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  2. Krabbe

Beiträge von Krabbe

  • suche grundriss fuer lakII

    • Krabbe
    • 9. Dezember 2007 um 21:12

    Zwar kein 4-Personen-Ausbau, aber schau mal auf http://www.border-less.de. Netti und Tom haben eine LAK II auf einem 1017, und sie haben der LAK eine Seitentür verpaßt. Finde ich recht gelungen.

  • Noch Fragen zum Anschluss Ladegerät

    • Krabbe
    • 26. November 2007 um 11:18

    Die großen Stift-Kabelschuhe zum crimpen sind auch sehr verbreitet in der Industrieelektrik wie z. B. im Steuerungsbau oder Schaltschrankbau.
    Jeder Betriebselektriker oder jede Elektromontage sollte Dir diese Kabelschuhe aufcrimpen können. Ggf. einfach mal einen Bekannten fragen, der in einer entsprechenden Firma arbeitet.

  • wohnkabine neu verkabeln

    • Krabbe
    • 26. November 2007 um 11:18

    Hi Jones,

    viele Deiner Fragen und weiteres nützliches werden auch im Unterforum „Wissensbasis“ diese Forums beantwortet.

    Ansonsten zu Deinen Fragen:

    Zitat

    ...desweiteren habe ich vor nur 2 230V steckdosen im innenraum zu montieren und eine in den gas bzw batteriekasten (fürs ladegerät).


    Im Gaskasten haben Leitungen, Batterien, Ladegeräte und vor allen Dingen Steckdosen nichts zu suchen. Diese stellen potentielle Zündquellen dar und sind verboten.
    Streng genommen dürfen inzwischen noch nicht einmal mehr Leitungen durch den Gaskasten führen. (Ausnahme: Ex-geschützte Geräte zum Betrieb der Gasanlage)

    Zitat

    ...wenn ich die kabine extern an strom ansteck läuft ja das ladegerät an. wenn ich jetzt jedoch gleichzeitig strom zieh... was passiert dann?


    Dann versorgt das Ladegerät im Prinzip die Verbraucher. Benötigen diese mehr Strom, als das Ladegerät liefert, so entnehmen sie den Rest aus der Batterie. Brauchen die Verbraucher weniger Strom, als das Ladegerät liefert, so wird die Batterie geladen. Wenn die Batterie voll geladen ist, dann schaltet das Ladegerät um auf Erhaltungsladung und ist quasi ein Netzteil, welches die Verbraucher mit Strom versorgt, damit die Batterie nicht entladen wird.
    Da das Ladegerät für diesen Betrieb ausgelegt ist passiert da nichts weiter.

    Zitat

    ...muss ich bei längerer standzeit mit stromanschluss die batterie aus dem kreis rausnehmen? das ladegerät hat auch eine netzteil funktion ( deshalb hab ich das mit 25A genommen)


    Im Gegensatz zu abo vertrete ich die Ansicht, das Du das Ladegerät ruhig an der Batterie lassen kannst bzw. diese auch angeschlossen lassen solltest.
    Ich stimme abo zu, dass man darüber streiten kann, ob es besser ist die Batterie beim Überwintern dauernd am Ladegerät angeschlossen zu lassen, oder nicht.
    Aber in Deinem Fall würde ich die Batterie immer am Ladegerät angeschlossen lassen. Und zwar aus zwei Gründen: Auch „lange Standzeiten“ mit „Feststrom“ sind wahrscheinlich nicht mehr als 2/3 Wochen, oder? Das schadet der Batterie nicht, zumal Du ja auch mehr oder weniger dauernd Verbraucher betreibst. Dazu kommt noch, dass die angeschlossene Batterie die Spannung, die das Ladegerät liefert, noch zusätzlich ein wenig „filtert“. Da Du ja scheinbar hochwertige Unterhaltungselektronik betreiben willst ist dies nicht verkehrt bzw. könnte eine evtl. „unsauberer“ Spannung des Ladegerätes im „Solo-Betrieb“ für Störungen bei Deiner Unterhaltungselektronik führen.

    Zitat


    wie sichere ich den 230V stromkreis ab? und was für kabel muss ich nehmen? also sowohl 230v als auch 12v?


