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  1. womobox & Leerkabinen-Forum
  2. Krabbe

Beiträge von Krabbe

  • Was kostet eine Leerkabine?

    • Krabbe
    • 8. Januar 2008 um 12:06

    Hallo Roland und Willkommen im Forum.

    So ganz pauschal kann man Deine Frage nicht beantworten, denn die Frage ist die, was Du unter „Leerkabine“ verstehst. (Lackiert, Gelcoat oder reines GfK? besondere Formen? Hilfsrahmen oder spezielle Aufnahmen oder Verstärkungen?, Welche Art von Tür?)
    Aber eine unlackierte GfK-Kabine ohne Hilfsrahmen in Deiner Größe dürfte so grob bei 8-12 T€ liegen.

  • Stromplan OK ?

    • Krabbe
    • 8. Januar 2008 um 12:05

    AGM-Batt

    Bei Eurer Diskussion über die passende Batterieart solltet Ihr nicht den Fehler machen AGM=AGM zu sehen. Die Art des Elektrolyt (Nass, Gel, AGM) sagt erst mal nichts (oder wenig) über den Einsatzzweck bzw. der Eignung der Batterie aus. Genau wie bei den Nassbatterien, welche auch nicht alle und automatisch Starterbatterien sind gibt es auch (oder gerade) bei AGM-Batterien solche, die speziell als Starterbattereien ausgelegt sind, solche die besonders zyklenfest sind (Antriebsbatterien) und Zwischendinger die eine Eignung für recht hohe Ströme bei einer relativ hohen Zyklenfestigkeit kombinieren (Semi-Trac). Letztere werden z. B. auch für Bugstrahlruder von Yachten verwendet.

    Btw.: Ich habe es ja schon mal geschrieben: Gerade, wenn man wenig Zuladungsprobleme hat würde ich auch Starterbatterie und Aufbaubatterien trennen und für beides entsprechende Typen wählen.

  • Minimum Höhe Wassertank

    • Krabbe
    • 8. Januar 2008 um 12:05

    Hi Gregor,

    ich habe bei mir einen Kunststofftank drin, den ich bei DL-Kunststofftechnik (oder so) hab schweißen lassen. Ich hatte ca. 20 cm Höhe zur Verfügung. Mit dem PE-Tank verlierst Du schon mal fast einen cm, da die PE-Platten, aus denen die Tanks gebaut werden 4 (oder 6?) mm stark sind. Ansonsten bin ich damit zufrieden. Vorteil von Kunststofftanks wäre noch, dass Du eine Seite hell machen kannst, und dann sehen kannst, wie viel Wasser drin ist. Beim Befüllen kann ich das aber (wie Joe) auch hören, wenn mein Tank voll ist. (btw. Ich habe einen Einfüllstutzen (von Fiamma?) mit Anschluß für den Entlüftungsschlauch und am Tank entsprechend eine Entlüftung mit10? mm Schlauch, der dann zum Einfüllstutzen hochgelegt ist.
    Zu Deinem Problem mit der Wasserentnahme: Wenn die Kabine gerade steht, dann bleiben, wenn ich den Tank leer pumpe, nur noch ca. 2-3 mm Wasser stehen (bei geradem Boden). Wenn Du eh überlegst den Tank etwas anzuheben, um ihn zu unterlüften, dann kannst Du ihn auch etwas schräg stellen (bzw. einen Tank mit etwas schrägem Boden bauen). Dann hast Du auch die definierte tiefe Entnahme.
    Zum Frostschutz würde ich auch eher unterlüften bzw. Luft um den Tank strömen lassen, als ein Rohr durch den Tank zu bauen. Denn die Kälte kommt ja auch von aussen, und nicht von innen im Tank.

  • YEAAAHHH - wir haben unser Schümelmobil

    • Krabbe
    • 8. Januar 2008 um 12:04

    Herzlichen Glückwunsch "Herr Nachbar".

  • "Dumme" Frage an die Spezialisten

    • Krabbe
    • 8. Januar 2008 um 09:08

    Ein ganz praktisches Problem, welches ich noch sehe, währe die entsprechende Ladetechnik. Denn solch einen 54 Ah NiMH-Block braucht eine andere Ladetechnik, als eine Bleibatterie. Somit wären auch die im Campingbereich üblichen Ladegeräte nicht verwendbar.

