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Beiträge von Krabbe

  • Elektrik - hab ich es kapiert?

    • Krabbe
    • 11. November 2007 um 13:09

    Hi,

    wenn Du einen Ladestromverteiler (=Diodenverteiler) verwenden willst, dann brauchst Du kein Trennrelais. Ladestromverteiler und Trennrelais haben ja den selben Zweck, nämlich Starterbatterie und Aufbaubatterie zu trennen. Sie machen das nur auf unterschiedliche Art und Weise. Mehr zu dem Thema findest Du in der Wissensbasis des Forums.

    Warum willst Du denn unbedingt dieses Schaudt-Ding nehmen, wenn Du es noch nicht hast? Ich halte von diesen all-in-one Dingern nicht viel. Wie Du ja selbst schon festgestellt hast fehlt die Temperaturkompensation.
    Was mich dann an den Dingern immer stört ist die Tatsache, dass alle Leitungen über einen Punkt gehen müssen, und so längere Leitungswege mit entsprechenden Verlusten in Kauf genommen werden müssen.

    Zu den Leitungsquerschniten und Grundsätzlich zur 12 V Anlage findest Du auch noch was in der Wissensbasis des Forums.

  • Pflanzenöl

    • Krabbe
    • 10. November 2007 um 18:19

    Aber wenn PÖL nicht verfügbar ist, oder zu teuer, dann kann man doch ganz normal Diesel fahren.

  • Froli Schlafsystem

    • Krabbe
    • 10. November 2007 um 18:18

    Wir haben Frolis und darauf eine Kaltschammatraze mittlerer Härte und schlafen / liegen hervorragend. Insbesondere Astrid ist da ansonsten eher empfindlich und liegt nun sehr gut.

    Die Matratze habe ich mir bei http://www.saarschaum.de aud Maß schneiden lassen. (Bzw. den Kaltschaukern. Den Bezug hat Astrid dann selber genäht.

  • Pflanzenöl

    • Krabbe
    • 9. November 2007 um 12:31

    @ Thomas,

    warum so umständlich,
    PÖL bekommt man inzwischen auch aus Zapfsäulen, oder man stellt sich einen 1000 l IBC in die Garage, den man bei Bedarf von der örtlichen Ölmühle füllen läßt. Also nichts mit 1 l Aldiflaschen etc.

    @ Christopher,

    ich weis ja, dass Du nicht der große Forenleser bist, aber in dem schon beschriebenen FMSO-Forum findest Du sehr viele Informationen.
    Auch im http://www.t4forum.de gibt es ein eigenes Unterforum zum Thema T4 und PÖL. Ich kenne dort auch mehrere, die Ihre Fahrzeuge (auch ACV) umgebaut haben und schon länger auf PÖL fahren. Einen Ansprechpartner kann ich Dir wahrscheinlich vermitteln, wenn dieser nichts dagegen hat. Er und seine bessere Hälfte fahren beide ACV mit 2-Tankumbau und Ganzfährig PÖL. Beide haben ähnliche Arbeitswege wie wir beide.

  • Alu-Tankgasflaschen

    • Krabbe
    • 7. November 2007 um 12:06

    Hi Lothar,

    das könnte etwas problematisch werden. Je nach Art der Lagerung hast Du doch eine relativ große Bewegung zwischen Koffer und Rahmen und (zumindest in Deutschland) darf der Schlauch ja nicht länger als 45 cm sein. Dazu könnte es noch in kälteren Regionen zu Problemen kommen, wenn der Schlauch durch Kälte etc. spröder wird. Die Schläuche sind zwar flexibel, aber auch nicht unbedingt dafür ausgelegt ständig großartig bewegt zu werden. Da er außen am Fahrzeug ist wird er zusätzlich noch durch UV-Strahlung schneller altern.
    Ich würde bei der Bauweise eine Schlauchbruchsicherung vorsehen und den Schlauch regelmäßig (z. B. in den Anden täglich) auf Beschädigung bzw. beginnende Risse untersuchen und min. 2 Ersatzschläuche im Gepäck haben.

  • Sandwichplatten, erforderliche Dicke ...