    Schau dazu auch noch mal in die Wissensbasis. Da findest Du auch was zu den Leitungsarten, die Du verwenden solltest und zu den Querschnitten. (Diese hängen bei 12 V auch von der Leitungslänge ab).
    Die Absicherung des 230 V-Eingangs muss unbedingt mit einer „Doppelsicherung“ erfolgen. D. h. mit zwei Sicherungsautomaten (je einen für Phase und Null-Leiter), die (mechanisch) so gebrückt sind, dass beim auslösen einer Sicherung immer die zweite mit abgeschaltet wird. Dazu gibt es spezielle Sicherungen im Campingzubehör, aber es gibt auch „normale Haushaltssicherungen“ im Baumarkt, die eine Querbohrung im „Schalter“ haben, durch die man einen Draht stecken kann, um diese zu brücken.
    Dies ist notwendig, weil es sonst vorkommen könnte, dass im Falle des Falles nur die Sicherung des Nulleiters auslösen würde und dann noch immer Spannung im Wohnmobil anliegen würde.
    Als Sicherung im Wohnmobil würde ich i. A. max. 10 A Sicherungsautomaten verbauen. Und zwar weil dies meist reicht und oft eh nicht mehr Strom zur Verfügung steht und andererseits bei höher abgesicherten Campingplätzen (wie meist in D vorhanden) zuerst die Sicherung im Wohnmobil rausfliegt, und nicht die im (oft verschlossenen) Anschlusskasten auf dem Campingplatz.
    Zusätzlich würde ich immer noch einen FI-Schalter einbauen. Im Wohnmobilzubehör (oder auch im guten Installationsbedarf) gibt es Kombinationen aus Sicherung und FI-Schalter.

  • welche heizung??

    • Krabbe
    • 26. November 2007 um 11:18

    @ scherzkekse,

    eine E1800 für Wintercamping in einem 609 sind ja auch etwa klein dimensioniert. ;)

    @ moretti patrone

    Willkommen im Forum.
    Baust Du ganz neu aus, oder war Dein Fahrzeug bereits ein Wohnmobil und wird dies nur wieder aufgebaut?
    Wenn letzteres der Fall sein sollte, dann solltest Du bei Deinen Überlegungen zur Gasheizung beachten, dass Du nur noch 30 mBar Geräte neu verbauen darfst, die alte Anlage aber wahrscheinlich eine 50 mBar Anlage ist. Somit wäre eine Nachrüstung einer Gasheizung dann nicht zulässig.
    Wenn Du aber neu aufbaust oder eh die gesamte Gasanlage umbauen willst, dann ist das natürlich kein Thema.

    Meine Meinung zum Thema: Wenn Du eh Gas ins Fahrzeug bauen willst, dann würde ich auch eine Gasheizung nehmen, und dann in Deinem Fall auch eine Heizung/Boiler-Kombination, da ich mal davon ausgehe, dass Ihr auch Warmwasser in Eurem Mobil haben möchtet.

    Einige Argumente für oder gegen Gas bzw. Diesel wurden ja schon genannt. Die Dieselheizungen, die ich kenne sind alle lauter, als meine Truma C-Heizung. Bedingt durch das „Vorglühen“ und die Dieselpumpe brauchen Dieselheizungen i. A. mehr Strom als Gasheizungen, es sei denn sie laufen immer durch. Dann dürfte sich der Stromverbrauch bei beiden ungefähr die Waage halten.
    Vom Betrieb her ist die Gasheizung i.d.R. günstiger als die Dieselheizung. Auch sind die Anschaffungskosten meist geringer.
    Wenn das auch ein Argument für die persönliche Rechnung ist: Gas ist „umweltfreundlicher“ als Diesel.