  • Problem mit Truma 2400

    • Krabbe
    • 21. Dezember 2007 um 09:24

    Verbrennungsluftzuführung und Abgasführung (der "Doppelschlauch") sauber verlegt und vor allen Dingen die Abgasführung vernünftig dicht zur Verbrennungsluftzuführung?

  • Gastank und Standheizung?

    • Krabbe
    • 21. Dezember 2007 um 09:21

    Aus dem Kopf fällt mir dazu jetzt keine explizite Regelung ein. Aber ich versuche dran zu denken und schau heut abend noch mal im Normenbuch nach, ob da noch irgend wo etwas steht.

    Auf jeden Fall müßtest Du aber ausreichend Platz lassen, damit der Gastank nicht durch die Heizung erwärmt wird.

    Die (aktuellen) Gasvorschriften findest Du im Original-Wortlaut aus urheberrechtlichen Gründen leider nicht im Netz (oder Du mußt gut suchen...). Was man teilweise findet sind veraltete Vorschriften.
    Aber eigentlich steht in den original Texten auch nicht viel mehr drin, als im Wissensbasisbeitrag.

  • An die Alkoven-Längsschläfer

    • Krabbe
    • 17. Dezember 2007 um 09:08

    Hi,

    wir sind ja auch bekennende Alkoven-Längstschläfer. Und wir schlafen immer mit dem Kopf nach vorn. Die Gründe sind zum einen das schon genannte einfacherer rein- und raussteigen aus dem Bett (man klettert halt einfach vorwärts rein), und zum anderen, dass so das Bett bzw. die nutzbare Bettlänge „länger“ wird, da man die Füße auch mal rausbaumeln lassen kann.

    Wegen der Luft und der Lüftung haben wir keinerlei Probleme. Zum Raumgefühl trägt sicherlich der recht hohe Alkoven bei und zur Lüftung haben wir ja die beiden Seitz-Klappfenster recht weit vorn im Alkoven. Ich habe die zweitkleinsten Seitz-Fenster eingebaut (aus dem Kopf raus: 500x350) und die reichen uns vollkommen.
    Schlechte Erfahrungen wegen Zugluft etc. haben wir noch nicht gemacht, eher im Gegenteil. Wenn man im Sommer beide Fenster öffnet und die Verdunkelung offen läßt, dann hat man einen leichten, angenehm kühlenden, Luftstrom über die Köpfe. Und wenn man die Fenster nur etwas öffnet und die Verdunkelungsrollos zu zieht, dann zieht da nichts, man hat aber immer noch etwas Frischluft. So kann man es auch gut in der kälteren Jahreszeit im Alkoven aushalten.
    Fazit: Ich würde es immer wieder so machen. Zur Zeit überlege ich nur, ob man die beiden Rollos (Mücken- und Verdunkelungsrollo) der Seitzfenster tauschen kann, so dass die Verdunkelung von oben kommt. Dann könnte man die Luftmenge noch besser regulieren bzw. wäre der Luftstrom tiefer über der Matratze, auch wenn man die Verdunkelung nur etwas öffnet.

    Picco, ich würde die „Nasenspitze“ des Alkovens höher machen, d. h. die untere Schräge länger, damit bekommst Du etwas mehr Raum über dem Kopf, kannst aber trotzdem Aerodynamische Schrägen verwirklichen.

    @ Thomas,

    das man sich in Alkoven als klaustrophobisch veranlagte Person nicht wohlfühlt kann ich gut verstehen. Auch in vielen Serien-Wohnmobilen geht es (vor allem vorn) im Alkoven) ja eher beengt zu, insbesondere auch, weil bei der Alkovenform Optische Aspekte eine große Rolle spielen. Da fühle ich mich auch nicht besonders wohl drin und gewisse Vergleiche zu Sardinendosendrängen sich auf.
    Aber in unserem recht hohen Alkoven fühle ich mich sehr wohl und in keiner Weise beengt. Dafür sieht er halt nicht ganz so schnittig aus, wie die Alkoven der Serienmobile, die man so beim Händler sieht, aber damit kann ich gut leben.