    • Krabbe
    • 6. November 2007 um 20:32

    @ Jens,

    bekommen solltest Du solch eine Platte bei den "üblichen Verdächtigen".
    Ich hatte damals auch mal bei Ormocar nach einer 15-20mm Sandwichplatte für die Nasszelle nachgefragt: Hätte er mir gemacht, aber da dass dann kein Standart wäre (und ich glaube er dann den Schaumkern erst extra besorgen müßte, die kauft er meines Wissens nach in fixen Dicken zu), wäre das deutlich teurer gewesen, als eine "normale" Sandwichplatte.

  • Alu-Tankgasflaschen

    • Krabbe
    • 6. November 2007 um 20:24

    @ Lothar,

    so sind wir halt. :D

    Mal aus Interesse: kommen die Flaschenhalterungen an den Koffer, oder an das Chassis, und wenn letzteres, wie machst Du das mit der Bewegung zwischen Koffer und Rahmen?

    Zu Joe's Frage
    Reines Propangas hat eine Siedetemperatur von -42°C, reines Butan eine Siedetemperatur von 0 °C und Gemische irgend was dazwischen.
    Wenn man in den Höhenlagen der Anden bzw. in der Andenregion Gas bekommt, dann wird es wahrscheinlich (fast) reines Propan sein. Im Zweifelsfall darf Lothar die Heizung nur auf kleiner Stufe laufen lassen, damit das Gas nicht zu sehr abkühlt. (Beim Verdampfen kühlt das Gas ab)

  • Alu-Tankgasflaschen

    • Krabbe
    • 6. November 2007 um 09:23

    Ja, die Halter kenne ich auch. Hätte jetzt aber im ersten Moment nicht Gedacht, dass das bei Dir dann von der Höhe her paßt. - So von wegen Bodenfreiheit und Geländegängigkeit.

    @ hwk, im Prinzip hast Du recht und beim LKW hat es ja auch weniger Zuladungsprobleme. An Lothars Stelle würde ich aber auch zu den Tankflaschen geifen, denn bei seiner Tour ist es ja nicht immer gesichert, dass er eine "ordentliche" Gastankstelle vorfindet, wo er mit dem LKW hinkommt. Und so kann er, wenn nötig, die Flasche auch abbauen und zur Füllstation tragen.
    Es ist ja schon was anderes, ob man ein Gefährt für Zentraleuropa plant, oder für Südamerika etc.

  • Alu-Tankgasflaschen

    • Krabbe
    • 5. November 2007 um 21:38

    @ Lothar,

    wie, "unter dem Auto...".
    Ich hoffe, Du planst nicht die Flaschen liegend unter den Koffer zu schrauben?

  • Sterling Lader

    • Krabbe
    • 5. November 2007 um 09:16

    @ jt 76

    ich habe mit Votronic-Geräten (bzw. Büttner/mobiletechnologie) gute Erfahrungen gemacht. Waeco (Mobitronic) ist auch geeignet. Bei einer 160 Ah AGM-Batterie solltest Du auf jeden Fall einen externen Temperaturfühler dabei haben und ein Ladegerät mit ca. 30 A Ladestrom nehmen. Je nach sonstigen Verbrauchern sogar mehr.
    Für Votronic-Geräte kann ich heut abend mal schauen und Dir ein Angebot machen, wenn Interesse besteht.

  • Alu-Tankgasflaschen

    • Krabbe
    • 2. November 2007 um 09:45

    Hi abo,

    Zitat

    hast du nicht eh was mit deisen vorschriften zu tun?
    was bedeutde denn "Sachverständiger für Gasanlagen" in deinem profil?

    "Sachkundiger für Campinggasanlagen" != Sachverständiger für Gasanlagen.
    Ich habe zwar die entsprechene Ausbildu, Prüfung und Annerlennung entprechend G607, aber die hört ja quasi bei der angeschlossenen Gasflasche auf. Wie das Gas nun da rein kommt ist nicht mehr unbedingt mein Thema und Tankflaschen wurden in der Ausbildung und Prüfung leider nicht angesprochen, daher meine Frage.

    Ich war bisher eigentlich davon ausgeganen, dass auch die roten Wynen-Flaschen so genutzt werden dürften, schließlich wurden sie in der Vergangenheit ja auch so beworben (und wird mit Anschluss für LPG-Tankstellen verkauft) und eigentlich ist Wynen ja durchaus eine angesehene Fachfirma auf dem Gebiet. Aber wie Du ja schreibst, und wie die ja jetzt selber auf ihrer Homepage zugeben, ist diese Flasche wohl nicht entsprechend zugelassen. - Wieder was dazu gelernt.