    Für die Dieselheizung spricht natürlich die Verfügbarkeit des Brennstoffes. Dabei kommt es jetzt aber natürlich drauf an, wo, wann und wie das Wohnmobil genutzt werden soll.
    Diesel ist nahezu überall verfügbar, wohingegen bei Gas schon die Probleme mit unterschiedlichen Gasflaschen und Anschlussgewinden anfangen können, wenn man die Grenze passiert. Wobei man da natürlich durch Gastank, Tankflaschen, Secumotion mit Anschlussschläuchen für andere europäische Gasflaschengewinde etc. entgegenwirken kann.
    Auch ist z. B. bei einem längeren Winteraufenthalt auf einem Campingplatz eine frische Gasflasche schnell (zu Fuß) geholt, wenn der Platz nicht sogar eine direkte Gasversorgung der Parzellen hat, wogegen zum Dieseltanken mit dem ganzen Fahrzeug gefahren werden muss.
    Wer kein Wintercamping macht, bzw. im Winter höchstens mal über Wochenende wegfährt, der braucht sich aber wegen der Gasversorgung weniger Gedanken machen. Es kommt natürlich noch drauf an, wie oft und wie viel Warmwasser benötigt wird, aber wir kommt mit zwei 11 kg-Flaschen schon „ewig“, auch wenn die Heizung in der Übergangszeit mehrere Tage/Nächte im Einsatz ist. (Wobei es dabei natürlich auch immer auf die Isolierung des Wohnmobils ankommt.)

  • Achtung: "Rückrufaktion" von Dometic-Kühlschränken

    • Krabbe
    • 26. November 2007 um 09:18

    Achtung, bis zu einer Überprüfung durch den Fachhändler / Werkskundendienst dürfen Kühlschränke der Modelle RM 7601, RM 7605, RM 7651, RM 7655, RM 7801, RM 7805, RM 7851, RM 7855, RMT 7651, RMT 7655, RMT 7851 und RMT 7855 (2-türige Kühl-/Gefrierkombination) nicht mehr mit Gas betrieben werden.
    Es sind bereits Brandfälle infolge von Gasundichtigkeiten aufgetreten.

    Weiter Informationen auf der Homepage von Dometic: http://www.dometic.com/templates/fp.aspx?id=36746&newscat=

  • Überhang

    • Krabbe
    • 21. November 2007 um 20:16

    Damit, dass die Versicherung die Zulassung interesiert meinte ich weniger, dass die Wohneinrichtung dann nicht Kasko-Versichet sein könnte, sonderen eher den Fall, das ein spitzfindiger Versicherungsmensch bei einem Haftpflichtfall auf die Idee kommen könnte, dass das Fahrzeug nicht dem versicherten Risiko entspricht und die Versicherung somit nicht zahlen will (bzw. sich das Geld vom Versicherungsnehmer zurückholen will).

  • Überhang

    • Krabbe
    • 21. November 2007 um 12:02

    @ VWBusman,

    klar gibt es viele, die Ihren „LKW“ umbauen und nicht auf „Wohnmobil“ umschreiben. Normalerweise fragt da auch keiner nach (sind ja nicht alles so „Korinthenkacker“ wie ich ;) ) und oft „übersehen“ das die TÜV-Prüfer auch.
    Wenn man alles „als Ladung“ befestigt, dann ist das ja sogar legal. Das Problem kann aber dann kommen, wenn sich Versicherung oder Staatsanwaltschaft mal näher mit dem Fahrzeug beschäftigen sollten, oder man an einen Polizisten (oder TÜV-Prüfer) gerät, der Ahnung hat, weil er vielleicht selber so was fährt...

    Die Gasanlage muss geprüft sein, egal ob die Zulassung LKW oder Wohnmobil ist.

    @ Wolfgangchen,

    dass den TÜV die fehlende Kabine nicht interessierte ist normal. Das Fahrzeug ist ja auch ohne Kabine zulässig betrieben worden (eben als LKW-Plattform). Und eigentlich alles, was er prüfen will (oder muß) ist ja an der Basis.
    Ich hatte das letzte Mal sogar die Kabine dabei, musste aber absatteln, da ich nicht in die Halle passte. (War bei ATU, ich hatte zwar extra vorher gefragt, ob ich mit 3,10 m in die Halle passe, aber das war dann wohl nichts...) Der Prüfer hat sich die Kabine (die etwas entfernt auf dem Parkplatz stand) auch nicht weiter angeschaut. (Er hat nur versucht irgendwie aus meinen Papieren schlau zu werden... hat glaube ich min. 5 Minuten immer zwischen Papieren und Doka hin und her geschaut und in den Papieren vor- und zurückgeblättert... ;) )

  • Überhang

    • Krabbe
    • 18. November 2007 um 21:24

    Nein, mit den Spiegeln hat das nichts zu tun. Die Spiegel zählen nicht zur Fahrzeugbreite.

