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Beiträge von Krabbe

  • Winter und Malibu..

    • Krabbe
    • 17. November 2007 um 13:44

    Wenn das Fahrzeug Minustemperaturen bekommt, also nicht Frostfrei steht, dann alle Tanks leeren. Denn Wasser hat ja die besondere Eigenschaft, dass es sich beim frieren ausdehnt. Und dann könnten die Tanks Risse bekommen und die Wasserpumpe zerstört werden.

    Die Wasserpumpe sollte eigentlich auch ansaugen, wenn der Tank leer war. Ich habe da keine Probleme mit und lassen den Tanks min. 2 x im Jahr leerlaufen.
    Nach dem auffüllen saugt die Pumpe ohne Probleme wieder an.

  • Überhang

    • Krabbe
    • 17. November 2007 um 13:35

    Edit: Hab ich vor Wolfgangchens letztem Posting bzw. parallel geschrieben.

    So, hab jetzt noch mal Deine alten Postings angesehen und verstehe nicht ganz, wo Dein Problem liegt.
    Deine Kabine ist doch scheinbar eingetragen, wenn auch als LKW geschlossen. Wie oben schon geschrieben ist der Eintrag komisch, da eigenlich "verkehrt rum". Denn eigentlich ist es ja ein LKW Plattform mit wahlweise Kofferaufbau. Wer hat das denn so eingetragen? MABU?
    Denn damit hast Du nun folgendes Problem:
    Du hats die (eingetragene) Kabine umgebaut, damit ist es nun kein LKW mehr, sondern ein Wohnmobil. Also falsche Fahrzeugart eingetragen.
    Ein Wechseleintrag mit 1. Fz.-Art Wohnmobil und wahlweise Fz.-Art LKW ist nicht (mehr) möglich bzw. von den Vorschriften vorgesehen. Nur andersrum ist es Vorgesehen. Sprich wahlweise Aufbauarten sind nur bei Fz.-Art LKW (oder Anhänger) vorgesehen.
    Somit müßtest Du eigenlich das Ganze entsprechend umtragen lassen, wenn du die Wohnkabine eingetragen haben möchtest.

    Oder Du läßt alles so, wie es ist und verzichtest auf die Eintragung der Wohnkabine. Dann müßtest Du nur den Standpunkt vertreten, dass die Kabine nicht der eingetragene LKW-Koffer ist, sondern eine Ladung, die auf der Plattform steht.
    Und im letzteren Falle gelten dann wieder (nur) die Vorschriften der StVO entsprechend Ladung.

  • Überhang

    • Krabbe
    • 17. November 2007 um 13:20

    Was für ein Fahrzeug?
    War die Eintragung so von Anfang an, oder ist der "LKW geschlossen" erst später gekommen, als die Leerkabine montiert wurde?
    Welche Fz.-Maße sind eingetragen?

    Auf den ersten Blick irgendwie komisch. Normaler wäre oben Fz.-Art LKW offen und unter Ziff. 22 WW LKW geschlossen oder LKW Plattform...

  • Überhang

    • Krabbe
    • 17. November 2007 um 12:00
    Zitat von AndreasU1300


    Nicht umsonst gibt es Aufbaurichtlinien !
    Es wird die Versicherung nach einem Unfall brennend interessieren.


    Das sehe ich etws differenzierter. Die Versicherung wird interessieren, ob der längere Überhang eingetragen war.
    Wie oben schon geschrieben: Die Aufbaurichtlinien geben das wieder, was der jeweilige Fahrzeughersteller allgemein freigibt (und für was die dementsprechend im Zweifelsfall auch im Rahmen der Produkthaftung haften). Der aaS ist bei der Prüfung von Umbauten aber nicht an diese Aufbaurichtlinien gebunden. Er darf durchaus auch andere Dinge zulassen.
    Die Aufbaurichtlinien sind sicherlich eine gute Sache und eine wichige Grundlage für Umbauten, aber sie sind nicht das Maß aller Dinge.
    Teilweise geben die Hersteller selber im Einzelfall (ggf. nach entsprechender Prüfung) sogar Dinge frei, die sie in den (allgemeinen) Aufbaurichtlinien ausdrücklich ausschließen.