    Bei der grünen Flasche ist das mit der Zulassung in meinen Augen auch grenzwertig. Denn da ist der Fülanschluss ja direkt auf der Flasche. Und da die Flasche ja fest eingebaut sein muss währe der Füllanschluss dann im Flaschenaufstellraum. Nun steht in der G607 (und ich meine auch in der DIN EN 1949) aber, dass bei Gastanks die Füllamatur ausserhalb des Fahrzeugs sein muss. Ob jetzt eine Flaschenaufstellraum als inerhalb oder auserhalb des Fahrrzeugs angesehen werden muss, darüber könnte man jetzt sicherlich auch streiten.
    Zumindest legt es wohl die Firma ALUGAS so aus, dass der Flaschenaufstellraum innerhalb den Fahrzeugs ist. Auf jeden Fall wude die Flasche zusammen mit einem Füllschlauch und einer Füllamatur angeboten, die in die Seitenwand des Fahrzeugs gebaut werden muss und auf der Messe wurde im Gespräch drauf hingewiesen, dass die Flasche fest im Flaschenaufstellraum aufgestellt sein müsse und nur über diese Füllamatur befüllt werden darf.
    Und da die ALUGAS-Leute das so schon auf der Messe erklärt haben gehe ich mal davon aus, dass die Flasche auch die entsprechende Zulassung hat (oder bekommen soll, leider hat man ja seit der Messe nichts mehr gehört, und auf der Homepage ist auch nichts zu finden.)

    Dass die Flaschen (von Laien) nur fest im Fahrzeug eingebaut befüllt werden dürfen macht ja auch Sinn, da man ansonsten das eingebaute Füllstoppventil austricksen könnte und die Flasche dann zu voll füllen könnte, was wiederum gefährlich sein kann.

  • Alu-Tankgasflaschen

    • Krabbe
    • 31. Oktober 2007 um 23:20

    @ abo,

    wieso sollte nur das Betanken der grünen Tankflaschen von Wynen zulässig sein, bw. das betanken der anderen Tankflaschen verboten sein? Aufgrund welcher Vorschrift?
    a) es gibt von Wynen auch rote Tankflaschen, und die sollen nicht betankt werden dürfen?
    b) die grüne Flasche wird auch ohne Befüllschlauch beworben, wobei man da dann drüber streiten kann, ob das zulässig ist.
    b) die Alugasflasche wird auch mit Befüllschlauch und Einbauamatur verkauft.
    c) die Alflasche hat auch den 80% Fülstopp, und darauf kommt es primär an.

  • Alu-Tankgasflaschen

    • Krabbe
    • 31. Oktober 2007 um 18:31

    Hi hero,

    lt. Aussage des Standpersonals auf der Messe ist das Ding geprüft und zugelassen als Gasflasche.

  • Gebrauchtwagengarantie für Transporter

    • Krabbe
    • 22. Oktober 2007 um 19:57

    Nein,

    Zitat

    ...weil dort bei der Frage nach der "Bestellung
    in Ausübung beruflicher oder selbständiger Tätigkeit" das Kästchen
    "Nein" angekreuzt ist und ferner im Rubrum unter "Firma/Name" sowie
    "Art der Unternehmung" nur der Name des Kl. ohne Berufszusatz und
    ohne Hinweis auf "die Kanzlei" aufgeführt wird..

    es ist quasi ds negativ-Beispiel. Eben weil im Kaufvertrag nichts davon stand, dass der Käufer gewerblich ist, mußte der Händler den Kauf rückgängig machen.

  • Gebrauchtwagengarantie für Transporter

    • Krabbe
    • 22. Oktober 2007 um 15:13

    Hi,

    in den ersten beiden Urteilen geht es zwar nicht direkt um die Gewährleistung, aber darum, ob (von Seiten des Verkäufers bzw. des Kreditgebers) auf einen gewerblichen Käufer geschlossen werden kann.
    Und aus den Urteilen gheht m. M. nach hervor, was ich weiter oben gepostet hatte, nämlich, dass der Anschein, den der Käufer beim Kauf macht, verbindlich ist und der Händler sich nicht einen Gewerbenachweis zeigen lassen muss.