  • Hallenmitbenutzung bei Düsseldorf

    • Krabbe
    • 12. Dezember 2007 um 21:10

    [Neid an]
    75 m² zum basteln für 115€?
    Ich muß gerade mal heulen gehen...
    [Neid aus]

  • suche grundriss fuer lakII

    • Krabbe
    • 9. Dezember 2007 um 21:12

    Zwar kein 4-Personen-Ausbau, aber schau mal auf http://www.border-less.de. Netti und Tom haben eine LAK II auf einem 1017, und sie haben der LAK eine Seitentür verpaßt. Finde ich recht gelungen.

  • Noch Fragen zum Anschluss Ladegerät

    • Krabbe
    • 26. November 2007 um 11:18

    Die großen Stift-Kabelschuhe zum crimpen sind auch sehr verbreitet in der Industrieelektrik wie z. B. im Steuerungsbau oder Schaltschrankbau.
    Jeder Betriebselektriker oder jede Elektromontage sollte Dir diese Kabelschuhe aufcrimpen können. Ggf. einfach mal einen Bekannten fragen, der in einer entsprechenden Firma arbeitet.

  • wohnkabine neu verkabeln

    • Krabbe
    • 26. November 2007 um 11:18

    Hi Jones,

    viele Deiner Fragen und weiteres nützliches werden auch im Unterforum „Wissensbasis“ diese Forums beantwortet.

    Ansonsten zu Deinen Fragen:

    Zitat

    ...desweiteren habe ich vor nur 2 230V steckdosen im innenraum zu montieren und eine in den gas bzw batteriekasten (fürs ladegerät).


    Im Gaskasten haben Leitungen, Batterien, Ladegeräte und vor allen Dingen Steckdosen nichts zu suchen. Diese stellen potentielle Zündquellen dar und sind verboten.
    Streng genommen dürfen inzwischen noch nicht einmal mehr Leitungen durch den Gaskasten führen. (Ausnahme: Ex-geschützte Geräte zum Betrieb der Gasanlage)

    Zitat

    ...wenn ich die kabine extern an strom ansteck läuft ja das ladegerät an. wenn ich jetzt jedoch gleichzeitig strom zieh... was passiert dann?


    Dann versorgt das Ladegerät im Prinzip die Verbraucher. Benötigen diese mehr Strom, als das Ladegerät liefert, so entnehmen sie den Rest aus der Batterie. Brauchen die Verbraucher weniger Strom, als das Ladegerät liefert, so wird die Batterie geladen. Wenn die Batterie voll geladen ist, dann schaltet das Ladegerät um auf Erhaltungsladung und ist quasi ein Netzteil, welches die Verbraucher mit Strom versorgt, damit die Batterie nicht entladen wird.
    Da das Ladegerät für diesen Betrieb ausgelegt ist passiert da nichts weiter.

    Zitat

    ...muss ich bei längerer standzeit mit stromanschluss die batterie aus dem kreis rausnehmen? das ladegerät hat auch eine netzteil funktion ( deshalb hab ich das mit 25A genommen)


    Im Gegensatz zu abo vertrete ich die Ansicht, das Du das Ladegerät ruhig an der Batterie lassen kannst bzw. diese auch angeschlossen lassen solltest.
    Ich stimme abo zu, dass man darüber streiten kann, ob es besser ist die Batterie beim Überwintern dauernd am Ladegerät angeschlossen zu lassen, oder nicht.
    Aber in Deinem Fall würde ich die Batterie immer am Ladegerät angeschlossen lassen. Und zwar aus zwei Gründen: Auch „lange Standzeiten“ mit „Feststrom“ sind wahrscheinlich nicht mehr als 2/3 Wochen, oder? Das schadet der Batterie nicht, zumal Du ja auch mehr oder weniger dauernd Verbraucher betreibst. Dazu kommt noch, dass die angeschlossene Batterie die Spannung, die das Ladegerät liefert, noch zusätzlich ein wenig „filtert“. Da Du ja scheinbar hochwertige Unterhaltungselektronik betreiben willst ist dies nicht verkehrt bzw. könnte eine evtl. „unsauberer“ Spannung des Ladegerätes im „Solo-Betrieb“ für Störungen bei Deiner Unterhaltungselektronik führen.