    Zitat


    Zulässige Überhanglänge

    Unter der theoretische Überhanglänge ist das Maß von der resultierenden Hinterachsmitte (bestimmt durch den theoretischen Radstand) bis zum Fahrzeugende (einschließlich Aufbau) zu verstehen. In Prozent des theoretischen Radstands sind folgende Maximalwerte zulässig:

    - Zweiachsige Fahrzeuge 65%
    - alle anderen Fahrzeuge 70%.

    Ohne Ausrüstung zum Ziehen eines Anhängers können die o. a. Werte um 5% überschritten werden.

    Hast Du dazu eine Quellenangabe? Würde mich interessieren. Denn VW läßt nur 40% zu, wenn ich mich nicht irre.

    @ Wolfgangchen:
    wie ich oben schon schrieb: Es kommt drauf an, welchen Status die Kabine haben soll. Als Ladung darfst Du alles mitnehmen, solange Du die StVO einhälst, diese entsprechend gesichert ist und z. B. in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs keine weiteren Vorschriften gemacht werderden. (Letzteres jetzt nur der vollständigket halber, hier weniger interessant, das spielt eher bei den zulässigen Dachlasten eine Rolle.)

    Wenn Du die Kabine jetzt aber als Wechselaufbau eintragen lassen willst, dann ist sie keine Ladug mehr, sondern ein Fahrzeugbestandteil. Das heißt, das sie vom aaS dementsprechend geprüft werden muß. Und wenn dieser der Meinung ist, das die Fahrzeugsicherheit nicht mehr gegeben ist, wenn die Kabine länger ist, als die Aufbaurichtlinien vorschreiben, dann kannst Du nichts machen (ausser Dir einen anderen Prüfer suchen).
    Wenn der aaS im Rahmen seiner Prüfug zu dem Schluß komm, dass die längere Kabine kein Problem darstellt und diese Einträgt, dann ist auch alles in Butter.

  • Überhang

    • Krabbe
    • 16. November 2007 um 21:57

    Ronald hat schon nicht ganz unrecht, und in gewisser Weise muß ich meine oben gemachten Aussagen ergänzen. Es kommt nicht nur drauf an, wo der Schwerpunkt liegt, sondern auch, wie die Massen verteilt sind. Das Stichwort für den Physiker oder Maschinenbauer ist hier "Steiner-Anteil".
    Für die, die sich nicht so tief in die Lehre der Mechanik vertiefen mußten will ich mal versuchen, dass Allgemeinverständlich zu vereinfachen.
    (Ich hoffe ich habe die Zusammenhänge jetzt noch einigermaßen Richtig im Kopf, ist bei mir auch schon ein paar Jahre her.)

    Im Zusammenhang mt der Massenträgheit und der Auftretenden Kräfte bzw. Momente an einem Befestigungspunkt macht es bei Schwingungen oder Drehbewegungen einen Unterschied, wo die Massen angebracht bzw. verteilt sind bzw. wie weit sie von einem Drehpunkt entfernt sind.
    Wenn wir uns eine LKW-Ladefläche vorstellen, dann macht es also schon einen Unterschied, ob ich die maximal zulässige Zuladung nun gleichmäßig verteile, wie z. B. beim Beladen mit Sand, oder ob ich das Gewicht auf zwei Betonklötze verteile, von denen ich einen an das vordere Ende und einen an das hintere Ende der Ladefläche stelle. Auch, wenn bei stehendem Fahrzeug die Achslasten in beiden Belastungsfällen identisch sind, beim Fahren treten z. B. durch Nickbewegungen und Kurvenbeschleunigungen jeweils andere Belastungen an den Befestigungspunkten und somit an der Basis auf.

