte mit untergeschraubtem Keller vor. Das wollte mir Hr. Bohrer aus Festigkeitsgründen so nicht bauen.
    Wenn ich mir überlege wie groß die Klebeflächen sind mache ich mir da von der Festigkeit keine Sorgen. Und vorne, wo die größten Lasten sind, erfolgt die Verbindung Kabine-Fahrzeug durch die vordere Wand, die ja dann auch bis unten durchgeht.

    Hallo Thorsten,

    ja. noch einer aus der Wetterau (auch wenn ich nur zugezogen bin). Ich hatte vergessen, daß "Leergewicht nach Krabbe" genauer zu definieren: Bei den 2,3 to saß ich mit meinen zarten 110 kg schon im Auto. Des weiteren waren der Dieseltank voll, Im Auto Feuerlöscher und Funk eingebaut und das kleine Werkzeugsortiment fuhr auch noch mit spazieren.

  • Meine Kabine ist da, 2,8 t sind drin.

    • Krabbe
    • 1. Dezember 2004 um 10:09

    Hallo Zusammen,
    habe gestern meine Kabine bei Ormocar abgeholt. :D

    Fotos sind hier: http://photos.yahoo.com/krabbavan

    Dann sofort auf die Waage. Hr. Bohrer wollte mir ja nicht weniger als 450 kg für die Kabine mit Tür zusichern, ich hätte gerne die 400 kg im Vertrag stehen gehabt.
    Dann auf die Waage - irgendwas um 400 kg. Wer sagts denn, da muß ich ihn mal loben.

    Damit habe ich jetzt ein Leergewicht nach Krabbe* von unter 2,3 t. D. h. 500 kg für Möbelbau, Technik,Wasser, meine bessere Hälfte und Gepäck.
    Sollte knapp reichen. (Auch wenn klar ist, das ist mit 2,8 t ein 2-Personen-Mobil und bei vollen Tanks und 2x 11 kg Gas dürfen keine Fahrräder mehr mit...) Aber dann hat es mit der Auflastung noch etwas Zeit zum sparen.

    Wen es interessiert, ich werde unter dem obigen link regelmäßig Fotos vom Fortschritt des Ausbaus veröffentlichen.

  • Bausätze für Leerkabinen?

    • Krabbe
    • 1. Dezember 2004 um 09:52

    Hallo Heiko,

    als ich gestern meine Leerkabine bei Ormocar geholt habe habe ich Hr. Bohrer mal auf das Thema Bausatz angesprochen.
    Für ihn kein Problem. Wenn es der Kunde wünscht bekommt er auch einen "Bausatz" mit allen zugeschnittenen Platten, dem nötigen "Kleinkram" wie Leisten. Kleber usw. und auf Wunsch schreibt er dann auch noch eine Bauanleitung, wie man das ganze dann zusammenbastelt.
    Und wie schon geschrieben, daß ganze dann auch noch exakt nach Deinen Vorstellungen und Maßen.

    Das sich Deine Heimwerkerfähigkeiten bei sowas natürlich über IKEA-Niveau bewegen müssen versteht sich natürlich von selbst
    :):) .

  • Sika-Cleaner u. Sika-Primer, notwendig oder nicht?

    • Krabbe
    • 30. November 2004 um 09:18

    Hallo Zusammen,

    danke erst mal für die Informationen.

    Hallo Lothar,

    auf Dein Angebot komme ich gerne zurück, das Porto kann ich Dir auch überweisen und wenn die Kabine bis zum Treffen fertig ist sollte das eine . andere Bier auch noch drin sein :). Du hast ne pn.

    Hallo Ragnhild,

    verschrauben werde ich zusätzlich auch, aber ich sehe das mehr als fixierung bis der Kleber ausgehärtet ist. Denn eine Schraube in 1,5 mm GfK, da wage ich an die Auszugskräfte garnicht denken, insbesondere bei der dynamischen Belastung im Fahrbetrieb. Wenn Du für etwaige Offroadeinsätze die Klebebefestigung noch mechanisch unterstützen möchtes würde ich eher über Spreitznieten nachdenken (zumal die i. d. R. auch aus Alu sind und Du Dir so keine Kontaktfläche Stahl-Alu schaffst).

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