    Zitat


    wie sichere ich den 230V stromkreis ab? und was für kabel muss ich nehmen? also sowohl 230v als auch 12v?


    Schau dazu auch noch mal in die Wissensbasis. Da findest Du auch was zu den Leitungsarten, die Du verwenden solltest und zu den Querschnitten. (Diese hängen bei 12 V auch von der Leitungslänge ab).
    Die Absicherung des 230 V-Eingangs muss unbedingt mit einer „Doppelsicherung“ erfolgen. D. h. mit zwei Sicherungsautomaten (je einen für Phase und Null-Leiter), die (mechanisch) so gebrückt sind, dass beim auslösen einer Sicherung immer die zweite mit abgeschaltet wird. Dazu gibt es spezielle Sicherungen im Campingzubehör, aber es gibt auch „normale Haushaltssicherungen“ im Baumarkt, die eine Querbohrung im „Schalter“ haben, durch die man einen Draht stecken kann, um diese zu brücken.
    Dies ist notwendig, weil es sonst vorkommen könnte, dass im Falle des Falles nur die Sicherung des Nulleiters auslösen würde und dann noch immer Spannung im Wohnmobil anliegen würde.
    Als Sicherung im Wohnmobil würde ich i. A. max. 10 A Sicherungsautomaten verbauen. Und zwar weil dies meist reicht und oft eh nicht mehr Strom zur Verfügung steht und andererseits bei höher abgesicherten Campingplätzen (wie meist in D vorhanden) zuerst die Sicherung im Wohnmobil rausfliegt, und nicht die im (oft verschlossenen) Anschlusskasten auf dem Campingplatz.
    Zusätzlich würde ich immer noch einen FI-Schalter einbauen. Im Wohnmobilzubehör (oder auch im guten Installationsbedarf) gibt es Kombinationen aus Sicherung und FI-Schalter.

  • welche heizung??

    • Krabbe
    • 26. November 2007 um 11:18

    @ scherzkekse,

    eine E1800 für Wintercamping in einem 609 sind ja auch etwa klein dimensioniert. ;)

    @ moretti patrone

    Willkommen im Forum.
    Baust Du ganz neu aus, oder war Dein Fahrzeug bereits ein Wohnmobil und wird dies nur wieder aufgebaut?
    Wenn letzteres der Fall sein sollte, dann solltest Du bei Deinen Überlegungen zur Gasheizung beachten, dass Du nur noch 30 mBar Geräte neu verbauen darfst, die alte Anlage aber wahrscheinlich eine 50 mBar Anlage ist. Somit wäre eine Nachrüstung einer Gasheizung dann nicht zulässig.
    Wenn Du aber neu aufbaust oder eh die gesamte Gasanlage umbauen willst, dann ist das natürlich kein Thema.

    Meine Meinung zum Thema: Wenn Du eh Gas ins Fahrzeug bauen willst, dann würde ich auch eine Gasheizung nehmen, und dann in Deinem Fall auch eine Heizung/Boiler-Kombination, da ich mal davon ausgehe, dass Ihr auch Warmwasser in Eurem Mobil haben möchtet.

    Einige Argumente für oder gegen Gas bzw. Diesel wurden ja schon genannt. Die Dieselheizungen, die ich kenne sind alle lauter, als meine Truma C-Heizung. Bedingt durch das „Vorglühen“ und die Dieselpumpe brauchen Dieselheizungen i. A. mehr Strom als Gasheizungen, es sei denn sie laufen immer durch. Dann dürfte sich der Stromverbrauch bei beiden ungefähr die Waage halten.
    Vom Betrieb her ist die Gasheizung i.d.R. günstiger als die Dieselheizung. Auch sind die Anschaffungskosten meist geringer.
    Wenn das auch ein Argument für die persönliche Rechnung ist: Gas ist „umweltfreundlicher“ als Diesel.