    Für die Praxis beim Kabinen- bzw. Wohnmobilbau bedeutet das, dass im (zu langen) Überhang möglichst keine zu hohen Gewichte sein sollten.

  • Überhang

    • Krabbe
    • 16. November 2007 um 12:39

    Hi Wolfgangchen,

    Du mußt zunächst zwei Dinge unterscheiden. Sobald Du die Wohnkabine eintragen läßt ist diese keine Ladung mehr, sondern ein "fester" Fahrzeugbestandteil. Dementsprechend werden auch andere Maßstäbe angelegt, als z. B. bei Ladung. So mußt Du auch bei entsprechendem Überhang einen Unterfahrschutz haben, etc.

    Dann generell zum Thema Überhang: Ich sehe das auch so, dass es da eher auf den Schwerpunkt drauf ankommt und vermute mal, dass die Herstellerangaben der maximalen Überhangs aus der Überlegung resultieren, dass der Aufbau eine Ladefläche darstellt, auf der die Ladung (die Last) gleichmäßig verteilt wird. Und dann käme das wahrscheinlich bei längerem Überhang mit der Gewichtsverteilung nicht mehr hin.
    Das nächste könnte der Kurvenradius sein, der noch eine Rolle spielt.

    Aber an der Stelle würde ich mir eher wenig Sorgen machen. Wie MArtin auch schon schrieb sehe ich die Schwerpunktlage und die Achslasten als entscheidender an. Und wenn Du Dir die ganzen Absetzkabienen auf T4 / T5 ansiehst (auch und insbesondere die Serienkabinen), dann wirst Du feststellen, dass eigentlich alle länger sind, als VW in der Aufbaurichtlinie freigibt.
    Einen Unterschied macht das eigentlich dann nur für den aaS. Bei vorliegender Herstellerfreigabe kann er sich auf diese berufen, bei längerem Überhang hat er die "Kappe auf", wenn er das genehmigt.

  • von wegen schwer entflammbar...

    • Krabbe
    • 16. November 2007 um 12:30

    Die Schaumfüllung ist ja auch nicht auf entflammbarkeit geprüft worden, sondern die gesamte Sandwichplatte.
    Und die Prüfung ist eigentlich ziemlich simpel. Da wird dann eine Flamme auf die Sandwichplatte gehalten (als auf die GfK-Deckschicht) und diese darf dann erst nach einer gewissen Zeit Feuer fangen. Mehr ist das nicht.

    Zum Beispiel ist eine geschliffene Holzplatte auch "schwer entflammbar".
    Wie gut diese Platte (oder Teile davon) dann aber auf dem Lagerfeuer oder im Ofen brennen, weis wohl jeder von uns.

  • Elektrik - hab ich es kapiert?

    • Krabbe
    • 12. November 2007 um 10:34

    Hi PeterK,

    das Teil, was Du da verlinkt hast ist wahrscheinlich soetwas, was ich im Wissensbasis-Beitrag auch als Ladestromverteiler bezeichnet habe.
    Wobei mich stutzig macht, dass bei dem verlinkten Gerät die Spannung der Starterbatterie scheinbar noch mal extra um 0,7 V abgesenkt wird.

    Meine Einschätzung: Du hast einen gewissen Spannungsverlust, der abhängig ist vom (Lade)strom. Wenn der Strom gegen 0 geht, dann geht im idealen Fall auch der Spannungsverlust gegen 0, was dazu führen würde, dass die Batterie zum Schluss die volle Lichtmaschinenspannung bekommt, dies aber länger dauert.
    Die Sache hat nun aber den haken, dass der Strom zur Starterbatterie nie gegen 0 gehen wird, da das Fahrzeug immer eine bestimmte Menge Energie benötigt. Die Starterbatterie bekommt also immer etwas weniger Spannung als bisher, was ihr auf Dauer nicht gut tut dürfte.
    Und wenn Du schon schreibst, dass Du auch immer Verbraucher im Wohnteil betreiben wirst, dann gilt dies hier auch.