    Und nein, die laecis enormis gibt es in D nicht.
    Der Kaufpreis einer Sache (auch über Ebay) ist eine freie Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Und wenn ein Verkäufer einen höheren Preis fordert als die Sache wert ist, oder wenn (wie bei Ebay) der Käufer sogar (ohne Aufforderung des Verkäufers) bereit ist mehr zu zahlen, dann ist das Sache der beiden. Schließlich wird niemand gezwungen etwas zu kaufen.
    Nicht umsonst gibt es in Deutschland den Spruch "Jeden morgen steht ein Dummer auf, man muß ihn nur finden". Den Spruch gab es übrigend schon vor Ebay, ich habe ihn das erste mal im Zusammenhang mit überteuerten Gebrauchtwagen gehört.

  • Gebrauchtwagengarantie für Transporter

    • Krabbe
    • 22. Oktober 2007 um 12:04

    Ich grabe den Thread noch mal aus, weil ich oben von abo nach den von mir angegebenen Urteilen gefragt worden bin.
    Ich hab nun mal ein wenig gesucht und dabei zunächst die folgenden Urteile gefunden:

    Zitat


    OLG SAARBRÜCKEN vom 23.03.2006,
    8 U 294/05-58
    Abgrenzung Verbrauchsgüterkauf zum Kauf im Zusammenhang mit einer
    selbständigen Tätigkeit

    1.Ob ein Gebrauchtwagenkauf als Verbrauchsgüterkauf oder als Kauf
    im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit zu bewerten ist, beur-
    teilt sich ausschliesslich nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts un-
    ter Berücksichtigung aller Einzelfallumstände und nicht nach dem
    Willen der beiden Parteien. 2.Ein Verbrauchsgüterkauf liegt jeden-
    falls dann nicht vor, wenn nach der Käuferbezeichnung der Hinweis
    auf den Gewerbebetrieb des Käufers erfolgt, um die Mehrwertsteuer
    ausweisen zu können. (Aus den Gründen: ...Gegen ein Privatgeschäft
    der Klägerin spricht indessen schon, dass die Käuferbezeichnung in
    der fraglichen Rechnung den Zusatz "Diät- und Ernährungsberaterin"
    enthält, mithin ausdrücklich auf den klägerischen Gewerbebetrieb
    verweist, und dies nach den insoweit übereinstimmenden Bekundungen
    der Zeugen nicht versehentlich, sondern absprachegemäss geschehen
    ist. Hintergrund sind steuerliche Erwägungen gewesen, dass nämlich
    die Mehrwertsteuer ausgewiesen werde...).

    Fundstellen
    ZFS,2006 508

    OLG BRANDENBURG vom 22.11.2006,
    4 U 84/06
    Kein Widerrufsrecht gem. § 495 I BGB bei vorherigem wahrheitswidri-
    gem Auftreten als Unternehmer

    Tritt ein Verbraucher bei einem finanzierten Autokauf als Gewerbe-
    treibender auf, kann er sich im Nachhinein nicht auf das Widerrufs-
    recht gem. § 495 I BGB für Verbraucherdarlehensverträge berufen.
    (Aus den Gründen: ...Die Bestimmungen über den Verbraucherdarle-
    hensvertrag gem. den §§ 491 ff. BGB sind nicht auf den Darlehens-
    vertrag anwendbar. Das gilt jedenfalls deshalb, weil der Beklagte
    in von ihm zu vertretender Weise bei Abschluss des Darlehensvertra-
    ges objektiv wahrheitswidrig als Unternehmer aufgetreten ist und
    damit aus Sicht der Zedentin einen gewerblichen Geschäftszweck des
    Darlehensvertrages sowie einen gewerblichen Verwendungszweck des
    finanzierten Fahrzeugs vorgegeben hat, sofern das Fahrzeug tatsäch-
    lich ausschliesslich privat genutzt worden sein sollte. Die Recht-
    fertigung für die Beschränkung des Verbraucherschutzes auf den red-
    lichen Vertragspartner liegt in dem auch im Verbraucherschutzrecht
    geltenden Grundsatz von Treu und Glauben...).

