Hallo,
um was für eine Kabine und was für ein Fahrgestell geht es denn?
Geht es um eine Absetzkabine auf einem Pick-Up mit Wechseleintrag in den Papieren, oder handelt es sich um ein Fahrgestell, auf das eine neue Kabine fest draufgebaut wurde?
Im ersten Fall brauchst Du m. E. nicht unbedingt zum TÜV, da Du die Kabine (je nach Art der Befestigung) zum einen als Ladung deklarieren kannst. Aber m. W. werden bei verschiedenen Wechselaufbauten eh nur die jeweils größten Abmaße eingetragen. D. h. wenn Du die große Kabine nicht austragen läßt werden die Maße der kleinen wahrscheinlich eh nicht eingetragen.