    Ganz generell zu dem Teil: Beworben wird es als Verlustfrei – Nun stell ich einfach mal folgende Frage in den Raum: Wenn das Teil wirklich verlustfrei wäre, wofür braucht es dann noch Kühlrippen? Denn die braucht es ja nur, um Verluste in Form von Wärme abzuführen...

    Zum Laden von AGM-Batterien musst Du Dir auch immer die Herstellerangaben zu den Ladespannungen ansehen. Diese variieren teilweise deutlich. Es gibt AGM-Batterien, die wie Gel-Batterien geladen werden sollen, welche, die eher wie Säure-Batterien geladen werden sollen und solche, die auch noch Ladespannungen bis 16 V haben dürfen.

    So als Tipp am Rande: Ich würde ein gutes „normales“ Trennrelais verbauen (eins mit Schraubanschlüssen) und das gesparte Geld in die Solaranlage stecken.

  • Elektrik - hab ich es kapiert?

    • Krabbe
    • 11. November 2007 um 17:31
    Zitat von PeterK


    Als Ladestrom-Verteiler hatte ich einen elektronischen ala Büttner oder CD150 von Solar-Link vorgesehen - erfüllen die ebenfalls eine Trennrelais-Funktion?

    Kannst Du mal auf die Teile direkt verlinken, damit ich weis, welche Du genau meinst? Dann schreib ich meine Meinug dazu.

  • Elektrik - hab ich es kapiert?

    • Krabbe
    • 11. November 2007 um 13:09

    Hi,

    wenn Du einen Ladestromverteiler (=Diodenverteiler) verwenden willst, dann brauchst Du kein Trennrelais. Ladestromverteiler und Trennrelais haben ja den selben Zweck, nämlich Starterbatterie und Aufbaubatterie zu trennen. Sie machen das nur auf unterschiedliche Art und Weise. Mehr zu dem Thema findest Du in der Wissensbasis des Forums.

    Warum willst Du denn unbedingt dieses Schaudt-Ding nehmen, wenn Du es noch nicht hast? Ich halte von diesen all-in-one Dingern nicht viel. Wie Du ja selbst schon festgestellt hast fehlt die Temperaturkompensation.
    Was mich dann an den Dingern immer stört ist die Tatsache, dass alle Leitungen über einen Punkt gehen müssen, und so längere Leitungswege mit entsprechenden Verlusten in Kauf genommen werden müssen.

    Zu den Leitungsquerschniten und Grundsätzlich zur 12 V Anlage findest Du auch noch was in der Wissensbasis des Forums.

  • Pflanzenöl

    • Krabbe
    • 10. November 2007 um 18:19

    Aber wenn PÖL nicht verfügbar ist, oder zu teuer, dann kann man doch ganz normal Diesel fahren.

  • Froli Schlafsystem

    • Krabbe
    • 10. November 2007 um 18:18

    Wir haben Frolis und darauf eine Kaltschammatraze mittlerer Härte und schlafen / liegen hervorragend. Insbesondere Astrid ist da ansonsten eher empfindlich und liegt nun sehr gut.

    Die Matratze habe ich mir bei http://www.saarschaum.de aud Maß schneiden lassen. (Bzw. den Kaltschaukern. Den Bezug hat Astrid dann selber genäht.

  • Pflanzenöl

    • Krabbe
    • 9. November 2007 um 12:31

    @ Thomas,

    warum so umständlich,
    PÖL bekommt man inzwischen auch aus Zapfsäulen, oder man stellt sich einen 1000 l IBC in die Garage, den man bei Bedarf von der örtlichen Ölmühle füllen läßt. Also nichts mit 1 l Aldiflaschen etc.