    Fundstellen
    ADAJUR-ARCHIV
    VRUNDSCH,50/06 63

    OLG CELLE vom 4.04.2007,
    7 U 193/06
    Abgrenzung gewerblicher Kauf - Verbrauchsgüterkauf durch Vertrags-
    auslegung und Auftreten des Käufers

    Wird die Kaufsache sowohl gewerblich wie auch privat genutzt (dual
    use), so ist für die Einordnung des Geschäfts als gewerbliches oder
    als Verbrauchsgüterkauf auf den erklärten Parteiwillen, also den
    durch Auslegung zu ermittelnden Inhalt des Vertrages abzustellen.
    Entscheidend ist daher im Grundsatz, wie der Käufer gegenüber sei-
    nem Vertragspartner auftritt und wie dieses Auftreten vom Verkäufer
    unter Berücksichtigung der Lebens- und Berufssituation des Käufers
    objektiv verstanden werden kann. (Aus den Gründen: ...Hier ist von
    einem Verbrauchsgüterkauf auszugehen. Zwar kommt die Beklagte zur
    gegenteiligen Schlussfolgerung. Das Gegenteil ergibt sich indes aus
    dem Vertragsformular, weil dort bei der Frage nach der "Bestellung
    in Ausübung beruflicher oder selbständiger Tätigkeit" das Kästchen
    "Nein" angekreuzt ist und ferner im Rubrum unter "Firma/Name" sowie
    "Art der Unternehmung" nur der Name des Kl. ohne Berufszusatz und
    ohne Hinweis auf "die Kanzlei" aufgeführt wird...).

    Fundstellen
    ADAJUR-ARCHIV
    VRUNDSCH,22/07 44

    Alles anzeigen

    [Quelle für alle Urteile: ADAC]

  • Wechselsystem bzw. Befestigung

    • Krabbe
    • 21. Oktober 2007 um 22:31

    Ich muß morgen mal Kataloge wälzen (wenn dazu komme).
    Ich meine,es gäbe eine Verrriegelung in der Art der Verriegelungen von Wechselbrücken, nur in klein. Das könnte was sein.

  • Batterieladung über Solar

    • Krabbe
    • 21. Oktober 2007 um 22:21

    So einfach kann man Deine Frage nicht beantworten.
    Zum einen müßte man erst einmal die Stromaufnahme oder die Leistung des Fernsehers kennen (= Wattangabe)
    Dann müßte man noch wissen, wie lange Du fernsehen willst (in Stunden)
    Die Leistung in Watt / die Spannung (=12V) ergibt den Strom (in Ampere [A]).
    Den Strom x der Zeit in Stunden ergibt die benötigte Kapazität in Ah.

    Die nutzbare Batteriekapazität solltest Du mit ca. 60% der Nennkapazität ansetzen, also im Kopf ca. 50 Ah.

    Nun kannst Du ermitteln, wie weit Du mit einer Batterieladung kommst.

    Um den ungefähren Ertrag der Solaranlage abschätzen zu können müßte man nun Wissen, zu welcher Jahreszeit Du wohin reist, da der Durchschnittliche Ertrag einer Solaranlage von Ort und Jahreszeit abhängig ist.

  • Wechselsystem bzw. Befestigung

    • Krabbe
    • 21. Oktober 2007 um 14:45

    Hi,

    zwei / drei aussagekräftige Detailfotos wären nicht schlecht, denn so ganz kann ich mir das noch nicht Vorstellen.

  • Kochstelle ohne Gas

    • Krabbe
    • 21. Oktober 2007 um 14:38

    @ pauli800,

    Meiner Meinug nach lohnt sich ein zusätzlicher E-Herd nicht. Denn zum einen gibt es viele Campingplätze, bei denen die Stromanschlüsse mit weniger als 10 oder 16 A abgeschert sind. Da kannst Du dann mit dem E-Herd nicht viel anfangen.
    Und wenn der Strom auf dem Campingplatz nach Verbrauch berechnet wird, dann ist der Gasherd meist auch deutlich günstiger.

    @ toby,

    Zitat

    Unser Wagen ist gaslos - u.a. um im Ausland keine Probleme mit Flaschennormen zu bekommen.


    Nur der Vollständigkeit wegen: Dem Problem kann man aber auch z. B. mit Gastankflaschen entgehen, die bekommst Du überall an den LPG-Tankstellen gefüllt.

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