    Im Prinzip steht Ladung dann seitlich über, wenn sie über die Fahrzeugkontur herausragt.
    Oder anders gesagt, wenn sie breiter ist, als die eingetragene Fahrzeugbreite.
    Und bevor Du jetzt denkst: "Dann ist ja alles in Butter, die Fahrzeugbreite ist ja mit dem LKW-Koffer eingetragen"... Die Wohnkabine ist aber ja Ladung auf der Plattform. Und diese hat sehr wahrscheinlich eine geringere Breite, als die Kabine und somit gilt dann für die Plattform mit Ladung als Fahrzeugbreite auch nur die Breite der Plattform.
    Klar, das idt jetzt alles sehr eng und theoretisch ausgelegt. Ggf. würdest Du in der Schweiz oder in Italien auch damit durchkommen, dass die breite des LKW-Koffers eingetragen ist. Aber eine Sicherheit hast Du nicht.

    Zwischen Spiegel und Beladung gibt es einen anderen Zusammenhang.
    Weil Du bei zu breiter Ladung (oder auch bei zu breitem Anhänger) nicht mehr genug nach hinten sehen kannst gibt es auch eine (i. d. R. vom Hersteller freigegebene) maximale Breite der Ladung bzw. des Aufbaus, die Du bei den Spiegeln nicht überschreiten darfst.
    Bzw. in D darf die Ladung ja seitlich überstehen. Beachtet werden müssen hier die Vorschriften zur Beleuchtung und der Sichtbehinderung. D. h. in D darf die Ladung zwar seitlich überstehen, aber auf keinen Fall über die Spiegel bzw. so weit, dass Du durch die Spiegel keine ausreichende Sicht nach hinten hast.

  • Winter und Malibu..

    • Krabbe
    • 18. November 2007 um 16:35

    Für kurze Spontantrips in der kälteren Jahreszeit, gerade wenn es nur eine Nacht weg gehen soll, kann man auch einfach einen 12 l Frischwasserkanister mit Zapfhahn mitnehmen und auf den Küchenblock stellen.
    Abwasserhahn offen lassen und das Grauwasser mit eine Eimer auffangen.
    Dann hat man auch keine Probleme mit einfrierenden Tanks.

  • Überhang

    • Krabbe
    • 18. November 2007 um 16:29

    Rechtens oder nicht, wer will das so genau Wissen. Ich würde mal sagen, dass das sich in Deinem Falle im Graubereich abspielt.
    Mit der Ladung: JA. Das hab ich doch oben schon drei mal geschrieben...
    Ob Dir persönlich die Eintragung der Wohnkabine was bring, oder nicht, dass mußt Du selber entscheiden.
    Nachteil: Du mußt Dich mit dem TÜV auseinander setzten.
    Vorteile: Fahrzeug kann als Wohnmobil versichert werden. Dann ist die Wohnkabine auch mit dem Fahrzeug versichert.
    Du zählst mit Wohnkabine als Wohnmobil und dürftest Sonntags mit Anhänger fahren.
    Du darfst auch weiterhin mit der Wohnkabine durch die Schweiz. Denn dort darf Ladung nicht seitlich überstehen.

  • Überhang

    • Krabbe
    • 17. November 2007 um 17:53

    Doch, klar steht das irgendwo. In Deinen Fahrzeupapieren steht: Fz.-Art LKW geschlossen. Und mit dem festen Ausbau ist das kein LKW-Koffer mehr, sondern eine Wohnkabine.
    Die Merkmale, was ein LKW ist steht in diversen Verordnungen, Durchführungsverordnungen, etc.
    Alle kann ich Dir auch nicht nennen, aber es gibt da z. B. eine "systematische Einordnung der Fahrzeugklassen", oder so ähnlich.

  • Winter und Malibu..

    • Krabbe
    • 17. November 2007 um 13:44

    Wenn das Fahrzeug Minustemperaturen bekommt, also nicht Frostfrei steht, dann alle Tanks leeren. Denn Wasser hat ja die besondere Eigenschaft, dass es sich beim frieren ausdehnt. Und dann könnten die Tanks Risse bekommen und die Wasserpumpe zerstört werden.