    @ Christopher,

    ich weis ja, dass Du nicht der große Forenleser bist, aber in dem schon beschriebenen FMSO-Forum findest Du sehr viele Informationen.
    Auch im http://www.t4forum.de gibt es ein eigenes Unterforum zum Thema T4 und PÖL. Ich kenne dort auch mehrere, die Ihre Fahrzeuge (auch ACV) umgebaut haben und schon länger auf PÖL fahren. Einen Ansprechpartner kann ich Dir wahrscheinlich vermitteln, wenn dieser nichts dagegen hat. Er und seine bessere Hälfte fahren beide ACV mit 2-Tankumbau und Ganzfährig PÖL. Beide haben ähnliche Arbeitswege wie wir beide.

  • Alu-Tankgasflaschen

    • Krabbe
    • 7. November 2007 um 12:06

    Hi Lothar,

    das könnte etwas problematisch werden. Je nach Art der Lagerung hast Du doch eine relativ große Bewegung zwischen Koffer und Rahmen und (zumindest in Deutschland) darf der Schlauch ja nicht länger als 45 cm sein. Dazu könnte es noch in kälteren Regionen zu Problemen kommen, wenn der Schlauch durch Kälte etc. spröder wird. Die Schläuche sind zwar flexibel, aber auch nicht unbedingt dafür ausgelegt ständig großartig bewegt zu werden. Da er außen am Fahrzeug ist wird er zusätzlich noch durch UV-Strahlung schneller altern.
    Ich würde bei der Bauweise eine Schlauchbruchsicherung vorsehen und den Schlauch regelmäßig (z. B. in den Anden täglich) auf Beschädigung bzw. beginnende Risse untersuchen und min. 2 Ersatzschläuche im Gepäck haben.

  • Sandwichplatten, erforderliche Dicke ...

    • Krabbe
    • 6. November 2007 um 20:32

    @ Jens,

    bekommen solltest Du solch eine Platte bei den "üblichen Verdächtigen".
    Ich hatte damals auch mal bei Ormocar nach einer 15-20mm Sandwichplatte für die Nasszelle nachgefragt: Hätte er mir gemacht, aber da dass dann kein Standart wäre (und ich glaube er dann den Schaumkern erst extra besorgen müßte, die kauft er meines Wissens nach in fixen Dicken zu), wäre das deutlich teurer gewesen, als eine "normale" Sandwichplatte.

  • Alu-Tankgasflaschen

    • Krabbe
    • 6. November 2007 um 20:24

    @ Lothar,

    so sind wir halt. :D

    Mal aus Interesse: kommen die Flaschenhalterungen an den Koffer, oder an das Chassis, und wenn letzteres, wie machst Du das mit der Bewegung zwischen Koffer und Rahmen?

    Zu Joe's Frage
    Reines Propangas hat eine Siedetemperatur von -42°C, reines Butan eine Siedetemperatur von 0 °C und Gemische irgend was dazwischen.
    Wenn man in den Höhenlagen der Anden bzw. in der Andenregion Gas bekommt, dann wird es wahrscheinlich (fast) reines Propan sein. Im Zweifelsfall darf Lothar die Heizung nur auf kleiner Stufe laufen lassen, damit das Gas nicht zu sehr abkühlt. (Beim Verdampfen kühlt das Gas ab)

  • Alu-Tankgasflaschen

    • Krabbe
    • 6. November 2007 um 09:23

    Ja, die Halter kenne ich auch. Hätte jetzt aber im ersten Moment nicht Gedacht, dass das bei Dir dann von der Höhe her paßt. - So von wegen Bodenfreiheit und Geländegängigkeit.

    @ hwk, im Prinzip hast Du recht und beim LKW hat es ja auch weniger Zuladungsprobleme. An Lothars Stelle würde ich aber auch zu den Tankflaschen geifen, denn bei seiner Tour ist es ja nicht immer gesichert, dass er eine "ordentliche" Gastankstelle vorfindet, wo er mit dem LKW hinkommt. Und so kann er, wenn nötig, die Flasche auch abbauen und zur Füllstation tragen.
    Es ist ja schon was anderes, ob man ein Gefährt für Zentraleuropa plant, oder für Südamerika etc.