    Für die Dieselheizung spricht natürlich die Verfügbarkeit des Brennstoffes. Dabei kommt es jetzt aber natürlich drauf an, wo, wann und wie das Wohnmobil genutzt werden soll.
    Diesel ist nahezu überall verfügbar, wohingegen bei Gas schon die Probleme mit unterschiedlichen Gasflaschen und Anschlussgewinden anfangen können, wenn man die Grenze passiert. Wobei man da natürlich durch Gastank, Tankflaschen, Secumotion mit Anschlussschläuchen für andere europäische Gasflaschengewinde etc. entgegenwirken kann.
    Auch ist z. B. bei einem längeren Winteraufenthalt auf einem Campingplatz eine frische Gasflasche schnell (zu Fuß) geholt, wenn der Platz nicht sogar eine direkte Gasversorgung der Parzellen hat, wogegen zum Dieseltanken mit dem ganzen Fahrzeug gefahren werden muss.
    Wer kein Wintercamping macht, bzw. im Winter höchstens mal über Wochenende wegfährt, der braucht sich aber wegen der Gasversorgung weniger Gedanken machen. Es kommt natürlich noch drauf an, wie oft und wie viel Warmwasser benötigt wird, aber wir kommt mit zwei 11 kg-Flaschen schon „ewig“, auch wenn die Heizung in der Übergangszeit mehrere Tage/Nächte im Einsatz ist. (Wobei es dabei natürlich auch immer auf die Isolierung des Wohnmobils ankommt.)

  • Achtung: "Rückrufaktion" von Dometic-Kühlschränken

    • Krabbe
    • 26. November 2007 um 09:18

    Achtung, bis zu einer Überprüfung durch den Fachhändler / Werkskundendienst dürfen Kühlschränke der Modelle RM 7601, RM 7605, RM 7651, RM 7655, RM 7801, RM 7805, RM 7851, RM 7855, RMT 7651, RMT 7655, RMT 7851 und RMT 7855 (2-türige Kühl-/Gefrierkombination) nicht mehr mit Gas betrieben werden.
    Es sind bereits Brandfälle infolge von Gasundichtigkeiten aufgetreten.

    Weiter Informationen auf der Homepage von Dometic: http://www.dometic.com/templates/fp.aspx?id=36746&newscat=

  • Überhang

    • Krabbe
    • 21. November 2007 um 20:16

    Damit, dass die Versicherung die Zulassung interesiert meinte ich weniger, dass die Wohneinrichtung dann nicht Kasko-Versichet sein könnte, sonderen eher den Fall, das ein spitzfindiger Versicherungsmensch bei einem Haftpflichtfall auf die Idee kommen könnte, dass das Fahrzeug nicht dem versicherten Risiko entspricht und die Versicherung somit nicht zahlen will (bzw. sich das Geld vom Versicherungsnehmer zurückholen will).

  • Überhang

    • Krabbe
    • 21. November 2007 um 12:02

    @ VWBusman,

    klar gibt es viele, die Ihren „LKW“ umbauen und nicht auf „Wohnmobil“ umschreiben. Normalerweise fragt da auch keiner nach (sind ja nicht alles so „Korinthenkacker“ wie ich ;) ) und oft „übersehen“ das die TÜV-Prüfer auch.
    Wenn man alles „als Ladung“ befestigt, dann ist das ja sogar legal. Das Problem kann aber dann kommen, wenn sich Versicherung oder Staatsanwaltschaft mal näher mit dem Fahrzeug beschäftigen sollten, oder man an einen Polizisten (oder TÜV-Prüfer) gerät, der Ahnung hat, weil er vielleicht selber so was fährt...

    Die Gasanlage muss geprüft sein, egal ob die Zulassung LKW oder Wohnmobil ist.

    @ Wolfgangchen,

    dass den TÜV die fehlende Kabine nicht interessierte ist normal. Das Fahrzeug ist ja auch ohne Kabine zulässig betrieben worden (eben als LKW-Plattform). Und eigentlich alles, was er prüfen will (oder muß) ist ja an der Basis.
    Ich hatte das letzte Mal sogar die Kabine dabei, musste aber absatteln, da ich nicht in die Halle passte. (War bei ATU, ich hatte zwar extra vorher gefragt, ob ich mit 3,10 m in die Halle passe, aber das war dann wohl nichts...) Der Prüfer hat sich die Kabine (die etwas entfernt auf dem Parkplatz stand) auch nicht weiter angeschaut. (Er hat nur versucht irgendwie aus meinen Papieren schlau zu werden... hat glaube ich min. 5 Minuten immer zwischen Papieren und Doka hin und her geschaut und in den Papieren vor- und zurückgeblättert... ;) )

  • Überhang

    • Krabbe
    • 18. November 2007 um 21:24

    Nein, mit den Spiegeln hat das nichts zu tun. Die Spiegel zählen nicht zur Fahrzeugbreite.