    Die Wasserpumpe sollte eigentlich auch ansaugen, wenn der Tank leer war. Ich habe da keine Probleme mit und lassen den Tanks min. 2 x im Jahr leerlaufen.
    Nach dem auffüllen saugt die Pumpe ohne Probleme wieder an.

  • Überhang

    • Krabbe
    • 17. November 2007 um 13:35

    Edit: Hab ich vor Wolfgangchens letztem Posting bzw. parallel geschrieben.

    So, hab jetzt noch mal Deine alten Postings angesehen und verstehe nicht ganz, wo Dein Problem liegt.
    Deine Kabine ist doch scheinbar eingetragen, wenn auch als LKW geschlossen. Wie oben schon geschrieben ist der Eintrag komisch, da eigenlich "verkehrt rum". Denn eigentlich ist es ja ein LKW Plattform mit wahlweise Kofferaufbau. Wer hat das denn so eingetragen? MABU?
    Denn damit hast Du nun folgendes Problem:
    Du hats die (eingetragene) Kabine umgebaut, damit ist es nun kein LKW mehr, sondern ein Wohnmobil. Also falsche Fahrzeugart eingetragen.
    Ein Wechseleintrag mit 1. Fz.-Art Wohnmobil und wahlweise Fz.-Art LKW ist nicht (mehr) möglich bzw. von den Vorschriften vorgesehen. Nur andersrum ist es Vorgesehen. Sprich wahlweise Aufbauarten sind nur bei Fz.-Art LKW (oder Anhänger) vorgesehen.
    Somit müßtest Du eigenlich das Ganze entsprechend umtragen lassen, wenn du die Wohnkabine eingetragen haben möchtest.

    Oder Du läßt alles so, wie es ist und verzichtest auf die Eintragung der Wohnkabine. Dann müßtest Du nur den Standpunkt vertreten, dass die Kabine nicht der eingetragene LKW-Koffer ist, sondern eine Ladung, die auf der Plattform steht.
    Und im letzteren Falle gelten dann wieder (nur) die Vorschriften der StVO entsprechend Ladung.

  • Überhang

    • Krabbe
    • 17. November 2007 um 13:20

    Was für ein Fahrzeug?
    War die Eintragung so von Anfang an, oder ist der "LKW geschlossen" erst später gekommen, als die Leerkabine montiert wurde?
    Welche Fz.-Maße sind eingetragen?

    Auf den ersten Blick irgendwie komisch. Normaler wäre oben Fz.-Art LKW offen und unter Ziff. 22 WW LKW geschlossen oder LKW Plattform...

  • Überhang

    • Krabbe
    • 17. November 2007 um 12:00
    Zitat von AndreasU1300


    Nicht umsonst gibt es Aufbaurichtlinien !
    Es wird die Versicherung nach einem Unfall brennend interessieren.


    Das sehe ich etws differenzierter. Die Versicherung wird interessieren, ob der längere Überhang eingetragen war.
    Wie oben schon geschrieben: Die Aufbaurichtlinien geben das wieder, was der jeweilige Fahrzeughersteller allgemein freigibt (und für was die dementsprechend im Zweifelsfall auch im Rahmen der Produkthaftung haften). Der aaS ist bei der Prüfung von Umbauten aber nicht an diese Aufbaurichtlinien gebunden. Er darf durchaus auch andere Dinge zulassen.
    Die Aufbaurichtlinien sind sicherlich eine gute Sache und eine wichige Grundlage für Umbauten, aber sie sind nicht das Maß aller Dinge.
    Teilweise geben die Hersteller selber im Einzelfall (ggf. nach entsprechender Prüfung) sogar Dinge frei, die sie in den (allgemeinen) Aufbaurichtlinien ausdrücklich ausschließen.

    Zitat


    Zulässige Überhanglänge

    Unter der theoretische Überhanglänge ist das Maß von der resultierenden Hinterachsmitte (bestimmt durch den theoretischen Radstand) bis zum Fahrzeugende (einschließlich Aufbau) zu verstehen. In Prozent des theoretischen Radstands sind folgende Maximalwerte zulässig:

    - Zweiachsige Fahrzeuge 65%
    - alle anderen Fahrzeuge 70%.

    Ohne Ausrüstung zum Ziehen eines Anhängers können die o. a. Werte um 5% überschritten werden.