  • Alu-Tankgasflaschen

    • Krabbe
    • 5. November 2007 um 21:38

    @ Lothar,

    wie, "unter dem Auto...".
    Ich hoffe, Du planst nicht die Flaschen liegend unter den Koffer zu schrauben?

  • Sterling Lader

    • Krabbe
    • 5. November 2007 um 09:16

    @ jt 76

    ich habe mit Votronic-Geräten (bzw. Büttner/mobiletechnologie) gute Erfahrungen gemacht. Waeco (Mobitronic) ist auch geeignet. Bei einer 160 Ah AGM-Batterie solltest Du auf jeden Fall einen externen Temperaturfühler dabei haben und ein Ladegerät mit ca. 30 A Ladestrom nehmen. Je nach sonstigen Verbrauchern sogar mehr.
    Für Votronic-Geräte kann ich heut abend mal schauen und Dir ein Angebot machen, wenn Interesse besteht.

  • Alu-Tankgasflaschen

    • Krabbe
    • 2. November 2007 um 09:45

    Hi abo,

    Zitat

    hast du nicht eh was mit deisen vorschriften zu tun?
    was bedeutde denn "Sachverständiger für Gasanlagen" in deinem profil?

    "Sachkundiger für Campinggasanlagen" != Sachverständiger für Gasanlagen.
    Ich habe zwar die entsprechene Ausbildu, Prüfung und Annerlennung entprechend G607, aber die hört ja quasi bei der angeschlossenen Gasflasche auf. Wie das Gas nun da rein kommt ist nicht mehr unbedingt mein Thema und Tankflaschen wurden in der Ausbildung und Prüfung leider nicht angesprochen, daher meine Frage.

    Ich war bisher eigentlich davon ausgeganen, dass auch die roten Wynen-Flaschen so genutzt werden dürften, schließlich wurden sie in der Vergangenheit ja auch so beworben (und wird mit Anschluss für LPG-Tankstellen verkauft) und eigentlich ist Wynen ja durchaus eine angesehene Fachfirma auf dem Gebiet. Aber wie Du ja schreibst, und wie die ja jetzt selber auf ihrer Homepage zugeben, ist diese Flasche wohl nicht entsprechend zugelassen. - Wieder was dazu gelernt.

    Bei der grünen Flasche ist das mit der Zulassung in meinen Augen auch grenzwertig. Denn da ist der Fülanschluss ja direkt auf der Flasche. Und da die Flasche ja fest eingebaut sein muss währe der Füllanschluss dann im Flaschenaufstellraum. Nun steht in der G607 (und ich meine auch in der DIN EN 1949) aber, dass bei Gastanks die Füllamatur ausserhalb des Fahrzeugs sein muss. Ob jetzt eine Flaschenaufstellraum als inerhalb oder auserhalb des Fahrrzeugs angesehen werden muss, darüber könnte man jetzt sicherlich auch streiten.
    Zumindest legt es wohl die Firma ALUGAS so aus, dass der Flaschenaufstellraum innerhalb den Fahrzeugs ist. Auf jeden Fall wude die Flasche zusammen mit einem Füllschlauch und einer Füllamatur angeboten, die in die Seitenwand des Fahrzeugs gebaut werden muss und auf der Messe wurde im Gespräch drauf hingewiesen, dass die Flasche fest im Flaschenaufstellraum aufgestellt sein müsse und nur über diese Füllamatur befüllt werden darf.
    Und da die ALUGAS-Leute das so schon auf der Messe erklärt haben gehe ich mal davon aus, dass die Flasche auch die entsprechende Zulassung hat (oder bekommen soll, leider hat man ja seit der Messe nichts mehr gehört, und auf der Homepage ist auch nichts zu finden.)

    Dass die Flaschen (von Laien) nur fest im Fahrzeug eingebaut befüllt werden dürfen macht ja auch Sinn, da man ansonsten das eingebaute Füllstoppventil austricksen könnte und die Flasche dann zu voll füllen könnte, was wiederum gefährlich sein kann.

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