Und noch mal zur Klarstellung:
Seine Zulassung als Wohnmobil verliert keiner. Die Zulassung bleibt wie gehabt und auch in Zukunft ist für die reine verkehrsrechtliche Zulassung keine besondere Stehhöhe notwendig.
Es geht "lediglich" um die steuerliche Einstufung des Fahrzeugs. Denn die Finanzämter müssen nicht nach der Fahrzeugart besteuern, die in den Papieren steht.
Die Halter von "unechten Wohnmobilen" bekommen das jetzt zu spüren, die Fahrer von Pick-Ups oder T3 mit Doppelkabine haben das zum großen Teil schon weit früher zu spüren bekommen. Diese Fahrzeuge, die ab Werk schon immer als LKW zugelassen sind werden oft auch als PKW versteuert, da die Ladefläche den Finanzämtern zu klein ist.