    Hast Du dazu eine Quellenangabe? Würde mich interessieren. Denn VW läßt nur 40% zu, wenn ich mich nicht irre.

    @ Wolfgangchen:
    wie ich oben schon schrieb: Es kommt drauf an, welchen Status die Kabine haben soll. Als Ladung darfst Du alles mitnehmen, solange Du die StVO einhälst, diese entsprechend gesichert ist und z. B. in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs keine weiteren Vorschriften gemacht werderden. (Letzteres jetzt nur der vollständigket halber, hier weniger interessant, das spielt eher bei den zulässigen Dachlasten eine Rolle.)

    Wenn Du die Kabine jetzt aber als Wechselaufbau eintragen lassen willst, dann ist sie keine Ladug mehr, sondern ein Fahrzeugbestandteil. Das heißt, das sie vom aaS dementsprechend geprüft werden muß. Und wenn dieser der Meinung ist, das die Fahrzeugsicherheit nicht mehr gegeben ist, wenn die Kabine länger ist, als die Aufbaurichtlinien vorschreiben, dann kannst Du nichts machen (ausser Dir einen anderen Prüfer suchen).
    Wenn der aaS im Rahmen seiner Prüfug zu dem Schluß komm, dass die längere Kabine kein Problem darstellt und diese Einträgt, dann ist auch alles in Butter.

  • Überhang

    • Krabbe
    • 16. November 2007 um 21:57

    Ronald hat schon nicht ganz unrecht, und in gewisser Weise muß ich meine oben gemachten Aussagen ergänzen. Es kommt nicht nur drauf an, wo der Schwerpunkt liegt, sondern auch, wie die Massen verteilt sind. Das Stichwort für den Physiker oder Maschinenbauer ist hier "Steiner-Anteil".
    Für die, die sich nicht so tief in die Lehre der Mechanik vertiefen mußten will ich mal versuchen, dass Allgemeinverständlich zu vereinfachen.
    (Ich hoffe ich habe die Zusammenhänge jetzt noch einigermaßen Richtig im Kopf, ist bei mir auch schon ein paar Jahre her.)

    Im Zusammenhang mt der Massenträgheit und der Auftretenden Kräfte bzw. Momente an einem Befestigungspunkt macht es bei Schwingungen oder Drehbewegungen einen Unterschied, wo die Massen angebracht bzw. verteilt sind bzw. wie weit sie von einem Drehpunkt entfernt sind.
    Wenn wir uns eine LKW-Ladefläche vorstellen, dann macht es also schon einen Unterschied, ob ich die maximal zulässige Zuladung nun gleichmäßig verteile, wie z. B. beim Beladen mit Sand, oder ob ich das Gewicht auf zwei Betonklötze verteile, von denen ich einen an das vordere Ende und einen an das hintere Ende der Ladefläche stelle. Auch, wenn bei stehendem Fahrzeug die Achslasten in beiden Belastungsfällen identisch sind, beim Fahren treten z. B. durch Nickbewegungen und Kurvenbeschleunigungen jeweils andere Belastungen an den Befestigungspunkten und somit an der Basis auf.

    Für die Praxis beim Kabinen- bzw. Wohnmobilbau bedeutet das, dass im (zu langen) Überhang möglichst keine zu hohen Gewichte sein sollten.

  • Überhang

    • Krabbe
    • 16. November 2007 um 12:39

    Hi Wolfgangchen,

    Du mußt zunächst zwei Dinge unterscheiden. Sobald Du die Wohnkabine eintragen läßt ist diese keine Ladung mehr, sondern ein "fester" Fahrzeugbestandteil. Dementsprechend werden auch andere Maßstäbe angelegt, als z. B. bei Ladung. So mußt Du auch bei entsprechendem Überhang einen Unterfahrschutz haben, etc.

    Dann generell zum Thema Überhang: Ich sehe das auch so, dass es da eher auf den Schwerpunkt drauf ankommt und vermute mal, dass die Herstellerangaben der maximalen Überhangs aus der Überlegung resultieren, dass der Aufbau eine Ladefläche darstellt, auf der die Ladung (die Last) gleichmäßig verteilt wird. Und dann käme das wahrscheinlich bei längerem Überhang mit der Gewichtsverteilung nicht mehr hin.
    Das nächste könnte der Kurvenradius sein, der noch eine Rolle spielt.