    Im Prinzip steht Ladung dann seitlich über, wenn sie über die Fahrzeugkontur herausragt.
    Oder anders gesagt, wenn sie breiter ist, als die eingetragene Fahrzeugbreite.
    Und bevor Du jetzt denkst: "Dann ist ja alles in Butter, die Fahrzeugbreite ist ja mit dem LKW-Koffer eingetragen"... Die Wohnkabine ist aber ja Ladung auf der Plattform. Und diese hat sehr wahrscheinlich eine geringere Breite, als die Kabine und somit gilt dann für die Plattform mit Ladung als Fahrzeugbreite auch nur die Breite der Plattform.
    Klar, das idt jetzt alles sehr eng und theoretisch ausgelegt. Ggf. würdest Du in der Schweiz oder in Italien auch damit durchkommen, dass die breite des LKW-Koffers eingetragen ist. Aber eine Sicherheit hast Du nicht.

    Zwischen Spiegel und Beladung gibt es einen anderen Zusammenhang.
    Weil Du bei zu breiter Ladung (oder auch bei zu breitem Anhänger) nicht mehr genug nach hinten sehen kannst gibt es auch eine (i. d. R. vom Hersteller freigegebene) maximale Breite der Ladung bzw. des Aufbaus, die Du bei den Spiegeln nicht überschreiten darfst.
    Bzw. in D darf die Ladung ja seitlich überstehen. Beachtet werden müssen hier die Vorschriften zur Beleuchtung und der Sichtbehinderung. D. h. in D darf die Ladung zwar seitlich überstehen, aber auf keinen Fall über die Spiegel bzw. so weit, dass Du durch die Spiegel keine ausreichende Sicht nach hinten hast.

  • Winter und Malibu..

    • Krabbe
    • 18. November 2007 um 16:35

    Für kurze Spontantrips in der kälteren Jahreszeit, gerade wenn es nur eine Nacht weg gehen soll, kann man auch einfach einen 12 l Frischwasserkanister mit Zapfhahn mitnehmen und auf den Küchenblock stellen.
    Abwasserhahn offen lassen und das Grauwasser mit eine Eimer auffangen.
    Dann hat man auch keine Probleme mit einfrierenden Tanks.

  • Überhang

    • Krabbe
    • 18. November 2007 um 16:29

    Rechtens oder nicht, wer will das so genau Wissen. Ich würde mal sagen, dass das sich in Deinem Falle im Graubereich abspielt.
    Mit der Ladung: JA. Das hab ich doch oben schon drei mal geschrieben...
    Ob Dir persönlich die Eintragung der Wohnkabine was bring, oder nicht, dass mußt Du selber entscheiden.
    Nachteil: Du mußt Dich mit dem TÜV auseinander setzten.
    Vorteile: Fahrzeug kann als Wohnmobil versichert werden. Dann ist die Wohnkabine auch mit dem Fahrzeug versichert.
    Du zählst mit Wohnkabine als Wohnmobil und dürftest Sonntags mit Anhänger fahren.
    Du darfst auch weiterhin mit der Wohnkabine durch die Schweiz. Denn dort darf Ladung nicht seitlich überstehen.

  • Überhang

    • Krabbe
    • 17. November 2007 um 17:53

    Doch, klar steht das irgendwo. In Deinen Fahrzeupapieren steht: Fz.-Art LKW geschlossen. Und mit dem festen Ausbau ist das kein LKW-Koffer mehr, sondern eine Wohnkabine.
    Die Merkmale, was ein LKW ist steht in diversen Verordnungen, Durchführungsverordnungen, etc.
    Alle kann ich Dir auch nicht nennen, aber es gibt da z. B. eine "systematische Einordnung der Fahrzeugklassen", oder so ähnlich.

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