    Aber an der Stelle würde ich mir eher wenig Sorgen machen. Wie MArtin auch schon schrieb sehe ich die Schwerpunktlage und die Achslasten als entscheidender an. Und wenn Du Dir die ganzen Absetzkabienen auf T4 / T5 ansiehst (auch und insbesondere die Serienkabinen), dann wirst Du feststellen, dass eigentlich alle länger sind, als VW in der Aufbaurichtlinie freigibt.
    Einen Unterschied macht das eigentlich dann nur für den aaS. Bei vorliegender Herstellerfreigabe kann er sich auf diese berufen, bei längerem Überhang hat er die "Kappe auf", wenn er das genehmigt.

  • von wegen schwer entflammbar...

    • Krabbe
    • 16. November 2007 um 12:30

    Die Schaumfüllung ist ja auch nicht auf entflammbarkeit geprüft worden, sondern die gesamte Sandwichplatte.
    Und die Prüfung ist eigentlich ziemlich simpel. Da wird dann eine Flamme auf die Sandwichplatte gehalten (als auf die GfK-Deckschicht) und diese darf dann erst nach einer gewissen Zeit Feuer fangen. Mehr ist das nicht.

    Zum Beispiel ist eine geschliffene Holzplatte auch "schwer entflammbar".
    Wie gut diese Platte (oder Teile davon) dann aber auf dem Lagerfeuer oder im Ofen brennen, weis wohl jeder von uns.

  • Elektrik - hab ich es kapiert?

    • Krabbe
    • 12. November 2007 um 10:34

    Hi PeterK,

    das Teil, was Du da verlinkt hast ist wahrscheinlich soetwas, was ich im Wissensbasis-Beitrag auch als Ladestromverteiler bezeichnet habe.
    Wobei mich stutzig macht, dass bei dem verlinkten Gerät die Spannung der Starterbatterie scheinbar noch mal extra um 0,7 V abgesenkt wird.

    Meine Einschätzung: Du hast einen gewissen Spannungsverlust, der abhängig ist vom (Lade)strom. Wenn der Strom gegen 0 geht, dann geht im idealen Fall auch der Spannungsverlust gegen 0, was dazu führen würde, dass die Batterie zum Schluss die volle Lichtmaschinenspannung bekommt, dies aber länger dauert.
    Die Sache hat nun aber den haken, dass der Strom zur Starterbatterie nie gegen 0 gehen wird, da das Fahrzeug immer eine bestimmte Menge Energie benötigt. Die Starterbatterie bekommt also immer etwas weniger Spannung als bisher, was ihr auf Dauer nicht gut tut dürfte.
    Und wenn Du schon schreibst, dass Du auch immer Verbraucher im Wohnteil betreiben wirst, dann gilt dies hier auch.

    Ganz generell zu dem Teil: Beworben wird es als Verlustfrei – Nun stell ich einfach mal folgende Frage in den Raum: Wenn das Teil wirklich verlustfrei wäre, wofür braucht es dann noch Kühlrippen? Denn die braucht es ja nur, um Verluste in Form von Wärme abzuführen...

    Zum Laden von AGM-Batterien musst Du Dir auch immer die Herstellerangaben zu den Ladespannungen ansehen. Diese variieren teilweise deutlich. Es gibt AGM-Batterien, die wie Gel-Batterien geladen werden sollen, welche, die eher wie Säure-Batterien geladen werden sollen und solche, die auch noch Ladespannungen bis 16 V haben dürfen.

    So als Tipp am Rande: Ich würde ein gutes „normales“ Trennrelais verbauen (eins mit Schraubanschlüssen) und das gesparte Geld in die Solaranlage stecken.

  • Elektrik - hab ich es kapiert?

    • Krabbe
    • 11. November 2007 um 17:31
    Zitat von PeterK


    Als Ladestrom-Verteiler hatte ich einen elektronischen ala Büttner oder CD150 von Solar-Link vorgesehen - erfüllen die ebenfalls eine Trennrelais-Funktion?

    Kannst Du mal auf die Teile direkt verlinken, damit ich weis, welche Du genau meinst? Dann schreib ich meine Meinug dazu.

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